Gesundheit

Die Gefahren­gruppen der Unfall­versicherung: So werden Berufs­gruppen eingestuft

Wer eine private Unfallversicherung abschließt, der muss sich mit seinem persönlichen Unfallrisiko auseinandersetzen. In diesem Artikel erklären wir, was es mit den Gefahrengruppen und Berufsgruppen auf sich hat.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Ein Handwerker auf dem Dach

Was sind Gefahren­gruppen in der Unfal­lversicherung?

Das (Berufs-) Leben steckt voller Risiken

Unfälle können zwar allen Menschen passieren, einige Personengruppen sind jedoch einem höheren Risiko ausgesetzt als andere. Versicherer ordnen ihre Kunden in der Unfallversicherung daher in verschiedene Gefahrengruppen ein. Diese Einstufung erfolgt anhand von ein paar besonderen Kriterien, wie Sie in diesem Artikel lesen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Gefahrengruppen gibt es?Für welche Gefahrengruppen ist die Unfallversicherung wichtig?Leistung der Unfallversicherung je GefahrengruppeAuswirkung der Gefahrengruppe auf den BeitragHäufige Fragen

Welche Gefahren­gruppen gibt es und wie werden Berufs­gruppen darin eingestuft?

Unter den Gefahrengruppen wird eine Methode der Versicherer verstanden, individuelle Risiken in der privaten Unfallversicherung zu bewerten. In einfachen Worten erklärt: Die Versicherung betrachtet den Beruf der versicherten Person und ordnet diese in eine ihrer Gefahrengruppen ein.

Gefahrengruppen in der Unfall­versicherung: Tabelle

Wovon hängt die Einstufung ab? Vom Unfallrisiko und von der körperlichen und/oder handwerklichen Tätigkeit. Die Württembergische Versicherung teilt in der privaten Unfallversicherung in die Gefahrengruppen A und B sowie eine Sondergruppe mit erhöhtem Berufsrisiko - wird weiter unten näher erklärt - ein.

Gefahrengruppe AGefahrengruppe B

Personen in kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten im Innen- & Außendienst sowie leitende oder Aufsicht führende Berufe ohne körperliche Mitarbeit in Unternehmen und auf Baustellen

Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen

Diese Berufe werden bei der Württem­bergischen in diese Gefahren­gruppen eingeordnet

Unsere Aufzählung hier ist ein Auszug, der die Logik hinter der Höhe der Einstufung in A oder B erklärt.

In Gefahrengruppe A werden beispielsweise folgende Jobs eingestuft:

  • Einzelhandelskaufleute
  • im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätige Menschen
  • Tierärzte
  • Fotografen
  • Künstler
  • Optiker
  • Rechtsanwälte

Unter die Gefahrengruppe B fallen zum Beispiel diese Tätigkeiten:

  • Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei
  • Berufskraftfahrer
  • Landwirte
  • Sportlehrer
  • Sportstudenten

Sonderfall: Personen mit erhöhtem Berufsrisiko

  • Artisten, Stuntmen und Tierbändiger
  • Rennfahrer, Rennreiter
  • Sprengpersonal, Munitionssuch- und Räumtrupps
  • Berufssportler
  • Berufstaucher
  • Sicherheitspersonal
  • Bergleute unter Tage
  • Beschäftigte auf Ölplattformen und Bohrinseln
  • und weitere Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko

Diese Berufsfelder verdienen besonderen Schutz - in den meisten Fällen über den der privaten Unfallversicherung hinaus. Wer sich dieser Kategorie zuordnet, der sollte sich unbedingt persönlich beraten lassen. Bei einigen Versicherern kann für solche Berufe kein Versicherungsschutz angeboten werden.

Andere Versicherer, andere Gefahrengruppen: Anderes Unternehmen, andere Wortwahl

Einige Versicherer unterscheiden bei der Unfallversicherung zudem zwischen den Gefahrengruppen F, FZ, K und Z. Manchmal wird statt Gefahrengruppe auch die Formulierung Gefahrenklasse, Berufsklasse bis hin zu "Gefahrtarif" verwendet.

Bei der Württembergischen sprechen wir in den verständlichen und unkomplizierten Berufsgruppen A und B. Diese genügen, gemeinsam mit der Sondereinstufung für erhöhte Berufsrisiken, vollauf für eine faire Einordnung.

Und was, wenn mein Beruf in beide Gruppen passt?

Jede Aufzählung von Tätigkeiten oder Berufsgruppen lässt Spielraum für Interpretationen, das ist nur realistisch. Was, wenn Sie einer verwaltenden Tätigkeit in einem Unternehmen nachgehen, das vor allem auf körperliche Arbeit setzt und Sie nur vereinzelt daran teilnehmen? Wir finden eine Antwort darauf: Wenn die versicherte Person Berufstätigkeiten nach beiden Gefahrengruppen A und B ausübt, wird der Beitrag nach der Gefahrengruppe B berechnet.

Verbreiteter Irrtum: Das Hobby hat Auswirkungen auf die Einstufung?

Hobbys haben keinen Einfluss auf die Einstufung in die Gefahrengruppe. Allerdings muss bei bestimmten Hobbys beachtet werden, dass diese nicht versichert sind wie beispielsweise Gleitschirmfliegen oder Rennen mit Motorfahrzeugen. Gehen Sie einem "besonderen" Hobby nach, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

Für welche Gefahren­gruppen ist eine Unfall­versicherung besonders wichtig?

Wir haben dieser häufig gestellten Frage einen eigenen Ratgeber unter Ist die private Unfallversicherung sinnvoll gewidmet.

Um vorzugreifen: Eine private Unfallversicherung ist immer sinnvoll - unabhängig jeglicher Gefahrengruppen. Die allermeisten Unfälle passieren in der Freizeit, dort wo der Job überhaupt keine Rolle spielt und die gesetzliche Unfallversicherung nicht schützt. Die Überlegung, ob Sie diese Versicherung benötigen, sollten Sie also nicht an einer Gefahrengruppe, sondern an Ihrem Bedarf festmachen.

Also: Die Unfallversicherung ist für alle sinnvoll

Vor allem Selbstständige, Freiberufler aber auch Hausfrauen und Rentner sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und sollten über eine private Absicherung nachdenken.

Die Kinderunfallversicherung steht den Kindern mit starkem Schutz bei.

Mit Eintritt in den Ruhestand gibt es keine gesetzliche Unfallversicherung mehr. Da im Alter das Unfall- und Verletzungsrisiko jedoch steigt, ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Rentner & Senioren sinnvoll.

Besonders clever ist natürlich, wenn der Arbeitgeber die Unfallversicherung anbietet. Wenn diese Gruppenunfallversicherung mit der starken 24h-Deckung abgeschlossen wird, leistet sie genau so wie unsere private Unfallabsicherung.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Unterscheidet sich die Leistung der Unfall­versicherung je nach Gefahren­gruppe?

Nein, die Gefahrengruppe der Unfallversicherung hat keinen Einfluss auf die Leistung nach einem Unfall.

Unabhängig davon, welcher Gruppe Sie zugeordnet wurden, genießen Sie denselben Versicherungsschutz wie alle anderen Versicherten. Die Leistung der Unfallversicherung ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif inklusive Zusatzleistungen sowie dem Invaliditätsgrad nach dem Unfall.

Welche Auswirkungen hat die Gefahren­gruppe auf die Beiträge?

Die Einstufung in Gefahrengruppe A oder Gefahrengruppe B hat keine Auswirkung auf die Leistung Ihrer Unfallversicherung - allerdings auf den Beitrag. Ihren wirklichen, individuellen Beitrag erfahren Sie bei einer persönlichen Beratung in einer Agentur in Ihrer Nähe. Denn nicht nur die Gefahrengruppe wirkt sich auf dessen Höhe aus, sondern noch ein paar weitere Faktoren.

Trotzdem lässt sich festhalten, dass Menschen in der Gefahrengruppe A gemeinhin günstigere Beiträge bezahlen als die in Gruppe B. Damit soll niemand von der Ergreifung eines aufregenden oder anstrengenden Jobs abgeschreckt werden. Die Absicht dahinter ist vielmehr die Solidarität zwischen den Versicherten: Wer die Unfallversicherung statistisch gesehen etwas häufiger benötigt, der leistet auch einen etwas höheren Beitrag für seinen Schutz.

Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag für die Unfall­versicherung zusätzlich

Der Beitrag hängt vor allem vom gewünschten Versicherungsumfang und Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtig sind:

  • Ihr ausgewählter Tarif
  • die versicherte Grundsumme
  • die Progression oder Mehrleistung
  • gewählte Zusatzleistungen, wie z. B. eine monatliche Unfallrente
  • Ihr Alter
  • Ihr Beruf
  • eventuell gefährliche Hobbys

Häufige Fragen

Noch mehr über die private Unfall­versicherung

Möchten Sie noch mehr über die Gefahrengruppen in der Unfallversicherung wissen? Hier sammeln wir die häufigsten Fragen unserer Kunden.

  • Irren ist natürlich menschlich und ein Fehler wie ein falscher Klick kann jedem unterlaufen. Für gewöhnlich geschieht das jedoch nicht - und wenn, dann fällt das blitzschnell auf.

    Was allerdings ganz eindeutig geschehen kann, ist eine Änderung in Ihrer Lebens- oder beruflichen Situation. Wenn Sie den Job wechseln, sollten Sie unbedingt Kontakt mit Ihrer Agentur vor Ort aufnehmen. Damit sorgen wir dafür, dass Ihr Schutz stets aktuell bleibt.

  • Die private Unfallversicherung schützt, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht gilt. Außerdem steht Sie Ihnen bei Unfällen, die während der Arbeit passieren, ebenfalls mit ihren Leistungen zur Seite. Also gilt die private Unfallversicherung in beiden Bereichen.

  • Solche Angebote gibt es - allerdings nicht bei der Württembergischen. Hinter der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr steckt eine vermeintlich schlaue Sache: Kunden zahlen höhere Beiträge für die Unfallversicherung, diese werden dafür gewinnbringend angelegt und am Ende einer vereinbarten Laufzeit mit Zinsen wieder ausgezahlt. Was auf den ersten Blick nach einer Versicherung zum Nulltarif aussieht, hat eine Reihe von Nachteilen, die wir im verlinkten Ratgeber aufdecken.

  • "Vermeiden" ist hier per se die falsche Denkweise. Die Gefahrengruppen existieren aus zwei guten Gründen: Optimale Absicherung und faire Beiträge für alle Versicherungsnehmer. In die allgemein günstigere Gefahrengruppe A gelangen Sie daher nur mit der Ergreifung einer neuen Stelle, die dort eingeordnet würde. Wenn Sie einer Arbeit nachgehen, die hier nicht aufgelistet ist und sich nun fragen, wo Sie eingeordnet werden würden, dann ist eine persönliche Beratung um eine Versicherung in Ihrer Nähe zu finden die beste Lösung.

Gut zu wissen

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