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Sengschäden: So schützt Sie Ihre Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherung

Überhitzte Elektrogeräte oder umherfliegende Funken: Ein Sengschaden kann schnell passieren. Doch nicht jede Versicherung kommt für den Schaden auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Eine Mutter spielt mit ihrer Tochter

Definition: Was ist ein Sengschaden?

Schäden durch Hitze und Glut

Ein Sengschaden bezeichnet die Beschädigung von Materialien durch übermäßige Hitzeeinwirkung, jedoch ohne dass dabei ein offenes Feuer entsteht. Das bedeutet, dass die Oberfläche des Materials verbrannt oder geschwärzt wird, was häufig bei Textilien, Kunststoffen oder Holz vorkommt.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Ursachen für SengschädenUnterschied zu Brand- und FeuerschädenWelche Versicherung zahlt bei Sengschäden?Die Leistungen der Württembergischen VersicherungHäufige Fragen

Was sind Ursachen für einen Sengschaden?

Mögliche Ursachen sind:

  • Zigaretten: Zigaretten sind eine der Hauptursachen für Sengschäden, da sie leicht glimmen und in der Nähe befindliche Gegenstände beschädigen können.
  • Elektrische Geräte: Elektrische Geräte können ebenfalls Sengschäden verursachen, wenn sie überhitzen oder versagen.
  • Sonnenlicht: In einigen Fällen kann sogar Sonnenlicht Sengschäden verursachen, wenn es über einen längeren Zeitraum auf ein bestimmtes Objekt gerichtet wird.

Beispiele für Sengschäden

Hier sind einige Beispiele für Sengschäden:

  • Ein Gast lässt beim Rauchen auf dem Sofa eine Zigarette fallen. Die Glut brennt ein Loch in den Polsterbezug.
  • Ein Bügeleisen wird nach dem Gebrauch nicht ausgeschaltet und auf einem Holzregal abgelegt. Die Hitze des Bügeleisens versengt die Holzoberfläche des Regals.
  • An einem kalten Wintertag läuft der Kamin auf Hochtouren. Der Teppich, der daneben liegt, hält die lange hohe Hitze nicht aus und verfärbt sich schwarz.

Was ist der Unterschied zwischen einem Seng- und einem Brand- bzw. Feuer­schaden?

Der Unterschied zwischen einem Sengschaden und einem Brand- bzw. Feuerschaden liegt hauptsächlich in der Art der Hitzeeinwirkung und den daraus resultierenden Schäden.

Sengschaden:

  • Ein Sengschaden entsteht durch lokale Überhitzung, die das Material beschädigt, aber ohne dass ein offenes Feuer vorhanden ist.
  • Das Material wird geschwärzt, verbräunt oder verformt, oft ohne Flammenbildung.
  • Kann durch heiße Oberflächen, überhitzte elektrische Geräte, konzentrierte Sonnenstrahlen oder Reibungshitze verursacht werden.

Beispiele: Ein heißes Bügeleisen, das auf einem Kleidungsstück vergessen wird und eine braune Verbrennung hinterlässt; Kunststoff, der durch einen zu nahen Haartrockner schmilzt; ein Stoff in der Nähe eines Kamins, der durch abstrahlende Hitze geschädigt wird.

Brandschaden (Feuerschaden):

  • Ein Brandschaden entsteht durch direkte Einwirkung von Flammen, die Materialien verbrennen und zerstören.
  • Das Material wird vollständig verbrannt, oft bis zur Asche; es gibt Rußablagerungen, Rauchschäden und starke Zerstörung.
  • Kann durch offenes Feuer, Funken, brennende Materialien oder Explosionen verursacht werden.

Beispiele: Ein Hausbrand, bei dem Möbel, Wände und persönliche Gegenstände durch Flammen zerstört werden; ein brennender Mülleimer, der benachbarte Gegenstände in Brand setzt; ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät und umliegende Vegetation und Strukturen verbrennt.

Welche Versicherungen decken Seng­schäden ab?

Der passende Versicherungsschutz hängt davon ab, was genau einen Schaden durch die Glut oder Hitze erlitten hat. Es kommen die Hausrat-, Wohngebäude- oder sogar Haftpflichtversicherung in Betracht.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt in der Regel Sengschäden ab, die am Hausrat selbst entstanden sind. Dies umfasst beispielsweise Möbel, Teppiche, Kleidung und elektronische Geräte. Voraussetzung ist meist jedoch, dass der Sengschaden als Folgeschaden durch ein Feuer verursacht wurde. Nur manche Tarife enthalten auch Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind.

Beispiel: Durch einen glimmenden Zigarettenstummel auf dem Sofa entsteht ein Loch im Polsterbezug. Die Hausratversicherung deckt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Sofas ab.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für Sengschäden, die am Gebäude selbst entstanden sind. Dies umfasst beispielsweise die Fassade, das Dach und die Innenwände. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sengschaden als Folgeschaden durch ein Feuer verursacht wurde. Nur manche Tarife decken auch Sengschäden ab, die nicht durch einen Brand entstanden sind.

Beispiel: Durch einen Kaminbrand entstehen Rußflecken an der Wand im Wohnzimmer. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für die Renovierung der Wand ab.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt für Sengschäden auf, die von einer versicherten Person an fremdem Eigentum verursacht wurden.

Beispiel: Ein Freund hilft bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Er verursacht beim Schweißen einen Sengschaden am Parkettboden. Die Haftpflichtversicherung des Freundes übernimmt die Kosten für die Reparatur des Parkettbodens. Wichtig: Hierbei handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden, der jedoch bei den meisten Haftpflichtversicherungen mitversichert ist.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Die Leistungen der Württembergischen Versicherung bei Seng­schäden

Wenn Sie bei der Württembergischen Versicherung versichert sind und einen Sengschaden haben, können Sie sich auf folgende Leistungen verlassen:

  • Hausratversicherung: In allen Tariflinien mitversichert sind Sengschäden an Ihrem Hausrat, die auf einen Brand, Blitzschlag oder eine Explosion zurückzuführen sind. In unseren Tariflinien Komfort und Premium sind sogar Sengschäden am Hausrat versichert, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Darin enthalten sind auch Sengschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
  • Wohngebäudeversicherung: In allen Tariflinien mitversichert sind Sengschäden an Ihrem Wohngebäude, die auf einen Brand, Blitzschlag oder eine Explosion zurückzuführen sind. In unseren Tariflinien Komfort und Premium sind sogar Sengschäden am Wohngebäude versichert, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Darin enthalten sind auch Sengschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
  • Haftpflichtversicherung: Haftpflichtschäden durch versehentlich verursachte Sengschäden sind in allen Tariflinien unserer Haftpflichtversicherung mitversichert.

Schaden melden: Was tun im Falle eines Seng­schadens?

Wenn Sie einen Schaden bemerken, sollten Sie schnell handeln und wie folgt vorgehen:

  1. Sicherheit gewährleisten: Schalten Sie die Hitzequelle aus oder entfernen Sie sie.
  2. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und den Hergang.
  3. Versicherung informieren: Kontaktieren Sie – je nach Schadenfall – Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Bei der Württembergischen geht das über die Seite Schaden melden: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
  4. Gutachtertermin vereinbaren: Falls von der Versicherung gewünscht, vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung des Schadens.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

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Hier finden Sie weitergehende Informationen - von unseren Kunden gefragt und von uns beantwortet.

  • Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Sengschäden zu verhindern, z. B.:

    • Vorsicht beim Rauchen: Verwenden Sie immer einen Aschenbecher und lassen Sie niemals eine brennende Zigarette unbeaufsichtigt.
    • Elektrische Geräte von brennbaren Materialien fernhalten: Überlasten Sie Steckdosen nicht und sorgen Sie für ausreichende Belüftung der elektrischen Geräte.
    • Vorsicht bei Sonnenlicht: Lassen Sie Möbel oder andere Gegenstände nicht über längere Zeit direktem Sonnenlicht ausgesetzt.
  • Die Kosten für die Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Ihr Wohnort, die Höhe Ihrer Versicherungssumme und die gewählte Produktlinie. Auch zusätzlich gewählte Bausteine beeinflussen den Preis. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Kosten der Hausratversicherung.

  • Für die meisten Menschen ist eine Hausratversicherung sinnvoll, da sie umfassenden Schutz für den persönlichen Besitz bietet. Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, eine Familie haben oder alleine leben, die finanzielle Absicherung durch eine Hausratversicherung kann im Schadensfall entscheidend sein.

  • Nutzwärmeschäden sind Brandschäden durch Nutzgeräte wie Kamine, Öfen oder Mikrowellen. Solche Schäden sind bei uns mitversichert

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