{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Beitrag: Für 349 € im Jahr
Mit unserer Kfz-Familienfahrer-Versicherung können Sie alle Autos der Familie, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad fahren. Wenn Sie später Ihr eigenes Auto bei der Württembergischen versichern, rechnen wir Ihnen bis zu vier schadenfreie Jahre an.
Die beste Alternative für alle, die kein eigenes Fahrzeug haben: Mit der Familienfahrer-Versicherung können Fahranfänger die Pkws der Familie fahren, ohne dass Mama und Papa Sie in alle Kfz-Versicherungen eintragen müssen.
Für 349 € im Jahr können alle Autos der Familie, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, gefahren werden. Das ist bedeutend günstiger, als die Eintragung als "berechtigter Fahrer" in allen Kfz-Versicherungen der relevantesten Verwandtschaft.
Bis zu vier schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF4) wird im Schadenfall nicht zurückgestuft.
Für den Abschluss der Familienfahrer-Versicherung muss lediglich ein Fahrzeug aus dem Verwandtenkreis eine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen haben.
Die Familienfahrer-Versicherung ist eine Absicherung für Personen, die selbst kein Auto besitzen und oft mit den Autos der Familie fahren. Ohne sie müsste der Fahrer in jedem Pkw-Vertrag berücksichtigt werden, was den Beitrag deutlich erhöhen würde.
Die Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist vor allem für junge Leute, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, eine günstige Alternative.
Das lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:
Für den Abschluss muss mindestens ein Pkw aus dem Verwandtenkreis eine Autoversicherung bei der Württembergischen haben. Das ist die einzige Voraussetzung.
Alle Autos bis zum 3. Verwandtschaftsgrad sind dann eingeschlossen:
Sie haben gerade Ihren Führerschein gemacht und auch schon ein eigenes Auto? Dann ist unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger das Richtige für Sie.
Du bist Fahranfänger oder besitzt selbst (noch) keinen Pkw, nutzt aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder anderen Familienangehörigen? Dann ist die Kfz-Familienfahrer-Versicherung für nur 349 € im Jahr genau das Richtige für dich.
Keine Eintragung als "berechtigter" Fahrer nötig
Kein Stress und kein Aufwand für Sie
In so gut wie allen Pkw der Familie sicher unterwegs
Mit der Zusatzfahrer-Versicherung können Sie Personen, die Ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen, als zusätzlichen Fahrer in die Autoversicherung der Württembergischen mit einschließen. Und das bis zu 28 Tage zu einem günstigen Beitrag.
Der Versicherungsnehmer baut sich für jedes ununterbrochene Jahr der Vertragslaufzeit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF 4) auf, der beim eigenen Pkw, der bei der Württembergischen versichert wird, angerechnet werden kann.
Bei Fahrten mit einem Personenkraftwagen eines Familienangehörigen übernehmen wir im Falle eines Schadens Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis max. 2.500 €, die dadurch entstehen, dass der Fahrer nicht im Pkw-Vertrag seines Verwandten als berechtigter Fahrer aufgeführt war.
Im Versicherungsschutz inbegriffen sind Pkw, welche in Deutschland zugelassen sind.
Nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind:
Ja, es stehen Ihnen alle unterjährigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, solange eine Einzugsermächtigung erteilt ist.
Beziehungspunkt ist der Versicherungsnehmer. Von ihm ausgehend sind die Verwandtschaftsgrade zu betrachten.
Versicherungsnehmer ist diejenige Person, welche die Familienfahrer-Versicherung für sich abschließt, um die Autos von Familienmitgliedern zu fahren.
Der Vertrag Kfz-Familienfahrer-Versicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.
Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.
Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.
Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.
Die Kfz-Typklasse gibt die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells in Deutschland wieder und wird jährlich vom GdV festgelegt. Die Einstufung des Autos hat Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.
Unfall- und Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug: Ein Schutzbrief ergänzt Ihre Kfz-Versicherung um wichtige Leistungen wenn es mal kracht oder Ihr Auto stehenbleibt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.
Das eine ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz, die anderen beiden sind freiwillig - aber trotzdem unglaublich wichtig. Wir erklären, wo der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Fahrer
Jetzt Gas geben
Fahrer
Auto verleihen, aber sicher
Fahrer
Für ein sicheres Gefühl am Steuer
Fahrzeuge
Entspannt unterwegs
Fahrer
Damit Sie schnell wieder Fahrt aufnehmen
Grundabsicherung
Ihr gutes Recht in guten Händen