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Hausratversicherung kündigen: Vorgehen und Alternativen

Die Hausratversicherung zu kündigen ist die allerletzte Option, wenn Kunden mit ihrer Versicherung oder ihrem spezifischen Vertrag unzufrieden sind. Hier erfahren Sie alles darüber - die sehr viel besseren Alternativen zur Kündigung eingeschlossen.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Junge Frau sitzt mit Laptop am Tisch

Gründe, die Hausratversicherung zu kündigen

Beitrag zu hoch, Leistung zu niedrig?

Eine bestehende Hausratversicherung zu kündigen ist - und das steht hier nicht nur, weil die Württembergische eine Hausratversicherung anbietet - in den seltensten Fällen die richtige Entscheidung.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Ordentliche KündigungAußerordentliche KündigungSonderkündigungsrechtHäufige Fragen

Aus der Praxis gesprochen: Die Gründe für eine Kündigung

Als kleine Herleitung: Der Beitrag, also die monatlichen Kosten der Hausratversicherung, wird unter anderem auf Basis der für den Schutz des gesamten Hausrats notwendigen Versicherungssumme berechnet. Ist die Versicherungssumme hoch, ist auch der monatliche Beitrag höher als bei einer niedrigen Versicherungssumme.

Ist der Beitrag für die Hausratversicherung hoch, kann der Gedanke an eine Kündigung oder einen Wechsel der Versicherung verlockend sein.

Es ist natürlich auch möglich, dass jemand über eine Kündigung nachdenkt, weil die Leistung der aktuellen Versicherung nicht gut ist. Wer beim Auszug aus dem Elternhaus seine erste Hausratversicherung abgeschlossen hat und sich damals aus Kostengründen für eine Versicherung mit geringer Leistung entschied, der denkt zurecht über eine Veränderung des Versicherungsschutzes, vielleicht sogar die Kündigung und den Abschluss einer besseren Versicherung nach.

Es gibt allerdings Alternativen zur Kündigung - in beiden Fällen.

Alternative zur Kündigung aufgrund des Beitrags: Zur Beratung gehen

Die Hausratversicherung zu kündigen ist in ein paar Fällen üblich - weiter unten beschreiben wir sogar eine ganze Reihe von Szenarien, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Aber selbst diese Szenarien müssen kein Grund für eine Kündigung sein - vielmehr für eine Anpassung Ihres Vertrages an Ihre neuen Lebensumstände. Bei einer persönlichen Beratung ermitteln wir gemeinsam bessere Optionen als den Ausstieg aus dem felsenfesten Schutz der Württembergischen für Sie.

Alternative zur Kündigung aufgrund der Leistung: Der Wechsel "nach oben"

Eine Hausratversicherung ist in jeder Hinsicht sinnvoll, vor allem für Mieter. Um das Beispiel mit dem Zusammenziehen mit Partnerin oder Partner noch einmal aufzugreifen: Eine Möglichkeit, die bei einer persönlichen Beratung besprochen werden kann, ist die Erhöhung der Versicherungssumme. Dann schützt die bereits vorhandene Hausratversicherung das gemeinsame Hab und Gut in der frisch bezogenen Wohnung. Gute Nachrichten für alle, die dachten sie müssten erst kündigen und dann nach einem neuen Angebot suchen.

Die ordentliche Kündigung und die Fristen in der Hausratversicherung

In diesem Kapitel fassen wir zusammen, wie die ordentliche Kündigung der Hausratversicherung funktioniert, welche Fristen gelten und worauf es dabei ankommt.

Was genau ist eine "ordentliche" Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist eine reguläre, fristgerechte Beendigung eines Vertrages. Bei einer Hausratversicherung bedeutet das, der Versicherungsnehmer beendet den Vertrag zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungsfrist. Sie stellt das Gegenteil der weiter unten erklärten außerordentlichen Kündigung dar.

Merkmale der ordentlichen Kündigung

  1. Fristgerecht: Die Kündigung erfolgt innerhalb der vertraglich festgelegten Frist, meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
  2. In Textform: Die Kündigung muss in Textform erfolgen, entweder per Brief, Fax oder per E-Mail, je nach Vorgaben des Versicherers.
  3. Ohne besonderen Grund: Es ist kein besonderer Grund für die Kündigung notwendig. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen beenden.
  4. Regelmäßig: Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht immer am Ende der Vertragslaufzeit, was häufig jährlich ist.

Vorgehensweise bei der ordentlichen Kündigung

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung ordentlich kündigen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten.

  1. Fristen einhalten: Prüfen Sie die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist und reichen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig ein.
  2. Kündigungsschreiben: Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben, das Ihre persönlichen Daten, die Versicherungsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthält.
  3. Nachweis sichern: Bitten Sie Ihren Versicherer um eine Eingangsbestätigung, um den fristgerechten Eingang Ihrer Kündigung zu dokumentieren.

Die Länge der Kündigungsfrist bei Hausratversicherungen

Die Kündigungsfrist bei einer Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingegangen sein muss.

Die Kündigungsfrist wird in den AVB festgehalten

Die Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherungsvertrages festgelegt. Diese finden Sie als Anhang zum Versicherungsschein oder in den Unterlagen, die Sie bei Abschluss der Versicherung erhalten haben. Falls Sie die Unterlagen nicht mehr haben, können Sie auch bei Ihrem Versicherer nachfragen.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist versäume?

Versäumen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie sind dann verpflichtet, die Beiträge für das nächste Versicherungsjahr zu zahlen und können erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres wieder kündigen.

Kann ich eine Hausratversicherung auch rückwirkend kündigen?

Eine rückwirkende Kündigung einer Hausratversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Versicherungsverträge beinhalten festgelegte Laufzeiten und Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Eine Kündigung ist immer nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Einhaltung der Kündigungsfrist wirksam.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Hausratversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Alles über die außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung

Kurze Erklärung: Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Oben haben wir die ordentliche Kündigung als eine Kündigung ohne besonderen Grund definiert. Die außerordentliche Kündigung ist, wie der Name vermuten lässt, ihr Gegenteil: Eine Kündigung mit besonderem Grund. Eine außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung ist also möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Mögliche wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Eine Beitragserhöhung, die Sie als Kunde nicht mitgehen möchten
  • Eine wesentliche Änderung der Versicherungsbedingungen
  • Ein Schadensfall, nach dem der Versicherer eine Leistung erbracht hat

Außerordentliche Kündigung: Die Frist beträgt einen Monat

Für eine außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, nachdem Sie von der Änderung erfahren haben. Bei einer Kündigung nach einem Schadensfall können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen.

Unterlagen für die außerordentliche Kündigung

Für eine außerordentliche Kündigung benötigen Sie in der Regel keine besonderen Unterlagen. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung angeben und die relevanten Vertragsdaten sowie das gewünschte Kündigungsdatum nennen.

Das Sonderkündigungsrecht in der Hausratversicherung

Das Sonderkündigungsrecht unterscheidet die Hausratversicherung von vielen anderen Versicherungsarten, denn der Schutz für Ihr Hab und Gut ist - vielleicht mehr als andere Dinge oder Lebensbereiche - zahlreichen Änderungen unterworfen.

Unser Tipp: Beachten Sie die in den meisten Fällen viel klügeren Alternativen zur Kündigung. Verträge lassen sich zusammenlegen, Summen addieren und ganz generell ist so gut wie alles erst einmal gut bei Ihrer persönlichen Beraterin oder Berater aufgehoben.

Beispiele für das Sonderkündigungsrecht

Allein der Zusammenzug mit der Partnerin oder dem Partner kann den Wert Ihres Hausrats regelrecht verdoppeln. Hier haben wir eine ganze Reihe von Beispielen für Fälle, in denen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht anwenden können, aufgelistet.

  • Wegfall des "Versicherungsrisikos": Wenn das versicherte Risiko wegfällt, zum Beispiel durch den Verkauf der versicherten Wohnung oder eine Haushaltsauflösung, kann der Vertrag gekündigt werden. Das geschieht beispielsweise, wenn Senioren in ein Pflegeheim umziehen.
  • Umzug ins Ausland: Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland können Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
  • Zusammenzug mit Partnerin oder Partner, "Doppelversicherung": Ziehen zwei bereits Versicherte in einen gemeinsamen Hausstand, kann eine der beiden Hausratversicherungen gekündigt werden. Wer versehentlich oder unwissentlich zweimal mit einer Hausratversicherung abgesichert ist, darf eine davon kündigen. Das passiert unter anderem Studierenden, die aus dem Elternhaus in eine WG ziehen, wenn die Eltern bereits eine Hausratversicherung besitzen. Das Thema Hausratversicherung in der WG beleuchten wir in einem eigenen Ratgeber näher.
  • Todesfall des Versicherungsnehmers: In diesem Fall endet die Hausratversicherung nach Auflösung des Haushalts, spätestens jedoch nach 12 Monaten. Der Vertrag muss zwar nicht schriftlich gekündigt werden, die Versicherung muss allerdings über den Tod des Vertragspartners informiert werden. Tipp: Nennen Sie hierbei auch gleich das Datum der Haushaltsauflösung, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Vorgehensweise beim Sonderkündigungsrecht

Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, gehen Sie ganz ähnlich zur ordentlichen Kündigung vor. Lediglich die Frist ist kürzer: Sie entspricht jener der außerordentlichen Kündigung.

  1. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben, in dem Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung angeben.
  2. Reichen Sie die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes) ein.
  3. Senden Sie das Kündigungsschreiben an Ihren Versicherer.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderkündigungsrecht und außerordentlicher Kündigung?

Das Sonderkündigungsrecht ist, wie der Name schon sagt, ein Recht auf eine besondere - meist außerordentliche - Kündigung eines Vertrages.

Die außerordentliche Kündigung ist die tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechtes, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen, also die Erklärung, einen Vertrag aus besonderen, wichtigen Gründen nicht fortzuführen.

Häufige Fragen

Mehr über die Hausratversicherung, Fristen, Kündigung, Laufzeiten & Co.

Hier sammeln wir alles, was unsere Kunden zum Thema Hausratversicherung und deren Kündigung wissen möchten.

  • Die Kontaktdaten Ihrer Hausratversicherung finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, auf der Webseite des Versicherers oder in Ihrem Kundenportal. Oft sind die Kontaktdaten auch auf der jährlichen Beitragsrechnung angegeben.

  • Viele Versicherer bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Hausratversicherung online zu kündigen. Dies kann über das Kundenportal oder per E-Mail erfolgen. Es ist wichtig, dass Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung anfordern, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich eingegangen ist und bearbeitet wird.

  • Nein, eine mündliche Kündigung der Hausratversicherung ist nicht rechtswirksam. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, um wirksam zu sein. Es ist wichtig, dass Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung anfordern, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich eingegangen ist und bearbeitet wird.

  • Der Versicherer darf die Hausratversicherung kündigen, wenn Kunden ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen, bei arglistiger Täuschung oder Vorsatz. Auch nach einem Schadensfall kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Keine Bange: Das geschieht allerdings nicht oft.

  • Die Hausratversicherung hat in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren. Hier gilt allerdings: Das legt jeder Versicherer und im Zweifelsfall jeder individuelle Vertrag selbst fest. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie - und der Versicherer - Ihre Hausratversicherung regulär kündigen. Kündigen Sie Ihre Hausratversicherung nicht, so verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.

  • Die ordentliche Kündigung einer Hausratversicherung ist nicht vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Das gilt nicht bei der außerordentlichen Kündigung. Sie können die eigentliche Kündigung, solange sie mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingeht, theoretisch jederzeit verschicken.

Gut zu wissen

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