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Die Mietkautions­bürgschaft: Alle Vorteile, Nachteile und Kosten auf einen Blick

Eine Mietkautionsbürgschaft ist die Alternative zur klassischen Mietkaution, bei der eine Bank oder Versicherung als Bürge für den Mieter eintritt.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Ein Mann und eine Frau im Rollstuhl essen eine Pizza in einem leeren Raum mit Umzugskartons, ein Hund schaut ihnen dabei zu.

Was ist eine Mietkautions­bürgschaft und wofür braucht man sie?

Wichtige Sicherheit bei Schäden oder Mietausfall

Anstatt eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten an den Vermieter zu überweisen, hinterlegt der Mieter eine Bürgschaftsurkunde. Der Bürge - das können eine Versicherung, eine Bank, ein gesonderter Anbieter für genau solche Mietkautionsbürgschaften oder sogar Privatpersonen wie Verwandte und Freunde sein - garantiert dem Vermieter, dass er bei Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen einspringt.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Vor- und NachteileSo funktioniert die BürgschaftWer kann sonst bürgen?Kosten und HöheHäufige Fragen

Mietkautions­bürgschaft versus Miet­kautions­versicherung

Eine Mietkautionsversicherung und eine Mietkautionsbürgschaft sind im Grunde genommen das Gleiche. Beide Begriffe beschreiben eine Form der Absicherung für den Vermieter, bei der ein Drittanbieter anstelle des Mieters eine Sicherheit - die Mietkaution - stellt.

  • Mietkautionsversicherung: Der Begriff "Mietkautionsversicherung" wird oft verwendet, um zu betonen, dass es sich um ein Versicherungsprodukt handelt. Bei einer Mietkautionsversicherung zahlt der Mieter eine regelmäßige Versicherungsprämie an den Anbieter, der im Gegenzug dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde übergibt. Diese Urkunde garantiert dem Vermieter, dass der Versicherer im Schadensfall einspringt.
  • Mietkautionsbürgschaft: Der Begriff "Mietkautionsbürgschaft" beschreibt genau das Gleiche, aber der Fokus liegt hier mehr auf der Funktion als Bürgschaft. Es wird betont, dass ein Dritter für die Verbindlichkeiten des Mieters gegenüber dem Vermieter bürgt.

Die Vor- und Nach­teile der Miet­kautions­bürgschaft

Eine Kaution für die Traumwohnung nicht in bar hinterlegen zu müssen hat mehrere eindeutige Vorteile. Allerdings sind auch ein paar Dinge zu beachten - und es gibt keine Garantie, dass die oder der Vermieter der Kaution per Bürgschaft zustimmt.

Mietkautionsbürgschaft: Vor- und Nachteile für Mieter

Vorteile für MieterNachteile für Mieter

Liquidität: Der Mieter muss keine hohe Kautionssumme aufbringen und hat dadurch mehr finanziellen Spielraum.

Bonitätsprüfung: Die meisten Anbieter führen vor Abschluss eine Bonitätsprüfung durch – für Personen mit SCHUFA-Eintrag kann das nachteilig sein.

Flexibilität: Der Mieter kann die Mietkautionsbürgschaft jederzeit kündigen, wenn er zum Beispiel die Kaution bar hinterlegen möchte.

Nicht universell akzeptiert: Manche Vermieter lehnen die Mietkautionsbürgschaft ab.

Günstige Beiträge: Der Beitrag für die Kautionsversicherung ermittelt sich abhängig von der Höhe der Mietkaution und fällt meist nicht hoch aus.

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Vor- und Nachteile für Vermieter

Vorteile für VermieterNachteile für Vermieter

Sicherheit: Der Vermieter hat eine zuverlässige Sicherheit durch einen professionellen Bürgen.

Bonitätsrisiko des Bürgen: Je nach Anbieter besteht die Gefahr, dass der Bürge in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann.

Einfachheit: Die Verwaltung der Kaution entfällt, da keine Kautionskonten geführt werden müssen.

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Unkomplizierte Schadenabwicklung: Vermieter profitieren im Fall der Fälle von einer schnellen und einfachen Schadenabwicklung.

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Wann und für wen ist eine Miet­kautions­bürgschaft sinnvoll?

Die Mietkautionsbürgschaft ist besonders für Mieter sinnvoll, die nicht sofort eine große Summe für die Kaution aufbringen können oder wollen. Auch für Vermieter, die eine professionelle Absicherung bevorzugen, kann sie von Vorteil sein.

  • Ihnen ist wichtig, die finanziellen Mittel lieber auf dem eigenen Konto als dem Ihres Vermieters zu wissen.
  • Sie kann auch sinnvoll sein, wenn die Rückzahlung der Barkaution Ihrer letzten Wohnung noch auf sich warten lässt und Sie genau jetzt die Chance haben, die neue Wohnung zu ergattern.
  • Ein Umzug kostet Geld, neue Einrichtung genauso - die Mietkaution sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld für die wirklich wichtigen Dinge ausgeben können.

Wie genau funktioniert die Miet­kautions­bürgschaft?

Wer eine neue Wohnung im Auge hat oder bereits in der engeren Auswahl seines potenziellen neuen Vermieters ist, der kann mit der Suche nach einem geeigneten Anbieter einer Mietkautionsbürgschaft - bei der Württembergischen Mietkautionsversicherung - beginnen.

Abschluss einer Mietkautions­bürgschaft

Alles beginnt mit der Auswahl eines Anbieters. Mit diesen 4 Schritten gelangen Sie an Ihre Mietkautionsbürgschaft.

1. Auswahl des Bürgschaftsanbieters

  • Der Mieter sucht einen geeigneten Bürgschaftsanbieter, meist eine Bank oder Versicherung, die Mietkautionsbürgschaften anbietet.

2. Antragsstellung durch den Mieter

Der Mieter stellt einen Antrag bei dem ausgewählten Bürgschaftsunternehmen. Bei der Württembergischen erfolgt das im Handumdrehen online oder bei Ihrer persönlichen Beraterin oder Berater.

Im Antrag gibt der Mieter seine Daten sowie Informationen zum Mietverhältnis an, wie z. B. die Höhe der Miete und die Kautionssumme.

3. Bonitätsprüfung durch das Bürgschafts­unternehmen

  • Das Bürgschaftsunternehmen führt eine Bonitätsprüfung des Mieters durch, um dessen Zahlungsfähigkeit zu bewerten.
  • In vielen Fällen wird eine SCHUFA-Abfrage durchgeführt, um das Risiko für den Anbieter einzuschätzen.

4. Ausstellung der Bürgschaftsurkunde

  • Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung stellt das Bürgschaftsunternehmen eine Bürgschaftsurkunde aus.
  • Diese Urkunde wird dem Mieter zugeschickt, der sie dann an den Vermieter übergibt.
  • Die Bürgschaftsurkunde dient dem Vermieter als Sicherheit, dass das Bürgschaftsunternehmen im Schadensfall leistet.

So wird die Mietbürgschaft beendet

Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass sowohl Vermieter als auch Mieter im Mietverhältnis entsprechend abgesichert sind, und dass die Schadenregulierung klar und strukturiert abläuft.

1. Beendigung des Mietverhältnisses

  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung überprüft der Vermieter den Zustand der Immobilie.
  • Wenn keine Schäden vorliegen und alle Mietzahlungen geleistet wurden, benötigt der Vermieter die Bürgschaft nicht mehr.

2. Rückgabe der Bürgschaftsurkunde

  • Der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde an das Bürgschaftsunternehmen zurück.
  • Das Bürgschaftsunternehmen erstellt daraufhin eine Abschlussrechnung und beendet die Bürgschaft formell.

3. Kündigung der Bürgschaft durch den Mieter

  • Der Mieter kann die Bürgschaft offiziell kündigen, nachdem er die Bestätigung des Vermieters über die Rückgabe der Urkunde erhalten hat.
  • Die Zahlung der Gebühren endet ab diesem Zeitpunkt.

Und was geschieht im Schadenfall?

Aus Perspektive von Vermietern ist die Mietkautionsbürgschaft vor allem ihrer Einfachheit im Schadenfall wegen so beliebt.

1. Schadenmeldung durch den Vermieter

  • Tritt ein Schaden an der Mietwohnung auf oder bleiben Mietzahlungen aus, kann der Vermieter seine Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.
  • Der Vermieter wendet sich an das Bürgschaftsunternehmen und reicht eine Schadensmeldung ein, inklusive aller erforderlichen Nachweise (z. B. Fotos des Schadens, Kostenvoranschläge, ausstehende Mietzahlungen).

2. Prüfung der Schadens­meldung durch das Bürgschafts­unternehmen

  • Das Bürgschaftsunternehmen prüft die Schadensmeldung des Vermieters auf ihre Rechtmäßigkeit.
  • Es wird überprüft, ob der gemeldete Schaden tatsächlich unter die Bürgschaft fällt und ob die geforderte Summe gerechtfertigt ist.

3. Auszahlung an den Vermieter

  • Nach positiver Prüfung zahlt das Bürgschaftsunternehmen die geforderte Summe direkt an den Vermieter aus.
  • Der Vermieter ist dadurch für den entstandenen Schaden oder Mietausfall entschädigt.

4. Rückforderung durch das Bürgschaftsunternehmen vom Mieter

  • Nach der Auszahlung wendet sich das Bürgschaftsunternehmen an den Mieter, um die gezahlte Summe zurückzufordern.
  • Der Mieter muss den Betrag in voller Höhe an das Bürgschaftsunternehmen zurückzahlen.

Alternativen: Wer kann sonst für die Miet­kaution bürgen?

Für eine Mieterin oder einen Mieter zu bürgen ist nicht nur Finanzhäusern und Versicherungen erlaubt. Es ist auch möglich, andere Firmen, Einrichtungen oder Privatpersonen für sich bürgen zu lassen. Immer vorausgesetzt, die oder der Vermieter akzeptiert die Bürgschaft.

Wenn die Eltern bürgen: Häufige Alternative für junge Menschen

Bei jungen Menschen, die für ihr Studium oder eine Ausbildung in die erste eigene Wohnung ziehen, sind Bürgschaften durch die Eltern gar nicht so selten. Hier treten also die Eltern als "Dritte" für ihr Kind ein und geben Vermieterin oder Vermieter die Sicherheit der Kaution.

Bürgschaft durch den Arbeitgeber

Die Not im Ringen um begehrte Fachkräfte macht so manches Unternehmen besonders erfinderisch: Es kommt mitunter vor, dass Arbeitgeber neuen Angestellten, die eigens für die Stelle in die Nähe des Betriebes ziehen, die Mietkautionsbürgschaft stellen. Hier tritt also der Betrieb als Bürge bei Vermieterin oder Vermieter auf.

Bank- oder Avalbürgschaft

Wer "per Aval" unterschreibt, der bürgt für jemanden. Diese altertümlich anmutende Art, von einer Mietkautionsbürgschaft durch eine Bank zu sprechen, stammt aus dem Italienischen. Um den Exkurs in die Finanzgeschichte wieder zu beenden: Mietkautionsbürgschaften durch Banken sind, so wie der Abschluss einer Mietkautionsversicherung bei einem Versicherer, absolut üblich und es gibt viele Angebote am Markt. Sie werden als "Bankaval" oder "Mietaval" bezeichnet.

Die beliebteste Alternative zur Barkaution: Bürgschaft durch eine Versicherung

Beim Abschluss einer Mietkautionsversicherung erhält der Kunde oder die Kundin eine Bürgschaftsurkunde des Versicherers und kann diese dann an den Vermieter oder an die Vermieterin übergeben. Der Abschluss ist oft online möglich und der Versicherer garantiert einen schnellen Versand der Urkunde.

Vermieter dürfen auch alternative Bürgschaften ablehnen

Auch hier gilt: Vermieter müssen die Alternative nicht akzeptieren, so wie sie auch die Mietkautionsversicherung oder die Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptieren müssen, bzw. schlicht ablehnen können.

Kosten und Höhe einer Mietbürgschaft

Der einzige und somit wichtigste Faktor für die Höhe Ihrer individuellen Mietkautionsbürgschaft, bzw. -Versicherung ist die Höhe Ihrer Mietkaution. Je höher diese liegt, desto höher Ihr monatlicher, bzw. jährlicher Beitrag.

Den Beitrag für Ihre Mietkautionsversicherung berechnen Sie bei uns einfach online.

Wie hoch darf die Kaution maximal sein?

Der Gesetzgeber schützt Mieter vor astronomischen Kautionsforderungen durch Vermieter. Erlaubt sind Kautionen maximal in der Höhe von drei monatlichen Kaltmieten.

  • Beispielrechnung: Sven hat soeben sein Abitur gemacht und zieht für sein Studium in die Stadt. Er bekommt eine 1-Zimmer Wohnung für 500 € Kaltmiete im Monat zugesagt. Sein Vermieter verlangt die maximale gesetzlich erlaubte Mietkaution: Das dreifache der Monatskaltmiete, also 1.500 €.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Mietkautionsversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben Rechte und Pflichten in Sachen Mietkautionsversicherung, bzw. -Bürgschaft.

ParteiRechtePflichten

Mieter

  • Nutzung der Versicherung zur Sicherung der Kaution
  • Kündigung der Versicherung nach Mietende

  • Zahlung des Beitrags
  • Rückzahlung im Schadensfall
  • Korrekte Angaben im Antrag

Vermieter

  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Schäden
  • Prüfung der Schadensansprüche

  • Rückgabe der Urkunde nach Mietende

Häufige Fragen

Das fragen unsere Kunden zur Mietkautions­bürgschaft

Hier sammeln wir alles, was Sie wissen möchten rund um die Mietkaution und Bürgschaften.

    • Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt der Versicherer dem Vermieter die angeforderte Mietkaution nach einer angemessenen Wartezeit aus und verlangt dieses Geld dann vom Mieter zurück. Sind die Forderungen nicht gerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein gegen den Vermieter zu klagen.
    • Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern kann der Mieter dem Auszahlungswunsch des Vermieters direkt widersprechen. Der Versicherer zahlt die Kaution erst aus, wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

    Die Württembergische Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

  • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, bei der der Bürge (also die Person oder das Unternehmen, das für die Schulden eines anderen einsteht) besonders stark in die Verantwortung genommen wird.

    Normalerweise könnte ein Bürge verlangen, dass der Gläubiger das Geld vom Hauptschuldner eintreibt. Das nennt man die "Einrede der Vorausklage". Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf dieses Recht.

    Das bedeutet:

    • Der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher den Hauptschuldner verklagen oder sein Geld von ihm einfordern zu müssen.
    • Der Bürge muss also sofort zahlen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, ohne dass erst langwierige rechtliche Schritte gegen den Hauptschuldner notwendig sind.
  • Die Mietkautionsversicherung ist - obwohl sie mit Miete, Wohnen und Eigentum zu tun hat - weder eine Hausratversicherung, noch eine Wohngebäudeversicherung. Ihr Zweck besteht - stark vereinfacht - vielmehr in einem "Versprechen" über die Liquidität des potenziellen Mieters und der Zusage, im Ernstfall für die anfallende Mietkaution aufzukommen.

    • Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt.
    • Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft über genau diese Mietkaution. Eine dritte Partei - meist eine Versicherung oder eine Bank, wie oben beschrieben können es jedoch auch Eltern, Arbeitgeber oder andere Personen sein - bürgt hier für den Mieter. Ganz buchstäblich gesprochen: Jemand anderes verspricht hiermit dem Vermieter, für eventuelle Schäden in der Wohnung oder ausbleibende Mietzahlungen einzustehen. Akzeptiert der Vermieter die Bürgschaft, muss der Mieter kein Geld für die Kaution überweisen.
  • Die Mietkautionsversicherung der Württembergischen kann jederzeit gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass uns die Originalbürgschaftsurkunde zurückgeben wird.

  • Jedes Unternehmen kann seine eigenen Regeln zur Vergabe von Mietkautionsbürgschaften aufsetzen, versteht sich. Üblich ist in vielen Fällen eine SCHUFA-Prüfung. Das gibt dem Wohnungseigentümer, als auch uns Sicherheit. Eine Mietkautionsversicherung ist meistens nicht ohne SCHUFA-Prüfung möglich. Vermieter sind guten Mietern oftmals dankbar und geben die schicke neue Wohnung gerne ab, wenn die SCHUFA keine Einträge vorweist.

  • Bleibt die Miete aus, bis der Mietvertrag gekündigt werden muss, ist das ein klassischer "Schadenfall", in der die Mietkautionsbürgschaft zum Tragen kommt. Der Vermieter kann die ausbleibenden Zahlungen vom Bürgen einfordern.

Gut zu wissen

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