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Durch die Stadt und über Land: Mit einem Motorroller sind Sie flink unterwegs. Mit unserer Rollerversicherung – der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- oder der freiwilligen Teilkaskoversicherung – genießen Sie sicheren Fahrspaß.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Bei Abschluss erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen und sind bei Schäden, die Sie anderen zufügen, abgesichert.
Sparen beim Fahren und Erfahrung sammeln: Wenn Sie Ihren Roller bei uns versichern und schadenfreie Jahre sammeln, rechnen wir Ihnen bis zu zwei Jahre beim ersten Auto oder Motorrad an.
Ob Haftpflicht oder Teilkasko: Wählen Sie den Versicherungsschutz der zu Ihnen passt. Mit der Teilkaskoversicherung sind u. a. Diebstahl, Schäden durch Brand oder Naturgewalten mitversichert.
Wir rechnen auf den Tag genau ab: Der Beitrag für Ihr Versicherungsjahr hängt von Ihrem Vertragsbeginn ab – egal ob Sie zum Monatsbeginn oder zur Monatsmitte einsteigen wollen.
Wir prüfen für Sie ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Schadenersatzansprüche gegen Sie wehren wir ab - auch vor Gericht.
Unsere Rollerversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Für Kleinkrafträder wie Mofas und Mokicks mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Doch was sind eigentlich die Unterschiede der Kleinkrafträder?
Der passende Versicherungsschutz für Ihren Roller: Wählen Sie zwischen unserer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für sicheren Fahrspaß. Bei der Teilkasko gilt ein Selbstbehalt von 150 €.
Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Sie für 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, max. mit 15 Mio. € je geschädigter Person versichert.
Bis zu 100 Mio. €
Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie sich auch gegen Schäden, die bei einem Brand oder einer Explosion an Ihrem Motorroller entstehen. Nicht als Brand gelten Schmor- oder Sengschäden - daher sind sie im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Bei Teilkasko inklusive
Die Teilkasko schützt Sie vor dem finanziellen Schaden von Diebstahl und Raub, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Schloss gesichert hatten.
Bei Teilkasko inklusive
Mit unserer Motorrollerversicherung ist Ihr Fahrzeug bei Sturm, Hagel, Überschwemmung & Co versichert.
Bei Teilkasko inklusive
Bei Zusammenstoß Ihres Rollers mit Wild und bestimmten anderen Tierarten sind Sie finanziell abgesichert.
Bei Teilkasko inklusive
Schäden, die unmittelbar durch einen Tierbiss (z. B. Marderbiss) verursacht werden, sind in der Teilkaskoversicherung versichert. Folgeschäden sind bis zu 3.000 € mitversichert.
Bei Teilkasko inklusive
Versichert sind alle Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs, die unmittelbar durch einen Kurzschluss verursacht werden.
Bei Teilkasko inklusive
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Dazu zählen Glas- und Kunststoffscheiben (zum Beispiel Front-, Heck- und Seitenscheiben), Spiegelglas und die Abdeckungen von Leuchten.
Bei Teilkasko inklusive
Unsere Versicherung für Roller, Mopeds und Mofas verspricht volle Flexibilität: Wählen Sie zwischen Haftpflicht und Teilkasko und legen Sie den Starttermin einfach so wie es Ihnen passt.
Vertragsbeginn | Haftpflichtversicherung1 | Haftpflichtversicherung inkl. Teilkasko1 |
---|---|---|
1. März | 69,90 € | 129,80 € |
1. April | 64,08 € | 118,99 € |
1. Mai | 58,25 € | 108,17 € |
1. Juni | 52,43 € | 97,35 € |
1. Juli | 46,60 € | 86,54 € |
1. August | 40,78 € | 75,72 € |
1. September | 34,95 € | 64,90 € |
1. Oktober | 29,13 € | 54,08 € |
1 Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer
Unsere drei Beispielfälle zeigen Ihnen, was Ihnen und Ihrem Roller passieren könnte und wie Ihre Rollerversicherung Sie in solchen Situationen absichert.
Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.
Haftpflicht ist notwendig, Teilkasko und Vollkasko optional: Was leistet eine Teilkaskoversicherung und für wen ist sie das Richtige? Wir geben Ihnen den Überblick.
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?