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Hausratversicherung? Wohngebäudeversicherung? Oder doch die Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden? Wir sagen es Ihnen: Es kommt drauf an. In unserem Ratgeber erfahren Sie die Details.
Lesedauer: 8 Minuten
Schon vor einigen Jahren berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) von mehr als einer Millionen Schäden an Wasserleitungen in Deutschland pro Jahr. Ob geplatztes Rohr, gelöste Dichtung oder undichte Armatur – statistisch gesehen entsteht alle 30 Sekunden ein Wasserschaden. Insgesamt mehr als 2,6 Milliarden Euro kosten solche Schäden die Versicherer.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Welche Versicherung zahlt?So gehen Sie bei einem Wasserschaden vorSo läuft die SchadenregulierungWasserschäden vorbeugenHäufige FragenHausrat? Wohngebäude? Haftpflicht? Welche Versicherung zahlt eigentlich bei einem Wasserschaden? Ganz einfach: Es kann sein, dass alle drei leisten – abhängig vom konkreten Schadensfall.
Die Hausratversicherung leistet, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig austritt“ und Ihren Hausrat beschädigt. Was genau bedeutet das?
Wurde Ihr Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, wird Ihnen der Neuwert ersetzt. Darüber hinaus sind beispielsweise auch folgende Kosten – abhängig vom gewählten Tarif - abgedeckt:
Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen.
Mit einer Hausratversicherung sind Sie übrigens auch gegen folgende Gefahren abgesichert:
Schäden durch Elementarereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Elementarversicherung erforderlich. Darüber hinaus sind Schäden, welche Sie vorsätzlich herbeigeführt haben, nicht versichert sowie Schäden die durch Krieg und Kernenergie entstanden sind.
Die Wohngebäudeversicherung leistet, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig austritt“ und Ihr Eigenheim beschädigt oder zerstört wird.
Eine Wohngebäudeversicherung zahlt für die Reparaturkosten oder den kompletten Wiederaufbau Ihres beschädigten Gebäudes. Zu den versicherten Kosten gehören beispielsweise auch:
Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen. Zu den weiteren versicherbaren Gefahren gehören auch:
Schäden durch Elementarereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Elementarversicherung erforderlich. Darüber hinaus sind Schäden, welche Sie vorsätzlich herbeigeführt haben, nicht versichert sowie Schäden die durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstanden sind.
Für Schäden an Ihren eigenen Sachen springt eine private Haftpflichtversicherung nicht ein. Diese tritt in Kraft, wenn Dritte geschädigt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung, die Wohnung unter Ihnen beschädigt.
Im Fall der Fälle kommt unsere Haftpflichtversicherung mit bis zu 50 Mio. € pauschal für die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem:
Nachdem Sie Ihren Wasserschaden gemeldet haben, kümmert sich der Versicherer um die Schadenregulierung. Wie lange das dauert hängt auch davon ab, wie detailliert und umgehend die Schadenmeldung durch den Versicherten erfolgt. Darüber hinaus hängt die Dauer natürlich auch von der Schwere der Schäden ab.
Um Wasserschäden vorzubeugen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Um für Hochwassersituationen vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen auch unseren Ratgeber zu Haus und Keller vor Hochwasser schützen.
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Ist die Wohnung durch den Wasserschaden unbewohnbar geworden, zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wahlweise auch für die Anmietung einer Wohnung.
Die genauen Fristen für die Meldung von Wasserschäden können je nach Versicherungspolice variieren. Grundsätzlich sollten Wasserschäden, aber auch alle anderen Schäden, so schnell wie möglich nach ihrer Entdeckung dem Versicherer gemeldet werden, um den Regulierungsprozess zu beschleunigen und weitere Schäden zu minimieren.
Auch selbstverschuldete Wasserschäden können durch die entsprechende Versicherung abgedeckt sein. Idealerweise wählen Sie einen Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit einschließt. Damit sind Sie zum Beispiel auch abgesichert, wenn Sie die Badewanne für Ihr Vollbad unbeaufsichtigt mit Wasser volllaufen lassen und es zum Überlaufen kommt.
Bei der Erstellung von Gutachten und der Beweissicherung sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig dokumentiert werden. Machen Sie Fotos oder Videos von den Schäden, bevor mit der Reinigung oder Reparatur begonnen wird, und bewahren Sie alle relevanten Dokumente und alle beschädigten Sachen auf, die den Schaden und die Ursache dokumentieren können.
In der Regel zahlt die
Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters für die Reparatur von strukturellen Schäden am Gebäude zuständig. Die Hausratversicherung des Mieters kann jedoch für Schäden an persönlichem Eigentum des Mieters, wie Möbeln oder Elektronik, relevant sein.
Ein Wasserschaden durch Regen oder Starkregen wird normalerweise durch eine Elementarversicherung abgedeckt. Diese ist meist nicht automatisch in der Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, sondern muss separat abgeschlossen werden.
Ein Schaden durch eine defekte Waschmaschine kann über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein – abhängig davon, ob der Hausrat oder das Gebäude beschädigt wurde.
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