Den Garten versichern: Schutz für Gartenhaus, Möbel, Pool & Co.
Die einen bauen Gemüse an, andere schätzen den gepflegten Rasen fürs Zusammensein und Spiele. Wieder andere lieben die Blütenpracht. Gibt es eigentlich eine "Gartenversicherung", um den persönlichen Ruheort zu schützen?
Lesedauer: 6 Minuten
Wieso und für wen ist eine Gartenversicherung sinnvoll?
Was ist überhaupt eine "Gartenversicherung"?
Versicherungsschutz für den Garten gibt es - wobei wir natürlich nicht für alle Versicherungsunternehmen sprechen können - eher selten als eigens dafür ausgedachte "Gartenversicherung", die für sich alleine abgeschlossen werden kann.
Bei der Württembergischen ist Ihr Garten und so gut wie alles darin von der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung geschützt. Beide leisten unterschiedliche Dinge für den Schutz Ihres grünen Wohlfühlortes, aber dazu erfahren Sie im Kapitel zu den Leistungen mehr. Wichtig ist nur: Eine "Gartenversicherung" an sich gibt es nicht. Es handelt sich dabei eher um ein geflügeltes Wort als einen tatsächlichen Begriff aus der Versicherungswelt. Das hat die Gartenversicherung mit der Hausversicherung gemeinsam, hinter der sich ebenfalls eine Reihe von Versicherungen verbirgt, die Hausbesitzern empfohlen wird.
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Welche Versicherungen schützen Ihren Garten?Kosten der GartenversicherungDen Garten schützenSchäden meldenHäufige FragenDen Garten versichern: Wichtig für Eigentümer und Mieter
Den Garten und dessen Inhalt zu versichern ist besonders für Hauseigentümer sinnvoll, die gerne viel Zeit - und mitunter Geld - in ihren Garten investieren. Auch Mieter mit einem eigenen Garten können von einer solchen Versicherung profitieren.
Besitzer von Schrebergärten außerhalb des heimischen Grundstücks sollten sich ebenfalls mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Hier greift jedoch nicht automatisch der Schutz, der auch die eigenen vier Wände absichert. Weiter unten erfahren Sie mehr über den Schutz für Schrebergärten.
Erweiterung des Wohnraums: Den Garten versichern ist sinnvoll
Ein gepflegter Garten ist mehr als nur eine grüne Fläche – er ist eine Erweiterung des Wohnraums. Ob Gartenmöbel, Gartenhäuser, Lauben, Kinderspielgeräte, gemauerte Grills oder gleich der Pool: Viele investieren erheblich in die Gestaltung ihres Gartens. Die richtige Versicherung bietet den nötigen Schutz für diese wertvollen Investitionen.
Risiken und mögliche Schäden im Garten
Gärten sind verschiedenen Risiken ausgesetzt. Darunter beispielsweise:
- Sturm
- Hagel
- Diebstahl
- Vandalismus
Sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden abzusichern, macht für Gartenbesitzer in jeder Hinsicht Sinn. Zumal die Leistungen von Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch für alles innerhalb Ihrer vier Wände und die Wände selbst wichtig sind.
Welche Versicherungen schützen Ihren Garten?
Wie oben einleitend erwähnt: Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung enthalten Leistungen, mit denen der Garten, bzw. Ihr Besitz darin abgesichert werden können.
Hausratversicherung Premium | Wohngebäudeversicherung Premium |
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Was ist versichert? | |
Ihr Hausrat, der sich im Garten befindet.
| Mit dem Grund und Boden fest verbundene Grundstücksbestandteile und Nebengebäude bis 40 m², wie
Außerdem:
|
Welche Schäden sind abgedeckt? | |
Beschädigungen, Abhandenkommen oder Zerstörungen durch z. B.:
| Beschädigungen oder Zerstörungen durch z. B.:
|
Was leistet die Versicherung nach Schäden? | |
Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz, indem sie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände übernimmt. | Die Wohngebäudeversicherung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung von Schäden zu mindern, indem sie die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes übernimmt. |
Hausratversicherung Premium | Wohngebäudeversicherung Premium |
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Versicherungsschutz rund um Haus und Garten vervollständigt
Das Gebäude, das Grundstück und seine Bestandteile und Ihr Hab und Gut darin und darauf sind mit der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung geschützt. Mit den folgenden Versicherungen ergänzen Sie den vorhandenen Schutz rund um Ihren Garten.
Tipp: Die Württembergische bietet mit "Domizil" eine Kombination aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an, die Leistungen beider Versicherungen verbindet.
Elementarversicherung
Eine Elementarversicherung schützt vor den Naturereignissen, die von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht abgedeckt werden. Sie bietet einen umfassenden Schutz für Hausbesitzer bei Schäden durch:
- Überschwemmung (z. B. bei Starkregen),
- Rückstau,
- Erdbeben,
- Erdfall,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen oder Vulkanausbruch.
Glasversicherung
Ob Fenster, Spiegel oder Duschkabine: Bei Beschädigung oder Zerstörung von Glas (durch Bruch) ersetzt die Glasversicherung schnell und unkompliziert den entstandenen Sachschaden.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist, obwohl das Wort darin steckt, zwar nicht gesetzlich verpflichtend, trotzdem ein entscheidender Bestandteil der Absicherung für jeden. Schäden können auch Hausbesitzern jederzeit passieren: Es reicht schon, wenn ein Gast auf der rutschigen Treppe hinaus in den Garten stürzt. In solchen Fällen kann der Hausbesitzer für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden, sei es für medizinische Behandlungen, Reparaturen oder Schmerzensgeldforderungen.
Photovoltaikversicherung
Die Photovoltaikversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an oder Ausfällen Ihrer Anlage, sei es durch Naturereignisse, technische Defekte oder andere Risiken.
Immobilienrechtsschutz
Mit dem Immobilienrechtsschutz genießen Sie Schutz bei Streitigkeiten als Eigentümer Ihrer selbst bewohnten Wohnung oder Ihres selbst bewohnten Einfamilienhauses, z. B. mit dem Nachbarn.
Versicherungsschutz für die Wärmepumpe
Die wenigsten Wärmepumpen werden wohl als ästhetischer Teil des Gartens empfunden, befinden sich allerdings dort und gehören schon in vielen Häusern dazu. Wir haben dem Thema Versicherung für Wärmepumpen einen eigenen Ratgeber gewidmet.
Oft gefragt: Gilt die Hausratversicherung auch für Sachen, die auf dem Balkon stehen?
Ja, der Balkon und auch die überdachte Terrasse gehören zum "Versicherungsort" der Hausratversicherung. Heißt: Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung gilt auch bei Schäden an Gegenständen, die sich auf dem Balkon befinden.
Versicherungsschutz für den Pool
Auch den Pool versichern Sie entweder über die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung. Welche Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von Ihrem Swimmingpool und natürlich Ihrem Versicherer ab. Auch hier gilt: Was Sie bewegen können, ist eher Hausrat denn Gebäude- oder Grundstückbestandteil. Ihr Pool ist im Premiumschutz der Württembergischen - sei es die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung - versichert.
- Können Sie den Swimmingpool in Ihrem Garten abbauen und bewegen, zählt er als Hausrat.
- Ist der Pool eher ein Schwimmbecken und fest in Ihrem Garten verbaut, ist dieser je nach Tarif über Ihre Wohngebäudeversicherung mitversichert. Als fest verbaut gilt ein Pool, wenn er mit dem Grundstück dauerhaft fest verbunden ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er ins Erdreich eingelassen ist.
Sonderfall: Schrebergärten, Gartenhäuschen und Lauben außerhalb des Grundstücks
Die Wohngebäudeversicherung schützt also mit dem Grund und Boden fest verbundene Grundstücksbestandteile. Nebengebäude außerhalb des versicherten Grundstücks, wie z. B. Gartenhäuschen und Lauben müssen gesondert versichert werden. Wer einen Schrebergarten besitzt, der sollte sich um gesonderten Schutz für Häuschen, Laube oder sonstige Bauten darin kümmern.
Mit der Hausratversicherung ist Ihr Besitz vor zahlreichen Schäden abgesichert, auch wenn er sich außerhalb Ihrer vier Wände aufhält. Sie gilt in der Regel im Rahmen der zeitlich befristeten Außenversicherung auch für die beweglichen Sachen in den Häuschen und Lauben in Ihrem Schrebergarten.
Unsere Tipps für Schreber- und Kleingärtner
- Tipp #1: Beim Kleingartenverein nachfragen:
Erkundigen Sie sich bei der Leitung Ihres Kleingartenvereins, welche Versicherungen bereits bestehen und welche Risiken abgedeckt sind. Oft existieren Rahmenverträge mit einem Anbieter - ein Gespräch mit der Vereinsführung hilft in jedem Fall weiter. - Tipp #2: Bestehende Versicherungen prüfen:
Checken Sie Ihre Versicherungen (z.B. eine schon vorhandene Hausrat- oder private Haftpflichtversicherung und klären Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Schrebergarten abgedeckt ist. - Tipp #3: Eigene Versicherungspolicen erwägen:
Falls die bestehenden Versicherungen des Vereins oder Ihre eigenen nicht ausreichen, können Sie zusätzliche Policen abschließen, die speziell auf Ihren Schrebergarten zugeschnitten sind. Eine persönliche Beratung ist in jedem Fall hilfreich!
Wie berechnen sich die Kosten für eine Gartenversicherung?
Die Kosten für eine Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste ist die Versicherungssumme. Das ist der Betrag, bis zu dem Ihr kompletter versicherter Hausrat im Schadenfall geschützt ist. Sie ist auch die maximale Summe, die Sie im Schadensfall ausgezahlt bekommen. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt maßgeblich den Beitrag, den Sie bezahlen.
Bei der Wohngebäudeversicherung kommen, neben der Gebäudeart und Bauartklasse und der Größe der Wohnfläche noch weitere Faktoren hinzu. Das sind beispielsweise die Lage des Gebäudes und die Region. Und nicht zuletzt, das gilt für beide Versicherungen, wirken sich die von Ihnen gewählten Zusatzbausteine auf den schlussendlichen Beitrag Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aus.
So schützen Sie Ihren Garten vor Schäden und Diebstahl
Wer sein Eigentum im Garten schützt, hat am längsten Freude daran. Hier sammeln wir Tipps, mit denen Sie Ihren Garten und alles darin am besten schützen.
Präventive Maßnahmen gegen Unwetterschäden
- Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Gartenanlagen hilft, Schäden durch Unwetter zu verhindern.
- Außerdem empfehlen wir, Gartenmöbel vor Stürmen (auch wenn keine Sturmwarnung der Behörden ausgegeben wird) zu sichern - am besten mit Kette und Schloss.
- Beschneiden Sie außerdem Bäume und Sträucher regelmäßig: Windböen können Äste abreißen und zu gefährlichen Geschossen machen.
Schutz vor Diebstahl und Vandalismus
Der Einsatz von Bewegungsmeldern, Alarmanlagen und stabilen Zäunen kann das Risiko von Einbrüchen und Vandalismus reduzieren. Schließen Sie teure Gartengeräte sicher ab und erschweren Sie Langfingern ihr Handwerk, so gut es geht.
- Entscheiden Sie sich von vornherein für Gartenhäuschen, Geräteschuppen und Co. mit stabiler Tür und Zylinderschloss
- Sicherheitsbleche schützen vor dem Aufbrechen von Gartentüren
- Installieren Sie abschließbare Fensterschlösser, idealerweise mit "Pilzkopfverriegelungen"
- Schließen Sie Türen und Fenster immer ab
- Bewahren Sie Hacken, Beile, Spaten und andere lange Geräte mit Hebelwirkung innerhalb des Hauses oder Gartenhauses auf - sonst "liefern" Sie den Einbrechern das Werkzeug selbst!
- Verstecken Sie auf keinen Fall sogenannte Notfallschlüssel in der Nähe Ihres Gartenhauses oder Ihrer Laube: Dachrinnen, Fußabtreter und Blumenkästen sind Klassiker, die jeder Einbrecher kennt.
So schützen Sie Ihre Pflanzen im Garten vor einem Sturm
Wenn ein Sturm aufzieht, gilt es nicht nur Möbel und Gartengeräte zu sichern oder fest einzuschließen. Wer in Anbetracht von Orkanböen Sorgen um seine Pflanzen hat, sollte folgende Tipps beachten:
- Stützen und Binden: Binden Sie hochwachsende Pflanzen an stabile Stützen und fixieren Sie lose Äste.
- Schutzabdeckungen: Decken Sie empfindliche Pflanzen mit atmungsaktiven Schutzvliesen oder speziellen Pflanzenschutzhauben ab.
- Bewegliche Pflanzen: Stellen Sie Topfpflanzen in geschützte Bereiche, wie Garagen, Gartenhäuser oder über die Zeit des Unwetters direkt ins Haus.
Beratung
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
- Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
- Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
- Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Wie melde ich einen Schaden oder Diebstahl aus meinem Garten?
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Hausrat oder Wohngebäude feststellen - und dabei ist es egal, ob dieser sich im Garten oder innerhalb Ihrer vier Wände befindet, melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer. Schildern Sie genau,
- was,
- wann
- und wie passiert ist.
Bei Diebstahl oder Vandalismus zeigen Sie den Vorfall zusätzlich und unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an. Schäden sollten Sie durch Fotos oder Videos dokumentieren und eine detaillierte Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellen.
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung bei der Württembergischen Versicherung haben, finden Sie die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Seite Schaden melden: Hausratversicherung.
So einfach melden Sie Schäden bei der Württembergischen
- Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist.
- Schildern Sie uns genau, was wann und wie passiert ist.
- Wir nehmen Ihren Schaden auf und informieren Sie über die nächsten Schritte.
- Bei Bedarf besichtigen wir Ihren Schaden vor Ort.
- Wir sorgen dafür, dass Sie bald wieder zur Tagesordnung übergehen können.
Häufige Fragen
Alles, was Sie über den Schutz für Ihren Garten wissen wollen
Gut zu wissen
Schutz für das, was Ihre vier Wände zum Zuhause macht
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Vorstellen mag es sich niemand, aber darauf vorbereitet sollten Sie sein: Hochwasserkatastrophen und Überschwemmungen durch Niederschläge treten immer häufiger auf. Deswegen geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Hochwasserschutz an die Hand.
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Hausratversicherung