Mobilität

Kfz-Zulassung: Ihr Fahrzeug richtig an-, um- & abmelden

Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Beim Autokauf eines Cabrios im Austellungsraum

Wo melde ich mein Auto an?

Termine, Abmeldung & Ummeldung auf der Zulassungsstelle

Autos werden auf der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, angemeldet. Im ländlichen Raum sind diese manchmal in das Bürgerbüro vor Ort integriert, in Städten gibt es eigene Zulassungsstellen. In beiden Fällen müssen Sie sich jedoch auf eines gefasst machen: Selbst mit Terminvereinbarung drohen Wartezeiten.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung?Das kostet die ZulassungAutos abmelden und ummeldenKennzeichen, Vollmachten, FirmenfahrzeugeHäufige Fragen

Wartezeiten & Termine: Regionale Unterschiede

In den Landeshauptstädten kommt es bei der Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung eines neuen Fahrzeugs mitunter zu monatelangen Wartezeiten. Die Option einer Online-Zulassung ist theoretisch gegeben und erfordert, wenn verfügbar, entsprechende Hardware Ihrerseits. Neben einem Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und PIN. Im Abschnitt "Online Zulassung" auf dieser Seite erfahren Sie mehr hierüber.

Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin auf Ihrem Bürgerbüro oder der Zulassungsstelle. Nach Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens noch Wochen oder Monate auf die Zulassung zu warten ist unnötig und ärgerlich.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Versicherungsbestätigung bzw. EVB-Nummer: Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben bestätigt der Behörde, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde - gesetzlich verpflichtend ist die Kfz-Haftpflicht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Darin befindet sich die Schlüsselnummer, anhand derer sich die Höhe Ihrer Kfz-Steuer berechnet.
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung

Möchten Sie ein bestimmtes Kennzeichen, besteht die Möglichkeit, vorab ein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen.

Die Online-Zulassung

Seit 2015 wird die iKfz-Zulassung Schritt für Schritt etabliert. Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Zulassungsstellen die Option, Fahrzeuge online zuzulassen. Für die tatsächliche Durchführung müssen jedoch ein paar Voraussetzungen gegeben sein.

Wenn Sie Ihr Auto online zulassen möchten, benötigen Sie folgende Dinge und befolgen diese Schritte:

  • Kartenlesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2: Mit der Online-Ausweisfunktion identifizieren Sie sich auf der Website Ihrer Zulassungsbehörde. Wichtig: Ihr Personalausweis muss neu sein und die eID-Funktion aktiviert haben. Alternativ funktioniert die AusweisApp2.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode: Nachdem Sie die Markierung des Fahrzeugbriefes freigelegt haben, geben Sie die Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) in die korrekte Stelle des Bildschirms ein.
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer): Mit der eVB-Nummer bestätigen Sie, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
  • IBAN-Nummer: Um die Kfz-Steuer abzubuchen wird eine IBAN abgefragt. Geben Sie diese ein.
  • Optional wählen Sie ein Wunschkennzeichen aus.

Die Zulassungsgebühren können online bezahlt werden. Die Unterlagen wie den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie die Feinstaubplakette erhalten Sie kurz darauf per Post.

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie hier: BMVI - internetbasierte Kfz-Zulassung

Kosten einer Kfz-Zulassung

Die Kosten für die Kfz-Zulassung sind nicht einheitlich geregelt und können je nach Landkreis um ein paar Euro variieren. Grundlegend gilt: Es macht bei den meisten Stellen einen Unterschied, ob sie einen Neuwagen zulassen, einen Gebrauchtwagen ummelden oder ein Fahrzeug abmelden.

  • Beispielsweise kommen für die Neuzulassung (Erstzulassung) eines Fahrzeugs in Stuttgart Gebühren in Höhe von 30 € bis 71 € auf Sie zu. (Stand Januar 2024)
  • Die Umschreibung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen kostet in der Schwabenmetropole zwischen 24,20 € und 80,30 €. (Stand Januar 2024)

Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichen sind hier noch nicht mit eingerechnet. Hier finden sich häufig Anbieter direkt neben der Zulassungsbehörde. Anbieter im Internet werben mit günstigen Preisen und schneller Lieferung. Wer den Besuch auf der Behörde effizient gestalten will, bringt die Schilder gleich mit.

Das Auto abmelden & ummelden

Wenn feststeht, dass Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie es bei der Zulassungsstelle abmelden. Vertrauen Sie dem neuen Besitzer nicht vorbehaltlos - nach Übergabe und Bezahlung des Fahrzeugs ist nur schwerlich einzuschätzen, wie viel Zeit sich dieser mit der Zulassung oder Ummeldung lässt. Daher: Melden Sie der Zulassungsstelle den Verkauf des Gebrauchtwagens unverzüglich nach dem Handschlag mit dem Käufer.

So geht die Abmeldung:

Um Ihr Auto abzumelden, benötigen Sie diese Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als "Fahrzeugschein"
  • Kennzeichen für die Entstempelung
  • Die Zulassungsbehörde informiert Hauptzollamt und Versicherung automatisch über die Abmeldung

Als bisheriger Halter können Sie Ihr Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug übernehmen. In diesem Fall ist eine Gebühr für das Wunschkennzeichen zu entrichten.

Für eine Ummeldung brauchen Sie diese Dinge und Unterlagen

Das Auto ummelden, beispielsweise nach einem Umzug in einen anderen Landkreis, funktioniert ganz ähnlich wie die Zulassung. Für die Ummeldung brauchen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB Nummer
  • SEPA‐Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Sollten Sie Ihre bisherige Kennzeichenkombination beibehalten wollen, auch die Kennzeichen

Besondere Themen in Sachen Kfz-Zulassung

Welche Arten von Kennzeichen gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich nicht selbst zur Zulassungsbehörde gehen kann?

Die Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Es gibt verschiedenste Kennzeichen in Deutschland. Einige sind nur wenige Tage gültig, andere haben eine besondere Bedeutung.

Dieses Kennzeichen...wird in diesen Fällen angewendet

Reguläres Kennzeichen

Das reguläre Kennzeichen erlaubt Ihnen den uneingeschränkten Betrieb Ihres Fahrzeuges: Kürzel des Landkreises, gefolgt von einer Buchstabenkombination und der Zahlenreihe.

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist höchstens 6 Tage gültig und darf nur für Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs oder Fahrten zur Zulassung verwendet werden.

Saisonkennzeichen

Wie der Name vermuten lässt, darf hiermit nur in bestimmten Zeiträumen, abzulesen am rechten Rand des Kennzeichens, gefahren werden.

H-Kennzeichen, auch "Oldtimerkennzeichen"

Das H steht für historisch: Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können hiermit fahren. Sie sind steuerlich begünstigt und vielerorts von Fahrverboten durch Feinstaub-Beschränkungen ausgenommen.

Rotes 07er Kennzeichen

Eine seltene Variante des historischen Kennzeichens für besondere Einsätze: Rote Kennzeichen mit einer 07er-Nummer fahren Oldtimer auf Veranstaltungen, Probe- und Übungsfahrten.

E-Kennzeichen

Reine Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride erhalten ein Kennzeichen mit einem E an letzter Stelle.

Wechselkennzeichen

Zwei Autos, ein Kennzeichen: Mit dem Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge gleichzeitig zugelassen sein. Voraussetzung: Beide werden nicht gleichzeitig betrieben.

Ausfuhrkennzeichen

Dieses Kennzeichen darf nur für Autos verwendet werden, die Deutschland verlassen. Es wird oft bei international agierenden Händlern gesehen.

Grüne Kennzeichen

Grün ist der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten sowie Fahrzeugen gemeinnütziger Vereine und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Krankenfahrzeugen. Sie sind von der Kfz-Steuer befreit.

Firmenfahrzeug zulassen

Auch juristische Personen, also eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können Fahrzeuge auf sich zulassen, anmelden, ummelden und abmelden.

Hier ist allerdings die Zulassungsbehörde des jeweiligen Standorts zu wählen. Außerdem: Es muss eine natürliche Person, also ein benannter Vertreter des Unternehmens, bei der Zulassung eingetragen werden.

Vollmacht & Vertretung

Ist Ihnen der Gang zur Behörde nicht möglich, können Sie eine andere Person als Ihren Vertreter benennen. Diese muss eine von Ihnen, dem Fahrzeughalter, unterschriebene Zulassungsvollmacht zum Termin mitbringen. Außerdem muss Ihr Vertreter mit den zur Zulassung benötigten Informationen und Dokumenten nicht nur Ihren Personalausweis oder Reisepass, sondern auch seinen eigenen Ausweis vorlegen.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Thema Zulassung

Ummeldung, Abmeldung, Halter, Besitzer, bitte ziehen Sie eine Nummer: Noch Fragen, liebe Fahrzeughalter? Wir beantworten Sie. Der Gang zur Zulassungsstelle kann ganz schön langwierig sein. Aber wer die richtigen Dokumente vorbereitet, kann sich schnell dem Fahrspaß widmen.

  • Soll die mitunter monatelange Wartezeit auf einen Termin mitgezählt werden? Spaß beiseite: Wer alle erforderlichen Dokumente, Informationen und eventuell sogar die vorgefertigten Kennzeichen am Tag des Termins mitbringt, der muss sich nicht lange in der Behörde aufhalten. Der große Zeitfresser ist tatsächlich das eigentliche Warten vor Ort.

  • Das ist möglich. Vorausgesetzt, das Auto war nicht länger als 7 Jahre stillgelegt und Sie haben im Vorfeld die für eine Zulassung notwendigen Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführen lassen. Stand ein Fahrzeug lange still, ist in den meisten Fällen auch keine Versicherung vorhanden. Sie benötigen also auch eine neue eVB-Nummer.

  • Die Antwort lautet (unter bestimmten Umständen) tatsächlich: Ja. Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden.

    Vorausgesetzt, die Zulassungsbehörde hat vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt und die Fahrten sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst.

  • Mopeds, Roller, E-Roller, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm3 Hubraum sind zulassungsfrei - hierzu zählen beispielsweise auch Pedelecs, die gering motorisierten Geschwister von E-Bikes. Sie benötigen lediglich ein nicht amtliches Versicherungskennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung. Sie erhalten das Kennzeichen direkt in einer unserer Agenturen bei Abschluss einer

  • Mit diesen einfachen Tipps gibt es kein Problem bei der Zulassung Ihres Kfz und Sie sind um Nu mit Ihrem neuen Auto unterwegs:

    • Reservieren Sie das Wunschkennzeichen rechtzeitig.
    • Geben Sie Ihre Daten online ein und vereinbaren Sie einen Termin.
    • Besorgen Sie Ihre Kennzeichen schon im Vorfeld.
    • Legen Sie alle Unterlagen und Informationen bereit.
    • Bringen Sie genügend Geld mit zur Zulassungsstelle.

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