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Weil einige Dinge länger als 6 Wochen brauchen, um zu heilen: Das Krankentagegeld steht Privatversicherten und Selbstständigen bei, wenn Krankheit oder Unfälle Sie an der Rückkehr zur Arbeit hindern.
Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche ein gesetzliches Krankengeld. Wer nicht gesetzlich versichert ist, der ergänzt seine Krankenversicherung der Württembergischen mit unserem Krankentagegeld für Privatversicherte.
Unser Krankentagegeld hilft, Einkommenseinbußen im Krankheitsfall abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, denn diese erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir leisten ab dem 43. oder 92. Tag - für Selbstständige bieten wir auch Leistungen ab dem 29. Tag.
Wer den Schutz unserer privaten Krankenversicherung genießt, der kann die Krankentagegeldversicherung spielend einfach in seinen Gesundheitsschutz aufnehmen. Für maßgeschneiderten Schutz, so individuell wie Ihre Gesundheit.
Diese Versicherung sorgt dafür, dass Sie sich auch bei längerer Krankheit ausreichend Zeit nehmen können, sich zu erholen. Wir stehen Ihnen bei, wenn Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit.
Krankenversicherungen im Vergleich
Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.
Besonders Selbstständige sind auf die finanzielle Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Auch bei Angestellten ist die Lücke groß, da kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld mehr besteht. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Privat versicherte Selbstständige können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar, bis zu 80 % des Gewinns können vereinbart werden.
Wählen Sie Ihr Krankentagegeld nach Bedarf in Stufen von 5 Euro täglich. Abgesichert werden kann maximal 80 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens.
Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um bis zu 6 % erhöhen.
Wir leisten wahlweise ab dem 29., 43. oder 92. Tag. Zusätzlich bieten wir einen Spezialtarif an, der bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leistet - andernfalls ab dem 43. Tag. - Sie können Ihre gewünschte Leistung auch individuell auf die Beginne aufteilen.
Sie erhalten Geld bei Krankheit und Teilarbeitsunfähigkeit. Außerdem leisten wir auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft bzw. Mutterschutz.
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