Bauleistungs­versicherung

Die Vollkasko für Ihr Bauvorhaben

Während der Bauphase und sogar darüber hinaus: Die Bauleistungsversicherung steht Ihnen und beteiligten Firmen zur Seite. Ein sicheres Planungsfundament, Sicherheit über alle Bauphasen hinweg und umfangreicher Schutz für Neubauten.

Bauleistungsversicherung: Mann und Frau stehen mit Schutzhelm auf Baustelle
Mann und Frau mit Bauplänen auf der Baustelle

Ihre Vorteile

Das macht die Bauleistungs­versicherung so sinnvoll

Eine Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) schützt Bauvorhaben vor zahlreichen finanziellen Risiken. Das macht sie zu einer wichtigen Absicherung für Bauherren - ob privates oder geschäftliches Bauvorhaben.

  • Verzicht auf Einwand

    Wir verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 €.

  • Haftungsverlängerung für Schäden

    Wir bieten Ihnen Haftungsverlängerung für Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen von Bauwerken.

  • Umfangreiche Leistungserweiterungen

    Hotel- und Einlagerungskosten, Mietausfall, Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe und Bautafeln sind bei unserer Versicherung bis 10.000 € mitversichert.

  • Nachhaftung für 6 Monate

    Bei Vertragsbeginn können Sie optional eine Nachhaftungszeit für sechs Monate nach Ende des Versicherungsschutzes vereinbaren.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen bietet die Bauleistungs­versicherung?

Unsere Versicherung bietet ganzheitliche Absicherung für alle Bauvorhaben, ob privat- oder geschäftlich. Für Schutz von Anfang an.

  • Ersatzleistungen

    Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.

  • Versicherung von unvorhergesehen eintretenden Schäden

    Abgesichert sind fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Handlungen Dritter, Vandalismus, unvorhersehbare Witterungsereignisse, Glasbruch, Glasschäden, Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, Erdbeben, Wasserschäden, Abrutschen der Baugrubenböschung.

  • Mitversicherte Leistungen bis 10.000 € auf Erstes Risiko

    Hotel- und/oder Einlagerungskosten, ab dem 31. Tag, max. 100 € pro Tag; Mietausfall, ab dem 31. Tag bis max. 100 € pro Tag; Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe und Bautafeln.

  • Mitversicherte Leistungen bis 50.000 € auf Erstes Risiko

    Schadensuchkosten; zusätzliche Aufräumungskosten; Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind.

  • Nachhaftungszeit

    Optional bieten wir Versicherungsschutz für Schäden, die bei Nacherfüllungs- oder Restarbeiten während der Nachhaftungszeit von sechs Monaten verursacht werden.

Eine zerbrochene Scheibe

Schadenbeispiele

Das kann passieren: Risiken während des Baus

Es gibt verschiedene Gefahren, gegen die Sie Ihr Versicherer mit einer Bauleistungsversicherung schützt. Hier ein paar Beispiele:

  • Unbekannte dringen in eine Baustelle ein und zertrümmern gezielt mehrere Fensterscheiben und Balkonverglasungen des Neubaus. Die beschädigten Scheiben und Glaselemente müssen alle ersetzt werden.

  • Glücklicherweise war die Mitversicherung der Photovoltaikanlage während der Bauzeit mit beantragt: Ein Sturmtief deckt das erst kürzlich fertiggestellte Dach eines Neubaus teilweise ab. Die darauf befindlichen Photovoltaikmodule werden durch umherfliegende Dachziegel beschädigt. Es entstehen Kosten für die Neueindeckung des Daches sowie für die Neubeschaffung der Photovoltaikmodule, da diese nicht mehr zu verwenden sind.

  • Durch einen geöffneten Wasserhahn fließt über Nacht dauerhaft Wasser in das Erdgeschoss des Neubaus eines Einfamilienhauses. Der Schadenverursacher kann nicht festgestellt werden. Es entstehen hohe Kosten, den Neubau zu trocknen und den Schaden zu beseitigen. Darüber hinaus müssen Estrich und Fußbodenheizung ausgetauscht werden.

  • Beim Transportieren von Material auf der Baustelle rangiert der Fahrer mit dem Ladegerät aus Versehen gegen eine Hauswand. Dabei drückt er das bereits erstellte Mauerwerk ein. Dieses muss daraufhin erneuert werden.

Besonderer Schutz für besondere Maßnahmen

Vorsicht ist stets besser als Nachsicht: Bei Um- und Anbauten sollten bestehende Gebäudeteile vor Schäden abgesichert sein. Je nach Umbaumaßnahme können diese erheblich beeinflusst werden. Wir haben zwei clevere Möglichkeiten, bestehende Altbauten mitzuversichern: Klausel 55 und Klausel 80.

Klausel 55Klausel 80

Diese Schäden sind versichert

Ganz oder Teileinsturz des Altbaus

  • Unvorhergesehene Sachschäden an versicherten Altbauten als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung
  • Schäden durch austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel

Das leistet Ihre Württembergische

Bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko gilt:

  • Keine Abzüge "Neu für Alt" bei Rohbauten
  • Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung

Bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko gilt:

  • Keine Abzüge "Neu für Alt" bei Rohbauten
  • Zeitwert bei Ausbauten
  • Ersatz der Kosten für die technische Wiederherstellung von Bestandteilen bei unverhältnismäßig hohem Wert
  • Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung

Häufige Fragen

Bauen ohne Sorgen

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

  • Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.

  • Nicht jeder Schaden ist abgedeckt, ausgeschlossen ist:

    • Vorsatz des Bauherrn oder der Handwerker
    • Normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
    • Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
    • Eine Unterbrechung der Arbeiten auf der Baustelle von mehr als drei Monaten
    • Nicht zugelassene Baustoffe
    • Kriegsereignisse jeder Art

  • Die Selbstbeteiligung beträgt 250 €, optional 500 € je Schadenereignis. Bei Schäden durch innere Unruhen beträgt die Selbstbeteiligung 5.000 € je Schadenereignis.

  • Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages hängt im Wesentlichen von der Bausumme, der Bauart, der Bauzeit und dem gewünschten Deckungsumfang ab. Gemeinsam mit Ihrem Berater lässt sich der ideale Schutz zu einem fairen Beitrag ermitteln.

  • In der Bauleistungsversicherung sind viele wichtige Risiken abgedeckt, die beim Bau Ihres Eigenheims oder betrieblichen Gebäudes entstehen können. Versichert werden können Neubauten, An- oder Umbauten von

    • Wohngebäuden
    • Büro- und Verwaltungsgebäuden
    • Schulen, Turnhallen …

    Zusätzlich versichert werden können

    • bestehende Altbauten bei An- und Umbauten
    • Stromerzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen

    Versichert sind dabei unvorhergesehen eintretende Schäden insbesondere durch:

    • fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Handlungen Dritter, Vandalismus
    • unvorhersehbare Witterungsereignisse
    • Glasbruch, Glasschäden
    • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen
    • Erdbeben
    • Wasserschäden
    • Abrutschen der Baugrubenböschung

  • Versicherungsnehmer sind Sie als Bauherr oder Unternehmer. Versichert sind die Interessen des Bauherren und aller Unternehmer, die an diesem bestimmten Bauvorhaben beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer.

  • Ihr Schutz gilt im Bereich der Baustelle und für Schadensfälle auf Transportwegen zwischen den Versicherungsorten.

  • Die Bauwesenversicherung läuft, bis das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Höchstens jedoch 2 Jahre. Für optimalen Schutz sollten Sie Ihrem Berater mitteilen, wenn das Bauvorhaben länger als 24 Monate dauert oder abgeschlossen ist.

  • Auch hier gilt: Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater. Steigen die Kosten für Ihr Bauvorhaben, muss die Versicherungssumme angepasst werden.

  • Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Tritt der Ernstfall ein, schützen wir Sie mit der Bauherrenhaftpflicht vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört z. B. die Versicherungssumme, ob es sich um ein Wohn- und/oder Geschäftsgebäude handelt und ob bspw. eine Photovoltaikanlage installiert wird. Sprechen Sie Ihren Berater an, der gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte bzgl. des Preises und unserer Leistungen.

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