Mobilität

Teilkasko: Leistungen & abgedeckte Schäden

Haftpflicht ist notwendig, Teilkasko und Vollkasko optional: Was leistet eine Teilkaskoversicherung und für wen ist sie das Richtige? Wir geben Ihnen den Überblick.

Lesedauer: 10 Minuten

  • Frau am Steuer mit Mann als Beifahrer entspannt im Pkw unterwegs

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Zusätzlicher Schutz in Ihrer Kfz-Versicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug, die für Sie die Kosten übernimmt, die aufgrund eines Diebstahls oder eines Schadens z. B. durch Brand, Diebstahl oder auch nach Unwetter, entstehen. Selbstverschuldete Unfälle sowie mut- oder böswillige Beschädigungen am Fahrzeug sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Unterschied zu Haftpflicht & VollkaskoDie Leistungen der TeilkaskoFür wen ist die Teilkasko sinnvoll?Die Kosten der TeilkaskoHäufige Fragen

Der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Welche Versicherung leistet was? Hier ein kurzer Überblick:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne erhalten Sie keine Kfz-Zulassung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen und fremdem Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Auch Vermögensschäden sind damit abgedeckt.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem eigenen Kfz und vor Diebstahl abgesichert – allerdings nur solche Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben.

Kfz-Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen. Darüber hinaus übernimmt der Vollkaskoschutz z. B. auch die Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Vandalismus. Damit sind Sie rundum abgesichert.

Leistungen von Teilkaskoversicherungen

Abgedeckte Schäden im Überblick

Welche Leistungen bietet die Teilkaskoversicherung konkret? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des Teilkaskoschutzes:

  • Hagelschaden: Ein Hagelschaden ist, ähnlich wie die Folgen anderer Naturgewalten wie z. B. Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung, mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt.
  • Wildschaden: Der Zusammenstoß mit Wildtier ist in der Teilkaskoversicherung versichert. Besser noch: Bei der Württembergische ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art abgesichert.
  • Marderschaden: Schäden durch Tierbiss durch zum Beispiel Marder sind in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sogar Folgeschäden (Kompakt: 5.000 € / Premium: unbegrenzt) werden von uns übernommen.
  • Diebstahl: Der Teil- und Totaldiebstahl Ihres Kfz ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
  • Sturmschaden: Sturm und andere Naturgewalten, wie zum Beispiel Blitz oder Hagel, sind im Rahmen der Teilkasko versichert.
  • Glasschaden: Glasschäden sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs der Teilkaskoversicherung.
  • Naturgewalten wie Steinschlag: Im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung sind Sie gegen Schäden aufgrund Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch abgesichert.

Unsere Teilkasko-Tarife im Vergleich: Was zahlt die Teilkasko?

Hier finden Sie eine Übersicht über all unsere Teilkasko-Leistungen in unseren Produktlinien Kompakt und Premium.

KompaktPremium

Neu- und Kaufpreis­entschädigung nach Totalschaden

12 Monate

24 Monate

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Ja

Ja

Schäden durch Tierbiss unbegrenzt

Ja

Ja

Zzgl. Folgeschäden

Bis 5.000 €

unbegrenzt

Teil- und Totaldiebstahl (Entwendung)

Ja

Ja

Fest eingebaute technische Kommunikations- und Leitsysteme werden zum Neupreis reguliert

Ja

Ja

Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten aus verschlossenem Kfz bis 300 €

Ja

Ja

Ladestation, Wallbox, Ladekabel/ -karte bei Elektro- /Hybridfahrzeugen

X

Ja

Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Ja

Ja

Zzgl. Folgeschäden an mitbeschädigten Aggregaten

Bis 5.000 €

Bis 20.000 €

Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Ja

Ja

Schäden aufgrund Schnee- /Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung und Erdbeben

Ja

Ja

Glasschäden

Ja

Ja

Brand und Explosion

Ja

Ja

Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit

Ja

Ja

Verzicht auf Abzüge „neu für alt“

Ja

Ja

Keine Mehrwertberechnung (Sonderausstattung mitversichert)

Ja

Ja

Abmelde- /Zulassungskosten nach Totalschaden bis 150 €

Ja

Ja

Entsorgungskosten für beschädigten Akku

Bis 1.000 €

Ja

Wann die Teilkasko nicht zahlt:

  • Vandalismus: Schäden durch mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) sind nicht Teil des Teilkaskoschutzes, sondern müssen über eine Vollkasko abgesichert werden.
  • Selbst verschuldete Schäden: Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Unfall selbst beschädigen oder zerstörten, übernimmt die Teilkasko keine Kosten am eigenen Auto.
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss: Die Teilkasko leistet bei grober Fahrlässigkeit. Allerdings nicht wenn Sie dabei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.
  • Unfälle durch Cyber- oder Hackerangriffe: Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund eines Cyberangriffs einen Unfall bauen, leistet der Teilkaskoschutz nicht. Dies ist nur im Vollkaskoschutz enthalten.
  • Allgefahrendeckung bei Elektro-und Hybridautos: Die Teilkasko hat zwar auch Leistungen im Bereich E-Mobilität, die Allgefahrendeckung ist allerdings nur in unserem Premiumschutz der Vollkaskoversicherung dabei.
Fahrer im Pkw bedient sein Navi

Für wen ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Das kommt auf Ihre Wünsche, das versicherte Fahrzeug und die Art der Finanzierung bzw. des Kaufs an.

  • Für kredit- oder leasingfinanzierte Fahrzeuge empfehlen wir die Vollkaskoversicherung. Sollte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erleiden oder gestohlen werden, schützt diese Sie davor, den Kredit für ein gar nicht mehr vorhandenes Fahrzeug weiterhin zurückzahlen zu müssen.
  • Das Alter, der Wert und der Zustand Ihres Autos spielen ebenfalls eine Rolle: Ein brandneuer Sportwagen oder eine Limousine sollte mit einer Vollkasko versichert sein, während ein in die Jahre gekommener alter Kleinwagen auch mit einer Teilkaskoversicherung sicher unterwegs ist.
  • Beurteilen Sie selbst: Könnten Sie für die Reparaturkosten aufkommen oder ein neues Auto kaufen, wenn es zum (selbstverschuldeten) Totalschaden kommt? Wenn nein, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkasko.

Wann von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln

Eine Faustregel ist, dass sich der Wechsel bei einem Neuwagen nach circa vier bis fünf Jahren lohnt. Das ist jedoch immer abhängig vom Wert Ihres Autos. Zu beachten ist: Wenn Sie eine hohe SF-Klasse haben, kann es sogar sein, dass Ihr Beitragssatz zur Vollkasko niedriger ist als Ihr Beitrag zur Teilkasko, bei dem keine SF-Klassen angerechnet werden. Es lohnt sich also, die Tarife genau zu vergleichen.

Wann von der Teilkasko in die Kfz-Haftpflicht wechseln

Wenn Sie Ihr Auto schon viele Jahre fahren und es nicht mehr viel Wert ist, kann es sich auch lohnen, den Kaskoschutz komplett aufzugeben und nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden durch Unwetter werden dann nicht mehr übernommen. Eine Änderung Ihres Versicherungsschutzes ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Was kostet eine Kfz-Teilkaskoversicherung?

Teilkasko-Einstufung

Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags Ihrer Teilkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören u. a.:

  • Selbstbeteiligung: Die Höhe Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung kann den Beitragssatz reduzieren.
  • Automodell bzw. Typklasse: Ihr Automodell hat einen Einfluss auf die Kosten Ihrer Versicherung. Ihr Modell wird in eine sogenannte Typklasse eingestuft, basierend auf der Schadenhäufigkeit in der Vergangenheit. Wenn Sie also ein Auto fahren, das häufig in Unfälle verwickelt ist oder häufig geklaut wird, wird Ihr Pkw in eine höhere Typklasse eingestuft. Das hat für sie höhere Kosten zur Folge. Die Typklasse können Sie übrigens anhand Ihrer Schlüsselnummer herausfinden.
  • Wohnort bzw. Regionalklasse: Die Unfallhäufigkeit an Ihrem Wohnort hat ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. So genannte Regionalklassen fließen in die Kalkulation der Prämien mit ein.
  • Jährliche Fahrleistung: Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Daher müssen Sie Ihrem Versicherer angeben, wie viele Kilometer Sie pro Jahr mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind.
  • Zugelassene Fahrer: Fahren nur Sie mit dem Pkw oder soll jeder damit fahren können? Die Anzahl und das Alter der zugelassenen Fahrer hat ebenso einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.

Wie bei der Kfz-Teilkasko sparen?

Bei der Wahl des Versicherers ist es wichtig, nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen zu achten.

Selbstbeteiligung

Sie können den Beitragssatz Ihrer Autoversicherung senken, indem Sie eine höhere Selbstbeteiligung wählen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dann im Schadenfall die höheren Kosten selbst tragen müssen.

SF-Klasse bei Teilkasko

In der Kfz-Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Der Schadenfreiheitrabatt honoriert schadenfreies Fahren. Die Schäden, die jedoch von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, wie zum Beispiel Sturm- oder Brandschäden, werden nicht durch den Fahrer beeinflusst. Das heißt, dass diese auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse haben – Sie können also weder heruntergestuft werden, noch werden Sie nach einem schadenfreien Jahr hochgestuft.

Teilkasko für Motorrad, Wohnwagen und Co.

Teilkasko oder Vollkasko? Diese Frage stellt sich auch bei vielen anderen Mobilitätsversicherungen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie achten sollten.

Elektroauto- & Hybrid-Versicherung

Die Elektroauto- & Hybrid-Versicherung bietet neben den üblichen Leistungsbestandteilen der Kfz-Versicherung bereits ab der Teilkasko Versicherungsschutz für:

  • Entsorgungskosten für beschädigten Akku (im Kompaktschutz bis 1.000 €)
  • Ladestation, Wallbox, Ladekabel/ -karte (nur im Premiumschutz)

Wohnwagenversicherung

Bei der Wohnwagenversicherung müssen Sie beachten, dass die Kfz-Versicherung Ihres Zugfahrzeugs bei einem Kaskoschaden nicht den Wohnwagen absichert. Sie müssen für Ihren Wohnwagenanhänger also eine separate Teilkasko oder Vollkasko abschließen.

Motorradversicherung

Die Motorradversicherung der Württembergischen bietet Ihnen bereits in der Teilkaskoversicherung besondere Leistungen:

  • Im Premiumschutz ist ein Motorradbekleidungsschutz enthalten (in Kompakt optional).
  • Im Kompakt- und Premiumschutz ist ein Transport- und Gepäckschutz enthalten.

Das heißt, dass Ihre Schutzbekleidung bei einem Zusammenstoß mit einem Tier bis 2.000 € mitversichert ist.

E-Scooter-Versicherung

Eine E-Scooter-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dafür benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Ab einem Fahrzeugwert von 1.000 € können Sie auch eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Ihre Vorteile in der Teilkaskoversicherung der Württembergischen

Bei der Württembergischen profitieren Sie von:

  • Voller Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Wir lassen Sie auch bei kniffligen Angelegenheiten nicht im Regen stehen und verzichten nach einem Schaden in den Kasko-Versicherungen auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art: Wir leisten mehr: Nicht nur der Zusammenstoß mit Wildtieren wird von uns übernommen, wir leisten bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art.
  • Neu-/Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden/Totalentwendung: Bei einem Totalschaden entschädigen wir auch in der Teilkasko den Neu-/Kaufpreis. Bei der Tariflinie Kompakt gilt das 12, bei Premium 24 Monate.

Beratung und Preisberechnung durch die Württembergische

Falls Sie noch offene Fragen zur Kfz-Versicherung und deren Preisberechnung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und ermitteln Ihren persönlichen Preis.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier eine Versicherung in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Gute Absicherung für das eigene Fahrzeug

  • Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dazuhin nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland.

  • Ihr Mietwagen hat eine eigene Versicherung. Für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden ist Ihnen überlassen. Bei der Württembergischen ist darüber hinaus die Mallorca-Police in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten. Die übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen.

  • Für gewöhnlich können Sie zum Ende des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 31.12., daher müssen Sie in der Regel bis zum 30.11. kündigen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn:

    • Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung angekündigt
    • Sie einen Schaden hatten
    • Sie Ihr Fahrzeug wechseln
    • Der Halter des Fahrzeugs wechselt
  • Das ist abhängig von Ihrem Versicherer. Eine Selbstbeteiligung von 150 € ist jedoch üblich, auch 300 € sind möglich. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag – daher ist sie empfehlenswert.

  • In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Im Falle eines Schadens erfolgt somit keine Rückstufung und Ihr Beitrag bleibt unverändert. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung vereinbart erfolgt ebenso keine Rückstufung im Falle eines Teilkaskoschadens.

  • Bei vielen Versicherern gibt es eine Neupreisentschädigung nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung. Bei der Württembergischen erhalten Sie auch in der Teilkaskoversicherung bereits die Neu- und Kaufpreisentschädigung für 12 Monate (Kompakt) oder 24 Monate (Premium). Das heißt, bei einem Totalschaden oder bei einer Zerstörung bzw. Verlust bezahlt die Württembergische innerhalb 12/24 Monaten bei Neuwägen den Neupreis und bei Gebrauchtwagen den Kaufpreis des Autos.

Gut zu wissen

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