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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.
Lesedauer: 7 Minuten
Jedes Auto in Deutschland muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Für welchen Anbieter oder welchen Kfz-Tarif Sie sich entscheiden, ist Ihnen selbst überlassen. Worauf Sie beim Wechsel achten sollten, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Wann kann ich kündigen?Wann ist der Wechsel sinnvoll?Anleitung für VersicherungswechselDie Württembergische Kfz-VersicherungHäufige FragenEs gibt mehrere Möglichkeiten, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem neuen Versicherer zu wechseln. Generell ist zwischen einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Ihre Kfz-Versicherung können Sie ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Jedes Jahr im Herbst steht die große Wechselsaison für Kfz-Versicherungen an, denn die meisten Autoversicherungen laufen bis zum Ende des Jahres, also dem 31.12. und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das heißt, in der Regel sollten Sie Ihre Kündigung spätestens zum 30. November einreichen. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, so verlängert sich Ihre Autoversicherung automatisch.
Achtung: Es gibt auch Versicherer, bei denen Sie Ihren Versicherungsvertrag zu einem anderen Datum kündigen müssen, abhängig vom Datum Ihres Vertragsabschlusses. Lesen Sie daher noch einmal Ihre Vertragsdaten durch, um auf Nummer sicher zu gehen.
In bestimmten Fällen können Sie auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Versicherung im Laufe des Jahres kündigen:
Auf dem Markt für Kfz-Versicherungen gibt es viele verschiedene Angebote. Ebenso vielfältig können die Gründe für den Wechsel der Versicherung sein. Achten Sie dabei stets auf einen guten Kfz-Versicherungsschutz mit Leistungen, die Sie im Fall der Fälle ausreichend absichern.
Der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist ganz einfach. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt wie es geht.
Checkliste:
Auf folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Kündigung achten:
Einige Versicherer bieten auch kostenlose Kündigungsservices für Ihre Vorversicherung an – dann kümmern die sich um die Kündigung Ihrer alten Autoversicherung.
Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung sollte individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein und alle Leistungen enthalten, die Ihnen wichtig sind.
Die Württembergische bietet mit ihren Tariflinien Premium und Kompakt eine erstklassige Autoversicherung an. Ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Mit unseren Tarifen und optionalen Bausteinen wie dem „Fahrer-Schutz“ oder Schadenservice+ erhalten Sie eine individuelle Absicherung ganz nach Ihrem Bedarf. Bei uns stimmen Preis und Leistung und unser 5-Sterne-Schadenservice weiß im Ernstfall immer weiter und steht mit hervorragendem Schadenmanagement an Ihrer Seite.
Die Berater der Württembergischen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt beraten und wir finden die passende Kfz-Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug.
Bei den meisten Versicherungsanbietern endet das Versicherungsjahr zum 31.12. Da die Verträge eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, müssen Sie bei einem solchen Vertrag Ihre Versicherung bis zum 30.11. kündigen. Es gibt jedoch auch Verträge, die im Laufe des Jahres enden. Welches Datum für Ihren Pkw gilt, lesen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach. Falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, können Sie auch außerordentlich und vor Ablauf der Jahresfrist kündigen.
Auch wenn die Youngtimer-Versicherung und Oldtimer-Versicherung spezielle Leistungen für Ihre Kfz-Schmuckstücke bietet, wird sie vertraglich wie eine gewöhnliche Pkw-Versicherung gehandhabt. Das heißt, die oben genannten Regeln und Tipps gelten sowohl für Ihren Youngtimer als auch Ihren Oldtimer. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Saisonkennzeichen anmelden.
Unsere Elektroauto- und Hybrid-Versicherung punktet zwar mit erweiterten Leistungsbestandteilen der E-Mobilität, wird jedoch vertraglich wie eine gewöhnliche Pkw-Versicherung behandelt. Das heißt, die oben genannten Regeln und Tipps gelten auch für Ihr Elektro- oder Hybridauto.
Bei einem Großteil der Kfz-Versicherung endet das Versicherungsjahr zum 31.12. Da die Versicherungsverträge eine Kündigungsfrist von einem Monat beinhalten, müssen Sie bei einem solchen Vertrag Ihre Versicherung bis zum 30.11. kündigen. Es gibt jedoch auch Verträge, die im Laufe des Jahres enden. Welches Datum für Ihren Pkw gilt, lesen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach.
Theoretisch können Sie Ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr ordentlich kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen. Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Beispiel aufgrund einer Beitragserhöhung können Sie den Vertrag sogar vor Ablauf der Jahresfrist kündigen.
Beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie vor allem Ihre Kündigungsfristen beachten. Der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung kann innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihrer alten Versicherung erst kündigen, wenn Sie die neue abgeschlossen haben.
Jede eVB-Nummer enthält die Versicherungskennung, das heißt sie ist abhängig von Ihrem Versicherer. Mit dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung erhalten Sie somit auch eine neue eVB-Nummer. Bei einem Abschluss bei der Württembergischen leiten wir Ihre neue eVB-Nummer direkt an die Zulassungsstelle weiter. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch nicht, wenn sich Ihr Versicherungsbeitrag beispielsweise aufgrund einer teureren Regionalklasse erhöht.
Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie von Ihrem alten Anbieter zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen. Sonstige Rabatte oder Prozente, die Ihnen Ihr vorheriger Versicherer angeboten hat, werden nicht übernommen.
Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung und dem Abschluss einer neuen entstehen für Sie keine Kosten.
Ihr bisheriger Versicherer informiert die Zulassungsstelle über Ihre Kündigung. Wenn Sie Ihren neuen Vertrag bei der Württembergischen abschließen, informieren wir die Kfz-Behörde auch über Ihre neue Absicherung. Diesen Service übernehmen jedoch nicht alle Kfz-Versicherer. In dem Fall, müssen Sie Ihre neue eVB-Nummer selbst an die Zulassungsstelle senden oder vorlegen.
Natürlich ist es möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln, ohne das Auto abzumelden. Dabei müssen Sie lediglich die Fristen für Ihre ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung beachten.
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