Wohnen

Die Hausratversicherung steuerlich absetzen: (Wie) ist das möglich?

Kann die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden? Können diese Versicherungsbeiträge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden? Das erfahren Sie in unseren Ratgeber.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Frau sitzt am offenen Laptop und schreibt dazu einen Post-it

Kann die Hausratversicherung bei der Steuer angesetzt werden?

Die Antwort des Finanzamts: ein „klares Jein“

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Der Ansatz des Hausratsversicherungsbeitrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese erläutern wir im Folgenden.

Bitte bedenken Sie: Die Informationen auf dieser Seite sollen lediglich eine allgemeine Übersicht auf das Thema Ansatz der Versicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung erlauben. Sie sind nicht als Ersatz für eine ausführliche Steuerberatung geeignet.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Voraussetzungen Eintragung in die SteuererklärungAndere absetzbare VersicherungenHäufige Fragen

Heißt es eigentlich "von der Steuer absetzen"?

Steuerfachleute sprechen eigentlich von "ansetzen", statt des umgangssprachlich viel gebräuchlicheren "etwas von der Steuer absetzen". Fachlich korrekt ist hingegen "etwas steuerlich geltend machen". Auf dieser Seite verwenden wir das umgangssprachliche "absetzen" und das korrekte "ansetzen" synonym.

Welche Voraussetzungen gibt es, um die Hausratversicherung abzusetzen?

Sie können die Beiträge für Ihre Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten ansetzen, wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Arbeitszimmer haben, das Sie beruflich nutzen. Für den Ansatz der Versicherungsbeiträge müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der Kosten:
    Sie sollten die Kosten für die Versicherung nachweisen können, z. B. durch eine Kopie der Rechnung oder ggf. durch Lastschrifteinzug auf einem Kontoauszug.
  • Anteilige Absetzung:
    Nur der Anteil der Beiträge, der auf das beruflich genutzte und steuerlich geltend zu machende Arbeitszimmer entfällt, ist steuerlich ansetzbar. Dies wird in der Regel anhand der Größe des Zimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche berechnet.

Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung eines Arbeitszimmers: Das Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen sein.

So tragen Sie die Hausratversicherung in der Steuererklärung ein

Ob per Elster, extra Steuersoftware oder noch ganz „oldschool“ mit gedrucktem Papier: Die Abgabeform Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie selbst frei wählen. Abhängig von Ihrer Einkunftsart können Sie die Hausratversicherung für Ihr Arbeitszimmer unterschiedlich in der Steuererklärung eintragen.

  • Arbeitnehmer: Die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer inklusive der Kosten für den anteiligen Hausratversicherungsbeitrag kann als Werbungskosten angesetzt werden. Dafür benötigen Sie die Anlage N zu Ihrer Einkommenssteuererklärung.
  • Selbständige: Als Selbständiger oder Selbständige benötigen Sie die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Dort können Sie die Kosten für Ihr beruflich genutztes Arbeitszimmer und die anteilige Hausratsversicherung als Betriebsausgabe angeben. Das mindert den Überschuss.

Diesen Anteil können Sie steuerlich angeben

Der anrechenbare Anteil an Ihrer Hausratversicherung ist ganz einfach auszurechnen. Dafür müssen Sie nur die Quadratmeterzahl Ihres Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Quadratmeterzahl Ihrer gesamten Wohnung setzen.

Beispiel: Wenn Ihr Arbeitszimmer zum Beispiel 10 Quadratmeter groß ist und die Wohnung 60 Quadratmeter, dann ist das Verhältnis 1:6. Dieses Verhältnis übertragen Sie auf den Versicherungsbeitrag Ihrer Hausratversicherung. Wenn Sie pro Jahr insgesamt 54 € für Ihre Versicherung zahlen, dann können Sie 1/6 davon steuerlich geltend machen: 9 €.

Diese Nachweise benötigen Sie für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Angaben zur Aufteilung Ihres Hausratversicherungsbeitrags
  • Rechnung über Ihren Hausratversicherungsbeitrag
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Versicherungen können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden?

Personenversicherungen können im Gegensatz zu Sachversicherungen grundsätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu den ansetzbaren Versicherungsbeiträgen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die private Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Details zu den Versicherungen erfahren Sie in unseren Steuer-Ratgebern:

Versicherungen, die als sonstige Vorsorgeaufwendungen ansetzbar sind:

Versicherungen, die ggfs. teilweise als Werbungskosten/Betriebsausgaben ansetzbar sind:

Nicht ansetzbare Versicherungen:

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Hausratversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Unsere Antworten zur Hausrat

Wenn Sie weitere Fragen zur Versicherung haben, melden Sie sich bei unseren Beraterinnen und Beratern. Bei steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich am Besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

  • Eine Hausratversicherung leistet in der Regel bei Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Vandalismus entstehen. Sie ersetzt die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Wiederbeschaffung von beschädigten oder gestohlenen Gegenständen. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung auch für zusätzliche Leistungen wie Hotelunterbringung im Falle einer Unbewohnbarkeit der Wohnung aufkommen.

  • Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:

    • Wohnort
    • Wohnfläche in Quadratmeter (qm)
    • Neuwert der Einrichtung – vor allem für die Versicherungssumme wichtig
    • Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
    • Laufzeit der Versicherung
    • Produktlinie
    • Zusatzbausteine

    Nähere Details erfahren Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung Kosten.

  • Neben der Hausratversicherung können weitere Versicherungen sinnvoll sein, um Ihr Zuhause und Ihr Eigentum umfassend abzusichern z. B. eine Wohngebäudeversicherung. Näheres erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Hausversicherungen.

Gut zu wissen

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