Unsere Hotline
Mo. - Fr. | von 08:00 bis 18:00 Uhr
Haben Sie Fragen zu Ihrem Leistungsfall? Gerne hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater oder unser Kranken Leistung-Team weiter!
Sie können Ihren Leistungsfall auch ganz bequem und sicher online mit unserem Formular melden.
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Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchung, Besuch beim Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus – wer erkrankt, möchte die bestmögliche ärztliche Betreuung, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Melden Sie uns einfach zeitnah Ihren Leistungsfall und reichen Sie uns Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung ein.
So einfach geht's:
Helfen Sie uns, Ihre Unterlagen zügig zu bearbeiten, indem Sie:
Wenn Sie nur Krankenhaustagegeld beanspruchen, reichen Sie uns eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Behandlung ein, die mindestens folgende Informationen enthält:
Ersetzt alles, was früher ein Gang zum Postamt, in die Praxis oder zum Versicherer war: Unser Kundenportal.
In dieser Paketlösung sind die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz optimal abgesichert, teilweise sogar bis zu 100 Prozent, etwa bei einer Parodontose oder bei Wurzelbehandlungen.
Zur ZahnzusatzversicherungSteht Ihnen ein Aufenthalt im Krankenhaus bevor, genießen Sie mit diesem Baustein Vorteile wie ein Privatpatient:
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:
Kinder Plus – stationäre Zusatzversicherung für Kinder bis sieben Jahre
Ihr Kind genießt im Krankenhaus alle Vorzüge eines Privatpatienten. Und sogar kieferorthopädische Leistungen sind mitversichert.
Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld. Damit können Sie all die kleinen Extras in Anspruch nehmen, die einen Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Ambulante Ergänzungsversicherung
Bei Behandlungen mit alternativen Heilmethoden wie beispielsweise der Osteopathie oder Behandlungen durch einen Heilpraktiker lassen wir Sie nicht im Stich und übernehmen die Kosten.
Vorsorgeuntersuchungen
Hierzu zählen alle Untersuchungen, die zu einer Früherkennung von Krankheiten beitragen.
Dieses Paket beinhaltet alle Leistungen im ambulanten Bereich:
*Abrechnung nach GDÄ1 (Gebührenordnung für Ärzte).
Je nachdem, welches Produkt Sie gewählt haben und welcher Fall eingetreten ist, übernehmen wir die entstandenen Aufwendungen, oder Sie erhalten die vereinbarte Versicherungssumme.
Legen Sie bei Aufnahme in ein Krankenhaus bitte immer Ihre Card für Privatversicherte vor. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die Krankenhäuser dem Card-Verfahren angeschlossen. Diese rechnen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung dann direkt mit der Württembergischen ab. Vorauszahlungen durch Sie sind nicht notwendig.
Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie der Württembergischen zur Erstattung ein.
Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik durchführen möchten, in der nicht nur Krankenhausbehandlungen, sondern auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Württembergischen. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Möchten Sie für sich oder eine andere versicherte Person Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung oder aus einer bestehenden Pflege-Ergänzungsversicherung beantragen, teilen Sie uns das bitte formlos mit. Sie erhalten dann umgehend Informationen, was gezielt zu veranlassen ist.
Wenn Sie eine Krankenvollversicherung bei der Württembergischen haben und diese in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein Teil des Geldes zurück. Um die Höhe des Betrages zu erfahren, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.
Hier bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:
Am schnellsten bearbeitet werden Ihre Rechnungen, wenn sie über unsere App "Kundenportal" eingereicht werden.
Wenn Sie den Postweg wählen: Bitte nutzen Sie das Formular "Leistungsantrag", das Sie zu jeder Abrechnung mitgesendet bekommen. Legen Sie auch die Belege mit Leistungsvermerk anderer Kostenträger, z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung, bei. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Abrechnung. Unsere Anschrift steht bereits auf Ihrem Antrag:
Württembergische Krankenversicherung AG
Leistungsservice
70163 Stuttgart
Die Wartezeit für die Zusatzversicherung betragen:
Sofern es der Tarif vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung entfallen.
Wenn nun der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht ist, haben Versicherer vier Möglichkeiten:
Die Änderung der Zahnstaffel ist die kundenfreundlichste Variante, denn alle Zähne (auch die sanierungsbedürftigen) sind mitversichert und Sie müssen auch über die gesamte Vertragslaufzeit keinen höheren Beitrag zahlen. Die Württembergische ändert die Zahnstaffel, indem sie je nach Zustand der Zähne die vier Stufen um 50% oder 100% verlängert.
Nach dem zuvor genannten Beispiel sehen die Staffeln dann wie folgt aus:
72er-Staffel
96er-Staffel
Welche Staffel für Sie gilt, ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne und dem bereits vorhandenen Zahnersatz. Für eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.
Zahnstaffel bedeutet, dass die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Versicherungsjahren (48 Monate) auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.
Beispiel:
Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeint sein.
Der Unterschied wird am besten anhand eines Beispiels deutlich, in dem der Kunde im ersten Jahr eine Rechnung von 2.000 EUR für Zahnersatz einreicht, Anspruch auf 70 % Erstattung hat und eine Zahnstaffel im ersten Jahr von 1.000 EUR gilt:
Die Zahnstaffel und damit die Begrenzung gilt nicht bei Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls durchgeführt werden. Wurden Leistungen bereits z. B. im ersten Jahr in Anspruch genommen, dann wird diese Leistung in den nachfolgenden Zahnstaffelstufen entsprechend berücksichtigt.
Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.