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Durch die Stadt und über Land: Mit einem Motorroller sind Sie flink unterwegs. Mit unserer Rollerversicherung – der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- oder der freiwilligen Teilkaskoversicherung – genießen Sie sicheren Fahrspaß.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Bei Abschluss erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen und sind bei Schäden, die Sie anderen zufügen, abgesichert.
Sparen beim Fahren und Erfahrung sammeln: Wenn Sie Ihren Roller bei uns versichern und schadenfreie Jahre sammeln, rechnen wir Ihnen bis zu zwei Jahre beim ersten Auto oder Motorrad an.
Ob Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko: Wählen Sie den Versicherungsschutz der zu Ihnen passt. Mit der Teilkaskoversicherung sind u. a. Diebstahl, Schäden durch Brand oder Naturgewalten mitversichert.
Umweltfreundlichkeit wird belohnt: Für alle, die auf einen elektrifizierten Roller setzen, gibt es bei uns die E-Roller- & E-Bike-Versicherung inklusive Haftpflicht für günstige 29,90 €.
Wir rechnen auf den Tag genau ab: Der Beitrag für Ihr Versicherungsjahr hängt von Ihrem Vertragsbeginn ab – egal ob Sie zum Monatsbeginn oder zur Monatsmitte einsteigen wollen.
Der passende Versicherungsschutz für Ihren Roller: Wählen Sie zwischen unserer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für sicheren Fahrspaß. Bei der Teilkasko gilt ein Selbstbehalt von 150 €.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Sie für 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, max. mit 15 Mio. € je geschädigter Person versichert.
Bis zu 100 Mio. €
Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie sich auch gegen Schäden, die bei einem Brand oder einer Explosion an Ihrem Motorroller entstehen. Nicht als Brand gelten Schmor- oder Sengschäden - daher sind sie im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Bei Teilkasko inklusive
Die Teilkasko schützt Sie vor dem finanziellen Schaden von Diebstahl und Raub, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Schloss gesichert hatten.
Bei Teilkasko inklusive
Mit unserer Motorrollerversicherung ist Ihr Fahrzeug bei Sturm, Hagel, Überschwemmung & Co versichert.
Bei Teilkasko inklusive
Bei Zusammenstoß Ihres Rollers mit Wild und bestimmten anderen Tierarten sind Sie finanziell abgesichert.
Bei Teilkasko inklusive
Für Kleinkrafträder wie Mofas und Mokicks mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Doch was sind eigentlich die Unterschiede der Kleinkrafträder?
Es gibt zwei Arten von Mofas: Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, und Mofas, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit dürfen Mofas auf dem Radweg fahren. Es ist kein Führerschein im herkömmlichen Sinne erforderlich, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis. Diese kann ab 15 Jahren mit ein paar wenigen Theorie- und Praxisstunden sowie einer Theorieprüfung erlangt werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped liegt in der Fahrgeschwindigkeit: Mopeds fahren bis zu 45 km/h schnell. Ein Moped darf mit dem Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren – innerhalb Deutschlands – gefahren werden und bedarf einer Mopedversicherung. Vorsicht: Die Fahrerlaubnis ab 15 gilt nicht im Ausland!
Stellt man ein Moped und ein Mokick nebeneinander, so fällt auf: Beim Mokick fehlen die Pedale. Stattdessen haben Mokicks Fußrasten, zum Start muss der Kickstarter mit dem Fuß betätigt werden. Darüber hinaus sind sich Moped und Mokick sehr ähnlich: Beide erreichen bis zu 45 km/h und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse AM besitzen.
Roller haben im Gegensatz zu Moped, Mofa und Mokick weder Fußraster noch Pedale. Stattdessen werden die Füße auf einem Durchstieg platziert. Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit entsprechendem Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren gefahren werden.
Der Preis Ihrer Versicherung ist abhängig davon, ob Sie sich für den Haftpflicht- oder Teilkaskotarif entscheiden. Außerdem können Sie das Startdatum frei wählen, auch das wirkt sich auf den Beitrag aus. Die Versicherung läuft stets bis Ende Februar. So liegt der Versicherungsbeitrag zwischen 10 € und 129,80 €.
Am 01. März startet die Rollersaison. Das heißt, die Versicherung von Mofas, Rollern und Co. startet nicht am Anfang des Jahres wie die meisten Kfz-Versicherungen. Von da an können Sie Ihr Fahrzeug versichern lassen. Wenn Sie jedoch später einsteigen wollen, können Sie das auch tun. Wir rechnen taggenau ab und somit können Sie an jedem beliebigen Tag starten.
Mit der Haftpflichtversicherung sind keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert. Mit der Teilkaskoversicherung sind keine Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, die durch einen Unfall verursacht wurden. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, die die Versicherungssumme überschreiten, sind nicht abgedeckt.
Mit unserer Versicherung können Sie zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Roller versichern. Sie sind höher motorisiert oder elektrisch unterwegs? Kein Problem, wir bieten auch Absicherungen für Motorräder, E-Roller und E-Bikes oder E-Scooter an.
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad abschließen. Eine Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig ergänzen, um sich vor zusätzlichen Kosten bei Schäden zu schützen. Die Versicherung läuft immer bis Ende Februar des Folgejahres, das Startdatum können Sie frei wählen. Im Anschluss erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen per Post, um es an Ihr Fahrzeug zu montieren.
Das Roller-Kennzeichen ist der Nachweis für Ihren Versicherungsschutz. Ob ein Kleinkraftrad ein gültiges Versicherungskennzeichen hat, lässt sich leicht an der Farbe erkennen: Die Farbe ändert sich jährlich und wechselt zwischen grün, schwarz und blau. Sie erhalten Ihr Kennzeichen nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrags und müssen es jährlich austauschen.
Ihre Versicherung und Ihr Versicherungskennzeichen sind auf ein spezielles Fahrzeug registriert. Daher ist es nicht einfach möglich, sie zu übertragen bzw. das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu montieren. Wenn Sie ein neues Fahrzeug versichern lassen wollen, kontaktieren Sie am besten Ihren Berater.
Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Unsere Versicherung für Roller, Mopeds und Mofas verspricht volle Flexibilität: Wählen Sie zwischen Haftpflicht und Teilkasko und legen Sie den Starttermin einfach so wie es Ihnen passt.
Vertragsbeginn | Haftpflichtversicherung1 | Haftpflichtversicherung inkl. Teilkasko1 |
---|---|---|
1. März | 69,90 € | 129,80 € |
1. April | 64,08 € | 118,99 € |
1. Mai | 58,25 € | 108,17 € |
1. Juni | 52,43 € | 97,35 € |
1. Juli | 46,60 € | 86,54 € |
1. August | 40,78 € | 75,72 € |
1. September | 34,95 € | 64,90 € |
1. Oktober | 29,13 € | 54,08 € |
1 Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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