Informationen zum Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr mit SEPA und IBAN

  • SEPA - einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa

    SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet „Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum“. SEPA stellt nach der Einführung des EURO einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Europa dar.

    34 Länder haben sich darauf geeinigt die Art und Weise wie Überweisungen und Lastschriften abgewickelt werden zu vereinheitlichen. Zu den 34 Teilnehmerländern gehören 28 EU-Staaten. Zusätzlich wurden die Nicht-Euro-Länder Island (EWR), Lichtenstein (EWR), Norwegen (EWR), die Schweiz, Monaco und San Marino aufgenommen.

    Ihre Vorteile durch SEPA

    Durch SEPA wird jede grenzüberschreitende Zahlung in der EU / dem EWR, Schweiz, Monaco oder San Marino wie eine Inlandszahlung behandelt. Der einheitliche Rechtsrahmen ermöglicht es, Zahlungen europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland auszuführen.

    Sie profitieren durch

    • garantierte Fristen, innerhalb derer eine Überweisung dem Empfänger gutgeschrieben wird
    • feste Fälligkeits-Termine für SEPA-Lastschrifteinzüge
    • höhere Sicherheit, da alle Teilnehmerländer an ein gemeinsames Regelwerk gebunden sind

    Betroffene Zahlungsarten

    Seit dem 1. Februar 2014 werden alle Überweisungen und Lastschriften in den Teilnehmerländern ausschließlich im SEPA-Verfahren abgewickelt.

    Scheck- und Kartenzahlungen sind von SEPA nicht betroffen. Alle Karten sind weiterhin gültig, auch wenn Sie noch die bisherige Kontonummer tragen.

  • Was ist die IBAN und wie sieht sie aus?

    Mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wurde auch die internationale Kontonummer, die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) eingeführt. Die IBAN hat zum 01.02.2016 die bisher verwendete Kontonummer komplett abgelöst.

    Die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl sind Teil der IBAN. Ihnen vorangestellt werden

    • ein Ländercode (DE für Deutschland),
    • eine zweistellige Prüfziffer, die vor Fehleingaben schützt.

    Ihre IBAN finden Sie auf dem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf der Bankkundenkarte

    Was ist der BIC und was bedeutet er?

    BIC steht für Business Identifier Code. Der BIC ist ein international standardisierter Business-Code, mit dem Banken und andere Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.

    Bei SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands reicht es aus, die IBAN anzugeben.

    Seit Februar 2016 sind grenzüberschreitende Zahlungen auch ohne BIC und nur mit IBAN möglich.

  • Die SEPA-Überweisung

    Die SEPA-Überweisung hat die nationale Überweisung und die frühere grenzüberschreitende EU-Standardüberweisung abgelöst.

    Wichtigste Merkmale:

    • IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) ersetzen Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer
    • Es gibt keine Betragsgrenzen
    • Währung ist der EURO

    Die SEPA-Lastschrift

    Bisher gibt es kein grenzüberschreitendes Einzugsverfahren, mehrere Teilnehmerländer kannten bisher keine Lastschriftzahlungen. Seit dem 01.02.2014 sind SEPA-Lastschriften in allen Ländern des SEPA-Raums und grenzüberschreitend möglich.

    Wichtigste Merkmale:

    • IBAN und BIC ersetzen auch bei der SEPA-Lastschrift Bankleitzahl und Kontonummer
    • Währung ist der EURO
    • Die Einzugsermächtigung für deutsche Lastschriften wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt
    • SEPA-Lastschriftmandate werden durch die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz eindeutig gekennzeichnet. Beide Informationen sind bei jeder Lastschrift anzugeben
    • Vor dem Einzug teilen die Unternehmen dem Zahlungspflichtigen Termin und Betrag der Lastschrift mit. Bei wiederkehrenden Zahlungen genügt die einmalige Information. Diese Mitteilung wird auch als Vorankündigung / Prenotification1 bezeichnet

    Das schriftliche SEPA-Lastschriftmandat

    Im Verhältnis zwischen Zahlungsempfänger und seiner Bank ist das SEPA-Lastschriftmandat die schriftliche Erlaubnis und Weisung, Beträge vom angegebenen Konto einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat hat die bisherige Einzugsermächtigung ersetzt.

    Im Verhältnis zwischen dem Zahlungspflichtigen und seiner Bank ist das SEPA-Lastschriftmandat die Anweisung, die SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen.

    Das Kreditinstitut wird bei der Erteilung / Unterschrift eines Mandats gegenüber einem Zahlungsempfänger automatisch informiert. Das Mandat oder eine Kopie davon müssen nicht extra beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden. Dies gilt auch für folgende Textpassage im SEPA-Lastschriftmandat, die vom European Payments Council2 vorgegeben ist:

    "Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen."

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Beiträge ab sofort sicher und zuverlässig per Lastschriftmandat zahlen

Fragen und Antworten zum Zahlungsverkehr SEPA

  • Einziehende Unternehmen / Kreditinstitute erhalten von der Deutschen Bundesbank eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer. Auch die Unternehmen der W&W AG übermitteln bei jeder Lastschrift die Gläubiger-ID, die Sie auch auf dem Kontoauszug finden.

  • AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die AWV-Meldepflicht für Beträge ab 12.500 EUR gilt – voraussichtlich bis 01.02.2016 – weiterhin. Meldepflichtige Zahlungen ab 12.500 EUR müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden, die hierzu ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet hat (0800 1234-111).

  • SEPA Credit Transfer ist die englische Bezeichnung für die SEPA Überweisung.

  • SEPA Direct Debit ist die englische Bezeichnung für SEPA-Lastschrift.

  • Gebühren sind im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank geregelt.

  • SEPA-Überweisungen sind ausschließlich in Euro möglich. Auf andere Währungen lautende Rechnungen begleichen Sie bitte per Auslandsüberweisung.

  • Ihre IBAN und BIC finden Sie im Online-Banking, auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Ihrer Versicherungs-Beitragsrechnung.