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Mietkautionskonto: Das müssen Mieter und Vermieter wissen.

Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das für die Hinterlegung der Mietkaution verwendet wird. Dies dient als Sicherheit für den Vermieter. Erfahren Sie hier mehr über Vor- und Nachteile, Eröffnung sowie Alternativen zum Kautionskonto.

Lesedauer: 7 Minuten

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Was ist ein Mietkautionskonto?

Das Konto für die Mietkaution

Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das für die Hinterlegung der Mietkaution verwendet wird, die ein Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags an den Vermieter zahlt. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, wie zum Beispiel die Nichtzahlung der Miete oder Schäden an der Wohnung.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

So funktioniert ein MietkautionskontoVor- und Nachteile eines MietkautionskontosSo eröffnen Sie ein MietkautionskontoAlternativen zum KautionskontoHäufige Fragen

Zinsen, Auszahlung und Kosten: So funktioniert ein Mietkautionskonto

Ein Mietkautionskonto oder Kautionssparbuch kann entweder vom Mieter oder vom Vermieter eröffnet werden.

Eröffnet der Mieter das Mietkautionskonto, dann zahlt er dort die Kaution ein und erhält von der Bank eine Verpfändungsurkunde. Diese Urkunde wird als Sicherheit an den Vermieter weitergeleitet. Erst wenn der Vermieter die Urkunde nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgibt, kann der Mieter die Mietkaution zurückerhalten.

Alternativ kann auch der Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnen. In diesem Fall überweist der Mieter die Kaution in der Regel auf das Konto des Vermieters (eine Barkaution ist auch möglich) und dieser legt den Betrag auf ein separates Mietkautionskonto. Die Mietkaution muss getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt werden und darf – solange das Mietverhältnis besteht – nicht verwendet werden.

Zinsen und Steuern eines Mietkautionskontos

Das Geld auf dem Mietkautionskonto wird in der Regel verzinst. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden am Ende des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution zurückgezahlt. Ist das Konto vom Mieter eröffnet, kann für die Zinsen auch direkt ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Spezielle Mietkautionskonten werden in der Regel jedoch sehr niedrig verzinst. Die angefallenen Zinsen müssen, falls kein Freistellungsauftrag angewendet werden kann, versteuert werden.

Hat der Vermieter das Konto eröffnet, ist er verpflichtet, jährlich eine Abrechnung über die angefallenen Zinserträge an den Mieter zu senden. Die Versteuerung der angefallenen Zinsen ist abhängig davon, wie der Vermieter die Kaution angelegt hat. Fragen Sie in dem Fall am besten einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Auszahlung des Mietkautionskontos

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution wieder zurückzuzahlen. Dafür steht ihm eine angemessene Frist zur Verfügung. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgelegt, in der Praxis werden drei bis sechs Monate als angemessen betrachtet. Ist die Betriebskostenabrechnung noch offen, kann die Frist auch länger sein.

Hat der Mieter das Konto eröffnet, hat dies einen entscheidenden Vorteil für ihn: Bei der Auflösung des Kontos zahlt die Bank die Kaution direkt an den Mieter aus. Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters, dann geht das Geld zunächst auf dessen Referenzkonto und er muss es im nächsten Schritt an den Mieter auszahlen.

Wichtig: Die Mietkaution oder ein Teil davon darf vom Vermieter nur einbehalten werden, wenn es noch offene Forderungen gibt oder die Mietsache nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde. Normale Abnutzungsspuren sind dabei ausgeschlossen, aber Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, können mit der Kaution bezahlt werden.

Kosten eines Mietkautionskontos

Mietkautionskonten sind bei verschiedenen Banken kostenfrei erhältlich, andere verlangen eine zweistellige Eröffnungsgebühr. Sollten Kosten anfallen, muss diese üblicherweise der Vermieter tragen – insbesondere, wenn er das Konto eröffnet. Hat der Mieter ein Kautionskonto eröffnet und es an den Vermieter verpfändet, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme. In diesem Fall können sich die Mietparteien frei einigen, wer die Kosten trägt.

Vor- und Nachteile eines Mietkautionskontos

Ein Mietkautionskonto ist in den meisten Fällen sinnvoll, es hat sowohl Vor- als auch Nachteile für Mieter und Vermieter. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Vorteile des Mietkautionskontos

  • Sicherheit: Das Geld der Mietkaution ist auf einem Mietkautionskonto getrennt vom regulären Bankkonto angelegt. Damit ist es sowohl vom Zugriff des Mieters als auch vom Vermieter geschützt.
  • Einfachere Abwicklung: Ein Mietkautionskonto bietet für beide Mietparteien eine klare, rechtlich abgesicherte Methode, um die Kaution zu verwalten.

Nachteile des Mietkautionskontos

  • Niedrige Zinsen: Kautionskonten werden in der Regel sehr niedrig verzinst.
  • Gebühren: Manche Banken erheben Kontoeröffnungsgebühren.
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So eröffnen Sie ein Mietkautionskonto

Die Eröffnung des Mietkautionskontos kann entweder durch den Mieter oder den Vermieter erfolgen, wobei der Prozess je nach Verantwortlichem leicht variieren kann. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für beide Fälle:

Eröffnung durch den Mieter

Wenn der Mieter das Mietkautionskonto eröffnet, hat er die Kontrolle über das Konto und kann sicherstellen, dass die Kaution ordnungsgemäß hinterlegt und verzinst wird.

Schritte zur Eröffnung:

  1. Bank auswählen: Der Mieter wählt eine Bank aus, die Mietkautionskonten anbietet. Dies kann die Hausbank sein oder eine andere Bank, die attraktive Konditionen bietet.
  2. Kontotyp wählen: Bei der Bank sollte der Mieter nach einem speziellen Mietkautionskonto fragen. In der Regel handelt es sich dabei um ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto, das auf den Namen des Mieters läuft, aber verpfändet wird.
  3. Kontoeröffnungsantrag ausfüllen: Der Mieter füllt den Antrag zur Kontoeröffnung aus. In diesem Formular wird der Vermieter als Begünstigter der Verpfändung angegeben.
  4. Verpfändungserklärung unterschreiben: Zusammen mit dem Kontoeröffnungsantrag muss der Mieter eine Verpfändungserklärung unterschreiben, die sicherstellt, dass die Bank die Kaution nur mit Zustimmung des Vermieters freigeben kann.
  5. Kaution einzahlen: Nach der Eröffnung des Kontos zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution ein. In der Regel beträgt diese bis zu drei Nettokaltmieten.
  6. Verpfändungsurkunde an den Vermieter übergeben: Die Bank erstellt eine Verpfändungsurkunde, die der Mieter dem Vermieter übergibt. Diese Urkunde bestätigt, dass die Kaution auf dem Konto hinterlegt ist und der Vermieter als Begünstigter eingetragen ist.

Eröffnung durch den Vermieter

Wenn der Vermieter das Mietkautionskonto eröffnet, sorgt er dafür, dass die Kaution sicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen verwahrt wird.

Schritte zur Eröffnung:

  1. Bank auswählen: Der Vermieter wählt eine Bank aus, bei der er das Mietkautionskonto eröffnen möchte. Hierbei kann es sich um seine Hausbank oder eine andere Bank handeln, die spezielle Konditionen für Mietkautionskonten bietet.
  2. Kontotyp wählen: Der Vermieter beantragt bei der Bank ein Mietkautionskonto. Es handelt sich meist um ein Treuhandkonto oder ein Sperrkonto, das auf den Namen des Mieters lautet, aber vom Vermieter verwaltet wird.
  3. Kontoeröffnungsantrag ausfüllen: Der Vermieter füllt den Antrag zur Eröffnung des Kontos aus. Dabei wird der Mieter als Inhaber des Kontos eingetragen, während der Vermieter als Treuhänder fungiert.
  4. Verpfändungserklärung ausfüllen: Der Vermieter stellt sicher, dass eine Verpfändungserklärung vorhanden ist, die die Bedingungen für die Freigabe der Kaution regelt.
  5. Kaution entgegennehmen und einzahlen: Der Vermieter nimmt die Kaution vom Mieter entgegen (meist durch Überweisung) und zahlt sie auf das neu eröffnete Mietkautionskonto ein.
  6. Kontoauszug an den Mieter übergeben: Der Vermieter übergibt dem Mieter einen Nachweis (Kontoauszug oder eine Bestätigung der Bank), dass die Kaution ordnungsgemäß hinterlegt wurde.

Alternativen zum Kautionskonto

Beim Start eines neuen Mietverhältnisses kann es finanziell herausfordernd sein, drei Nettokaltmieten als Kaution zu hinterlegen – besonders, wenn die Kaution aus der vorherigen Wohnung noch nicht zurückgezahlt wurde. Gesetzlich haben Mieter jedoch das Recht, die Mietkaution in drei gleichmäßigen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren Raten werden dann in den folgenden zwei Monaten gezahlt.

Sollten Mieter auch dazu nicht in der Lage sein, gibt es Alternativen zur Mietkaution wie die Mietkautionsbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Mietkautionsversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

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Häufige Fragen

Mietkautionskonto: noch Fragen?

Hier finden Sie weitere Antworten.

  • Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach dem Auszug. Dieser Zeitraum ist nötig, damit der Vermieter alle offenen Forderungen, wie z. B. ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder mögliche Schäden an der Wohnung, prüfen kann. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber die Rechtsprechung sieht diesen Zeitraum als angemessen an. In Einzelfällen, etwa wenn die Nebenkostenabrechnung länger dauert, kann sich die Rückzahlung verzögern.

  • Wenn der Vermieter die Kaution nach einer angemessenen Frist nicht zurückzahlt, sollte der Mieter zunächst schriftlich eine Frist zur Rückzahlung setzen. Falls der Vermieter darauf nicht reagiert, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie z. B. eine Mahnung oder das Einschalten eines Anwalts. Im Extremfall kann die Kaution gerichtlich eingefordert werden. Dabei kann Sie unsere Mieterrechtsschutzversicherung unterstützen. Es ist ratsam, alle Forderungen und den Zustand der Wohnung bei Auszug genau zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

  • Ja, theoretisch kann die Mietkaution auch in bar an den Vermieter übergeben werden. Allerdings ist dies nicht zu empfehlen, da die Barzahlung weniger transparent und schwieriger nachzuweisen ist. Der Mieter sollte darauf bestehen, die Kaution auf ein separates Mietkautionskonto zu überweisen, um sicherzustellen, dass das Geld ordnungsgemäß verwaltet und verzinst wird. Wenn eine Barzahlung dennoch vereinbart wird, sollte unbedingt eine Quittung erstellt und aufbewahrt werden, die den Betrag und das Datum der Zahlung bestätigt.

  • Theoretisch ist das möglich, wenn sich beide Mietparteien darauf einigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tagesgeldkonto zusätzlich ein Treuhandkonto sein muss. Das ist bei einem Tagesgeldkonto nicht automatisch gegeben, sondern muss extra von der Bank so eingerichtet werden.

Gut zu wissen

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