Wohnwagen­versicherung

Unterwegs sicher zuhause

Ob große oder kleine Reise: Wir schützen den Anhänger und die Abenteuerlust gleich mit. Mit dem Caravan lässt sich mehr von der Welt sehen, weshalb also Hotels buchen?

Wohnwagenversicherung: Wohnwagen am See
Familie vor Wohnwagen

Ihre Vorteile

Das macht unsere Wohnwagen­versicherung so sinnvoll

Clevere Beitragsvorteile und absolut individueller Schutz: Wir denken die Versicherung für Ihren Urlaubsbegleiter ganzheitlich.

  • Sie sparen an Beiträgen, wenn Ihr Caravan gut untergebracht ist

    Beitragsvorteil bei überdachtem Heimstandplatz und GFK-Bedachung - das gilt ebenso bei Wohnanhängern mit Hagelschutzdach.

  • Wir passen uns Ihnen an

    Mit leistungsstarken Zusatzbausteinen und persönlicher Beratung machen wir unsere Wohnwagenversicherung zu Ihrer Wohnwagenversicherung.

  • Vorzelt oder Vorbau sind mitversichert

    Ihr Versicherungsschutz denkt über den Wohnwagen hinaus: Das Vorzelt oder der Vorbau sind bis 3.000 € von vorneherein mitversichert. Dieser Schutz kann mit unserem Baustein für Vorzelte auf bis zu 25.000 € erhöht werden.

  • Zukunftssicher: Weil kein Reisender wie der andere ist

    Nachträgliche An- und Umbauten sind bis 10% des Kaufpreises abgedeckt. Das schafft Sicherheit, wenn sich Ihre Ansprüche an den Wohnwagen ändern.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kundenauszeichnung: Schadenabwicklung

    eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    4,4/5

  • Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung

    Wir wissen, worauf es ankommt.

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. FOCUS MONEY bewertet unsere Schadenregulierung so wie unsere Kunden: "Sehr gut".

Wohnwagen in einer Felslandschaft bei Dämmerung

Welche Wohnwagentypen lassen sich versichern?

Grundlegend lassen sich alle Wohnwagentypen bei Ihrer Württembergischen absichern. Bei einem persönlichen Gespräch ermittelt Ihr Berater den optimalen Versicherungsschutz für Ihren Wohnwagen.

  • Mini-Wohnwagen
  • Reise- bzw. Touringwohnwagen
  • Groß- und Luxuswohnwagen
  • Tiny Houses
  • Faltcaravans

Unsere Leistungen

Was ist in der Wohnwagen­versicherung abgedeckt?

Maßgeschneidert: Sie wählen zwischen Haftpflicht-, Teil-, und Vollkaskotarif. Unser Premiumschutz steht Ihrem "zweiten Zuhause" in so gut wie jeder Straßenlage mit starken Leistungen bei.

  • Starke Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die anderen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden.

    100 Mio. € Deckungssumme, bis zu 15 Mio. € je Schadenfall

  • Sicher reisen mit dem Ausland-Schaden-Schutz

    Mit dem Ausland-Schaden-Schutz sind Sie im Urlaub immer sicher unterwegs. Wir stehen Ihnen bei Haftpflichtschäden im Urlaubsland bei.

    In der Kfz-Haftpflicht inklusive

  • Neu- / Kaufpreisentschädigung schon in der Teilkasko

    Bei Totalschäden durch Brand oder Totalentwendung innerhalb der ersten 24 Monate ersetzen wir in den Neu-, bzw. Kaufpreis.

    In der Teilkaskoversicherung inklusive

  • Zusammenstoß mit Tieren und Naturgefahren

    Zusammenstoß mit Tieren aller Art ist bis zur Deckungssumme versichert. Das gilt ebenso für Schäden durch Stürme, Hagel, Blitzschläge und Überschwemmung.

    In der Teilkaskoversicherung inklusive

  • Teilkasko: An -und Umbauten eingeschlossen

    Nachträgliche An- und Umbauten sind bis 10 % des Kaufpreises beitragsfrei mitversichert - Ihr Wohnwagen, Ihre Versicherung.

    In der Teilkaskoversicherung inklusive

  • Schäden durch Vandalismus voll abgesichert

    Die Vollkaskoversicherung steht Ihnen mit der vollen Versicherungssumme bei, wenn Vandalen Ihren Wohnwagen beschädigen.

    In der Vollkaskoversicherung inklusive

Der Premiumtarif unserer Versicherung für Wohnwagen

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko? Wir finden die richtige Absicherung für Ihren Reisebegleiter auf Rädern.

Sinnvolle Zusatzbausteine für Ihren Wohnwagen

  • Erst wenn der Grill am Zielort befeuert wird, ist man so richtig angekommen, oder? Unsere Inhaltsversicherung schützt Sie vor Beschädigungen an Mobiliar, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen innerhalb des Wohnwagens. Außerdem sind Dinge wie der Grill, die Kühlbox oder mittransportierte Fahrräder damit abgesichert.

    Unsere Inhaltsversicherung gibt es in drei Varianten, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und der Höchstentschädigung für bestimmte Sachen, wie z. B. PC, Laptop, Smartphones, Fahrräder, Pedelecs und sonstige Sportgeräte unterscheiden.

    • Inhaltsversicherung bis 10.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 5.000 €
    • Inhaltsversicherung bis 15.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 7.500 €
    • Inhaltsversicherung bis 20.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 10.000 €
  • Zum fahrbaren Urlaubsort gehört auch das Vorzelt. In unserem Premiumschutz sind auch Vorbauten und Vorzelte bis 3.000 € beitragsfrei mitversichert. Sturm, Hagel, Schnee: Komme, was wolle! Und sollte Ihr Vorzelt den Betrag von 3.000 € übersteigen, kann der Schutz mit unserem Baustein für Vorzelte auf bis zu 25.000 € erhöht werden.

Wohnwagengespann auf der Autobahn

Ein reales Beispiel: Das kann passieren

Ein mächtiger Sturm lässt die Äste eines Baumes herabfallen und beschädigt somit das Dach des Wohnwagens. Abgesehen vom Dach werden die dort angebrachte Satellitenschüssel, die Solaranlage und sogar das Vorzelt in Mitleidenschaft gezogen. Selbst das eigentlich sicher im Vorzelt untergebrachte E-Bike wird beschädigt.

In diesem Fall übernimmt unsere Wohnwagenversicherung schon im Teilkaskotarif die Kosten für die Reparatur. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einen Selbstbehalt von 150 € vereinbart, den er selbst trägt. Das Vorzelt war bis 3.000 €, die nachträglich eingebaute Solaranlage bis 10% beitragsfrei mitversichert. Da unser Kunde den Baustein Inhaltsversicherung dazu gewählt hatte, kommen wir in diesem Falle sogar für das E-Bike auf.

Viele gute Gründe: Die Tarife erklärt

  • Vom Auto über das Motorrad bis zum fahrbaren "zweiten Zuhause": Wer ein Kraftfahrzeug betreibt, der braucht laut Gesetz eine Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die anderen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden. Für Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer ist besonders der Schutz vor Beschädigungen an anderen Fahrzeugen wichtig, die beim Rangieren auf dem Campingplatz entstehen können.

    • Insgesamt 100 Mio. € Deckungssumme
    • Bis zu 15 Mio. € Leistung pro Schadensfall je geschädigte Person
    • Ausland-Schaden-Schutz inklusive
    • Unbegrenzte "Mallorca-Police" inklusive: Die Haftpflichtversicherungen von Mietwagen anderer Länder übernehmen oft nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Wir schützen Sie mit der Mallorca-Police europaweit.
  • Die Teilkasko erweitert den Versicherungsschutz um die Sicherheit vor Schäden, die Ihrem Haus auf Rädern zugefügt werden können. Ein Auszug der wichtigsten Leistungen:

    • Bei Totalschäden durch Brand oder Totalentwendung innerhalb der ersten 24 Monate ersetzen wir Ihnen den Neu-, bzw. Kaufpreis
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert
    • Gilt ebenso für Stürme, Hagel, Blitzschläge und Überschwemmung
    • Nachträgliche An- und Umbauten bis 10% des Kaufpreises beitragsfrei mitversichert
  • Die Vollkaskoversicherung setzt dem zusätzlichen Schutz Ihres Wohnwagens/-mobils die Krone auf. Ein paar der wichtigsten Leistungen, die unsere Vollkasko zusätzlich mitbringt:

    • Schäden durch Unfall und Vandalismus sind abgesichert
    • Schäden an Akkus aufgrund von Bedienungsfehlern, Unter- und Überspannung
    • GAP-Deckung bei geleasten und kreditfinanzierten Fahrzeugen
    • Bis zu 1.000 € für die Überführung von Neufahrzeugen nach Totalschaden
    • Eigenschadenversicherung in Höhe von 100.000 € (500 € Mindestselbstbehalt)

Häufige Fragen

Alles über Ihre Wohnwagen­versicherung

Die richtige Versicherungssumme, die Zulassung und die Kosten: Wir beantworten Ihre Fragen zur Versicherung für Caravans.

  • Eindeutig Ja! In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht für Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen. Daher muss zumindest ein Haftpflichtschutz durch eine Wohnwagenversicherung bestehen.

  • Ihre Kfz-Versicherung schützt das Fahrzeug – in den meisten Fällen wohl das Auto – mit dem der Wohnwagen gezogen wird. Durch das Anhängen des Caravan wird aus Zugfahrzeug und Anhänger rein rechtlich betrachtet ein "Gespann". Kommt es zu einem Unfall, reicht die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs nicht aus.

    • Bei einem Haftpflichtschaden durch ein Gespann teilen sich die Versicherungen beider Fahrzeuge den Schaden. Dabei kann der Geschädigte auch direkt an die Wohnwagenversicherung herantreten.
    • Bei einem Kaskoschaden greift die Versicherung des Zugfahrzeugs nicht. Daher muss in diesem Fall auch für den Anhänger eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen sein.
  • Unsere Versicherungssumme beträgt 100 Millionen €. Für geschädigte Personen davon je 15 Millionen €. Damit hält Ihr Versicherungsschutz wirklich jedem Abenteuer stand.

  • Um Ihr fahrbares Zuhause zulassen zu können, braucht die zuständige Behörde folgende Dokumente und Informationen:

    • Den Fahrzeugbrief, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, die TÜV-Bescheinigung
    • Die Versicherungsbestätigung des Beraters Ihrer Württembergischen (eVB-Nummer)
    • Den Personalausweis

  • Zum fahrbaren Urlaubsort gehört auch das Vorzelt. In unserem Premiumschutz sind auch Vorbauten und Vorzelte bis 3.000 € beitragsfrei mitversichert. Sturm, Hagel, Schnee: Komme, was wolle! Und sollte Ihr Vorzelt den Betrag von 3.000 € übersteigen, kann der Schutz mit unserem Baustein für Vorzelte auf bis zu 25.000 € erhöht werden.

  • Schutzbriefe und Verträge über Pannenhilfen, etc. sind bei einem Campinganhänger nicht abschließbar, denn für Anhänger greift bei einem Unfall der bestehende Schutzbrief des Zugfahrzeugs, sofern vereinbart.

    Für Wohnmobile und jedes andere Kraftfahrzeug lohnt sich unsere Fahrerschutzversicherung sowie unsere Mobilitätsschutz-Versicherung

  • Unsere Wohnmobilversicherung ist nicht für die Absicherung von Wohnwagen geeignet. Da es sich dabei um einen Anhänger handelt, kann der Wohnwagen nicht einfach über eine Wohnmobilversicherung abgesichert werden.

  • Ihre Württembergische sichert Sie auf kleinen Ausflügen so umfassend ab wie auf der großen Reise: Wir schützen Ihr mobiles Zuhause auch im Ausland innerhalb des Geltungsbereichs.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie, wie die Bezeichnung vermuten lässt, von Ihrem Versicherer. Ihr persönlicher Berater stellt Ihnen gerne eine eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung Ihres Wohnwagens aus.

    1. Einfach anrufen, persönlich vorbei kommen oder eine E-Mail schreiben
    2. Ihre eVB-Nummer erhalten
    3. Gemeinsam mit den anderen Dokumenten mit zur Zulassungsstelle bringen

  • Für die Absicherung von Mietwohnwagen ist der Eigentümer verantwortlich. Planen Sie also, ein Reisemobil bei einem gewerblichen Anbieter zu mieten, lassen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrags die Versicherungsunterlagen des Vermieters zeigen.

  • Die Caravan-Versicherung zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden.

  • Ihre Württembergische versichert jeden Wohnanhänger, mit Ausnahme vom Mobilheim. Das Gewicht des Fahrzeugs wird nicht durch Ihren Berater abgefragt und ist kein Risikomerkmal.

  • Dauercamper können Ihre Standwohnwagen ebenfalls bei uns versichern. Ganz sicher ist: Der Standort muss sich in Deutschland befinden. Ihr persönlicher Berater ermittelt den optimalen Versicherungsschutz für Sie am besten während eines gemeinsamen Gespräches.

  • Ihr persönlicher Berater ermittelt Ihren monatlichen Beitrag am besten bei einem Gespräch vor Ort. Um den Versicherungsschutz so umfassend wie möglich zu gestalten, sind folgende Informationen wichtig, die Sie Ihrem Kaufvertrag oder Fahrzeugbrief entnehmen können:

    • Der Kaufpreis, den Sie bei der Anschaffung gezahlt haben
    • Das Alter des Fahrzeugs sowie das Anschaffungsdatum
    • Die Verfügbarkeit eines Heimstandplatzes und eine GFK-Bedachung
    • Das Vorhandensein eines Wohnwagenschutzdaches oder Hagelschutzdaches
    • Zugehörige Fahrzeugteile und Zubehör
    • Eventuelle Umbauten sind ebenso von Bedeutung

  • Diese Informationen benötigt Ihr Ansprechpartner der Württembergischen: Einfach zum Beratungsgespräch mitbringen und das Zuhause auf vier Rädern im Nu versichert wissen!

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Personalausweis oder Reisepass

    Ihr Berater stellt Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer, aus. Diese benötigen Sie später bei der Zulassungsstelle.

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