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Wer eine Wohnung mieten möchte, der muss eine Kaution als Sicherheit hinterlegen. Zumindest in der Regel. Manchmal finden sich nämlich Alternativen für die übliche Barkaution.
Lesedauer: 5 Minuten
Fester Bestandteil der allermeisten Mietverträge ist die Hinterlegung einer Mietkaution beim Vermieter. Dabei handelt sich um einen Geldbetrag, der das Dreifache der monatlichen Kaltmiete erreichen darf. Er dient dem Vermieter als Sicherheit, falls noch Forderungen bestehen sollten, nachdem das Mietverhältnis beendet wurde.
Das ist die übliche Praxis und wird die wenigsten Mieter überraschen. Die Preisfrage: Kann eine Wohnung auch ohne Mietkaution zu hinterlegen gemietet werden?
Um die Antwort in aller Kürze zu geben: Ja, theoretisch ist es absolut möglich, eine Wohnung zu mieten ohne dabei eine Mietkaution zu hinterlegen, bzw. diese sofort in voller Höhe tätigen zu müssen. In der Realität werden jedoch die wenigsten Vermieter auf jegliche Form von Sicherheit verzichten.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Optionen ohne MietkautionIst Mieten ohne Kaution sinnvoll?Häufige FragenDie Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf beispielsweise nicht beliebig hoch sein. Die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst:
Wie eben festgestellt: Ja, Mieten ohne Mietkaution ist möglich. Meistens wird allerdings eine Alternative zur Zahlung der Kaution verlangt. Die beschriebenen Methoden sind absolut gängig und anerkannt, wie der Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Bei anderen Konstellationen handelt es sich eher um Freundschaftsdienste oder besondere alternative Vereinbarungen.
Die Mietkautionsversicherung stellt eine Alternative zur traditionellen Barkaution dar. In diesem Fall übernimmt eine Versicherung wie die Württembergische die Rolle des Bürgen. Mieter zahlen hierfür eine jährliche Prämie, deren Höhe von der geforderten Kautionssumme abhängt. Nach Vertragsabschluss erhalten Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die sie dem Vermieter bzw. der Vermieterin als Sicherheit übergeben können.
Unser Tipp: Klären Sie vor Abschluss, ob Ihr Vermieter Mietkautionsversicherungen akzeptiert.
Eine weitere Option ist die Mietkautionsbürgschaft, bei der eine dritte Person, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen, für die Kaution bürgt. Mehrere Bürgen können gemeinsam für die Mietkaution einstehen. Die Bürgschaft dient dazu, potenzielle Schadensersatzansprüche des Vermieters bzw. der Vermieterin abzusichern. Voraussetzung ist, dass der Bürge oder die Bürgin nachweislich in der Lage ist, diese Verpflichtungen finanziell zu tragen.
Auch hier gilt: Vermieter müssen die Bürgschaft nicht akzeptieren.
Wer kurz vor dem Einzug feststellt, dass Umzug, Möbelkauf und Co. ein empfindliches Loch in die Haushaltskasse reißen, der kann mit seinem Vermieter eine Ratenzahlung für die Kautionssumme vereinbaren. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 551 BGB) haben Mieter die Möglichkeit, die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten zu begleichen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zwei Raten in den folgenden Monaten.
Ein Mietkautionsdepot bietet die Gelegenheit, die Kaution in Investmentfonds anzulegen. Häufig fällt dabei eine jährliche Gebühr für die Depotführung an. Alternativ können Sie ein solches Depot auch nutzen, um durch regelmäßige Einzahlungen die Kaution anzusparen. Wer frühzeitig mit dem Sparen beginnt, kann zusätzlich von Zinserträgen profitieren.
Anstelle einer klassischen Kaution können Mieter Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, ETFs oder Zertifikate als Sicherheit hinterlegen. Hierbei verpfänden Sie diese Wertpapiere an den Vermieter bzw. die Vermieterin. Gemäß § 1293 und § 1205 BGB ist es erforderlich, dass die Wertpapiere physisch übergeben werden und beide Parteien das Pfandrecht ausdrücklich vereinbaren.
Allerdings birgt diese Methode Risiken und ist wohlgemerkt äußerst selten in der Anwendung. Bei einem Wertverlust der Wertpapiere sinkt auch die Sicherheit für den Vermieter bzw. die Vermieterin. Daher sollte vertraglich geregelt sein, wie in solchen Fällen vorgegangen wird.
Einige Personengruppen können bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, dass die Mietkaution übernommen wird. Die Übernahme ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wird auch nur als Darlehen gewährt. Antragsteller müssen i.d. Regel entweder Grundsicherung, Sozialhilfe, oder eine Asylbewerberleistung beziehen.
Nur, um auch diese Option genannt zu haben: Wer unter Verwandten oder engen Freunden vermietet, der kann natürlich eine Konstellation eingehen, in der keine Mietkaution fällig wird. Verständlich, im Familien- und Freundeskreis herrscht großes Vertrauen. Wer allerdings wirklich auf Nummer Sicher gehen möchte, vereinbart selbst hier eine Mietkaution. Das tut der Freundschaft keinen Abbruch und im Ernstfall kann das Geld verwendet werden, um eventuelle Forderungen nach dem Auszug zu begleichen.
Wer für seine vorherige Wohnung eine Mietkaution in gleicher oder zumindest ähnlicher Höhe hinterlegt hatte, der kann diese (sobald sie überwiesen wird) direkt für die neue Wohnung einsetzen.
Vermieter verlangen eine Mietkaution, das ist die absolute Regel. Viele Vermieter akzeptieren außerdem Mietkautionsversicherungen oder Mietkautionsbürgschaften, also muss nicht jeder Mieter automatisch die mitunter empfindlich hohe Summe von drei Monatskaltmieten direkt zum Einzug aufbringen. Daher: Sollte Ihnen ein Angebot über eine Mietwohnung ohne Kaution begegnen, prüfen Sie dieses genau - eventuell verlangt der Vermieter Sicherheiten in anderer Form.
Dieser Ratgeberartikel kann nicht jedes denkbare individuelle Szenario abdecken, pauschal lässt sich definitiv jedoch festhalten: Die Kaution zu hinterlegen oder per Versicherung oder Bürgschaft anderweitig für Sicherheit zu sorgen, hat im Grunde nur Vorteile und ist absolut sinnvoll.
Falls Sie Fragen zur oben beschriebenen Mietkautionsversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Das kommt darauf an.
Im Grunde keine. Die Mietkautionsversicherung kostet einen monatlichen Beitrag, den Sie können. Andere Kosten entstehen durch ihren Abschluss nicht.
Vermieter tragen, sollten sie tatsächlich auf die Hinterlegung einer Mietkaution verzichten, ein sehr großes Risiko. Die wenigsten dies tatsächlich tun und fremde Personen ohne Sicherheit in ihre Mietobjekte einziehen lassen.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist die Alternative zur klassischen Mietkaution, bei der eine Bank oder Versicherung als Bürge für den Mieter eintritt.
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Mietkautionsversicherung