Wohnen

Wohnungsbrand: Welche Versicherung zahlt den Brandschaden?

Übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Kosten nach einem Wohnungsbrand? Welche Maßnahmen sollten Sie ergreifen wenn es brennt? Und wie kann man all dem vorbeugen? Das erfahren Sie hier!

Lesedauer: 7 Minuten

  • Wohnungsbrand - Welche Versicherung zahlt den Brandschaden?: Junges Paar in der Küche am Herd

Was ist ein Brandschaden bzw. Feuerschaden?

Das eigene Hab und Gut in Flammen

Ein Brandschaden, auch als Feuerschaden bezeichnet, ist ein Schaden, der durch ein Feuer verursacht wird. Solche Schäden können sowohl materielle als auch immaterielle Verluste umfassen und betreffen meist Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungen und andere physische Objekte. Solche Brandschäden in der Wohnung können die unterschiedlichsten Ursachen haben z. B. ein defektes Elektrogerät oder eine vergessene brennende Kerze. Im Gegensatz dazu entstehen Sengschäden durch lokale Überhitzung, die das Material beschädigt, aber ohne, dass ein offenes Feuer vorhanden ist. Der Unterschied zwischen einem Seng- und einem Brandschaden liegt demnach hauptsächlich in der Art der Hitzeeinwirkung.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Welche Versicherung zahlt bei Brandschäden?Prävention von WohnungsbrändenSchaden meldenWie Sie im Brandfall richtig handelnHäufige Fragen

Welche Versicherung zahlt bei Brandschäden?

Je nachdem, was beschädigt wurde und wer für den Brand verantwortlich ist, zahlen eventuell folgende Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Brandschäden?

Die Hausratversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn der Schaden am Eigentum der Versicherten entstanden ist. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände im Haushalt. Die Versicherung tritt in folgenden Fällen ein:

  • Feuer: Schäden durch ein ausgebrochenes Feuer, das unkontrolliert brennt
  • Explosion: Schäden durch eine Explosion oder Verpuffung
  • Blitzschlag: direkte Schäden durch einen Blitzeinschlag
  • Rauch und Ruß: Schäden durch Rauch und Ruß, die durch ein Feuer verursacht wurden.

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind in der Hausratversicherung nicht immer mitversichert. Bei der Württembergischen ist grob fahrlässiges Handeln in den Tariflinien Komfort und Premium mitversichert.

Leistungsbeispiel

Karla hat in ihrer Küche vergessen, den Herd auszuschalten und ein Feuer bricht aus. Sie bleibt glücklicherweise unverletzt. Das Feuer beschädigt jedoch ihre eigenen Küchenmöbel und Elektrogeräte. Karla hat die Hausratversicherung Premium der Württembergischen Versicherung. Die deckt sogar grob fahrlässig verursachte Schäden ab und zahlt für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten Kücheneinrichtung.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht bei Brandschäden?

Die Hausratversicherung übernimmt nicht die Kosten, wenn der Brand vorsätzlich verursacht wurde.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandschäden?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn das Gebäude selbst betroffen ist. Dies umfasst die baulichen Bestandteile wie Wände, Dach, Fenster, Türen sowie fest eingebaute Gegenstände wie individuelle Einbauküchen. Die Versicherung tritt in folgenden Fällen ein:

Feuer: Schäden durch ein ausgebrochenes Feuer, das unkontrolliert brennt und das Gebäude beschädigt

Explosion: Schäden durch eine Explosion oder Verpuffung, die das Gebäude beschädigt

Blitzschlag: direkte Schäden durch einen Blitzeinschlag

Folgeschäden: Schäden, die durch Löschwasser oder durch den Einsturz des Gebäudes infolge des Brandes entstehen

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht immer mitversichert. Bei der Württembergischen ist grob fahrlässiges Handeln in den Tariflinien Komfort und Premium mitversichert.

Leistungsbeispiel

Ein Blitzschlag trifft das Einfamilienhaus von Familie Hanse und löst ein Feuer aus, das das Dach und Teile der tragenden Wände beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Daches und der tragenden Wände. Sogar das beim Feuer beschädigte Balkonkraftwerk ist bei der Württembergischen mitversichert.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht bei Brandschäden?

Vorsätzlich verursachte Brandschäden werden von der Wohngebäudeversicherung nicht übernommen.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Brandschäden?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn der Versicherte oder eine mitversicherte Person versehentlich einen Brand verursacht hat und dadurch Dritte geschädigt wurden. Wenn der Versicherte beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt gelassen hat und dadurch ein Feuer ausgebrochen ist, das Nachbarwohnungen oder fremdes Eigentum beschädigt hat. Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel auch, wenn diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Leistungsbeispiel

Marlene und Felix verbringen einen romantischen Urlaub im Allgäu in einer Ferienwohnung. Sie veranstalten ein Abendessen bei Kerzenschein. Nach dem Essen gehen sie eine Runde spazieren und vergessen die Kerze zu löschen. Als sie zurückkehren ist die Kerze umgekippt und hat einen großen Brandfleck auf dem Holztisch des gemieteten Ferienappartements hinterlassen. Dieser Brandschaden - der gleichzeitig ein Mietsachschaden ist - in Höhe von 2.500 € wird von der privaten Haftpflichtversicherung von Marlene und Felix übernommen.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht bei Brandschäden?

Schäden am eigenen Eigentum sind über eine private Haftpflichtversicherung nicht versichert.

Prävention von Wohnungsbränden: potenzielle Gefahrenquellen

Potenzielle Gefahrenquellen für einen Wohnungsbrand sind:

GefahrenquelleBeispiel


Elektrische Geräte und Installationen

  • Überlastete Steckdosen und Verlängerungskabel
  • Defekte oder schlecht gewartete elektrische Geräte
  • Alte oder beschädigte Elektroinstallationen


Küchengeräte und Kochvorgänge

  • Unbeaufsichtigtes Kochen auf dem Herd
  • Frittieren mit heißem Öl
  • Defekte oder überhitzte Mikrowellen und Toaster


Heizgeräte und offene Flammen

  • Heizlüfter und Radiatoren zu nah an brennbaren Materialien
  • Offene Kamine ohne Schutzgitter
  • Kerzen, die unbeaufsichtigt brennen oder zu nahe an brennbaren Gegenständen stehen


Rauchen

  • Zigaretten, die nicht vollständig ausgedrückt werden
  • Rauchen im Bett oder auf Polstermöbeln


Chemikalien und brennbare Materialien

  • Unsachgemäße Lagerung von leicht entzündlichen Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Lösungsmittel)
  • Reinigungsmittel und andere Chemikalien in der Nähe von Wärmequellen


Kinder und Haustiere

  • Kinder, die mit Feuerzeugen oder Streichhölzern spielen
  • Haustiere, die Kerzen oder andere offene Flammen umstoßen


Adventskranz und Weihnachtsdekoration

  • Trockene Adventskränze mit brennenden Kerzen
  • Weihnachtsbäume, die in der Nähe von Wärmequellen stehen oder mit defekten Lichterketten geschmückt sind


Grillgeräte und Feuerstellen

  • Holzkohlegrills oder Gasgrills, die zu nah an Gebäuden oder auf Balkonen betrieben werden
  • Ungesicherte Feuerstellen im Garten

Statistik: die häufigsten Ursachen für Wohnungsbrand

Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (Stand: 2023) der öffentlichen Versicherer sind dies die häufigsten Ursachen für einen Wohnungsbrand:

  • Elektrizität: 32 %
  • Menschliches Fehlverhalten: 22 %
  • Brandstiftung: 10 %
  • Überhitzung: 8 %
  • Feuergefährliche Arbeiten: 3 %
  • Offenes Feuer: 2 %
  • Selbstentzündung: 1 %
  • Explosion 1 %
  • Sonstiges und unbekannt: 22 %

Maßnahmen zur Brandprävention

Zur Vermeidung eines Wohnungsbrandes, beachten Sie folgende Präventionstipps:

Regelmäßige Wartung:

  • Überprüfen Sie regelmäßig elektrische Geräte und Installationen auf Schäden.
  • Lassen Sie alte Elektroinstallationen von einem Fachmann überprüfen und gegebenenfalls erneuern.

Sicheres Kochen:

  • Lassen Sie den Herd nicht unbeaufsichtigt und verwenden Sie eine Zeitschaltuhr als Erinnerung.
  • Halten Sie einen Deckel bereit, um Fettbrände zu ersticken.

Richtiger Umgang mit Heizgeräten:

  • Halten Sie Heizgeräte von brennbaren Materialien fern und schalten Sie sie aus, wenn Sie den Raum verlassen.
  • Installieren Sie ein Schutzgitter vor offenen Kaminen.

Sichere Lagerung:

  • Lagern Sie Chemikalien und leicht entzündliche Flüssigkeiten sicher und fern von Wärmequellen.
  • Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

Überwachung und Aufmerksamkeit:

  • Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt und verwenden Sie stabile Kerzenhalter.
  • Achten Sie darauf, dass Adventskränze und Weihnachtsbäume ausreichend Abstand zu Wärmequellen haben und verwenden Sie nur geprüfte Lichterketten.

Rauchmelder installieren:

  • Installieren Sie Rauchmelder in allen wichtigen Bereichen und überprüfen Sie regelmäßig deren Funktion.

Grill- und Feuerstellen sicher betreiben:

  • Betreiben Sie Grillgeräte nur im Freien und fern von Gebäuden.
  • Nutzen Sie Feuerstellen nur in sicherem Abstand zu Gebäuden und unter Aufsicht.
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Wie Sie im Falle eines Brandes richtig handeln

Sollten Sie ein Feuer bemerken, dann gehen Sie wie folgt vor:

Ruhe bewahren:

  • Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten.
  • Denken Sie klar und handeln Sie überlegt.

Alarmieren:

  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an.
  • Geben Sie genaue Angaben über den Brandort und das Ausmaß des Feuers.

Warnen und evakuieren:

  • Warnen Sie andere Personen im Gebäude.
  • Verlassen Sie das Gebäude so schnell wie möglich, ohne dabei den Aufzug zu benutzen.
  • Helfen Sie anderen Personen, insbesondere Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Türen schließen:

  • Schließen Sie alle Türen hinter sich, um die Ausbreitung des Feuers und des Rauchs zu verhindern.

Nicht zurückkehren:

  • Kehren Sie nicht ins Gebäude zurück, um Gegenstände zu retten.

Rauch vermeiden:

  • Bewegen Sie sich bei starker Rauchentwicklung in Bodennähe, wo die Luft klarer ist.
  • Decken Sie Mund und Nase mit einem feuchten Tuch ab, wenn möglich.

Fluchtwege nutzen:

  • Nutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte.

Im Raum bleiben (wenn Flucht nicht möglich):

  • Bleiben Sie in einem rauchfreien Raum, wenn der Fluchtweg blockiert ist.
  • Dichten Sie Türen mit nassen Tüchern ab, um das Eindringen von Rauch zu verhindern.
  • Machen Sie sich am Fenster bemerkbar und warten Sie auf die Rettungskräfte.

Erste Hilfe leisten:

  • Leisten Sie Erste Hilfe, falls jemand verletzt ist, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

Feuerlöscher verwenden (wenn sicher möglich):

  • Verwenden Sie einen Feuerlöscher nur, wenn das Feuer noch klein und leicht zu löschen ist und Sie sich nicht in Gefahr bringen.

Tipps für Präventionsmaßnahmen

Um im Brandfall möglichst gut vorbereitet zu sein, bedenken Sie folgende Punkte:

Brandschutzmaßnahmen:

  • Installieren Sie Rauchmelder in allen wichtigen Bereichen Ihres Hauses.
  • Halten Sie Feuerlöscher griffbereit und wissen Sie, wie man sie bedient.

Fluchtplan erstellen:

  • Erstellen und üben Sie einen Fluchtplan mit Ihrer Familie oder Ihren Mitbewohnern.
  • Vereinbaren Sie einen Treffpunkt außerhalb des Gebäudes.

Feuerwehrnotruf lernen:

  • Machen Sie sich und Ihre Familie mit der Notrufnummer 112 vertraut.

Vorsicht bei elektrischen Geräten:

  • Überlasten Sie Steckdosen nicht und überprüfen Sie regelmäßig elektrische Geräte auf Schäden.

Schaden melden: Was müssen Sie nach einem Wohnungsbrand machen?

Wenn es bei Ihnen brennt sollten Sie schnell handeln und wie folgt vorgehen:

  1. Sicherheit gewährleisten: Bringen Sie sich zuallererst in Sicherheit und warten Sie bis der Brand gelöscht ist.
  2. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und den Hergang.
  3. Versicherung informieren: Kontaktieren Sie – je nach Schadenfall – Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Bei der Württembergischen geht das über die Seite Schaden melden: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
  4. Gutachtertermin vereinbaren: Falls von der Versicherung gewünscht, vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung des Schadens.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Fragen unserer Kundinnen und Kunden zum Versicherungsschutz - Antworten unserer Expertinnen und Experten.

  • Eine Elementarversicherung schützt Sie meist nicht im Brandfall. Sie sichert Sie jedoch beispielsweise bei Überflutung durch Starkregen ab. Daher ist der Abschluss einer Elementarversicherung dringend empfohlen.

  • Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert des Hausrats höher ist als die in Ihrer Versicherung vereinbarte Versicherungssumme. Mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme und der Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts können Sie dem vorbeugen.

  • Die Hausratversicherung versichert eine Vielzahl an Risiken. Dazu gehören unter anderem:

    Noch umfassender sind Sie mit einer Allgefahrendeckung abgesichert.

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