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Übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Kosten nach einem Wohnungsbrand? Welche Maßnahmen sollten Sie ergreifen wenn es brennt? Und wie kann man all dem vorbeugen? Das erfahren Sie hier!
Lesedauer: 7 Minuten
Ein Brandschaden, auch als Feuerschaden bezeichnet, ist ein Schaden, der durch ein Feuer verursacht wird. Solche Schäden können sowohl materielle als auch immaterielle Verluste umfassen und betreffen meist Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungen und andere physische Objekte. Solche Brandschäden in der Wohnung können die unterschiedlichsten Ursachen haben z. B. ein defektes Elektrogerät oder eine vergessene brennende Kerze. Im Gegensatz dazu entstehen Sengschäden durch lokale Überhitzung, die das Material beschädigt, aber ohne, dass ein offenes Feuer vorhanden ist. Der Unterschied zwischen einem Seng- und einem Brandschaden liegt demnach hauptsächlich in der Art der Hitzeeinwirkung.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Welche Versicherung zahlt bei Brandschäden?Prävention von WohnungsbrändenSchaden meldenWie Sie im Brandfall richtig handelnHäufige FragenJe nachdem, was beschädigt wurde und wer für den Brand verantwortlich ist, zahlen eventuell folgende Versicherungen:
Die Hausratversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn der Schaden am Eigentum der Versicherten entstanden ist. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände im Haushalt. Die Versicherung tritt in folgenden Fällen ein:
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind in der Hausratversicherung nicht immer mitversichert. Bei der Württembergischen ist grob fahrlässiges Handeln in den Tariflinien Komfort und Premium mitversichert.
Karla hat in ihrer Küche vergessen, den Herd auszuschalten und ein Feuer bricht aus. Sie bleibt glücklicherweise unverletzt. Das Feuer beschädigt jedoch ihre eigenen Küchenmöbel und Elektrogeräte. Karla hat die Hausratversicherung Premium der Württembergischen Versicherung. Die deckt sogar grob fahrlässig verursachte Schäden ab und zahlt für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten Kücheneinrichtung.
Die Hausratversicherung übernimmt nicht die Kosten, wenn der Brand vorsätzlich verursacht wurde.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn das Gebäude selbst betroffen ist. Dies umfasst die baulichen Bestandteile wie Wände, Dach, Fenster, Türen sowie fest eingebaute Gegenstände wie individuelle Einbauküchen. Die Versicherung tritt in folgenden Fällen ein:
Feuer: Schäden durch ein ausgebrochenes Feuer, das unkontrolliert brennt und das Gebäude beschädigt
Explosion: Schäden durch eine Explosion oder Verpuffung, die das Gebäude beschädigt
Blitzschlag: direkte Schäden durch einen Blitzeinschlag
Folgeschäden: Schäden, die durch Löschwasser oder durch den Einsturz des Gebäudes infolge des Brandes entstehen
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht immer mitversichert. Bei der Württembergischen ist grob fahrlässiges Handeln in den Tariflinien Komfort und Premium mitversichert.
Ein Blitzschlag trifft das Einfamilienhaus von Familie Hanse und löst ein Feuer aus, das das Dach und Teile der tragenden Wände beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Daches und der tragenden Wände. Sogar das beim Feuer beschädigte Balkonkraftwerk ist bei der Württembergischen mitversichert.
Vorsätzlich verursachte Brandschäden werden von der Wohngebäudeversicherung nicht übernommen.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Brandschäden, wenn der Versicherte oder eine mitversicherte Person versehentlich einen Brand verursacht hat und dadurch Dritte geschädigt wurden. Wenn der Versicherte beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt gelassen hat und dadurch ein Feuer ausgebrochen ist, das Nachbarwohnungen oder fremdes Eigentum beschädigt hat. Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel auch, wenn diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Marlene und Felix verbringen einen romantischen Urlaub im Allgäu in einer Ferienwohnung. Sie veranstalten ein Abendessen bei Kerzenschein. Nach dem Essen gehen sie eine Runde spazieren und vergessen die Kerze zu löschen. Als sie zurückkehren ist die Kerze umgekippt und hat einen großen Brandfleck auf dem Holztisch des gemieteten Ferienappartements hinterlassen. Dieser Brandschaden - der gleichzeitig ein Mietsachschaden ist - in Höhe von 2.500 € wird von der privaten Haftpflichtversicherung von Marlene und Felix übernommen.
Schäden am eigenen Eigentum sind über eine private Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Potenzielle Gefahrenquellen für einen Wohnungsbrand sind:
Gefahrenquelle | Beispiel |
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Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (Stand: 2023) der öffentlichen Versicherer sind dies die häufigsten Ursachen für einen Wohnungsbrand:
Zur Vermeidung eines Wohnungsbrandes, beachten Sie folgende Präventionstipps:
Regelmäßige Wartung:
Sicheres Kochen:
Richtiger Umgang mit Heizgeräten:
Sichere Lagerung:
Überwachung und Aufmerksamkeit:
Rauchmelder installieren:
Grill- und Feuerstellen sicher betreiben:
Sollten Sie ein Feuer bemerken, dann gehen Sie wie folgt vor:
Ruhe bewahren:
Alarmieren:
Warnen und evakuieren:
Türen schließen:
Nicht zurückkehren:
Rauch vermeiden:
Fluchtwege nutzen:
Im Raum bleiben (wenn Flucht nicht möglich):
Erste Hilfe leisten:
Feuerlöscher verwenden (wenn sicher möglich):
Um im Brandfall möglichst gut vorbereitet zu sein, bedenken Sie folgende Punkte:
Brandschutzmaßnahmen:
Fluchtplan erstellen:
Feuerwehrnotruf lernen:
Vorsicht bei elektrischen Geräten:
Wenn es bei Ihnen brennt sollten Sie schnell handeln und wie folgt vorgehen:
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Eine Elementarversicherung schützt Sie meist nicht im Brandfall. Sie sichert Sie jedoch beispielsweise bei Überflutung durch Starkregen ab. Daher ist der Abschluss einer Elementarversicherung dringend empfohlen.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert des Hausrats höher ist als die in Ihrer Versicherung vereinbarte Versicherungssumme. Mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme und der Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts können Sie dem vorbeugen.
Die Hausratversicherung versichert eine Vielzahl an Risiken. Dazu gehören unter anderem:
Noch umfassender sind Sie mit einer Allgefahrendeckung abgesichert.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Mit der Hausratversicherung der Württembergischen müssen Sie sich bei Schäden an Möbeln, Heimgeräten und Co. keine Sorgen um die Finanzen machen. Wir ersetzen Ihren Hausrat schnell und unkompliziert. Und das zum Neuwert.
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