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Ihre Ausgaben für die private Zahnzusatzversicherung zählen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und können steuerlich geltend gemacht werden - es gibt jedoch ein großes Aber.
Lesedauer: 7 Minuten
Die Beiträge vieler Versicherungen lassen sich steuerlich geltend machen. Die private Zahnzusatzversicherung (ZZV) gehört zwar dazu, wird allerdings selten tatsächlich berücksichtigt. Der Grund: Der absetzbare Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen, zu welchen der private Zahnschutz zählt, wird in vielen Fällen schon von den Beiträgen für die Sozialversicherung ausgeschöpft. Es gibt jedoch Szenarien und Personengruppen, für die es sich lohnen kann, die ZZV in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Höhe der AbsetzbarkeitFür wen ist das sinnvoll?Absetzbare ZahnbehandlungenWie und wo eintragenHäufige FragenNur eine professionelle Steuerberaterin oder -Berater darf rechtsverbindliche Auskünfte zu steuerlichen Auswirkungen geben. Dieser Artikel soll den Besuchern unserer Webseite transparente, hilfreiche und lesenswerte Informationen aus der Versicherungs- & Finanzwelt bereitstellen. So spricht er beispielsweise bewusst vom "von der Steuer absetzen", statt das fachlich richtige "ansetzen" zu verwenden. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen.
Wie in der Einleitung bereits angedeutet: Die absetzbaren Beiträge sind gedeckelt und werden meist schon durch die Aufwendungen für die Sozialversicherung erreicht. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt (beides Stand 2024) bei jährlich 1.900 € für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte sowie 2.800 € für Selbstständige und Freiberufler.
Tipp: Sollten Sie sich unsicher über die Höhe Ihrer Pflichtversicherungsbeiträge sein, finden Sie die Antwort übrigens auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Schon ein relativ niedriges Einkommen reicht aus, um über die Grenze zu kommen. Ein stark vereinfachtes Beispiel:
Hier finden Sie die jährlichen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und private Zusatzversicherungen im Überblick.
Personengruppe - Gültiger Höchstbetrag | Erklärung |
---|---|
Angestellte | Liegen die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung unter 1.900 €/Jahr können Angestellte auch die private Zahnversicherung von der Einkommenssteuer absetzen. Meist ist die Absetzungsgrenze aber mit den Beiträgen für die genannten Versicherungen bereits erreicht. |
Rentner | Auch Rentner sind kranken- und pflegeversichert. Für sie gilt dieselbe Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 €, sie können aber, wie alle anderen auch, ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe in der Steuer geltend machen. |
Studierende | Studierende zahlen verhältnismäßig niedrige Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Daher können Studierende ihre private Zahnzusatzversicherung noch am ehesten absetzen. Ihr Höchstbetrag bei Versorgungsaufwendungen wird oft nicht erreicht, sodass der Betrag mit den Aufwendungen für die Zahnversicherung „aufgefüllt“ werden kann. |
Beamte | Liegen ihre jährlichen Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter der Absetzungsgrenze von 1.900 €, können Beamte auch sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Oft sind Beamte allerdings zusätzlich privat krankenversichert - und setzen eher die Beiträge für die private Krankenversicherung ab, als jene für den privaten Zahnschutz. |
Selbstständige | Selbstständige können 2.800 € für Vorsorgeaufwendungen angeben - und damit mehr als Arbeitnehmer, Studierende oder Beamte. Selbstständige können nicht auf den Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung bauen und es leisten auch keine weiteren Versorgungswerke wie etwa die Beamtenbeihilfe für ihre Vorsorge. Sie zahlen ihre Versicherung selbst und haben daher eine höhere Absetzungsgrenze. |
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften | Gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften haben einen entscheidenden Vorteil: Ihr Höchstbetrag kann sich erhöhen, je nach beruflicher Situation.
|
Wie unsere große Tabelle über diesem Absatz aufführt, profitieren nur wenige Personengruppen davon, die Beiträge für die ZZV steuerlich geltend zu machen. Namentlich sind es:
Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung lassen sich genauso absetzen wie Krankheitskosten. Diese zählen in der Steuererklärung zu den "außergewöhnlichen Belastungen". Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind also genauso absetzbar wie beispielsweise Ausgaben für Medikamente. Ein privater Zahntarif übernimmt nicht in jedem Tarif die kompletten Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Den Eigenanteil, der Ihnen dann bleibt, können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
Krankheitskosten können nur abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig waren und die sogenannte "zumutbare Belastung" überschreiten. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Einige Finanzbehörden, wie beispielsweise die Finanzämter in Bayern, betreiben einen Online-Rechner für die zumutbare Belastung.
Als Nachweis für Zuzahlungen zu:
...genügt die Rechnung. Heben Sie Rezepte und die Belege in jedem Fall auf, denn nicht nur die Behandlungs- und Materialkosten sind absetzbar. Auch im Rahmen der Behandlung verschriebene Medikamente und eventuell notwendig gewordene spätere Reparaturen am Zahnersatz können dazu gezählt werden.
Tipp: Achten Sie darauf, die gesamten Kosten (auch für langwierige Behandlungen) in einem Kalenderjahr zu entrichten und nicht auf zwei Jahre zu verteilen. Damit steigen die Chancen, dass die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich angerechnet werden.
Wer seine ZZV tatsächlich von der Steuer absetzen möchte, der fragt sich mit Sicherheit, wo genau er die "Vorsorgeaufwendungen" findet. Wir erinnern noch einmal an den eingangs gegebenen Hinweis, dass wir als Versicherung nicht steuerberatend tätig sind - aber nennen Ihnen gerne ohne rechtliche Verbindlichkeit die Stellen, an denen Sie die richtigen Zeilen und Felder für die Eintragung entdecken.
Tipp: Sie können sich alle Dokumente auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums bequem herunterladen.
Legen Sie die ausgefüllte Anlage dem Mantelbogen der Steuererklärung bei und reichen Sie alles zusammen fristgerecht beim Finanzamt ein. Üblicherweise endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31.07. des Folgejahres. Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder der Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen, haben Sie üblicherweise bis zum übernächsten Jahr Zeit für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.
Ob Sie zu den wenigen Personengruppen gehören, die ihre Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen schon ausschöpfen, oder nicht: Eine private Zahnzusatzversicherung ist in jeder Hinsicht sinnvoll - unabhängig von der Größe Ihres Geldbeutels. Das wichtigste Argument lautet noch immer: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch im Bereich der Zahngesundheit begrenzt.
So gut wie alle (Zahnzusatz-) Versicherungen berechnen die Beiträge, die sie von ihren Kunden verlangen, auf Basis Ihres individuellen Risikos sowie der Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich erkranken.
Deshalb lässt sich bei der Zahnzusatzversicherung eine ganz pauschale Faustregel aufstellen: Je gesünder die Zähne, desto günstiger die Beiträge.
Szenario: Jemand legt, statt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, einfach selbst Geld für eventuelle Zahnbehandlungen beiseite. Nach kurzer Zeit wird, mit einigem Pech, bereits eine Zahnbehandlung fällig.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Viele Aufwendungen für die private Vorsorge oder den privaten Risikoschutz lassen sich steuerlich geltend machen. Wir haben einigen Versicherungen, deren Beiträge abgesetzt werden können, bereits individuelle Artikel gewidmet.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) anbietet, sind deren Leistungen für Sie, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer steuerfrei. Bezahlt Ihr Arbeitgeber 100 % der Beiträge für Ihre bKV, können Sie demzufolge auch keine Aufwendungen absetzen.
Für wichtigen Schutz vor den oft hohen Kosten von Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnarztgebühren zu sorgen, lohnt sich so gut wie immer.
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Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.
Zahnzusatzversicherung: Testsieger