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Kann die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden? Können diese Versicherungsbeiträge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden? Das erfahren Sie in unseren Ratgeber.
Lesedauer: 8 Minuten
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Der Ansatz des Hausratsversicherungsbeitrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese erläutern wir im Folgenden.
Bitte bedenken Sie: Die Informationen auf dieser Seite sollen lediglich eine allgemeine Übersicht auf das Thema Ansatz der Versicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung erlauben. Sie sind nicht als Ersatz für eine ausführliche Steuerberatung geeignet.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Voraussetzungen Eintragung in die SteuererklärungAndere absetzbare VersicherungenHäufige FragenSteuerfachleute sprechen eigentlich von "ansetzen", statt des umgangssprachlich viel gebräuchlicheren "etwas von der Steuer absetzen". Fachlich korrekt ist hingegen "etwas steuerlich geltend machen". Auf dieser Seite verwenden wir das umgangssprachliche "absetzen" und das korrekte "ansetzen" synonym.
Sie können die Beiträge für Ihre Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten ansetzen, wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Arbeitszimmer haben, das Sie beruflich nutzen. Für den Ansatz der Versicherungsbeiträge müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung eines Arbeitszimmers: Das Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen sein.
Ob per Elster, extra Steuersoftware oder noch ganz „oldschool“ mit gedrucktem Papier: Die Abgabeform Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie selbst frei wählen. Abhängig von Ihrer Einkunftsart können Sie die Hausratversicherung für Ihr Arbeitszimmer unterschiedlich in der Steuererklärung eintragen.
Der anrechenbare Anteil an Ihrer Hausratversicherung ist ganz einfach auszurechnen. Dafür müssen Sie nur die Quadratmeterzahl Ihres Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Quadratmeterzahl Ihrer gesamten Wohnung setzen.
Beispiel: Wenn Ihr Arbeitszimmer zum Beispiel 10 Quadratmeter groß ist und die Wohnung 60 Quadratmeter, dann ist das Verhältnis 1:6. Dieses Verhältnis übertragen Sie auf den Versicherungsbeitrag Ihrer Hausratversicherung. Wenn Sie pro Jahr insgesamt 54 € für Ihre Versicherung zahlen, dann können Sie 1/6 davon steuerlich geltend machen: 9 €.
Für die Steuererklärung benötigen Sie folgende Nachweise:
Personenversicherungen können im Gegensatz zu Sachversicherungen grundsätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu den ansetzbaren Versicherungsbeiträgen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die private Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Details zu den Versicherungen erfahren Sie in unseren Steuer-Ratgebern:
Versicherungen, die als sonstige Vorsorgeaufwendungen ansetzbar sind:
Versicherungen, die ggfs. teilweise als Werbungskosten/Betriebsausgaben ansetzbar sind:
Nicht ansetzbare Versicherungen:
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausratversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Eine Hausratversicherung leistet in der Regel bei Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Vandalismus entstehen. Sie ersetzt die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Wiederbeschaffung von beschädigten oder gestohlenen Gegenständen. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung auch für zusätzliche Leistungen wie Hotelunterbringung im Falle einer Unbewohnbarkeit der Wohnung aufkommen.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:
Nähere Details erfahren Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung Kosten.
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