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Ist der Abschluss einer Versicherung noch möglich, obwohl die Zahnbehandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat? Erfahren Sie hier, wann ein Abschluss möglich ist und was Sie tun können, wenn es bereits zu spät ist.
Lesedauer: 7 Minuten
Der Kostenvoranschlag für den Zahnersatz liegt auf dem Tisch und der Schreck ist erstmal groß: Die Kosten für Kronen, Implantate und Co. können sehr hoch sein und viele wünschen sich in dem Moment eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV), die für die Kosten aufkommt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich meist nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Eine Versicherung rückwirkend abzuschließen, ist dann aber bei den wenigsten Versicherern noch möglich.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Geplante, angeratene und laufende BehandlungenWas tun, wenn keine ZZV nachträglich abgeschlossen werden kann?Vorteile und Leistungen der WürttembergischenWann Sie eine Zahnzusatz abschließen solltenHäufige FragenZahnzusatzversicherungen - umgangssprachlich manchmal auch nur Zahnzusatz genannt - schließen in der Regel geplante, angeratene und laufende Behandlungen vom Versicherungsschutz aus. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Eine klare Definition ist hier schwierig, weshalb Versicherer von Fall zu Fall entscheiden, ob eine geplante oder beabsichtigte Behandlung bereits als angeraten gilt oder nicht.
Beispiel: Tina war zu einer Routinekontrolle bei ihrer Zahnärztin. Am Ende des Besuchs gibt ihr die Zahnärztin einen kurzen Hinweis, dass eine Behandlung notwendig sein könnte. Tina nimmt sich die Behandlung vor, macht aber noch keinen Termin aus.
Eine Behandlung ist dann angeraten, wenn die Empfehlung in der Patientenakte vermerkt ist. In der Regel wird auch ein Heil- und Kostenplan erstellt.
Beispiel: Tims behandelnder Zahnarzt hat eine Zahnerkrankung diagnostiziert. Er notiert diese in Tims Patientenakte und hält dort auch die passende Therapie fest.
Sobald der Zahnarzt mit der empfohlenen Behandlung beginnt, spricht man von einer laufenden Behandlung.
Beispiel: In der Vergangenheit wurde Karin eine Diagnose gestellt und sie befindet sich aufgrund dieser aktuell in zahnärztlicher Behandlung.
Bei Ihrer Suche nach einer Zahnzusatzversicherung, die rückwirkend Ihre Behandlungskosten übernimmt, müssen Sie vor allem auf die versicherten Leistungen des Tarifs achten. Nur weil die Versicherung damit wirbt, rückwirkend Kosten zu übernehmen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihre persönliche Zahnbehandlung mitversichert ist. Kann die entsprechende Leistung nicht rückwirkend versichert werden, lohnt es sich in der Regel auch nicht, eine rückwirkende Zahnzusatz abzuschließen. Für die Erstattung vergangener Leistungen zahlen Sie meist höhere Beiträge.
Es gibt nur sehr wenige Versicherer, die rückwirkende Zahnzusatzversicherungen anbieten. Solche Tarife sind meist sehr teuer und lohnen sich somit nicht. Das heißt jedoch auch, dass Sie die Kosten für Ihre Zahnbehandlung selbst tragen müssen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Kosten zu senken oder aufzuteilen:
Die Württembergische Zahnzusatzversicherung ist nicht rückwirkend abschließbar. Sie überzeugt jedoch mit vielen starken Leistungen. Profitieren Sie von:
Unsere Versicherung ist nicht rückwirkend abzuschließen, dafür leistest die ZZV sofort und ohne Wartezeit. Es ist üblich, dass Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung in den ersten Jahren Leistungsbegrenzungen für die erstattungsfähigen Behandlungen haben. Das verhindert, dass Ihre Beitragszahlung Kunden mitfinanziert, bei denen ein Krankheitsfall bereits vor Abschluss absehbar war.
Bei der Württembergischen Versicherung sieht diese Leistungsbegrenzung, auch Zahnstaffel genannt, wie folgt aus:
Zahnersatz75 (ZZ75) | Zahnersatz90 (ZZ90) | Zahnersatz100 (ZZ100) | |
---|---|---|---|
Im ersten Kalenderjahr | 800 € | 1.500 € | 1.500 € |
In den ersten zwei Kalenderjahren | 1.600 € | 3.000 € | 3.000 € |
In den ersten drei Kalenderjahren | 2.400 € | 4.500 € | 4.500 € |
In den ersten vier Kalenderjahren | 3.200 € | 6.000 € | 6.000 € |
Das Motto lautet: lieber früh als spät. Der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist in der Regel, wenn Sie keine aktuellen oder bevorstehenden zahnärztlichen Probleme haben. Hier sind einige Faktoren zu beachten, um den besten Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatz zu bestimmen:
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Ja. Jedoch ist kein rückwirkender Abschluss für laufende Behandlungen möglich. Bei weiteren Fragen, beraten wir Sie gerne.
Das hängt u. a. von der gewünschten Tariflinie und Ihrem Alter ab. Sie können Ihren Beitrag bei uns ganz schnell und einfach online berechnen. Bei Fragen können Sie sich aber auch jederzeit an unsere Beraterinnen und Berater wenden.
Ja, das ist möglich.
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