Gesundheit

Wie wird die gesetzliche Unfall­rente berechnet?

Was ist die Rente der Unfallversicherung und wie unterscheidet sich die Zahlung von der gesetzlichen Unfallversicherung zur privaten Unfallversicherung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Lesedauer: 7 Minuten

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Was ist die Unfallrente?

Definition: Unfallrente und Verletztenrente

Die Unfallrente ist eine monatliche Zahlung, die Sie nach einem Unfall von Ihrer privaten Unfallversicherung regelmäßig ausbezahlt bekommen. Diese Leistung des Versicherers wird manchmal auch Verletztenrente genannt. Meist wird dieser Begriff jedoch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Unterschied private und gesetzliche UnfallversicherungRente der privaten UnfallversicherungRente der gesetzlichen UnfallversicherungUnterschied zur BU-RenteHäufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Unfallrente?

Auf den ersten Blick ist es einfach: Die private Unfallrente erhalten Sie von einer freiwillig privat abgeschlossenen Unfallversicherung – die gesetzliche Unfallrente bzw. Verletztenrente erhalten Sie von der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung. Doch worin unterscheiden sich die beiden Unfallversicherungen? Die maßgeblichen Unterschiede sind:

  • Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Angestellte, Kinder, Auszubildende und Studenten ab. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Arbeitgeber bezahlt. Sie greift bei Unfällen, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung passieren oder auf dem direkten Hin- und Rückweg zum und vom Arbeitsplatz (Kindergarten, Schule, Uni).
  • Die private Unfallversicherung kann jeder privat abschließen. Mit einer privaten Unfallversicherung werden auch Unfälle, die beispielsweise in der Freizeit oder im Haushalt passieren, abgesichert. Sie ist freiwillig und die Beiträge müssen selbst bezahlt werden. Ausnahme: eine private Unfallversicherung durch den Arbeitgeber, häufig auch Gruppenunfallversicherung genannt.

Die Unfallrente Ihrer privaten Unfall­versicherung

Nach einem Versicherungsfall können Versicherte eine monatliche Rentenzahlung ihrer privaten Unfallversicherung erhalten, falls sie die Leistung bei Abschluss der Versicherung gewählt haben.

Die Höhe der privaten Unfallrente

Wie hoch die monatliche Rente Ihrer privaten Unfallversicherung ist, können Sie selbst bestimmen bzw. hängt von Ihrem Tarif ab. Sie können beispielsweise lediglich 250 € vereinbaren oder aber auch 2.000 €: Die Obergrenze hängt vom Versicherer ab. Die vereinbarte Höhe hat einen Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag. Wichtig zu beachten: Die private Unfallversicherung bietet auch weitere (Geld-)Leistungen an, die Sie im Fall der Fälle absichern. Die Invaliditätsleistung beispielsweise ist eine Einmalzahlung, die Sie nach einem Unfall, abhängig vom Invaliditätsgrad, erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt der privaten Unfall­rente

Die Voraussetzungen für den Erhalt der privaten Unfallrente kann jeder Versicherer selbst festlegen. In der Branche ist es jedoch üblich, dass Sie eine Unfallrente ab einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erhalten.

So lange wird die Unfall­rente bezahlt

Sie erhalten die Unfallrente monatlich und ein Leben lang – solange Ihr Invaliditätsgrad über dem vom Versicherer festgelegten Wert liegt. Das heißt: in den meisten Fällen über 50 %. Sinkt die Invalidität unter 50 %, weil sich Ihr gesundheitlicher Zustand verbessert hat und somit auch die körperliche Einschränkung reduziert hat, erhalten Sie keine private Unfallrente mehr.

Steuerliche Behandlung der privaten Unfall­versicherung

Rentenzahlungen aus der privaten Unfallversicherung sind nicht steuerfrei. Der Ertragsanteil muss versteuert werden. Ob Sie Ihre Versicherungsbeiträge zur privaten Unfallversicherung in der Steuererklärung geltend machen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Unfallversicherung von der Steuer absetzen“.

Die Unfallrente der Württem­bergischen Versicherung

Die private Unfallversicherung der Württembergischen bietet in allen drei Tariflinien Kompakt, Komfort und Premium die Möglichkeit an, eine Unfallrente als zusätzliche Leistung auszuwählen. Diese wird dann ab einem Invaliditätsgrad von 50 % ausbezahlt, monatlich, ein Leben lang, in vereinbarter Höhe. Über das ausbezahlte Geld können Sie frei verfügen.

Die gesetzliche Verletzten­rente

Die Verletztenrente, häufig auch Verletztengeld genannt, ist eine monatliche Auszahlung der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherte nach einem Versicherungsfall.

Die Höhe der gesetzlichen Unfall­rente

Bei einem vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (100 %) wird eine Vollrente gezahlt. Diese beträgt 2/3 des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes. Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Teilrente gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und wird aus der Vollrente berechnet. Der Anspruch auf eine Teilrente besteht ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %.

Wie wird die gesetzliche Unfall­rente berechnet?

Beispielrechnung: Die Rente eines Versicherten mit einem Jahresarbeitsverdienstes in Höhe von 36.000 € berechnet sich folgendermaßen:

Vollrente

Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % : 2/3 von 36.000 € ergeben 24.000 €/Jahr. Im Monat erhält der Versicherte somit 2.000 € Rente.

Teilrente

Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 %: 2/3 aus 36.000 € ergeben 24.000 €/Jahr. Davon 20 % (wegen der teilweisen Minderung) ergeben 4.800 € Rente/Jahr. Im Monat erhält der Versicherte somit 400 € Rente.

Übrigens: Der Jahresarbeitsverdienst umfasst in der Regel bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis die letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Unfall stattgefunden hat.

Mindest-Jahresarbeits­verdienst

Für versicherte Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sieht das Gesetz besondere, altersabhängige Mindestsätze vor. Die jungen Leute stehen meist noch am Anfang ihres Berufslebens oder stecken noch in der Ausbildung. Es gelten daher die Mindestsätze in der nachfolgenden Tabelle, falls sie höher sind als das tatsächlich erzielte Entgelt.

Tabelle Mindest-Jahresarbeits­verdienst

Alter der ver­sicherten PersonProzentsatz der Bezugs­größeHöhe Mindest-Jahres­arbeits­verdienst WestHöhe Mindest-Jahres­arbeits­verdienst Ost

Bis zum 6. Geburtstag

25 %

10.185 €

9.870 €

6. bis 15. Geburtstag

33,33 %

13.580 €

13.160 €

15. bis 18. Geburtstag

40 %

16.296 €

15.792 €

18. bis 25. Geburtstag

60 %

24.444 €

23.688 €

25. bis 30. Geburtstag

75 %

30.555 €

29.610 €

Ab dem 30. Geburtstag

100 %

40.740 €

39.480 €

Ab dem 30. Geburtstag mit Hochschul- oder Fachhochschulreife

120 %

48.888 €

47.376 €

In der Regel gibt es auch einen maximalen Jahresarbeitsverdienst. Dieser wird von den Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften individuell festgelegt. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Voraussetzungen für den Erhalt der gesetz­lichen Verletzten­rente

Im Sozialgesetzbuch ist festgehalten, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Verletztenrente erhalten. Für den Anspruch auf Verletztenrente muss Ihre Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall um mindestens 20 % gemindert sein und das über ein halbes Jahr lang (26 Wochen). In der Landwirtschaft erhöht sich dieser Wert auf 30 %.

So lange wird die Verletztenrente bezahlt

Besteht die Erwerbsminderung mindestens ein halbes Jahr, wird die Unfallrente ein Leben lang ausbezahlt – solange die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 20 % (bzw. 30 %) bleibt. Sinkt der Wert unter den angegebenen Prozentsatz, wird keine Verletztenrente mehr bezahlt. Falls der Rentenberechtigte infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit stirbt, kann die gesetzliche Verletztenrente in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden.

Steuerliche Behandlung der gesetz­lichen Verletzten­rente

Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz (EstG) steuerfrei. Das heißt: Sie müssen auf die Rente, die Sie von der Berufsgenossenschaft erhalten, keine Steuern zahlen. Das gleiche gilt übrigens auch für die Hinterbliebenenrente – auch darauf werden keine Steuern fällig.

Der Unterschied zwischen der privaten Unfall­rente und der Berufs­unfähig­keits­rente

Die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % - dabei ist es nicht relevant, ob diese Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit ausgelöst wurde. Häufige Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind Nervenkrankheiten oder die Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparates. Die Rente der privaten Unfallversicherung hingegen wird nur bei einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) durch einen Unfall bezahlt. Die BU-Versicherung ist kein Ersatz für eine Unfallversicherung – die beiden Absicherungen können sich jedoch gut ergänzen.

Häufige Fragen

Mehr Wissenswertes zur Unfallrente

Wie wirkt sich die Auszahlung der Unfallrente aus? Wird sie angerechnet auf andere Leistungen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

  • Die Auswirkungen der Unfallrente auf andere Leistungen hängen von der Art der Leistung und den individuellen Umständen ab. Hier sind einige mögliche Auswirkungen:

    • Arbeitslosengeld: Renten aus einer privaten Unfallversicherung werden beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht angerechnet.
    • Bürgergeld: Beim Bezug von Bürgergeld wird eine private Unfallrente als Einkommen angerechnet und wirkt sich somit auf die Höhe des Bürgergelds aus.
    • BAföG: Bei der finanziellen Unterstützung für Auszubildende und Studierende wird eine private Unfallrente als Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit angerechnet. Sie wirkt sich demnach auf die Höhe des BAföGs aus.
  • Im Todesfall kann es sein, dass Hinterbliebene eine Unfallrente erhalten, sofern der Verstorbene die entsprechende Leistung als Teil seiner privaten Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Die genauen Bedingungen für den Bezug einer Unfallrente im Todesfall sind von den Bedingungen Ihres Versicherers abhängig. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Berater oder Ihre Beraterin.

  • Eine gesetzliche Verletztenrente kann Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die private Unfallrente wird jedoch nicht angerechnet.

  • Das ist möglich. Beispiel: Sie haben einen Arbeitsunfall und haben somit Anspruch auf die gesetzliche Verletztenrente. Sie haben gleichzeitig auch privat vorgesorgt und eine Unfallversicherung mit Unfallrente abgeschlossen. In diesem Fall können Sie die private und gesetzliche Unfallrente gleichzeitig erhalten.

Gut zu wissen

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