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Nach einem Unfall erhalten Versicherte eine Invaliditätszahlung vom Versicherer. Wie hoch diese Zahlung ausfällt hängt von der Invalidität und der Gliedertaxe ab. Alle wissenswerten Details finden Sie hier.
Lesedauer: 5 Minuten
Als Invalidität wird eine dauerhaft anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Menschen infolge eines Unfalls bezeichnet. Der Invaliditätsgrad gibt an, wie hoch diese gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Von ihr hängt ab, wie hoch die Leistung der privaten Unfallversicherung nach einem Unfall ist. Dabei gilt: Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Leistung. Er richtet sich wiederum nach der unten näher erklärten Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile dort genannt sind.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Was ist die Gliedertaxe?Gliedertaxe-TabelleHöhe der InvaliditätsleistungWeitere Leistungen der UnfallversicherungHäufige FragenDie Gliedertaxe ist eine Tabelle, die eine Vielzahl von Körperteilen enthält. Jedem Körperteil wird darin eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet, die den Grad der Beeinträchtigung oder den Verlust der Funktion widerspiegelt.
Die Werte in der Gliedertaxe geben den Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der dort aufgeführten Körperteile und Organe an. Zum Beispiel wird eine vollständige Amputation eines Arms in der Regel mit einem höheren Prozentsatz bewertet als eine teilweise Beeinträchtigung oder Bewegungseinschränkung. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
In Fällen, in denen mehrere Körperteile betroffen sind oder mehrere Funktionen eingeschränkt wurden, wird der Grad der Invalidität basierend auf der Gesamtauswirkung auf den Körper berechnet. Hierbei werden die Prozentsätze der betroffenen Körperteile addiert, um den Gesamtinvaliditätsgrad zu ermitteln. Hierbei gilt die maximale Obergrenze als Invaliditätsgrad von 100 %.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Gliedertaxe ist die Basis der Invaliditätsberechnung in der privaten Unfallversicherung. Sie gibt an, wie hoch der jeweilige Invaliditätsgrad, also die gesundheitliche Beeinträchtigung eines Körperteils, ist. Die Höhe der Leistung, die Sie nach einem Unfall erhalten, wird somit maßgeblich durch die vereinbarte Gliedertaxe beeinflusst.
Beispiel: Der Verlust eines Daumens wird in der Gliedertaxe einer Versicherung mit 25 % festgelegt. Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 €, beträgt die Leistung somit 25.000 €. Der Verlust eines Arms hingegen wird mit 80 % angegeben. Somit beträgt die Leistung 80.000 €.
Die Werte der Gliedertaxte gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit des Körperteils. Ist die Funktion „nur“ eingeschränkt, dann wird die Leistung anteilig berechnet.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Empfehlungen für die Festlegung der Gliedertaxe – jede Versicherung kann jedoch eigene Werte bestimmen. Und das ist gut für die Versicherten: Gute Versicherungstarife leisten mehr als die Empfehlungen des GDV – so auch die Tariflinien Komfort und Premium der Württembergischen.
Die Gliedertaxe der Württembergischen ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir bieten drei Tariflinien an: Kompakt, Komfort und Premium.
Hier finden Sie einen Auszug aus unseren Gliedertaxen – eine vollständige Darstellung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Bei Verlust bzw. völliger Funktionsunfähigkeit | Verbesserte Gliedertaxe | Premium | Komfort | Kompakt |
---|---|---|---|---|
Arm | 100 % | 80 % | 80 % | 70 % |
Hand | 100 % | 70 % | 70 % | 55 % |
Daumen | 60 % | 25 % | 25 % | 20 % |
Zeigefinger | 60 % | 15 % | 15 % | 10 % |
Fuß | 80 % | 50 % | 50 % | 40 % |
Auge | 80 % | 70 % | 55 % | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 60 % | 60 % | 40 % | 30 % |
Große Zehe | 10 % | 10 % | 10 % | 5 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 80 % | 80 % | 80 % | 70 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 80 % | 70 % | 70 % | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 80 % | 60 % | 60 % | 50 % |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 80 % | 55 % | 55 % | 45 % |
Sie können in unseren Tariflinien Komfort und Premium eine verbesserte Gliedertaxe abschließen. Bei der Vereinbarung der verbesserten Gliedertaxe gelten höhere Invaliditätsgrade. Das heißt, im Fall der Fälle profitieren Sie von einer höheren Leistung.
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung. Sie ist die wichtigste Leistungsart dieser Versicherung und soll die dauerhaften finanziellen Folgen eines Unfalls ausgleichen. Sie können über den ausgezahlten Betrag frei verfügen und das Geld z. B. für Umbau- und Umschulungsmaßnahmen oder für die Finanzierung einer häuslichen Pflege verwenden.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach drei Faktoren:
Nach einem Unfall wird je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ein Teil der Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Invalidität von 20 % erhalten Sie demnach 20 % der vereinbarten Versicherungssumme. Um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, ist es daher wichtig eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen. Wie hoch diese konkret sein soll, muss jeder Versicherungsnehmer individuell für sich entscheiden. Es gibt Empfehlungen, die besagen, dass je nach Alter die Versicherungssumme das Vier- oder Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen sollte. Als Mindestwert wird in der Regel 100.000 € angegeben.
Wie bereits erläutert, legt der Invaliditätsgrad das Maß der Beeinträchtigung fest. Je höher die gesundheitliche Beeinträchtigung ist, desto höher wird die Invaliditätsleistung.
Die Progression kann als „ansteigende Leistungskurve“ beschrieben werden. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der finanzielle Bedarf mit steigendem Invaliditätsgrad überproportional wächst.
Bei der Württembergischen gibt es die Progressionen 225 %, 300 %, 350 %, 500 % und 1000 %. Das heißt die Invaliditätsleistung steigt um einen festgelegten Prozentsatz progressiv (allmählich steigernd) an bis sie beim Endwert von z. B. 225 oder 500 angelangt ist. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 100.000 € und die Progression 350 %, dann läge die ausgezahlte Einmalzahlung bei 350.000 € (bei einem Invaliditätsgrad von 100 %).
Für die Beispielrechnung treffen wir folgende Annahmen:
Bei einem Motorradunfall verliert Markus seinen Arm. Der Verlust des Armes wird gemäß vereinbarter Gliedertaxe mit 80 % bemessen. Aufgrund der vereinbarten Progression erhält er das 3,4-fache der Grundsumme als Einmalzahlung, also 340.000 €.
Hätte er die verbesserte Gliedertaxe vereinbart, wäre der Verlust des Armes mit 100 % bemessen worden. Aufgrund der vereinbarten Progression würde er das 5-fache der Grundsumme als Einmalzahlung erhalten, also 500.000 €.
Die Invaliditätsleistung ist eine der zentralen Leistungen von Unfallversicherungen. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Menge weiterer Leistungen, die Ihnen das Leben nach einem Unfall erleichtern können. Dazu gehören unter anderem:
Eine ausführliche Erläuterung zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung finden Sie in unserem Ratgeber „Private Unfallversicherung: Leistungen nach einem Unfall“.
Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe, an der sich wiederum der behandelnde Arzt orientiert. Dieser ermittelt, wie stark die gesundheitliche Beeinträchtigung ist.
Ja es gibt Unterschiede, denn: Es gibt zwar Empfehlungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – jeder Versicherer kann jedoch eigene Werte bestimmen. Die Tariflinien Komfort und Premium der Württembergischen Versicherung leisten beispielsweise mehr als die ausgesprochenen Empfehlungen.
Die Invalidität von Körperteilen, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, wird im Fall der Fälle individuell berechnet. In die Berechnung fließt der Umfang der körperlichen Einschränkung ein – ausgehend von einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten z. B. durch ein ärztliches Gutachten.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der privaten Unfallversicherung handelt es sich um zwei verschiedene Versicherungen, die jeweils unterschiedlichen Zwecken dienen. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Die BU-Versicherung und die Unfallversicherung können sich also ergänzen, aber nicht vollständig ersetzen.
Gute Pflege kostet Geld. Ersparnisse werden aufgebraucht, es folgen Rechenspiele: Pflege im eigenen Haus oder im Heim? Helfen die Kinder den Eltern finanziell aus? Der Verkauf des geliebten Eigenheims ist oft der einzige Weg, die Kosten zu tragen.
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