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Was passiert, wenn die Versicherungssumme bei einem Hausratschaden zu niedrig ist? Wir erklären Ihnen, was bei einer Unterversicherung passiert und wie Sie sich mittels eines Unterversicherungsverzichts in Ihrer Hausratversicherung absichern.
Lesedauer: 4 Minuten
Wenn der Wert Ihres Hausrats höher ist als die in Ihrer Hausratversicherung vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Ist dies der Fall, muss Ihnen der Versicherer einen Schaden nur anteilig erstatten, auch wenn der Schaden im Rahmen Ihrer Versicherungssumme liegt.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Beispiel und BerechnungWas bedeutet Unterversicherungsverzicht?So vermeiden Sie eine UnterversicherungIst ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll?Häufige FragenDie Berechnung einer Unterversicherung erfolgt so: Die Versicherungssumme wird ins Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Hausrats gesetzt. Um den tatsächlichen Wert zu ermitteln, greifen Versicherer auf die Größe der Wohnung und Durchschnittswerte zurück.
Sie haben in Ihrer Küche einen Wasserschaden und die Möbel Ihrer Küche werden beschädigt bzw. zerstört. Die Kosten für die Neuanschaffung der Küche liegen bei 15.000 €. Sie haben vertraglich eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart – der tatsächliche Wert des gesamtes Hausrats liegt jedoch laut Berechnung der Versicherung bei 75.000. Die Versicherungssumme beträgt demnach nur circa 2/3 des wahren Werts (66 %). Es liegt eine Unterversicherung vor. Demnach erhalten Sie lediglich 2/3 der Kosten für die neue Küche: 10.000 €.
Der Unterversicherungsverzicht wird bei vielen Versicherern in der Hausratversicherung automatisch vereinbart, wenn bei der Ermittlung der Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche ein bestimmter Betrag (in der Regel 650 €) zugrunde gelegt wird. Auch bei der Württembergischen Versicherung ist das möglich. Haben Sie den Unterversicherungsverzicht vertraglich vereinbart, verzichtet der Versicherer darauf, die Unterversicherung zu prüfen. Der Schaden wird Ihnen vollständig bis zu Ihrer vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Damit sichern Sie sich im Schadenfall eine unkomplizierte und abzugsfreie Erstattung.
Eine Unterversicherung kann passieren, wenn Sie die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss zu niedrig angesetzt haben oder aber weil sich im Laufe der Zeit der Wert des Hausrats erhöht hat. Einerseits kann es sein, dass Sie teure Neuanschaffungen getätigt haben, ein inflationsbedingter Anstieg der Neuanschaffungskosten kann jedoch auch dafür verantwortlich sein. Daher ist es wichtig, sowohl beim Vertragsabschluss als auch in regelmäßigen Abständen danach die Versicherungssumme genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Dokumentieren Sie insbesondere teure Gegenstände:
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, den passenden Wert zu versichern. Viele Hausratversicherungen erstatten Ihnen den Neuwert. Das bedeutet, dass der Geldbetrag erstattet wird, der für die Neuanschaffung gleichwertiger Dinge erforderlich ist. Berechnen Sie die Versicherungssumme daher auch mit dem Neuwert.
Anstatt alle Kosten einzeln zusammenzuzählen, können Sie auch auf die pauschale Berechnung zurückgreifen. Daran orientieren sich auch Versicherungen. Dabei wird in der Regel ein Wert von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche angenommen. Bei einer gehobenen Ausstattung können Sie auch einen höheren Wert z. B. 800 € ansetzen.
Bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern können Sie einen pauschalen Wert von 45.500 € bzw. 56.000 € bei gehobener Ausstattung versichern lassen. Damit beugen Sie einer Unterversicherung vor. Die konkrete Wertermittlung durch Zusammenzählen aller einzelner Werte lohnt sich meist nur, wenn Ihr Hausrat deutlich weniger oder deutlich mehr wert ist.
Die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts ist empfehlenswert. Sie vermeiden damit im Schadenfall eine Anrechnung der Unterversicherung, die zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung führt.
Auch bei anderen Versicherungen können Sie den Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Bei der Württembergischen Versicherung können Sie zum Beispiel bei folgenden Versicherungen die Unterversicherung ausschließen:
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausratversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Das ist durchaus möglich. Wenn Sie sich zum Beispiel räumlich verkleinern, können Sie überversichert sein. Das ist kein Problem, Sie können Ihre Versicherungssumme anpassen.
Bei der Württembergischen Versicherung gilt folgende Voraussetzung: Je Quadratmeter Wohnfläche ist ein Betrag von 650 € bei der Ermittlung der Versicherungssumme anzusetzen.
Wenden Sie sich am besten an Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater, um eine Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht abzuschließen oder eine bestehende Versicherung zu ergänzen.
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