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Barkaution im Mietvertrag: Das sollten Mieter und Vermieter wissen.

Was ist eine Barkaution und wie funktioniert sie? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Höhe und Fälligkeit der Mietkaution sowie mögliche Alternativen.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Junges Paar umarmt sich mit Schlüssel in der Hand. Im Hintergrund Umzugskartons.

Was ist eine Barkaution?

Sicherheit für den Vermieter

Eine Barkaution ist eine Geldsumme, die ein Mieter bei Beginn eines Mietverhältnisses als Sicherheit an den Vermieter übergibt. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für den Fall, dass der Mieter seine Verpflichtungen, wie die Zahlung der Miete oder die Pflege der Wohnung, nicht erfüllt. Die Barkaution wird auf einem speziellen Konto hinterlegt und dem Mieter am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Barkaution: Höhe und FälligkeitBarkaution: das gilt für VermieterAlternativen zur BarkautionRückzahlung der BarkautionHäufige Fragen

Barkaution: Höhe und Fälligkeit

Die Barkaution ist ein zentraler Bestandteil vieler Mietverträge in Deutschland. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit und gibt ihm die Möglichkeit, auf finanzielle Rücklagen zuzugreifen, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Höhe der Barkaution: gesetzliche Obergrenze

Die Höhe der Barkaution ist im deutschen Mietrecht klar geregelt. Gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf die Barkaution maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebskosten, also die reine Miete für die Nutzung der Wohnfläche. Diese gesetzliche Obergrenze schützt Mieter vor überhöhten Forderungen und stellt sicher, dass die finanzielle Belastung überschaubar bleibt.

Fälligkeit der Barkaution: Wann ist die Zahlung zu leisten?

Die Zahlung der Barkaution wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Das Gesetz erlaubt jedoch eine Zahlung in Raten. Der Mieter kann die Kaution in drei gleich großen monatlichen Teilbeträgen begleichen. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren Raten dann in den folgenden zwei Monaten. Dies bietet dem Mieter eine gewisse Flexibilität und mindert die finanzielle Belastung zu Beginn des Mietverhältnisses.

Form der Zahlung: Muss die Kaution bar gezahlt werden?

Entgegen dem Namen muss die Barkaution nicht unbedingt in bar gezahlt werden. Häufig wird die Kaution per Überweisung auf ein speziell eingerichtetes Mietkautionskonto eingezahlt. Dieses Konto wird getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt und muss verzinst werden. Die Zinserträge stehen dem Mieter zu.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Vereinbarung der Barkaution wird im Mietvertrag festgehalten und ist rechtlich bindend. Der Mietvertrag sollte die genaue Höhe der Kaution, die Art der Zahlung sowie den Verwendungszweck der Kaution klar regeln. Für den Vermieter ist die Barkaution eine wichtige Absicherung, um etwaige Schäden an der Mietsache oder ausstehende Mietzahlungen auszugleichen. Für den Mieter hingegen ist sie eine vertragliche Verpflichtung, die er mit dem Mietvertrag eingeht.

Das deutsche Mietrecht stellt sicher, dass die Kaution nicht missbraucht wird. Die bereits erwähnte Obergrenze schützt Mieter vor unverhältnismäßig hohen Forderungen. Zudem verpflichtet das Gesetz den Vermieter, die Kaution sicher und verzinst anzulegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses und einer angemessenen Prüfungsfrist, sofern keine Ansprüche seitens des Vermieters bestehen.

Hinweis: Bei Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bestenfalls an eine Rechtsberatung. Mit unserer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie am Rechtsschutz-Service-Telefon Antworten auf alle rechtlichen Fragen.

Barkaution: das gilt für Vermieter

Zu Beginn eines Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, eine Barkaution vom Mieter zu verlangen. Diese Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Ansprüche, die der Vermieter gegen den Mieter während oder nach der Mietzeit geltend machen könnte. Sobald die Kaution vom Mieter eingegangen ist, muss der Vermieter diese auf einem separaten, verzinsten Konto hinterlegen. Dieses Konto darf nicht mit dem persönlichen Vermögen des Vermieters vermischt werden, um sicherzustellen, dass die Kaution unabhängig vom Vermögen des Vermieters verwaltet wird.

Während der Mietzeit bleibt die Kaution unangetastet auf diesem Konto. Ausnahme: Sollte es während der Mietzeit bereits zu Mietrückständen kommen, könntet der Vermieter die Kaution zum Ausgleich nutzen. Die Zinsen, die auf die Kaution anfallen, gehören dem Mieter. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Zinsen dem Mieter bei der Rückzahlung der Kaution auszuzahlen.

Was, wenn der Mieter die Barkaution nicht zahlen kann?

Zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses drei Nettokaltmieten zu zahlen, ist manchmal finanziell schwierig zu stemmen – vor allem, da die Kaution aus der alten Wohnung meist noch nicht zurückgezahlt wurde. Mietern steht es jedoch gesetzlich zu, die Mietkaution in drei gleich großen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren Raten dann in den folgenden zwei Monaten.

Sollten Mieter auch dazu nicht in der Lage sein, gibt es Alternativen zur Barkaution, auf die wir im nächsten Abschnitt näher eingehen.

Alternativen zur Barkaution

Die Barkaution ist die gängigste Form der Mietkaution, aber nicht die einzige Option. Mieter und Vermieter können auch auf Alternativen zurückgreifen, die unter bestimmten Umständen flexibler oder vorteilhafter sein können. Zu den häufigsten Alternativen zählen die Mietkautionsversicherung, die Mietkautionsbürgschaft oder die Aufnahme eines Kredits.

Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die die Kautionssumme absichert. Der Mieter zahlt eine jährliche Versicherungsprämie und im Schadensfall springt die Versicherung ein, um den Kautionsanspruch des Vermieters zu befriedigen. Der Mieter bleibt jedoch verpflichtet, die von der Versicherung an den Vermieter ausgezahlten Beträge aus der versicherten Kautionssumme zurückzuzahlen.

Vorteile:

  • Es muss keine hohe Summe auf einmal hinterlegt werden.
  • Die Liquidität des Mieters bleibt erhalten.
  • Die Versicherung ist jederzeit – bei Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde – kündbar.

Nachteile:

  • Es fallen Kosten für die Versicherungsprämie an.
  • Der Mieter bleibt verpflichtet, die von der Versicherung an den Vermieter ausgezahlten Beträge aus der versicherten Kautionssumme zurückzuzahlen.

Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine häufig genutzte Alternative zur klassischen Barkaution. Bei dieser Variante übernimmt eine Bürgschaftsbank die Rolle des Bürgen für die Mietkaution. Der Mieter zahlt eine jährliche Gebühr, die in der Regel zwischen 5 % und 10 % der Kautionssumme liegt. Im Schadensfall, wie bei Mietrückständen oder Beschädigungen an der Wohnung, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen, und die Bürgschaftsbank übernimmt die Zahlung.

Vorteile:

  • Der Mieter muss nicht die volle Kautionssumme auf einmal hinterlegen, was die finanzielle Belastung reduziert.

Nachteile:

  • Die jährlichen Gebühren fallen an und sind auf lange Sicht teurer als eine Barkaution.
  • Der Mieter bleibt weiterhin verpflichtet, die Kosten für Schäden oder Mietrückstände zu tragen, die von der Bürgschaftsbank übernommen wurden.

Kredit zur Kautionsfinanzierung

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung der Mietkaution ist die Aufnahme eines Kredits. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit, den der Mieter bei einer Bank aufnimmt, um die Kaution zu bezahlen. Die Kreditraten werden dann monatlich an die Bank zurückgezahlt.

Vorteile:

  • Der Mieter kann die Kaution in voller Höhe stellen, falls die Ersparnisse nicht ausreichen.
  • Die Kreditraten können flexibel gestaltet werden und belasten das monatliche Budget nur moderat.

Nachteile:

  • Der Kredit muss zurückgezahlt werden, was zusätzliche monatliche Kosten bedeutet.
  • Im Vergleich zur Mietkautionsversicherung sind Zinsen und Gebühren häufig höher.

Fazit

Alternativen zur Barkaution bieten Mietern mehr Flexibilität und können insbesondere in finanziell angespannten Situationen entlastend wirken. Allerdings haben sie auch ihre Kosten und Risiken. Ob eine Mietkautionsbürgschaft, ein Kredit oder eine Mietkautionsversicherung die beste Wahl ist, hängt von den individuellen Umständen des Mieters ab. Es ist ratsam, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

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Rückzahlung der Barkaution: das müssen Mieter und Vermieter wissen

Die Rückzahlung der Barkaution ist ein zentraler Punkt bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten die relevanten Voraussetzungen, Fristen und möglichen Gründe für das Einbehalten oder Kürzen genau kennen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Rückzahlung der Barkaution

Die Barkaution wird in der Regel am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn der Mieter seine Pflichten erfüllt hat. Zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung gehören:

  • Rückgabe der Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand: Der Mieter muss die Wohnung in einem Zustand zurückgeben, der den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Normale Abnutzungsspuren sind akzeptabel, aber Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, können zu einem Einbehalt der Kaution führen.
  • Begleichung aller offenen Forderungen: Dazu gehören ausstehende Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und andere vertraglich vereinbarte Zahlungen.
  • Beendigung des Mietverhältnisses: Die Kaution wird erst nach der endgültigen Beendigung des Mietvertrags zurückgezahlt, nicht bereits während der laufenden Mietzeit.

Fristen und Formalitäten bei der Rückzahlung

Die Rückzahlung der Barkaution erfolgt nicht sofort nach der Wohnungsübergabe, sondern nach einer angemessenen Prüfungsfrist. Diese Frist gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung auf Schäden zu prüfen und ausstehende Betriebskostenabrechnungen zu erstellen.

  • Prüfungsfrist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber in der Praxis wird eine Frist von drei bis sechs Monaten als angemessen betrachtet. In einigen Fällen kann die Frist auch länger sein, wenn beispielsweise noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen.
  • Formalitäten: Der Vermieter muss die Kaution zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Dies erfolgt in der Regel per Überweisung auf das Konto des Mieters. Es empfiehlt sich, die Rückzahlung schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kuriose Gerichtsurteile zur Mietkaution

Beim Thema Mietkaution kann es ab und an zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen. Dabei kann es auch um teils kuriose Themen gehen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Ein Vermieter wollte 1.900 € von der 3.000 € hohen Mietkaution einbehalten, weil der Marmorboden im Bad durch Urinspritzer beschädigt wurde. Trotzdem entschied das Amtsgericht Düsseldorf, dass der Vermieter kein Recht hat, die Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen. Das Gericht argumentierte, dass das Urinieren im Stehen zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und immer noch weit verbreitet ist, trotz zunehmender Änderungen im Verhalten. Der Vermieter hätte den Mieter vorher auf die Empfindlichkeit des Marmorbodens hinweisen müssen. (Urt. v. 20.01.2015, Az. 42 c 10583/14)

Wer sich für solche Situationen rechtlich absichern möchte, kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen:

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Mietkautionsversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

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Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Das sollten Sie auch noch zur Barkaution wissen

In unserem FAQ-Bereich finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Barkaution.

  • Nein, Sie müssen die Kaution nicht in bar zahlen. In der Regel wird die Kaution per Banküberweisung auf ein spezielles Mietkautionskonto eingezahlt.

  • Um sicherzustellen, dass die Barkaution sicher angelegt wird, achten Sie darauf, dass der Vermieter die Kaution auf einem separaten, verzinsten Konto hinterlegt. Sie haben das Recht, vom Vermieter eine Bestätigung über die Anlage der Kaution zu erhalten, inklusive der Kontodaten und des Zinssatzes. Es gibt auch spezielle Mietkautionskonten, die Sie selbst eröffnen können. Von der Bank erhalten Sie dann eine Verpfändungsurkunde, die Sie an Ihren Vermieter weiterleiten können. Erst wenn er diese Urkunde zurückgibt, können Sie das Geld auf dem Konto zurückerhalten.

  • Nein, die Mietkautionsversicherung der Württembergischen darf nur bei neuen Mietverträgen abgeschlossen werden. Die Beantragung darf maximal 14 Tage nach Mietbeginn erfolgen.

Gut zu wissen

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