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Beitrag: Für 29,90 € im Jahr
Wer auf dem E-Scooter losdüsen will, benötigt eine Versicherungsplakette samt Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese gibt es bei uns für günstige 29,90 € pro Jahr, inkl. hervorragendem Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Ganz richtig: Um den eigenen Elektro-Tretroller auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen mit Haftpflichtversicherung.
Bei uns zahlen Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich fahren: Sie können zu jedem beliebigen Tag in die Versicherung einsteigen. Der Beitrag reduziert sich, je später in der Saison die Versicherungsplakette erworben wird.
Der unbeschwerte Fahrspaß mit dem Tretroller kostet nicht viel: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter kostet nur 29,90 € pro Jahr. Damit sind Sie für wenig Geld auf der sicheren Seite.
Haftpflichtschäden im Straßenverkehr können teuer werden. Mit uns sind Sie abgesichert - mit bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme pauschal und maximal 15 Mio. € bei Personenschaden je Geschädigten.
Die Versicherungsplakette - bei E-Scootern ein Aufkleber - kann schnell und einfach bei einer Beraterin oder einem Berater der Württembergischen gekauft und abgeholt werden. Berater in Ihrer Region finden Sie über die Beratersuche.
E-Scooter ähneln normalen Tretrollern, besitzen aber einen Elektromotor und sind robuster. Einige Modelle haben höhenverstellbare Sitze. Ihre Reichweite hängt vom Modell ab, mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer möglich.
Sie werden zu den "Elektrokleinstfahrzeugen" gezählt. Zu diesen zählen beispielsweise auch Segways.
Für die Straßenzulassung muss ein E-Scooter verkehrssicher sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wer braucht eine E-Scooter-Versicherung und wann kann man sie abschließen?
Mit unserer E-Scooter-Haftpflichtversicherung profitieren Sie von einem leistungsstarken Versicherungsschutz. Wir schließen sogar eine Teilkaskoversicherung mit ein, wenn Sie das wünschen.
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
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Teilkaskoversicherung
E-Scooter sind vor allem in den Innenstädten anzutreffen. Dort geschehen auch die meisten Unfälle mit Ihnen. Ein paar Schaden- und Leistungsbeispiele aus der Praxis.
Bei E-Scootern ist die Versicherungsplakette ein kleiner Aufkleber, der meist am Kotflügel über dem Hinterrad angebracht wird. Dessen Farbe ändert sich jährlich, wie bei den Plaketten der Mopedversicherung.
Ihre Versicherungsagentur der Württembergischen vor Ort ist Ihr Ansprechpartner für den Schutz von E-Scootern. Sie erhalten die Plakette genau dort. Danach gilt nur noch: Aufkleben und abgesichert losfahren.
Wichtig:
Das Versicherungsjahr 2025/2026 beginnt, wie bei der Rollerversicherung, am ersten März und endet am 28. oder 29. Februar des nächsten Jahres.
Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung der Württembergischen können Sie bereits ab 29,90 € pro Jahr abschließen. Wer nach dem ersten März abschließt, reduziert seine Kosten weiter.
E-Scooter benötigen keine Zulassung und somit kein Kennzeichen wie ein Auto. Damit Sie auf der Straße bzw. auf Radfahrstreifen und Radwegen (sofern diese vorhanden sind) fahren dürfen, brauchen Sie, neben einer Betriebserlaubnis, eine Versicherungsplakette. Letztere kann - in Form eines Aufklebers - bei einem Berater der Württembergischen erworben und direkt mitgenommen werden. Der Jahresbruttobeitrag (ab 1. März eines jeden Jahres) beträgt 29,90 €. Wenn Sie Ihre Versicherungsplakette später im Jahr erwerben, reduziert sich der Beitrag entsprechend, denn die Beitragsabrechnung erfolgt taggenau!
Die E-Scooter-Versicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Ein Beispiel: Sie verlieren während der Fahrt mit Ihrem E-Scooter die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidieren versehentlich mit einem Fahrradfahrer. Dieser stellt später Schadenersatzansprüche an Sie, in Form von Schmerzensgeld und Fahrrad-Reparaturkosten. Die Haftpflichtversicherung deckt den entstandenen Schaden bis zur Versicherungssumme oder wendet unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Für die Exoten unter den elektrischen Kleinstfahrzeugen, wie Hoverboards, Monowheels und E-Skateboards kann die E-Scooter-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Ganz abgesehen davon sind diese nur in Ausnahmefällen für den Straßenverkehr zugelassen.
Nein, es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer. Wir empfehlen das Tragen eines geeigneten Helms jedoch absolut.
Versicherungsschutz besteht innerhalb den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien und im Vatikanstaat.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Sie benötigen neben einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) lediglich eine Versicherungsplakette, welche Sie bei einem Württembergische-Berater in Ihrer Nähe erhalten. Ob Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung benötigt, erfahren Sie beim Fahrzeug-Hersteller oder auch bei Ihrem Berater vor Ort.
Versicherungen dürfen grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr rechtskräftig abgeschlossen werden. Da E-Scooter bereits ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden dürfen, muss ein gesetzlicher Vormund – in den meisten Fällen ein Elternteil - zustimmen.
Genau für diesen Fall ist unsere Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter die beste Wahl. Im Schadenfall übernehmen wir Schäden bis 100 Mio. €, davon bis maximal 15 Mio. € je geschädigte Person. Hohe Deckungssummen und ein unschlagbarer Service heben uns von anderen Versicherern ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.
Haftpflicht ist notwendig, Teilkasko und Vollkasko optional: Was leistet eine Teilkaskoversicherung und für wen ist sie das Richtige? Wir geben Ihnen den Überblick.
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, die Teil- & Vollkasko sind optional. Aber: was steckt eigentlich in der Vollkaskoversicherung? Wann leistet sie und wann ist sie sinnvoll? Wir geben einen Überblick.
Das eine ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz, die anderen beiden sind freiwillig - aber trotzdem unglaublich wichtig. Wir erklären, wo der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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