Anhänger-Versicherung

Schutz für Anhänger: privat und gewerblich

Mit der Anhänger-Versicherung sind Sie im Straßenverkehr optimal abgesichert. Vom Haftpflichtschutz bis zur Absicherung gegen Diebstahl oder Naturgefahren – unsere Leistungen bieten Ihnen und Ihrem Anhänger umfassenden Schutz.

Anhänger-Versicherung: SUV mit kleinem Anhänger mit orangener Plane auf der Autobahn

Ihre Vorteile

Darum ist eine Anhänger-Versicherung sinnvoll

Die Anhänger-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Anhängerbesitzer. Ob auf nationalen Straßen oder bei Fahrten ins Ausland – die Versicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihr Anhänger rundum abgesichert sind.

  • Umfassende Leistungen

    Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Anhänger ab sowie Schäden, die durch den Anhänger selbst verursacht werden oder die beim Be- und Entladen entstehen.

  • Absicherung in Europa und darüber hinaus

    Die Anhänger-Versicherung bietet Schutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

  • Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse

    Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Bei uns können Sie Ihren Anhänger so absichern, wie Sie es möchten. Wählen Sie einfach den Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Welche Anhänger und Auflieger sind versicherbar?

Um von der Anhänger-Versicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des versicherten Anhängers erfüllt sein.

Darauf sollten Sie achten:

  • Versicherbar sind Anhänger und Auflieger, die zur privaten Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind, vorausgesetzt, sie sind in Deutschland zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
  • Der Versicherungsschutz umfasst sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger, unabhängig von ihrem Gewicht.
  • Wichtig ist, dass der Anhänger nicht für den Transport von Gefahrgut verwendet wird, da diese spezielle Art der Nutzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
  • Darüber hinaus muss der Anhänger ordnungsgemäß registriert und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein.

Unsere Leistungen

Das deckt die Anhänger-Versicherung ab

Die Anhänger-Versicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedenste Schadensfälle, von Haftpflichtansprüchen über Diebstahl bis hin zu Naturereignissen. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die Ihren Anhänger absichern.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Die Anhänger-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn durch den Einsatz Ihres Anhängers Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder verloren gehen, oder wenn Vermögensschäden entstehen.

    Kfz-Haftpflicht: 100  Mio. € pauschal, 15  Mio. € je Person

  • Brand und Explosion

    Wenn Ihr Anhänger durch einen Brand oder eine Explosion beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für die notwendigen Reparaturen oder den Ersatz des Anhängers.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Entwendung

    Wird Ihr Anhänger gestohlen, ersetzt die Teilkaskoversicherung den finanziellen Verlust basierend auf dem aktuellen Zeitwert des entwendeten Anhängers.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Naturgewalten

    Schäden, die durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen verursacht werden, sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Beispielsweise, wenn ein umstürzender Baum während eines Sturms den Anhänger beschädigt.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zusammenstoß mit Tieren und Tierbiss

    Sollte Ihr Anhänger durch einen Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z.  B. Wildunfälle) oder durch Tierbisse (wie Marderbisse) beschädigt werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Reparaturen.

    In der Teilkaskoversicherung

  • Vandalismus

    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch mutwillige Beschädigungen Dritter entstehen, wie zum Beispiel zerkratzte Lackierungen oder zerstochene Reifen an Ihrem Anhänger.

    In der Vollkaskoversicherung

  • Schäden am eigenen Fahrzeug

    Schäden am Anhänger, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Anhänger beim Rangieren gegen ein Hindernis stößt und dadurch beschädigt wird.

    In der Vollkaskoversicherung

Schadenbeispiele für die Anhänger-Versicherung

In diesen Fällen können Sie auf uns zählen

Wann greift die Anhänger- und Auflieger-Versicherung? Das können Sie in unseren Leistungsbeispielen herausfinden.

  • Eine Person hält eine Anhängerdeichsel eines Anhängers

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Schaden beim Umparken

    Lena hat den Anhänger auf ihrem Hof abgestellt. Eines Tages rollt der Anhänger unkontrolliert los, kracht gegen ein anderes Fahrzeug und verursacht einen Sachschaden. Die Anhänger-Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs.

  • Polizeiauto in der Dunkelheit mit aufleuchtenden Scheinwerfern und Blaulicht

    Teilkaskoversicherung

    Diebstahl des Anhängers

    Der Anhänger von Tom wird während der Nacht von seinem privaten Grundstück entwendet. Er meldet den Schaden der Polizei. Da der Anhänger ordnungsgemäß gesichert und abgeschlossen war, greift die Teilkasko und ersetzt den entstandenen finanziellen Verlust bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Eine Person mit einer Spraydose in der Hand

    Vollkaskoversicherung

    Vandalismus

    Ricos abgestellter Anhänger wird von Unbekannten beschädigt: Reifen werden zerstochen und die Seitenwände mit Graffiti besprüht. Die Vollkaskoversicherung greift und übernimmt die Kosten für die Reparatur sowie die Entfernung der Schmierereien, damit der Anhänger schnell wieder einsatzbereit ist.

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf die Fragen zur Anhänger-Versicherung

Sollten Sie nicht die passende Antwort finden, wenden Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Berater.

  • Die Kosten einer Anhänger-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Typ des Anhängers, dessen Gewicht und dem geplanten Einsatzbereich (privat oder gewerblich).

  • Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen. Auch Schäden, die durch den Transport von Gefahrgut verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Anhänger, die nicht ordnungsgemäß zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.

  • Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs den Schaden, der durch den Anhänger verursacht wird, solange dieser angehängt ist. Wenn sich der Anhänger jedoch vom Zugfahrzeug löst und in Bewegung bleibt, greift die Anhänger-Versicherung für Schäden, die dadurch entstehen. Bei bestimmten Situationen, wie beim Abstellen des Anhängers, kann die Anhänger-Versicherung ebenfalls zur Leistung herangezogen werden.

  • Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und eine Zulassung erfordern. Hierzu zählen sowohl private als auch gewerblich genutzte Anhänger, die an einem Kraftfahrzeug angehängt werden.

  • Insbesondere Hänger, die in der Forst- und Landwirtschaft oder zu Sportzwecken genutzt werden, benötigen keinen extra Versicherungsschutz. Dies können Sie an einem grünen Kennzeichen erkennen. Beispielsweise folgende Anhänger sind in der Regel über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert:

    • Spezialanhänger für Segelfahrzeuge
    • Pferdeanhänger
    • Anhänger der Forst- und Landwirtschaft
    • Bootstrailer
    • Fahrzeugtrailer für Sportfahrzeuge ohne Zulassung

  • Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 müssen Pkw-Anhänger haftpflichtversichert sein. Eine Kaskoversicherung ist optional. Ohne Versicherungsschutz darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

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