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Mit der Anhänger-Versicherung sind Sie im Straßenverkehr optimal abgesichert. Vom Haftpflichtschutz bis zur Absicherung gegen Diebstahl oder Naturgefahren – unsere Leistungen bieten Ihnen und Ihrem Anhänger umfassenden Schutz.
Die Anhänger-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Anhängerbesitzer. Ob auf nationalen Straßen oder bei Fahrten ins Ausland – die Versicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihr Anhänger rundum abgesichert sind.
Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Anhänger ab sowie Schäden, die durch den Anhänger selbst verursacht werden oder die beim Be- und Entladen entstehen.
Die Anhänger-Versicherung bietet Schutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Bei uns können Sie Ihren Anhänger so absichern, wie Sie es möchten. Wählen Sie einfach den Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Um von der Anhänger-Versicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des versicherten Anhängers erfüllt sein.
Darauf sollten Sie achten:
Die Anhänger-Versicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedenste Schadensfälle, von Haftpflichtansprüchen über Diebstahl bis hin zu Naturereignissen. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die Ihren Anhänger absichern.
Die Anhänger-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn durch den Einsatz Ihres Anhängers Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder verloren gehen, oder wenn Vermögensschäden entstehen.
Kfz-Haftpflicht: 100 Mio. € pauschal, 15 Mio. € je Person
Wenn Ihr Anhänger durch einen Brand oder eine Explosion beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für die notwendigen Reparaturen oder den Ersatz des Anhängers.
In der Teilkaskoversicherung
Wird Ihr Anhänger gestohlen, ersetzt die Teilkaskoversicherung den finanziellen Verlust basierend auf dem aktuellen Zeitwert des entwendeten Anhängers.
In der Teilkaskoversicherung
Schäden, die durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen verursacht werden, sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Beispielsweise, wenn ein umstürzender Baum während eines Sturms den Anhänger beschädigt.
In der Teilkaskoversicherung
Sollte Ihr Anhänger durch einen Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z. B. Wildunfälle) oder durch Tierbisse (wie Marderbisse) beschädigt werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Reparaturen.
In der Teilkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch mutwillige Beschädigungen Dritter entstehen, wie zum Beispiel zerkratzte Lackierungen oder zerstochene Reifen an Ihrem Anhänger.
In der Vollkaskoversicherung
Schäden am Anhänger, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Anhänger beim Rangieren gegen ein Hindernis stößt und dadurch beschädigt wird.
In der Vollkaskoversicherung
Wann greift die Anhänger- und Auflieger-Versicherung? Das können Sie in unseren Leistungsbeispielen herausfinden.
Die Kosten einer Anhänger-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Typ des Anhängers, dessen Gewicht und dem geplanten Einsatzbereich (privat oder gewerblich).
Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen. Auch Schäden, die durch den Transport von Gefahrgut verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Anhänger, die nicht ordnungsgemäß zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.
Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs den Schaden, der durch den Anhänger verursacht wird, solange dieser angehängt ist. Wenn sich der Anhänger jedoch vom Zugfahrzeug löst und in Bewegung bleibt, greift die Anhänger-Versicherung für Schäden, die dadurch entstehen. Bei bestimmten Situationen, wie beim Abstellen des Anhängers, kann die Anhänger-Versicherung ebenfalls zur Leistung herangezogen werden.
Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und eine Zulassung erfordern. Hierzu zählen sowohl private als auch gewerblich genutzte Anhänger, die an einem Kraftfahrzeug angehängt werden.
Insbesondere Hänger, die in der Forst- und Landwirtschaft oder zu Sportzwecken genutzt werden, benötigen keinen extra Versicherungsschutz. Dies können Sie an einem grünen Kennzeichen erkennen. Beispielsweise folgende Anhänger sind in der Regel über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert:
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 müssen Pkw-Anhänger haftpflichtversichert sein. Eine Kaskoversicherung ist optional. Ohne Versicherungsschutz darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.
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