Gesundheit

Zahnzusatzversicherung sofort und ohne Wartezeit: Geht das?

Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen? Beinhaltet eine solche Versicherung auch Behandlungen, die bereits vom Zahnarzt eingeplant sind? Was bietet die Württembergische an? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Eine Familie putzt sich gemeinsam vor dem Spiegel die Zähne.

Warum brauche ich eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit?

Übernimmt die Kosten bei Zahn­problemen

Stellen Sie sich vor: Die Zahnärztin stellt fest, dass der Backenzahn gezogen werden muss und ein Implantat als Ersatz sinnvoll wäre. Da wird Vielen angst und bange vor der Operation und den Schmerzen – manchen vielleicht aber auch vor den Kosten. Da wäre es gut, bereits eine Zahnzusatzversicherung zu haben, die einen Großteil der Kosten übernimmt. Alternativ wäre es praktisch, schnell noch eine Versicherung abschließen zu können, welche die Rechnungen übernimmt. Doch ist das möglich?

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Vor- und NachteileLeistungen unserer Zahnzusatz ohne WartezeitBesonderheitenFür wen ist eine Zahnzusatz ohne Wartezeit sinnvoll?Häufige Fragen

Was ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz und ohne Wartezeit?

Eins ist wichtig anzumerken: Eine Zahnzusatzversicherung „ohne Wartezeit“ heißt nicht gleich „rückwirkend“. Doch was bedeutet das?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wird manchmal auch als Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz oder mit Sofortleistung bezeichnet. Eine solche Versicherung zahlt direkt nach Abschluss eventuell auftretende Kosten wie Implantate, Zahnkronen oder Füllungen – wohingegen andere Zahnzusatzversicherungen häufig erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten zahlen.

Dies ist jedoch nicht mit einer rückwirkenden Zahnzusatzversicherung zu verwechseln. Rückwirkend heißt: Es werden auch Kosten von Behandlungen übernommen, die bereits vor dem Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen wurden. Dies ist bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen.

Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung: mit oder ohne Wartezeit?

Wir bieten Ihnen sofortigen Schutz ohne Wartezeit. Die Behandlung darf bei Vertragsabschluss jedoch noch nicht angeraten oder geplant sein bzw. begonnen haben. Übrigens: Unser Tarif wurde als Testsieger von der Stiftung Warentest ausgezeichnet.

Vor- und Nachteile einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeit

Vorteile einer Zahnzusatz mit sofortiger Leistung

Der offensichtliche Vorteil einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist, dass die Versicherung sofort und ohne Sperrfrist in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten, die Sie ohne private Zahnzusatzversicherung tragen müssten, fallen dadurch weg.

Nachteile einer Zahnzusatz mit sofortiger Leistung

Der größte Nachteil ist, dass die Leistungen in den ersten Jahren trotzdem gedeckelt werden. Allerdings ist bei der Württembergischen diese Leistungsbegrenzung großzügig ausgelegt. So können Sie bereits im ersten Jahr 800 € (ZZ75) bzw. 1.500 € (ZZ90 und ZZ100) in Anspruch nehmen.

Leistungen unserer Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeit

Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz unterscheiden sich in der Regel nicht von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit. Bei der Württembergischen Versicherung können Sie von folgenden Leistungen profitieren:

  • Zahnersatz: Wir übernehmen die Kosten für Ihren Zahnersatz, der nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder Heilfürsorge abgedeckt wird, bis zu dem Prozentsatz, den Sie bei Abschluss der Zusatzversicherung festgelegt haben. Zahnersatz umfasst unter anderem Implantate, Kronen und Brücken.
  • Zahnarzthonorar: Wir übernehmen die Kosten für zahnärztliche Honorare, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausgehen.
  • Zahnbehandlung: Eine 100 %-ige Kostenübernahme bieten wir Ihnen bei der Zahnbehandlung z. B. von Parodontal- oder Wurzelbehandlungen.
  • Zahnfüllung: Die gesetzlichen Krankenkassen decken in der Regel moderne Kompositfüllungen nur im vorderen, sichtbaren Bereich der Zähne ab. Für Backenzähne werden oft nur Amalganfüllungen bezahlt. Wir erstatten die Kosten für Kompositfüllungen bis zu 100 %, auch im hinteren, nicht sichtbaren Bereich der Zähne.
  • Zahnprophylaxe: Wir erstatten Ihnen die Kosten für Zahnprophylaxe, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung (je nach Tarif Erstattung bis zu 150€/Jahr), Fissurenversiegelung und Fluoridierung.
  • Kieferorthopädische Leistungen: Wir decken - je nach Tarif - kieferorthopädische Behandlungen zu 100 % bis zum 18. Geburtstag (max. 3000 €) ab oder bei Erwachsenen falls eine Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist (max. 2000 €).

Unsere Tarife im Vergleich

Kompakt, Komfort oder Premium: Wir bieten Ihnen drei Zahnschutz-Pakete an, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Alle drei kommen ohne Wartezeit aus. Dies ist ein beispielhafter Auszug unserer Leistungen:

ZahnSchutz Kompakt (ZZ75-ZZB)ZahnSchutzKomfort (ZZ90+ZZB)ZahnSchutz Premium (ZZ100+ZZBPlus)

Zahnersatz

75 %

90 %

100 %

Füllungen

100 %

100 %

100 %

Zahn­prophylaxe

80 € jährlich

80 € jährlich

150 € jährlich

Schmerz­lindernde Maßnahmen

200 € jährlich

Kiefer­orthopädie für Kinder (KIG I – V)

100 % bis max. 1.000 €

100 % bis max. 1.000 €

100 % bis max. 3.000 €

Diese Besonderheiten gibt es bei einer Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortleistung

Es ist üblich, dass Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung in den ersten Jahren Leistungsbegrenzungen für die erstattungsfähigen Behandlungen haben. Das verhindert, dass Ihre Beitragszahlung Kunden mitfinanziert, bei denen ein Krankheitsfall bereits vor Abschluss absehbar war.

Bei der Württembergischen Versicherung sieht diese Leistungsbegrenzung, auch Zahnstaffel genannt, wie folgt aus:

Zahnersatz75 (ZZ75)Zahnersatz90 (ZZ90)Zahnersatz100 (ZZ100)

Im ersten Kalenderjahr

800 €

1.500 €

1.500 €

In den ersten zwei Kalender­jahren

1.600 €

3.000 €

3.000 €

In den ersten drei Kalender­jahren

2.400 €

4.500 €

4.500 €

In den ersten vier Kalender­jahren

3.200 €

6.000 €

6.000 €

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Für wen ist eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit und mit Sofortschutz sinnvoll?

Eine private Zahnzusatzversicherung ist für viele Personen sinnvoll. Besonders folgenden Gruppen empfehlen wir den Abschluss:

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung

88 % der Erwerbstätigen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (Quelle: Statistisches Bundesamt). Für diese 88 % ist der Besuch beim Zahnarzt häufig mit einer extra Rechnung verbunden, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Für eine Brücke und eine Krone aus Edelmetall (weiß verblendet) kann beispielsweise ein Rechnungsbetrag von 1.950 € fällig werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt davon 576 €. Damit würde der Eigenanteil bei 1.374 € liegen. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt diesen Anteil bis zu 100 %.

Kinder und Jugendliche

Viele Kinder und Jugendliche haben mit Kiefer-Fehlstellungen zu kämpfen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt kieferorthopädische Behandlungen z. B. mit Zahnspangen erst ab KIG 3. KIG ist eine kieferorthopädische Indikationsgruppe und beurteilt den Schweregrad der Fehlstellung. Bei einer geringeren Fehlstellung müssen Eltern die Kosten für eine Zahnspange selbst übernehmen. Auch die Zahnvorsorge spielt bei Kindern eine große Rolle. Schon in jungen Jahren ist daher eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll. Diese wird von der GKV jedoch nicht übernommen. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt jedoch die Kosten bis zu 80 € bzw. 150 € pro Jahr je nach ausgewähltem Tarif.

Seniorinnen und Senioren

Je älter man wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine Zahnbehandlung benötigt. Insbesondere die Kosten für Zahnersatz und Füllungen können eine Zahnzusatzversicherung auch im Alter sinnvoll machen. Die meisten Tarife haben eine maximale Altersgrenze von 65 Jahren. Die Württembergische Versicherung nimmt jedoch Kunden bis zum 75. Lebensjahr.

Keine Wartezeit: Das sollten Sie bei Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung mit Sofort­leistung beachten

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Tarif für Ihre Bedürfnisse erhalten.

Laufende oder angeratene Behandlungen

Bis auf ganz wenige Ausnahmen übernimmt kein Versicherer bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen. Solche Tarife sind meist sehr teuer und lohnen sich somit nicht. Der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist daher sinnvoll.

Beitrag und Alterungsrückstellungen

Natürlich spielt der Preis eine Rolle bei der Wahl des Versicherers. Bei uns erhalten Sie individuellen Schutz zu einem erschwinglichen monatlichen Beitrag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Außerdem wird Ihr Beitrag an das Risiko Ihrer Altersgruppe angepasst. Wir berechnen keine Alterungsrückstellungen, die den Beitrag erhöhen würden. Wenn Sie die nächste Altersgruppe erreichen, zahlen Sie einfach den entsprechend höheren Beitrag.

Kündigungsrecht

Wir empfehlen Ihnen, einen Versicherer zu wählen, der auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. So wird Ihnen auch bei mehrmaligen Behandlungen mit hohen Kosten nicht gekündigt. Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Das heißt, nur Sie als Kunde oder Kundin haben die Möglichkeit den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Zusatzleistungen und Service

Bei der Auswahl der passenden Versicherung sollten Sie nicht nur den Preis im Blick haben, sondern auch mögliche Zusatzleistungen und Services. Bei der Württembergischen können Sie beispielsweise bei einer Einreichung Ihrer Rechnung über die Kundenportal-App in der Regel mit einer Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden rechnen.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Keine Wartezeit - was gibt es noch zu beachten?

Was möchten Sie noch gerne zu unserer Zahnzusatzversicherung wissen? Wenn Sie hier nicht alle Antworten finden, fragen Sie gerne Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

  • Das hängt u. a. von der gewünschten Tariflinie und Ihrem Alter ab. Sie können Ihren Beitrag bei uns ganz schnell und einfach lassen. Bei Fragen können Sie sich aber auch jederzeit an unsere Beraterinnen und Berater wenden.

  • Ja. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe wird Ihr Beitrag steigen.

  • Sie können die Versicherung für gewöhnlich auch abschließen, wenn Sie bereits in Behandlung sind. Zum Schutz der Versichertengemeinschaft werden aber die Kosten für laufende Behandlungen nicht übernommen.

  • Ja, das ist möglich. Sie können bis zu drei fehlende Zähne mitversichern.

  • Ja, aber nicht viele. Unsere wenigen Fragen beziehen sich hauptsächlich auf Ihren Zahnstatus, also ob Ihnen Zähne fehlen.

Gut zu wissen

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