{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Preis: 29,90 € / Jahr
Dieser Preis gilt für die E-Scooter-Haftpflichtversicherung für ein volles Versicherungsjahr. Möchten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen, reduziert sich dieser Betrag.
E-Scooter sind so beliebt wie nie! Wer sicher losdüsen will, benötigt eine Versicherungsplakette (mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung). Diese gibt es bei uns für günstige 29,90 € im Jahr inkl. einem hervorragenden Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Schnell von A nach B: Wer es eilig hat oder einfach nur seinen Weg verkürzen möchte, greift zum E-Scooter. Um den Elektroroller auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen mit Haftpflichtversicherung.
Der unbeschwerte Fahrspaß mit dem Tretroller kostet nicht viel: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektroroller kostet nur 29,90 € pro Jahr. Damit sind Sie für wenig Geld auf der sicheren Seite.
Haftpflichtschäden im Straßenverkehr können teuer werden. Mit uns sind Sie abgesichert - mit bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme pauschal und maximal 15 Mio. € bei Personenschaden je Geschädigten.
Bei uns müssen Sie nur so viel zahlen, wie Sie tatsächlich fahren: Sie können zu jedem beliebigen Tag in Ihre Versicherung einsteigen. Der Beitrag reduziert sich, je später in der Saison die Versicherungsplakette erworben wird.
Modern, kompakt und jetzt auch in Deutschland zugelassen! Seit 2019 dürfen die beliebten Tretroller auch auf unseren Radwegen und Straßen gefahren werden. Mit unserer Haftpflicht für Elektroroller profitieren Sie von einem guten Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz unserer Haftpflichtversicherung gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören.
In Europa und der EU
Ob kleine Delle oder Totalschaden: Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Sie mit 100 Mio. € pauschal für Sachschäden versichert, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.
Bis zu 100 Mio. €
Mit unserer E-Scooter-Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadenfall mit 100 Mio. € pauschal für Personenschäden versichert und mit bis zu 15 Mio. € je Geschädigten.
Bis zu 15 Mio. € je Geschädigten
Wahlweise können Sie die Haftpflicht- mit einer Teilkaskoversicherung erweitern. Damit sind für 89,80 € / Jahr auch durch äußere Einflüsse entstandene Schäden, wie z. B. durch Sturm oder Tierbiss, an Ihrem E-Scooter versichert. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 € pro Schadenfall.
Mit 150 € Selbstbeteiligung
Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung der Württembergischen können Sie bereits ab 29,90 € pro Jahr abschließen. Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz nicht zum Saisonstart am 1. März, sondern erst später abschließen, reduziert sich Ihr Versicherungsbeitrag.
Für Elektroroller bis 55 kg (mit/ohne Sitz) und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsplakette) gesetzlich vorgeschrieben.
Die E-Scooter-Versicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Ein Beispiel: Sie verlieren während der Fahrt mit Ihrem E-Scooter die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidieren versehentlich mit einem Fahrradfahrer. Dieser stellt später Schadenersatzansprüche an Sie, in Form von Schmerzensgeld und Fahrrad-Reparaturkosten. Die Haftpflichtversicherung deckt den entstandenen Schaden bis zur Versicherungssumme oder wendet unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Versicherungsschutz besteht innerhalb den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien und im Vatikanstaat.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Sie benötigen neben einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) lediglich eine Versicherungsplakette, welche Sie bei einem Württembergische-Berater in Ihrer Nähe erhalten. Ob Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung benötigt, erfahren Sie beim Fahrzeug-Hersteller oder auch bei Ihrem Berater vor Ort.
Versicherungen dürfen grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr rechtskräftig abgeschlossen werden. Da E-Scooter bereits ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden dürfen, muss ein gesetzlicher Vormund – in den meisten Fällen ein Elternteil - zustimmen.
Genau für diesen Fall ist unsere Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter die beste Wahl. Im Schadenfall übernehmen wir Schäden bis 100 Millionen €, davon bis maximal 15 Millionen € je geschädigte Person. Hohe Deckungssummen und ein unschlagbarer Service heben uns von anderen Versicherern ab.
Seit dem 15. Juni 2019 besteht Versicherungspflicht. Jeder E-Scooter-Fahrer muss eine Haftpflichtversicherung mittels einer Versicherungsplakette, die am Fahrzeug angebracht sein muss, nachweisen. Wer ohne diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und erwischt wird, handelt rechtswidrig und riskiert Strafen.
Die Versicherungsplakette - bei E-Scootern ein Aufkleber - kann schnell und einfach bei einem Berater der Württembergischen erworben und abgeholt werden. Berater in Ihrer Region finden Sie über unsere Beratersuche.
E-Scooter benötigen keine Zulassung und somit kein Kennzeichen wie beim Auto. Damit Sie auf der Straße bzw. auf Radfahrstreifen und Radwegen (sofern diese vorhanden sind) fahren dürfen, brauchen Sie, neben einer Betriebserlaubnis, eine Versicherungsplakette. Letztere kann - in Form eines Aufklebers - bei einem Berater der Württembergischen erworben und direkt mitgenommen werden. Der Jahresbruttobeitrag (ab 1. März eines jeden Jahres) beträgt 29,90 €. Wenn Sie Ihre Versicherungsplakette später im Jahr erwerben, reduziert sich der Beitrag entsprechend, denn die Beitragsabrechnung erfolgt taggenau!
Mit unserer E-Scooter-Haftpflicht sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht versichert. Darüber hinaus sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden, die die vereinbarte Versicherungssumme überschreiten, nicht versichert.
Haftpflicht ist notwendig, Teilkasko und Vollkasko optional: Was leistet eine Teilkaskoversicherung und für wen ist sie das Richtige? Wir geben Ihnen den Überblick.
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?