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Mit dem Motorrad durch schöne Landschaften zu fahren, ist für viele das Gefühl von maximaler Freiheit. Eine gute Absicherung ist dabei A und O. Unsere Motorradversicherungen – von Kfz-Haftpflicht, über Teilkasko bis Vollkasko - bieten den passenden Schutz.
Stets gut abgesichert in die neue Saison starten. Um mit Ihrem Motorrad so richtig auf Touren zu gehen, benötigen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.
Egal ob Sie einen Tourer, eine Enduro, einen Chopper, einen Roller oder ein Naked Bike fahren – unsere fein definierte kW-Staffel begünstigt auch hochmotorisierte Motorräder. Wir haben für jeden Typ die passende Lösung mit jeder Menge Preisvorteilen.
Mit zunehmender Fahrerfahrung wird Ihr Beitrag jedes Jahr günstiger. Gehören Sie der Generation „30+“ an, bieten wir Ihnen ein besonderes Preis-Leistungs-Verhältnis an. Mit ABS erhalten Sie zusätzlich zwischen 10 % und 20 % auf Ihre Versicherung.
Wählen Sie aus unseren beiden Produktlinien Premiumschutz und Kompaktschutz den Schutz, der am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt. Durch optionale Bausteine wie den Rabattschutz können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell erweitern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ersteinstufung für das erste Motorrad bis SF 3 (Schadenfreiheitsklasse) möglich. Das Zweitmotorrad kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis SF 7 eingestuft werden.
Unsere Kooperationspartner
Starke Absicherung für Ihr Kraftrad: Unsere Versicherung für Motorräder bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Sie können zwischen unseren verschiedenen Tarifen wählen und mit passenden Bausteinen ergänzen – wie es für Sie passt.
Bereits mit der Haftpflichtversicherung erhalten Sie eine gute Grundabsicherung. Für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen sind Sie pauschal bis zu 100 Mio. €, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person versichert.
Bis zu 100 Mio. €
Setzten Sie auf Sicherheit: Ist Ihr Fahrzeug mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet, gewähren wir Ihnen 10 % Nachlass in der Haftpflicht- und 20 % Nachlass in der Vollkaskoversicherung.
Bis zu 20 %
Entscheiden Sie sich für eine Vollkaskoversicherung, dann erhalten Sie mit dem Premiumschutz 24 Monate Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei einem Totalschaden aufgrund von Unfall oder Brand, oder bei einer Totalentwendung.
Bis zu 24 Monate im Premiumschutz
Mit dem Kompaktschutz sind Sie im Schadenfall auch im Ausland abgesichert. Umfassenderen Versicherungsschutz erhalten Sie im Premiumschutz mit dem Auslandsschadenschutz. Damit gilt Ihr Schutz beispielsweise zwölf statt sechs fortlaufende Wochen.
Im Premiumschutz enthalten
Schutzkleidung für Motorradfahrer kann teuer werden. Versichern Sie Ihre Bekleidung, die Sie vor den Gefahren des Motorradfahrens schützt. Der Baustein ist im Premiumschutz in der Kaskoversicherung enthalten und im Kompaktschutz optional.
Im Premiumschutz enthalten, im Kompaktschutz optional
Mit dem Premiumschutz ist auch Ihr Gepäck unter bestimmten Vorrausetzungen, z.B. bei Diebstahl, bis max. 1000 € versichert. Müssen Sie Ihr Kraftrad an einen anderen Ort transportieren, so ist auch der Transportschutz im Premiumschutz inklusive.
Im Premiumschutz enthalten
Mit unserem Schutzbrief ist schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt. Darin enthalten sind u. a. die Reparatur vor Ort, der Rücktransport des defekten Fahrzeugs im In- und Ausland oder ein Mietwagen.
Optional dazu buchbar
Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden pro Jahr erfolgt mit dem Rabattschutz keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Baustein kann nur in Verbindung mit dem Premiumschutz abgeschlossen werden.
Zum Premiumschutz dazu buchbar
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Entscheiden Sie sich für die Versicherung, die zu Ihnen passt, und wählen Sie zwischen unseren Tariflinien Premium und Kompakt.
Das hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis oder dem Wert Ihres Kraftrads ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt im Schadenfall für Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden auf. Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. entstanden durch den Zusammenstoß mit Tieren oder aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (Teilkasko). Auch selbstverschuldete und durch Vandalismus entstandene Schäden (Vollkasko) können versichert werden.
Als Motorradfahrer müssen Sie - wie bei einem Pkw - eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ersetzt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen und ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen.
Der Versicherungsbeitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Die Höhe des Beitrags wird unter anderem bestimmt durch die Fahrzeugart und das Fahrzeugalter. Ebenfalls spielen der Wohnort und die Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers sowie die Anzahl der Fahrer und ihr Alter eine Rolle. Des Weiteren werden subjektive Merkmale betrachtet, wie z. B. ob das Motorrad in der Garage oder auf der Straße geparkt wird oder ob es über ein ABS-System verfügt. Je nach Anbieter sind unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe möglich, z. B. für bestimmte Personengruppen (Kunden mit mehreren Versicherungsverträgen). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag zusätzlich.
Zweiräder mit einem Hubraum von 51 bis 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelten als Leichtkrafträder. Deren Versicherungsbeitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet: Fahrzeugart, Fahrzeugalter, Wohnort und Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers, Anzahl der Fahrer und deren Alter. Darüber hinaus wird betrachtet, ob das Motorrad auf der Straße oder in der Garage geparkt wird und ob es über ein ABS-System verfügt. Möchten Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Die Motorradversicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Sozius (Beifahrer) mitversichert. Dabei sind Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Verhältnissen zu beachten.
Starke Leistungen müssen nicht automatisch teuer sein! Profitieren Sie von unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten.
Bei der Einstufung handelt es sich um die sogenannte Schadensfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse. Sie ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Motorradversicherung. Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit der Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere SF-Klassen gewährt werden können.
Bei der Übergabe einer Motorradversicherung ist es für den Versicherungsnehmer möglich, seine Schadenfreiheit (SF) zu übertragen. Dadurch können Sie einen niedrigeren Versicherungsbeitrag erhalten. Eine Übergabe der SF ist nur an Familienangehörige möglich und die Anerkennung der SF-Klasse findet nicht 1:1 statt. Die SF-Klassen können nur dann übernommen werden, wenn das Motorrad regelmäßig zur Nutzung überlassen wurde. Auch das Führerscheindatum findet bei der Berechnung Anwendung. Möchte zum Beispiel ein Vater seinem Sohn die SF-Klasse 10 übertragen, aber dieser hat erst vier Jahre lang seinen Führerschein, so können maximal vier schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Sohn das Motorrad nachweislich regelmäßig gefahren ist.
Der Versicherungsschutz Ihres Motorrads besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland. Die "Mallorca-Police" ist im Premiumschutz unbegrenzt enthalten, im Kompaktschutz für sechs Wochen. Damit sind auch von Ihnen gemietete Fahrzeuge im Ausland abgesichert.
Eine Motorradversicherung kann zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet. Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und Bedingungen variieren.
Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung. Sie gilt in Deutschland als Nachweis für eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug. Die eVB-Nummer wird von Ihrer Versicherung ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Motorrads bei der Kfz-Zulassung benötigt. Sie besteht insgesamt aus sieben Zeichen (jeweils Zahlen und Großbuchstaben). Sie können Ihre eVB-Nummer hier anfordern.
Ja, der Helm ist in der Kaskoversicherung im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert. Wird der Helm jedoch bei einem Unfall beschädigt, wird dieser nur bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung entschädigt.
Die Motorradbekleidung ist bei der Württembergischen im Premiumschutz der Kaskoversicherung bis 2.000 € (Selbstbehalt je Schaden 150 €) mitversichert. Im Kompaktschutz können Sie den „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ als optionalen Baustein dazu wählen.
Ihr Versicherungsschutz ist abhängig von Ihrer Tarifauswahl. Sollten Sie sich nur für eine Haftpflichtversicherung entscheiden, sind Schäden an Ihrem eigenen Kraftrad generell nicht abgesichert.
Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.
Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.
Sie sind Mitglied oder Vorstand in einem Motorradclub? Für Motorradclubs sind wir der richtige Partner – denn mit uns erhalten Sie die Clubvereinbarung – mit Beitragsrückerstattung.
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