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Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das für die Hinterlegung der Mietkaution verwendet wird. Dies dient als Sicherheit für den Vermieter. Erfahren Sie hier mehr über Vor- und Nachteile, Eröffnung sowie Alternativen zum Kautionskonto.
Lesedauer: 7 Minuten
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das für die Hinterlegung der Mietkaution verwendet wird, die ein Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags an den Vermieter zahlt. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, wie zum Beispiel die Nichtzahlung der Miete oder Schäden an der Wohnung.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
So funktioniert ein MietkautionskontoVor- und Nachteile eines MietkautionskontosSo eröffnen Sie ein MietkautionskontoAlternativen zum KautionskontoHäufige FragenEin Mietkautionskonto oder Kautionssparbuch kann entweder vom Mieter oder vom Vermieter eröffnet werden.
Eröffnet der Mieter das Mietkautionskonto, dann zahlt er dort die Kaution ein und erhält von der Bank eine Verpfändungsurkunde. Diese Urkunde wird als Sicherheit an den Vermieter weitergeleitet. Erst wenn der Vermieter die Urkunde nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgibt, kann der Mieter die Mietkaution zurückerhalten.
Alternativ kann auch der Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnen. In diesem Fall überweist der Mieter die Kaution in der Regel auf das Konto des Vermieters (eine Barkaution ist auch möglich) und dieser legt den Betrag auf ein separates Mietkautionskonto. Die Mietkaution muss getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt werden und darf – solange das Mietverhältnis besteht – nicht verwendet werden.
Das Geld auf dem Mietkautionskonto wird in der Regel verzinst. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden am Ende des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution zurückgezahlt. Ist das Konto vom Mieter eröffnet, kann für die Zinsen auch direkt ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Spezielle Mietkautionskonten werden in der Regel jedoch sehr niedrig verzinst. Die angefallenen Zinsen müssen, falls kein Freistellungsauftrag angewendet werden kann, versteuert werden.
Hat der Vermieter das Konto eröffnet, ist er verpflichtet, jährlich eine Abrechnung über die angefallenen Zinserträge an den Mieter zu senden. Die Versteuerung der angefallenen Zinsen ist abhängig davon, wie der Vermieter die Kaution angelegt hat. Fragen Sie in dem Fall am besten einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.
Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution wieder zurückzuzahlen. Dafür steht ihm eine angemessene Frist zur Verfügung. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgelegt, in der Praxis werden drei bis sechs Monate als angemessen betrachtet. Ist die Betriebskostenabrechnung noch offen, kann die Frist auch länger sein.
Hat der Mieter das Konto eröffnet, hat dies einen entscheidenden Vorteil für ihn: Bei der Auflösung des Kontos zahlt die Bank die Kaution direkt an den Mieter aus. Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters, dann geht das Geld zunächst auf dessen Referenzkonto und er muss es im nächsten Schritt an den Mieter auszahlen.
Wichtig: Die Mietkaution oder ein Teil davon darf vom Vermieter nur einbehalten werden, wenn es noch offene Forderungen gibt oder die Mietsache nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde. Normale Abnutzungsspuren sind dabei ausgeschlossen, aber Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, können mit der Kaution bezahlt werden.
Mietkautionskonten sind bei verschiedenen Banken kostenfrei erhältlich, andere verlangen eine zweistellige Eröffnungsgebühr. Sollten Kosten anfallen, muss diese üblicherweise der Vermieter tragen – insbesondere, wenn er das Konto eröffnet. Hat der Mieter ein Kautionskonto eröffnet und es an den Vermieter verpfändet, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme. In diesem Fall können sich die Mietparteien frei einigen, wer die Kosten trägt.
Ein Mietkautionskonto ist in den meisten Fällen sinnvoll, es hat sowohl Vor- als auch Nachteile für Mieter und Vermieter. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
Die Eröffnung des Mietkautionskontos kann entweder durch den Mieter oder den Vermieter erfolgen, wobei der Prozess je nach Verantwortlichem leicht variieren kann. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für beide Fälle:
Wenn der Mieter das Mietkautionskonto eröffnet, hat er die Kontrolle über das Konto und kann sicherstellen, dass die Kaution ordnungsgemäß hinterlegt und verzinst wird.
Schritte zur Eröffnung:
Wenn der Vermieter das Mietkautionskonto eröffnet, sorgt er dafür, dass die Kaution sicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen verwahrt wird.
Schritte zur Eröffnung:
Beim Start eines neuen Mietverhältnisses kann es finanziell herausfordernd sein, drei Nettokaltmieten als Kaution zu hinterlegen – besonders, wenn die Kaution aus der vorherigen Wohnung noch nicht zurückgezahlt wurde. Gesetzlich haben Mieter jedoch das Recht, die Mietkaution in drei gleichmäßigen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren Raten werden dann in den folgenden zwei Monaten gezahlt.
Sollten Mieter auch dazu nicht in der Lage sein, gibt es Alternativen zur Mietkaution wie die Mietkautionsbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.
Falls Sie noch offene Fragen zur Mietkautionsversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach dem Auszug. Dieser Zeitraum ist nötig, damit der Vermieter alle offenen Forderungen, wie z. B. ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder mögliche Schäden an der Wohnung, prüfen kann. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber die Rechtsprechung sieht diesen Zeitraum als angemessen an. In Einzelfällen, etwa wenn die Nebenkostenabrechnung länger dauert, kann sich die Rückzahlung verzögern.
Wenn der Vermieter die Kaution nach einer angemessenen Frist nicht zurückzahlt, sollte der Mieter zunächst schriftlich eine Frist zur Rückzahlung setzen. Falls der Vermieter darauf nicht reagiert, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie z. B. eine Mahnung oder das Einschalten eines Anwalts. Im Extremfall kann die Kaution gerichtlich eingefordert werden. Dabei kann Sie unsere Mieterrechtsschutzversicherung unterstützen. Es ist ratsam, alle Forderungen und den Zustand der Wohnung bei Auszug genau zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
Ja, theoretisch kann die Mietkaution auch in bar an den Vermieter übergeben werden. Allerdings ist dies nicht zu empfehlen, da die Barzahlung weniger transparent und schwieriger nachzuweisen ist. Der Mieter sollte darauf bestehen, die Kaution auf ein separates Mietkautionskonto zu überweisen, um sicherzustellen, dass das Geld ordnungsgemäß verwaltet und verzinst wird. Wenn eine Barzahlung dennoch vereinbart wird, sollte unbedingt eine Quittung erstellt und aufbewahrt werden, die den Betrag und das Datum der Zahlung bestätigt.
Theoretisch ist das möglich, wenn sich beide Mietparteien darauf einigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tagesgeldkonto zusätzlich ein Treuhandkonto sein muss. Das ist bei einem Tagesgeldkonto nicht automatisch gegeben, sondern muss extra von der Bank so eingerichtet werden.
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