{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, das Wunschkennzeichen reserviert: Es fehlt nur noch die eigentliche Zulassung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto - eigentlich jedes Fahrzeug - schnellstmöglich anmelden.
Lesedauer: 7 Minuten
Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet. Je nach Wohnort kann deren "Platz" und zuständige Behörde variieren. Wer auf dem Land lebt, der wird seine Zulassungsstelle oftmals im Bürgerbüro oder Landratsamt der nächsten Kreisstadt finden. Großstädte haben in der Regel eigene Zulassungsbehörden, ohne dass diese in andere Ämter integriert sind.
Wichtig: Ihr Fahrzeug wird stets bei der Zulassungsbehörde Ihres Erstwohnsitzes zugelassen. Mit unseren Tipps zur Kfz-Zulassung lässt sich der Gang zur Behörde übrigens so effizient wie möglich gestalten.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Die nötigen Papiere für die ZulassungKosten der AnmeldungDie notwendige VersicherungHäufige FragenBeim Gang zur Zulassungsstelle sollten Sie eine Reihe wichtiger Dokumente, Nachweise und Unterlagen dabei haben.
In unserer Tabelle erfahren Sie, welche Dokumente Sie für welche Art der Zulassung mitbringen sollten.
Neufahrzeug | Gebrauchtfahrzeug | Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs | Kurzzeitkennzeichen | Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs | |
---|---|---|---|---|---|
Personalausweis oder Reisepass | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
elektronische Versicherungsbestätigung, bzw. eVB-Nummer | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil II | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja |
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung | Nein | Ja | Ja | Ja | Nein |
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
Sie können auch in Vertretung für Andere ein Fahrzeug anmelden oder sich durch andere vertreten lassen. Hierfür ist eine Vollmacht notwendig.
Ist der eigentliche Fahrzeughalter verhindert und erlaubt Ihnen, die An- oder Abmeldung stellvertretend vorzunehmen, brauchen Sie eine unterzeichnete Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ist der Fahrzeughalter minderjährig, haben viele Zulassungsstellen bereits vorgefertigte Vollmachten, die den Erziehungsberechtigten erlauben, an seiner statt die Anmeldung vorzunehmen.
Die Kosten für die Kfz-Zulassung können je nach Landkreis oder Stadt variieren. Grundlegend gilt: Es macht bei den meisten Stellen einen Unterschied, ob sie einen Neuwagen zulassen, einen Gebrauchtwagen ummelden oder abmelden.
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Auto anmelden und im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung erweitern den Grundschutz der Kfz-Haftpflicht noch um wichtige Leistungen. Eine Teilkasko bietet Ihnen beispielsweise noch einen Diebstahl- und Unwetterschutz. Die Vollkasko geht einen Schritt weiter und deckt auch Schäden am Fahrzeug, die Sie selbst verschulden. Hier erfahren Sie übrigens, worin genau die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko bestehen.
Wer noch auf seinen Führerschein wartet oder ihn gar verlegt hat, darf aufatmen: Zur Anmeldung Ihres Autos benötigen Sie den Führerscheint nicht. Wer ein Fahrzeug anmeldet, ist erst einmal nur der "Halter", nicht automatisch der ständige Fahrer. Das soll jedoch keine Aufforderung sein, den Führerschein zuhause zu lassen: Wer einen Führerschein besitzt, sollte ihn beim Termin auf der Zulassungsbehörde dabei haben - sicher ist schließlich sicher.
Auch ohne Fahrzeugpapiere ist eine Anmeldung oftmals möglich – sofern Sie über einen Nachweis verfügen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind. In der Regel sind die Daten bei der Zulassungsstelle gespeichert und Sie können auf Ihren Namen neue Papiere ausstellen lassen. Im Zweifel besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit den Mitarbeitern der Zulassungsstelle. Nachweise darüber, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind, können beispielsweise der Kaufvertrag, vorhandene ausländische Dokumente, Originalrechnungen oder Zollquittungen sein.
Die Frage nach der Anmeldung ohne TÜV-Bescheinigung ist kniffliger. Gemeinhin darf kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Stellt sich die Frage, wie man mit einem nicht angemeldeten Auto zu eben jener Hauptuntersuchung gelangt, wenn die Fahrt dorthin schon untersagt ist. Die Antwort lautet Kurzzeitkennzeichen. Damit erlaubt Ihnen die Behörde direkte Fahrten zur Werkstatt und wieder zur Zulassungsstelle.
Fehlt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), können Sie ein Auto ebenfalls anmelden. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), müssen Sie diese wieder beschaffen, denn diese ist zur Anmeldung zwingend nötig.
Mit ungestempeltem Kennzeichen darf nur innerhalb des Zulassungsbezirks gefahren werden. Und auch das nur, wenn die Fahrten explizit mit dem Zulassungsverfahren zusammenhängen. Das sind beispielsweise die Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Nach Entfernung der Stempelplakette dürfen Rückfahrten mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden. Erneut gilt: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss hierüber Bescheid wissen.
Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.
Papiere, Termine, Kennzeichen: Wer ein Fahrzeug abmeldet, sollte neben Geduld auf der Zulassungsstelle ein paar andere Dinge mitbringen. Und wie verhält es sich beim Verkauf?
Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.
Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen im Kompakt- und Premiumschutz und ergänzen Sie diesen mit optionalen Bausteinen. Tipp: Mit dem Baustein Schadenservice+ sparen Sie 20 % in der Kaskoversicherung.
Kfz-Versicherung