Quad-Versicherung

z. B. 6,09 € im Monat

Berechnungsgrundlage Sportquad CAN AM Renegade X XC 650 43 kw, 649 cm3 zu 11.799 € Neupreis, private Nutzung, jüngster Fahrer geb. 1970, ein weiterer Fahrer, Lastschriftverfahren, Zulassung in Stuttgart, SF20, Zulassung von März bis Oktober, Bruttobeitrag.

Straßen, Staub, Freiheit

Wer Quad fährt, der sucht nach einem ganz bestimmten Lebensgefühl: Offroad, onroad oder im Niemandsland dazwischen. Mit unserer Quad-Versicherung fahren sich ATV und Co. noch entspannter.

Quad-Versicherung: Paar macht Pause mit Ihrem Quad-Buggy
Buggy: Side-by-Side-Vehicle

Ihre Vorteile

Warum ist eine Quad-Versicherung sinnvoll?

Unsere spezielle Quad- oder ATV-Versicherung schützt das, was Spaß macht: Ihr Gefährt für die Freizeit. Unsere Kfz-Versicherung für Trikes, Buggys und Co. wird individuell an Ihre Bedürfnisse und Ihr Kfz angepasst.

  • Schutz, über das Fahrzeug hinaus

    Unsere Kfz-Versicherung für Fun-Fahrzeuge bietet eine Menge Vorteile für Moto-Fans: Neben dem Fahrzeugschutz ist auch ein Transport-, Gepäck- und Bekleidungsschutz (inkl. Helm, Jacke, Hose) enthalten.

  • Individuelle Absicherung für Ihren Bedarf

    Kein Fahrer ist wie der Andere und unser Versicherungsschutz ist genauso individuell wie die Kraftfahrzeuge: Wählen Sie zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko als Kompakt- oder Premiumschutz. Ihre Versicherung nach Maß.

  • Starker Service für alle Fun-Fahrzeuge

    Unsere große Stärke ist unsere individuelle Beratung. Wir finden den passenden Schutz für Sie: ob Quad, Trike, Can-Am, Side-by-Side, Straßenkart, Roadkart oder sogar Buggy.

Unsere Leistungen

Das ist mit der Quad-Versicherung abgedeckt

Diese ganz besondere Kfz-Versicherung schützt genau das, was am meisten Spaß macht: Alle in der Freizeit genutzten Fun-Fahrzeuge! Unsere Quad-Versicherung mit Premiumschutz überzeugt mit starkem Schutz und umfangreichen Leistungen.

  • Neu-/Kaufpreis­entschädigung

    Neu-, bzw. Kaufpreisentschädigung 24 Monate lang bei Totalschaden, Diebstahl und Brand (gilt nicht bei Fahrzeugleasing).

    In der Vollkasko enthalten

  • Ausland-Schaden-Schutz

    Safe auf Tour mit unserem Ausland-Schaden-Schutz.

    Ab Haftpflicht enthalten

  • Transport-, Gepäck- und Bekleidungsschutz

    Mit unserer Trike-Versicherung ist auch Ihr Gepäck abgesichert. Dank Bekleidungsschutz ist auch die Schutzbekleidung wie Helm, Jacke, Hose und Handschuhe versichert.

    Ab Teilkasko enthalten

  • Kurzschlussschäden

    Kurzschlussschäden sind unbegrenzt versichert – Folgeschäden an Aggregaten bis 3.000 €.

    Ab Teilkasko enthalten

  • Rabattschutz

    Die Kasko für Ihren Geldbeutel: Unser Rabattschutz schützt Sie vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkasko-Schaden pro Jahr wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadenfall nicht zurückgestuft.

    Optionaler Baustein

  • Schutzbrief

    Durch unseren Schutzbrief Classic ist schnelle Hilfe, zum Beispiel bei Fahrzeugausfall, Unfall oder einer Panne, sichergestellt. Dabei profitieren Sie zum Beispiel von Pannenhilfe vor Ort, Rücktransports des defekten Quads, Krankenrücktransport oder Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten.

    Optionaler Baustein

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Quad-Versicherung

Die richtige Quad- oder Buggy-Versicherung haben Sie mit uns gefunden. Hier finden Sie Tipps und Ratschläge zur Quad-Zulassung und für Ihre persönliche Sicherheit, wenn es auf Tour geht.

  • Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags richtet sich ganz nach Ihrem Bedarf, dem von Ihnen gewählten Tarif und zusätzlichen Bausteinen. Um einen individuellen Preis berechnen zu können, braucht Ihr Berater darüber hinaus Informationen über:

    • Hersteller
    • Fahrzeugart (Quad, Trike, Buggy,...) und Fahrzeugstärke
    • Zeitpunkt der Erstzulassung
    • das Kennzeichen des Zulassungsbezirks
    • den Fahrerkreis
    • das Alter des Fahrers
    • die Verwendung (privat, gewerblich, zur Selbstfahrervermietung)

  • Der Versicherungsschutz unserer Kfz-Versicherung für Fun-Fahrzeuge gilt für viele Kraftfahrzeuge, die alles außer gewöhnlich sind. Wir sind Ihr Versicherer für das, was Hubraum mit Freiheit verbindet. Das gilt zum Beispiel noch für:

    • Quads/ATV
    • Trikes
    • Dreirädrige-Kraftfahrzeuge, wie den Can-Am Spyder
    • Vierrädrige-Kraftfahrzeuge, wie z.B. ein "Side-by-Side"
    • Buggys
    • Straßenkarts und Roadkarts

    Motorräder oder andere Zweiräder benötigen eine extra Motorradversicherung oder Rollerversicherung.
    Hier finden Sie Informationen zu den Quad-Arten und dem Unterschied zwischen Quad, ATV, UTV & Co.

  • Ihr Trike, Ihr Schutz: Für welchen Versicherungsschutz Sie sich entscheiden, hängt ganz von Ihren individuellen Bedürfnissen ab: Haftpflicht mit Teil- oder Vollkasko?

    • Quad-Haftpflichtversicherung: Ohne diesen Grundschutz dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Hiermit werden Schäden abgedeckt, die Sie an den Pkw Anderer verursachen.
    • Quad-Teilkaskoversicherung: Deutlich mehr Sicherheit und mehr abgedeckte Schäden: Hier sind auch Schäden am eigenen Trike oder ATV eingeschlossen – sofern diese auf die Elemente, Wildunfälle oder Tierbisse zurückzuführen sind. Ihr Fahrzeug ist auch gegen Diebstahl versichert.
    • Quad-Vollkaskoversicherung: Das höchste Maß an Sicherheit. Hier sind auch Unfallschäden am eigenen Quad abgedeckt, die Sie selbst verursacht haben.

  • Unsere Versicherung schützt auch Fun-Fahrzeuge mit E-Antrieb! Bei Elektroantrieb sind die Akkus mitversichert. Bei Schäden nach einem Kurzschluss kennt der Versicherungsschutz keine Grenzen. Folgeschäden an dazugehörigen Aggregaten sind mit bis zu 3.000 € abgesichert.

    Wenn es nicht das elektrifizierte Vierrad, sondern ein flüsterleiser E-Roller für die City oder ein E-Bike für die entspannte Radtour sein soll, ist unsere E-Roller & E-Bike-Versicherung genau das Richtige.

  • Vier Räder, aber kein Auto. Kein Motorrad, aber der Helm ist trotzdem verpflichtend: Das sind spannende Gefährte! Was benötigt man eigentlich, um eines zu fahren? Reicht vielleicht der Pkw-Führerschein oder sogar der für den Roller?

    • Mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum reicht die Klasse AM, also der "Rollerführerschein" aus. Diese steuerbefreite Klasse benötigt nur ein Versicherungskennzeichen und ist im gewöhnlichen Autoführerschein bereits enthalten. Bei höheren Leistungen wird ein Pkw-Führerschein notwendig.
    • Es kann allerdings auch als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine eingestuft werden. Für den Betrieb reicht hier die Führerscheinklasse L, die bereits im Pkw-Führerschein enthalten ist. Diese LOF Zulassung ist jedoch nur möglich, wenn das Gefährt einigen besonderen Anforderungen entspricht. So muss unter Anderem ein Rückwärtsgang sowie eine Anhängerkupplung vorhanden sein.
    • Für die Einstufung als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 450 kg Leergewicht, 600 kg für Güterbeförderung, und bis 15 Kilowatt ist die Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich. Hier sind Sie voll versicherungspflichtig und zahlen Kfz-Steuer. Wer einen Führerschein Klasse B besitzt, darf also fahren.

  • Unsere Kfz-Versicherung für Fun-Fahrzeuge bewahrt Sie auch vor den finanziellen Folgen von Schäden, die auf Tour im Ausland geschehen.

    • ATV, Trike und Co. sind Garanten für eine großartige Sommersaison. Für große Quads – sprich: höher motorisierte – lohnt sich oft ein Saisonkennzeichen. Damit sparen Sie bares Geld, denn Steuer und Versicherungsbeiträge werden nur während des Betriebszeitraums fällig. Die Kfz-Haftpflicht und Teilkasko besteht trotzdem: Wird es gestohlen, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen – in den ersten 24 Monaten sogar bis zum Neuwert.
    • Kleine Quads unter 50 cm3 benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen: Das erhalten Sie ganz bequem bei Ihrem persönlichen Berater der Württembergischen.
    • Bei einer gewerblichen Zulassung ist das Kennzeichen sowie der Versicherungsschutz ein anderer. Sprechen Sie am besten mit Ihrem persönlichen Berater über die beste Möglichkeit, das Nutz-ATV für Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zu versichern.
  • Bei großen Quads muss vorne und hinten – wie bei einem Auto – jeweils ein Kennzeichen angebracht werden. Sie benötigen also zwei Kennzeichen. Kleine Quads unter 50 ccm, die bereits mit dem Rollerführerschein gefahren werden dürfen, benötigen eine einzelne Versicherungsplakette, um zugelassen zu werden.

  • Wir versichern auch gewerbliche Zugmaschinen. Ausschlaggebend ist hier die Nutzung: Ein LOF kann wie ein Fun-Fahrzeug benutzt werden. Wird es allerdings gewerblich genutzt, ist die Versicherung für Fun-Fahrzeuge nicht ausreichend. Sprechen Sie Ihren persönlichen Berater einfach darauf an, er findet den passenden Tarif für Ihr Nutzfahrzeug in der Land- oder Forstwirtschaft.

  • LOF bedeutet land- oder forstwirtschaftliche Zulassung. Hierbei handelt es sich um eine Zulassung eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges für 2 Sitzplätze. Es muss über eine Lichtanlage, Anhängerkupplung und einen Rückwärtsgang verfügen, um als LOF zugelassen zu werden. Der Hubraum muss größer sein als 50 ccm und es gilt die Kennzeichenpflicht für vorn und hinten, wie beim PKW auch. Ebenso müssen diese Kraftfahrzeuge zur Hauptuntersuchung im regelmäßigen Turnus von 24 Monaten.

  • Ihr Gefährt wird spielend einfach zugelassen, wenn Sie bei der Kfz-Zulassung an folgende Dokumente denken:

    • Pass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
    • SEPA-Mandat für die automatische Abbuchung der Kfz-Steuer
    • HU-Nachweis (bei Online-Zulassungen meist ersetzt durch COC-Papiere: „Certificate of Conformity“)
    • Vollmacht (falls Sie sich von jemandem vertreten lassen)

    • Das Wichtigste zuerst: Für Quad-Fahrer gilt absolute Helmpflicht, was auch den Beifahrer mit einschließt.
    • Ein Warndreieck, Warnweste sowie ein Verbandskasten, beim Pkw schon länger verpflichtend mitzuführen, sind ebenfalls Vorschrift.
    • Sollten Sie das Fahrzeug in der Land- oder Forstwirtschaft als Zugmaschine einsetzen, besteht Warnwestenpflicht.
  • Beim Fahren eines Quads sollten Sie jederzeit auf eine ausreichende Schutzkleidung achten. Dank Bekleidungsschutz ist diese auch versichert. Dazu zählen beispielsweise Helm, Jacke, Hose und Handschuhe. Sollte Ihr Fahrzeug nicht bei uns versichert sein, können Sie Ihre Schutzbekleidung auch separat über unsere Motorradbekleidung-Versicherung absichern.

Gut zu wissen

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