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Haftpflicht ist notwendig, Teilkasko und Vollkasko optional: Was leistet eine Teilkaskoversicherung und für wen ist sie das Richtige? Wir geben Ihnen den Überblick.
Lesedauer: 10 Minuten
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug, die für Sie die Kosten übernimmt, die aufgrund eines Diebstahls oder eines Schadens z. B. durch Brand, Diebstahl oder auch nach Unwetter, entstehen. Selbstverschuldete Unfälle sowie mut- oder böswillige Beschädigungen am Fahrzeug sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Unterschied zu Haftpflicht & VollkaskoDie Leistungen der TeilkaskoFür wen ist die Teilkasko sinnvoll?Die Kosten der TeilkaskoHäufige FragenWelche Versicherung leistet was? Hier ein kurzer Überblick:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne erhalten Sie keine Kfz-Zulassung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen und fremdem Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Auch Vermögensschäden sind damit abgedeckt.
Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem eigenen Kfz und vor Diebstahl abgesichert – allerdings nur solche Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben.
In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen. Darüber hinaus übernimmt der Vollkaskoschutz z. B. auch die Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Vandalismus. Damit sind Sie rundum abgesichert.
Welche Leistungen bietet die Teilkaskoversicherung konkret? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des Teilkaskoschutzes:
Hier finden Sie eine Übersicht über all unsere Teilkasko-Leistungen in unseren Produktlinien Kompakt und Premium.
Kompakt | Premium | |
---|---|---|
Neu- und Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden | 12 Monate | 24 Monate |
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | Ja | Ja |
Schäden durch Tierbiss unbegrenzt | Ja | Ja |
Zzgl. Folgeschäden | Bis 5.000 € | unbegrenzt |
Teil- und Totaldiebstahl (Entwendung) | Ja | Ja |
Fest eingebaute technische Kommunikations- und Leitsysteme werden zum Neupreis reguliert | Ja | Ja |
Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten aus verschlossenem Kfz bis 300 € | Ja | Ja |
Ladestation, Wallbox, Ladekabel/ -karte bei Elektro- /Hybridfahrzeugen | X | Ja |
Kurzschlussschäden an der Verkabelung | Ja | Ja |
Zzgl. Folgeschäden an mitbeschädigten Aggregaten | Bis 5.000 € | Bis 20.000 € |
Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | Ja | Ja |
Schäden aufgrund Schnee- /Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung und Erdbeben | Ja | Ja |
Glasschäden | Ja | Ja |
Brand und Explosion | Ja | Ja |
Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit | Ja | Ja |
Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ | Ja | Ja |
Keine Mehrwertberechnung (Sonderausstattung mitversichert) | Ja | Ja |
Abmelde- /Zulassungskosten nach Totalschaden bis 150 € | Ja | Ja |
Entsorgungskosten für beschädigten Akku | Bis 1.000 € | Ja |
Das kommt auf Ihre Wünsche, das versicherte Fahrzeug und die Art der Finanzierung bzw. des Kaufs an.
Eine Faustregel ist, dass sich der Wechsel bei einem Neuwagen nach circa vier bis fünf Jahren lohnt. Das ist jedoch immer abhängig vom Wert Ihres Autos. Zu beachten ist: Wenn Sie eine hohe SF-Klasse haben, kann es sogar sein, dass Ihr Beitragssatz zur Vollkasko niedriger ist als Ihr Beitrag zur Teilkasko, bei dem keine SF-Klassen angerechnet werden. Es lohnt sich also, die Tarife genau zu vergleichen.
Wenn Sie Ihr Auto schon viele Jahre fahren und es nicht mehr viel Wert ist, kann es sich auch lohnen, den Kaskoschutz komplett aufzugeben und nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden durch Unwetter werden dann nicht mehr übernommen. Eine Änderung Ihres Versicherungsschutzes ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags Ihrer Teilkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören u. a.:
Bei der Wahl des Versicherers ist es wichtig, nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen zu achten.
Sie können den Beitragssatz Ihrer Autoversicherung senken, indem Sie eine höhere Selbstbeteiligung wählen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dann im Schadenfall die höheren Kosten selbst tragen müssen.
In der Kfz-Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Der Schadenfreiheitrabatt honoriert schadenfreies Fahren. Die Schäden, die jedoch von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, wie zum Beispiel Sturm- oder Brandschäden, werden nicht durch den Fahrer beeinflusst. Das heißt, dass diese auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse haben – Sie können also weder heruntergestuft werden, noch werden Sie nach einem schadenfreien Jahr hochgestuft.
Teilkasko oder Vollkasko? Diese Frage stellt sich auch bei vielen anderen Mobilitätsversicherungen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie achten sollten.
Die Elektroauto- & Hybrid-Versicherung bietet neben den üblichen Leistungsbestandteilen der Kfz-Versicherung bereits ab der Teilkasko Versicherungsschutz für:
Bei der Wohnwagenversicherung müssen Sie beachten, dass die Kfz-Versicherung Ihres Zugfahrzeugs bei einem Kaskoschaden nicht den Wohnwagen absichert. Sie müssen für Ihren Wohnwagenanhänger also eine separate Teilkasko oder Vollkasko abschließen.
Die Motorradversicherung der Württembergischen bietet Ihnen bereits in der Teilkaskoversicherung besondere Leistungen:
Das heißt, dass Ihre Schutzbekleidung bei einem Zusammenstoß mit einem Tier bis 2.000 € mitversichert ist.
Eine E-Scooter-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dafür benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Ab einem Fahrzeugwert von 1.000 € können Sie auch eine Teilkaskoversicherung abschließen.
Bei der Württembergischen profitieren Sie von:
Falls Sie noch offene Fragen zur Kfz-Versicherung und deren Preisberechnung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und ermitteln Ihren persönlichen Preis.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier eine Versicherung in Ihrer Nähe.
Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dazuhin nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland.
Ihr Mietwagen hat eine eigene Versicherung. Für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden ist Ihnen überlassen. Bei der Württembergischen ist darüber hinaus die Mallorca-Police in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten. Die übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen.
Für gewöhnlich können Sie zum Ende des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 31.12., daher müssen Sie in der Regel bis zum 30.11. kündigen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn:
Das ist abhängig von Ihrem Versicherer. Eine Selbstbeteiligung von 150 € ist jedoch üblich, auch 300 € sind möglich. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag – daher ist sie empfehlenswert.
In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Im Falle eines Schadens erfolgt somit keine Rückstufung und Ihr Beitrag bleibt unverändert. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung vereinbart erfolgt ebenso keine Rückstufung im Falle eines Teilkaskoschadens.
Bei vielen Versicherern gibt es eine Neupreisentschädigung nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung. Bei der Württembergischen erhalten Sie auch in der Teilkaskoversicherung bereits die Neu- und Kaufpreisentschädigung für 12 Monate (Kompakt) oder 24 Monate (Premium). Das heißt, bei einem Totalschaden oder bei einer Zerstörung bzw. Verlust bezahlt die Württembergische innerhalb 12/24 Monaten bei Neuwägen den Neupreis und bei Gebrauchtwagen den Kaufpreis des Autos.
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, die Teil- & Vollkasko sind optional. Aber: was steckt eigentlich in der Vollkaskoversicherung? Wann leistet sie und wann ist sie sinnvoll? Wir geben einen Überblick.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.
Das eine ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz, die anderen beiden sind freiwillig - aber trotzdem unglaublich wichtig. Wir erklären, wo der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen im Kompakt- und Premiumschutz und ergänzen Sie diesen mit optionalen Bausteinen. Tipp: Mit dem Baustein Schadenservice+ sparen Sie 20 % in der Kaskoversicherung.
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