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Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Lesedauer: 7 Minuten
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verrät, wie lange Sie schadenfrei gefahren sind und Ihre Kfz-Versicherung keine Leistung an Sie oder Dritte ausgezahlt hat. So lange kein Schaden eintritt, steigt sie jährlich an - was zu einer Senkung des Beitragssatzes führt, dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Als stark vereinfachten Umkehrschluss ausgedrückt: Eine niedrige ("schlechte") Schadenfreiheitsklasse bedeutet höhere Beiträge für Ihre Versicherung. Je höher der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), desto günstiger wird Ihre Versicherung.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Anleitung zur ÜbertragungWann ist eine Übertragung sinnvoll? Voraussetzungen für die Übertragung Diese SF-Klassen gibt esHäufige FragenEine niedrige Schadenfreiheitsklasse führt zu einem höheren Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung. Das spüren vor allem Fahranfänger, die mit ihrem ersten eigenen Auto mit der Klasse 0 einsteigen oder in der Vergangenheit die vermeintlich "schlaue" Lösung gewählt hatten, das Auto jahrelang auf ein Elternteil zu versichern. Sie haben keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut, was sich nun im Geldbeutel spürbar macht.
Ergibt sich nun die Möglichkeit, das Auto und die Schadenfreiheitsklasse eines Verwandten übertragen zu bekommen, hat das vor allem finanzielle Vorteile für den Empfänger: Er spart bares Geld.
Für den Empfänger der besseren Schadenfreiheitsklasse - wobei hier eigentlich richtig wäre, von einer Übertragung der schadenfreien Jahre, nicht der ganzen Klasse oder des Rabatts zu sprechen - hat die Übertragung finanzielle Vorteile. Eventuelle Nachteile bekommt vor allem der "Geber" zu spüren: Sein Beitrag erhöht sich. Er unterschreibt vor der Übertragung eine Verzichtserklärung und kann seine Schadenfreiheitsvorteile danach nicht mehr nutzen - eine Übertragung zurück auf ihn ist nämlich nicht mehr möglich. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Zweitwagen abmelden und Ihre SF-Klasse übertragen.
Wer seinen Rabatt abgibt, der sollte sich also sicher sein, einen höheren Beitrag für seine Kfz-Versicherung bezahlen zu können. Meist wird so eine Übertragung jedoch vorgenommen, wenn der Rabattgeber sowieso nicht mehr plant, weiterhin Auto zu fahren.
Außerdem ist Vorsicht in Sachen zu früher Übertragung geboten: Die oder der junge Fahrer, bzw. Fahrerin kann nur so viele schadenfreie Jahre von Verwandten übertragen bekommen, wie tatsächliche Fahrpraxis mit dem Fahrzeug vorhanden ist. Wenn die Enkelin seit sechs Jahren mit dem Auto der Oma fährt, können auch nur sechs schadenfreie Jahre übertragen werden – auch wenn die Oma bereits in SF-Klasse 20 ist. Einen Anfänger also "künstlich" in die günstigeren Beitragssphären eines absolut routinierten unfallfreien Fahrers zu senken ist nicht möglich.
Wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihren persönlichen Berater der Württembergischen. Damit die Übertragung reibungslos durchgeführt werden kann, benötigt Ihr Berater ein paar Informationen, Nachweise und Erklärungen von Ihnen. Insbesondere geht es um den Zeitraum, in dem das Fahrzeug Ihres Verwandten von Ihnen genutzt wurde.
Die oben beschriebenen Vor- und Nachteile können so manches Szenario für eine sinnvolle Übertragung der SF-Klasse zunichte machen. Sollten Sie überlegen, Ihre schadenfreien Jahre an die Verwandtschaft abzugeben, sind folgende Eckpunkte wichtig:
Wer eine SF-Klasse übernimmt, sollte selbst eine gewisse Fahrpraxis besitzen, damit sich die Übertragung wirklich lohnt. Um die Sachlage in einem Beispiel zu verdeutlichen: Nur, wenn der 30 Jahre unfallfrei fahrende Opa sowieso plant, nicht mehr Auto zu fahren, lohnt sich die Übertragung an den Enkel - und dieser hat im Idealfall selbst schon ein paar Jahre Fahrpraxis, um einen entsprechend hohen Rabatt genießen zu können.
Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es handelt sich bei der anderen Person um...
Wer vor der Scheidung ausschließlich mit dem Fahrzeug des Partners unterwegs war und nach der Trennung ein eigenes Auto versichert, der beginnt meist mit einer niedrigen SF-Klasse, in der Regel mit SF-Klasse 1/2. Einige Versicherungen übernehmen in diesem Fall anteilig den vorherigen Schadensfreiheitsrabatt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig mit dem Auto gefahren sind. Sprechen Sie hierüber am besten mit einer oder einem unserer Beraterinnen oder Berater.
Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind.
Der Beitragssatz Ihrer SF-Klasse (Schadenfreiheitsrabatt) kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Er wird in Prozent angegeben und zeigt an, um wie viel sich Ihr Beitrag pro schadenfreiem Jahr vergünstigt. Den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) können Sie nicht übertragen. Sie können nur die Schadenfreiheitsklasse (zum Beispiel SF 12) auf eine andere Person übertragen.
Die Beispiele in der Tabelle beziehen sich auf die Pkw-Versicherung bzw. die Elektroauto- & Hybrid-Versicherung. Andere Versicherungen wie die Quad-Versicherung, die Motorradversicherung oder die Wohnmobilversicherung haben ihre eigenen Bedingungen und SF-Tabellen.
SF-Klasse | Beitragssatz Kfz-Haftpflichtversicherung in % | Beitragssatz Vollkasko in % |
---|---|---|
50 und mehr | 16 % | 16 % |
SF 40 – 49 | Ca. 17 – 19 % | Ca. 17 – 19 % |
SF 31 – 40 | Ca. 19 – 22 % | Ca. 19 – 22 % |
SF 21 – 30 | Ca. 22 – 27 % | Ca. 22 – 26 % |
SF 11 – 20 | Ca. 27 – 35 % | Ca. 26 – 33 % |
SF 5 – 10 | Ca. 36 – 45 % | Ca. 34 – 39 % |
SF 4 | Ca. 48 % | Ca. 40 % |
SF 3 | Ca. 51 % | Ca. 42 % |
SF 2 | Ca. 54 % | Ca. 44 % |
SF 1 | Ca. 58 % | Ca. 46 % |
SF 1/2 | Ca. 72 % | Ca. 51 % |
0 | Ca. 95 % | Ca. 56 % |
M | Ca. 107 % | Ca. 65 % |
Es gibt viele Möglichkeiten, den Beitrag für die eigene Kfz-Versicherung zu senken. Einige davon sind besonders für junge Fahrer geeignet.
Mit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung der Württembergischen können sich Fahranfänger einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, ohne ein eigenes Auto zu besitzen.
Bis zu vier schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt in der Familienfahrerversicherung wird im Schadenfall nicht zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nur im PKW-Vertrag des Unfallfahrzeugs.
Bei der Württembergischen rechnen wir Ihnen bis zu zwei schadenfreie Jahre beim ersten Auto oder Motorrad an, wenn Sie zuvor eine Mopedversicherung, Rollerversicherung oder E-Roller-Versicherung von uns hatten.
Mit dem Old- oder Youngtimer, Voraussetzung ist das schwarze Kennzeichen, kann ein Schadenfreiheitsrabatt für ein anderes Fahrzeug erfahren oder ein Rabatt von einer anderen Versicherung bei der Württembergischen weitergeführt werden. Er kann dabei jederzeit auf ein Alltagsfahrzeug übertragen werden, ohne dass der Beitrag für die Oldtimer-Versicherung oder Youngtimer-Versicherung steigt.
Wir berücksichtigen im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigungen genauso wie Bescheinigungen deutscher Versicherungsunternehmen. Für weitere Informationen: Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Wenn Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung zur Württembergischen wechseln, geschieht die Übertragung einer bestehenden SF-Klasse ganz automatisch. Sie nennen uns lediglich die wichtigsten Daten, wie Ihre bisherige Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer - der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sorgt für eine Übertragung der SF-Klasse und Ihres Rabatts auf elektronischem Wege.
Umso schneller Ihr alter Versicherer alle benötigten Daten übermittelt, desto schneller gelingt der Wechsel der Kfz-Versicherung und Sie haben freie Fahrt mit Ihrer SF-Klasse.
Ja, auch eine solche Übertragung ist möglich, es gelten jedoch ein paar Einschränkungen. Sprechen Sie hierzu am besten in einer unserer Agenturen vor Ort. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Bei Ihrer Württembergischen bleiben Ihre SF-Klasse und Ihr damit erfahrener Rabatt bestehen, wenn Sie Ihr Auto stilllegen. Entscheiden Sie sich aus Altersgründen dafür, das Steuer ruhen zu lassen, ist eine Übertragung, wie oben beschrieben, mit Sicherheit eine gute Entscheidung.
Ein SF-Rabatt bleibt 10 Jahre bestehen. Danach kann er nicht mehr verwendet bzw. übertragen werden. Auch können nur so viele Freijahre übertragen werden, wie - ab FS-Datum gerechnet - gefahren wurde. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier zur Seite.
Es kann auch nur der SF übernommen werden, den der "Erbe", ab FS-Datum gerechnet, erfahren haben kann.
In diesem Fall vererbt die oder der Verstorbene seine Kfz-Versicherung und SF-Klasse, gemeinsam mit dem Fahrzeug. In der Regel kann der Erbe den Versicherungsvertrag übernehmen und unter seinem Namen weiterführen. Voraussetzung, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, ist im Todesfall die Vorlage der Sterbeurkunde und ein separater Antrag. Der Hinterbliebene kann frei entscheiden, ob er den Versicherungsvertrag des Verstorbenen weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchte. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hier zur Seite.
Ja, das ist möglich. Auch Betriebe, als "juristische Person", können die mit einem Dienstfahrzeug "gesammelte" Schadenfreiheitsklasse übertragen. Die SF-Übertragung von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungsvertrag ist möglich, wenn das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war und dieser eindeutig in einem Zusammenhang mit Ihnen steht.
Hier gibt es zwei Szenarien. Einmal den Umstieg von einem eigenen Wagen auf ein Leasingfahrzeug - und dem umgekehrten Fall.
In beiden Fällen wurde der SF-Rabatt vom Leasingnehmer in den Versicherungsvertrag eingebracht und gehört dem Versicherungsnehmer.
Dieser besondere Fall lässt sich nur individuell beantworten. Ausländische SF-Bescheinigungen werden in der Regel nicht anerkannt. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bei gelegentlichem privaten Carsharing wird ein Schadensfreiheitsrabatt aufgebaut, welcher auch übertragen werden kann.
Sofern das Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug versichert ist, wird kein Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut. Somit kann auch keine Übertragung erfolgen.
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Kfz-Versicherung