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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt und was ist zu tun?

Hausratversicherung? Wohngebäudeversicherung? Oder doch die Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden? Wir sagen es Ihnen: Es kommt drauf an. In unserem Ratgeber erfahren Sie die Details.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Wasserschaden - Welche Versicherung zahlt und was ist zu tun?: Vater und Kind am Waschbecken, das Kind macht das Wasser aus.

Wie wahrscheinlich sind Wasserschäden?

Ihr persönliches Risiko für Rohrbruch, undichte Leitungen und Co.

Schon vor einigen Jahren berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) von mehr als einer Millionen Schäden an Wasserleitungen in Deutschland pro Jahr. Ob geplatztes Rohr, gelöste Dichtung oder undichte Armatur – statistisch gesehen entsteht alle 30 Sekunden ein Wasserschaden. Insgesamt mehr als 2,6 Milliarden Euro kosten solche Schäden die Versicherer.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Versicherung zahlt?So gehen Sie bei einem Wasserschaden vorSo läuft die SchadenregulierungWasserschäden vorbeugenHäufige Fragen

Welche Versicherung zahlt welchen Wasser­schaden?

Hausrat? Wohngebäude? Haftpflicht? Welche Versicherung zahlt eigentlich bei einem Wasserschaden? Ganz einfach: Es kann sein, dass alle drei leisten – abhängig vom konkreten Schadensfall.

Wann zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasser­schaden?

Die Hausratversicherung leistet, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig austritt“ und Ihren Hausrat beschädigt. Was genau bedeutet das?

  • Ganz umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet „bestimmungswidrig“, dass das Wasser so geflossen ist, wie es eigentlich nicht sollte. Das kann zum Beispiel ein Rohrbruch, ein Leck in der Wasserleitung oder eine überlaufende Toilette sein.
  • Zum Hausrat gehören Möbel, Kleidung, Schmuck, Fernseher und Co.

Leistungen der Hausrat­versicherung

Wurde Ihr Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, wird Ihnen der Neuwert ersetzt. Darüber hinaus sind beispielsweise auch folgende Kosten – abhängig vom gewählten Tarif - abgedeckt:

  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • Aufräumungskosten
  • Hotel-, Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten, Bewachungskosten
  • Kosten für provisorische Maßnahmen
  • Mehrkosten für Technologiefortschritt

Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen.

Mit einer Hausratversicherung sind Sie übrigens auch gegen folgende Gefahren abgesichert:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion
  • Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel)

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Schäden durch Elementarereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Elementarversicherung erforderlich. Darüber hinaus sind Schäden, welche Sie vorsätzlich herbeigeführt haben, nicht versichert sowie Schäden die durch Krieg und Kernenergie entstanden sind.

Wann zahlt die Wohn­gebäude­versicherung bei einem Wasser­schaden?

Die Wohngebäudeversicherung leistet, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig austritt“ und Ihr Eigenheim beschädigt oder zerstört wird.

  • Ganz umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet „bestimmungswidrig“, dass das Wasser so geflossen ist, wie es eigentlich nicht sollte. Das kann zum Beispiel ein Rohrbruch, ein Leck in der Wasserleitung oder eine überlaufende Toilette sein.
  • Zu Ihrem Wohngebäude gehören unter anderem Wände und Böden, aber auch Terrassen, Markisen sowie Nebengebäude.

Leistungen der Wohngebäude­versicherung

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt für die Reparaturkosten oder den kompletten Wiederaufbau Ihres beschädigten Gebäudes. Zu den versicherten Kosten gehören beispielsweise auch:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Bewachungskosten
  • Kosten für die Ermittlung der Schadenursache
  • Kosten für provisorische Maßnahmen
  • Hotelkosten
  • Mietausfall
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten

Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen. Zu den weiteren versicherbaren Gefahren gehören auch:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Verpuffung
  • Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel)

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Schäden durch Elementarereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Elementarversicherung erforderlich. Darüber hinaus sind Schäden, welche Sie vorsätzlich herbeigeführt haben, nicht versichert sowie Schäden die durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstanden sind.

Wann zahlt die private Haftpflicht­versicherung bei einem Wasser­schaden?

Für Schäden an Ihren eigenen Sachen springt eine private Haftpflichtversicherung nicht ein. Diese tritt in Kraft, wenn Dritte geschädigt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung, die Wohnung unter Ihnen beschädigt.

Leistungen der privaten Haftpflicht­versicherung

Im Fall der Fälle kommt unsere Haftpflichtversicherung mit bis zu 50 Mio. € pauschal für die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person.

Wann zahlt die private Haftpflicht nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Ansprüche der Versicherten untereinander
  • Schäden aufgrund von Senkungen, Erdrutschen oder Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer

So gehen Sie bei einem Wasserschaden vor

Schaden begrenzen

  • Drehen Sie die Hauptwasserleitung ab, um den weiteren Wasseraustritt zu stoppen.
  • Bringen Sie gefährdete Gegenstände in Sicherheit, z. B. elektronische Geräte oder Möbel.
  • Pumpen Sie auslaufendes Wasser ab oder nehmen Sie es mit saugfähigen Materialien auf.
  • Machen Sie Fotos vom Schaden, um diese später der Versicherung vorzulegen.

Versicherung informieren

  • Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, je nachdem, welcher Bereich des Hauses betroffen ist.
  • Melden Sie den Schaden und schildern Sie den Vorfall genau. Bei der Württembergischen können Sie den Schaden entweder telefonisch oder digital melden. Oder Sie kontaktieren Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater. Eine Übersicht Ihrer Möglichkeiten finden Sie in unserem Bereich Hausrat- und Gebäudeschadenservice.

Schaden begutachten und beheben lassen

  • Ihre Versicherung wird einen Fachmann beauftragen, z. B. einen Sanitärinstallateur, um den Schaden begutachten zu lassen. Manchmal muss auch erst das Leck geortet werden – Ihre Versicherung kümmert sich um die richtigen Fachexperten.
  • Lassen Sie eine gründliche Bewertung der Schäden durchführen, um festzustellen, welche Reparaturen erforderlich sind. Dies kann von Ihrer Versicherung oder von professionellen Gutachtern durchgeführt werden.

Zusammenfassend haben wir folgende Tipps für Sie:

  • Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie schnell.
  • Dokumentieren Sie den Schaden umfassend.
  • Arbeiten Sie mit Ihrer Versicherung zusammen.
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

So läuft die Schaden­regulierung bei Wasser­schäden durch die Versicherung

Nachdem Sie Ihren Wasserschaden gemeldet haben, kümmert sich der Versicherer um die Schadenregulierung. Wie lange das dauert hängt auch davon ab, wie detailliert und umgehend die Schadenmeldung durch den Versicherten erfolgt. Darüber hinaus hängt die Dauer natürlich auch von der Schwere der Schäden ab.

Mit diesen Tipps beugen Sie Wasserschäden vor

Um Wasserschäden vorzubeugen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Instandhaltung

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Wasserleitungen und -anschlüsse auf Dichtigkeit.
  • Lassen Sie Armaturen und Dichtungen regelmäßig warten und erneuern.
  • Ergreifen Sie Frostschutzmaßnahmen im Winter, um ein Platzen von Wasserrohren zu verhindern.
  • Prüfen Sie Schläuche von Waschmaschinen und Geschirrspülern regelmäßig auf Risse und Beschädigungen.
  • Als Mieter: Informieren Sie sich bei Ihrem Vermieter, welche Wartungspflichten Sie selbst haben und welche der Vermieter (z. B. Silikonfugen).

Vorsichtsmaßnahmen

  • Lassen Sie Wasserhähne nicht unbeaufsichtigt laufen.
  • Drehen Sie bei längerer Abwesenheit den Hauptwasserhahn ab.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Wasser, z. B. durch Untersetzer oder Abdeckungen.
  • Schließen Sie bei Starkregen oder Hochwassergefahr die Fenster und Türen.
  • Falls Sie neue, teure Anschaffungen getätigt haben oder Modernisierungen bzw. Renovierungen an Ihrem Haus durchgeführt haben, klären Sie mit Ihrem Versicherer die Versicherungssumme. Vielleicht sollte diese erhöht werden.

Technische Lösungen

  • Installieren Sie Leckagemelder in kritischen Bereichen, z. B. unter Waschbecken und in der Nähe von Wasserleitungen.
  • Bauen Sie automatische Wasserstoppsysteme ein, die den Wasserfluss bei einem Leck automatisch absperren.
  • Eine Rückstauklappe schützt Sie vor zurückfließendem Abwasser aus dem öffentlichen Kanalsystem ins Haus.

Um für Hochwassersituationen vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen auch unseren Ratgeber zu Haus und Keller vor Hochwasser schützen.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Sie fragen, wir antworten

Was ist versichert? Worauf sollte ich achten? Was gilt für Mieter und Vermieter? Erfahren Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

  • Ist die Wohnung durch den Wasserschaden unbewohnbar geworden, zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wahlweise auch für die Anmietung einer Wohnung.

  • Die genauen Fristen für die Meldung von Wasserschäden können je nach Versicherungspolice variieren. Grundsätzlich sollten Wasserschäden, aber auch alle anderen Schäden, so schnell wie möglich nach ihrer Entdeckung dem Versicherer gemeldet werden, um den Regulierungsprozess zu beschleunigen und weitere Schäden zu minimieren.

  • Auch selbstverschuldete Wasserschäden können durch die entsprechende Versicherung abgedeckt sein. Idealerweise wählen Sie einen Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit einschließt. Damit sind Sie zum Beispiel auch abgesichert, wenn Sie die Badewanne für Ihr Vollbad unbeaufsichtigt mit Wasser volllaufen lassen und es zum Überlaufen kommt.

  • Bei der Erstellung von Gutachten und der Beweissicherung sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig dokumentiert werden. Machen Sie Fotos oder Videos von den Schäden, bevor mit der Reinigung oder Reparatur begonnen wird, und bewahren Sie alle relevanten Dokumente und alle beschädigten Sachen auf, die den Schaden und die Ursache dokumentieren können.

  • In der Regel zahlt die

    • Hausratversicherung für Schäden an beweglichen Gegenständen im Bad, wie z. B. Badmöbel, Elektrogeräte oder Kleidung.
    • Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst, wie z. B. Wände, Böden, Decken oder Sanitärinstallationen.
  • Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters für die Reparatur von strukturellen Schäden am Gebäude zuständig. Die Hausratversicherung des Mieters kann jedoch für Schäden an persönlichem Eigentum des Mieters, wie Möbeln oder Elektronik, relevant sein.

  • Ein Wasserschaden durch Regen oder Starkregen wird normalerweise durch eine Elementarversicherung abgedeckt. Diese ist meist nicht automatisch in der Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, sondern muss separat abgeschlossen werden.

  • Ein Schaden durch eine defekte Waschmaschine kann über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein – abhängig davon, ob der Hausrat oder das Gebäude beschädigt wurde.

Gut zu wissen

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