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Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.
Lesedauer: 4 Minuten
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, wechselt der Halter des Autos. Auch wenn beispielsweise Eltern ihren Kindern das alte Auto überlassen gibt es einen Fahrzeughalterwechsel. In diesen Fällen muss das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen werden und auch die Kfz-Versicherung muss angepasst werden.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
So erfolgt die UmmeldungKfz-Versicherung: worauf achten?Halterwechsel mit VollmachtHalterwechsel in der FamilieHäufige FragenSie sollten unmittelbar nach dem Kauf das Auto ummelden. Dazu müssen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz. Dort können viele weitere Angelegenheiten rund ums Thema Kfz erledigt werden. Sie können beispielsweise Autos anmelden oder Autos abmelden. In manchen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart können Privatpersonen auch zu einem Bürgerbüro gehen, um ihr Auto umzumelden. Kümmern Sie sich schon wenn sich die Ummeldung des Autos abzeichnet um einen Termin, das spart Zeit und schont die Nerven.
Damit das Auto umgemeldet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wer einmal in der langen Schlange an der Kfz-Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro stand, weiß: ein zweites Mal will man sich nicht anstellen. Daher ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen parat zu haben. Die folgenden Unterlagen brauchen Sie, um das Fahrzeug wegen Halterwechsel umzumelden:
Sollten Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, kann Ihnen die Zulassungsbehörde neue Dokumente ausstellen. Vor Ort müssen Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreiben, der Verlust wird dann an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, das Fahrzeug bei einem Halterwechsel online umzumelden. Um die Online-Funktion des iKfz-Portals generell nutzen zu können, benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.
Zusätzlich benötigen Sie:
Um das Auto ummelden zu können, ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, Teilkasko und Vollkasko sind optional. Beim Kauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Dabei werden Vertragsdetails auf den neuen Halter angepasst. Dazu zählen auch beitragsrelevante Daten wie die Regionalklasse und die Schadenfreiheitsklasse. Der Käufer und neue Fahrzeughalter kann die Kfz-Versicherung jedoch auch wechseln. Er kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung muss dabei innerhalb eines Monats erfolgen. Bei einem Verkauf kann auch die Versicherung den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Um die eVB-Nummer sollte sich der Halter rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung vorzulegen ist.
Wenn Sie keine Zeit haben, um zur Zulassungsstelle zu gehen und Ihr neues Auto selbst umzumelden, können Sie einer Vertrauensperson auch eine Vollmacht ausstellen. Neben der schriftlichen Vollmacht, muss die Person auch einen eigenen Ausweis sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie häufig auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Eine handschriftliche Vollmacht ist jedoch auch ausreichend, wenn sie folgende Informationen enthält:
Ob Vertrauensperson oder Dienstleister, wer die Ummeldung im Namen einer anderen Person vornehmen möchte, benötigt neben der eigentlichen, schriftlichen Vollmacht:
Im gewerblichen Bereich gibt es auch Dienstleistungsfirmen, die sich mit der professionellen Kfz-Zulassung, Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen beschäftigen. Gegen eine Gebühr übernehmen deren Mitarbeiter den Behördengang.
Wechselt das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft den Halter, gibt es häufig keinen Kaufvertrag. Trotzdem sollten Sie es ummelden. Dies ist auch ohne Probleme möglich, wenn der neue Halter alle notwendigen Fahrzeugpapiere erhält und eine Kfz-Versicherung auf seinen Namen abschließt. Dabei gibt es eventuell die Möglichkeit die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Wenn beispielsweise die Enkelin das Auto von der Oma übernimmt und die Enkelin seit sechs Jahren einen Führerschein hat und in dieser Zeit regelmäßig mit dem Auto der Oma gefahren ist, dann können sechs schadenfreien Jahre von der Oma auf die Enkelin übertragen werden.
Sie müssen Ihr Auto auch ummelden, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen. Beim Besuch auf der Zulassungsstelle sollten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung dabei haben. Der Vorteil für Sie ist, dass Ihre Kfz-Versicherung die eVB an eine zentrale Datenbank übermittelt, von der aus die Zulassungsstelle schnell und einfach prüfen kann, ob Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht.
Weshalb ist das wichtig? Mit dem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk kann sich auch Ihre Regionalklasse in der Kfz-Versicherung ändern. Diese hat einen Einfluss auf Ihren Kfz-Beitrag und wird, je nach Unfall- und Schadenstatistik der Gegend, angepasst.
Ist Ihr "Ummeldungsgrund" ein Umzug in eine neue Gegend? Dann kümmern Sie sich am besten so früh wie möglich um den Termin auf der Zulassungsstelle.
Ein weiterer Tipp besteht in einem Anwohnerparkausweis: Befindet sich eine Bewohnerparkzone an Ihrem neuen Wohnort, unterliegen Sie keinen Begrenzungen, was die Parkdauer in dieser Zone angeht. Gegen Vorlage Ihres Personalausweises und der Zulassungsbescheinigung I erhalten Sie den Parkausweis bei den örtlichen Behörden. Kosten und Geltungsdauer variieren lokal stark und sollten bei den zuständigen Stellen erfragt oder im Internet recherchiert werden.
Wenn Sie übrigens innerhalb des selben Zulassungsbezirks umziehen, ist keine Ummeldung nötig. Allerdings sollten Sie, hier kommt es ganz auf die Gegebenheiten im Bürgerbüro vor Ort bei Ihnen an, die neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Das nehmen bereits viele Bürgerbüros vor, was einen Besuch auf der Zulassungsstelle überflüssig macht.
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