Zukunft

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente ist eine Grundversorgung für die Zeit nach Ihrem Berufsleben. Sie müssen selbst zusätzlich vorsorgen, um Ihren geschaffenen Lebensstandard zu halten.

Lesedauer: 4 Minuten

  • Junge Frau sitzt lächelnd vor einem Laptop mit einem Kaffee

Die gesetzliche Rentenversicherung: Was ist wichtig?

Was können Sie von der gesetzlichen Rente mit 67 erwarten?

Wir werden immer älter. Im heutigen System müssen die Arbeitnehmer für immer mehr Rentner die Rente finanzieren.

Die volle staatliche Rente gibt es erst mit 67 Jahren. Für alle die 1947 oder später geboren sind, wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Der Geburtsjahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, der bis 67 arbeiten muss, um die volle Rente zu bekommen. Sie wird nur noch eine Grundversorgung im Alter darstellen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

BeispielrechnungDurchschnittliche VersicherungsjahreHäufige Fragen

Beispielrechnung: Die gesetzliche Altersrente ist niedriger als gedacht

Nehmen wir an, Sie haben ein Bruttoeinkommen von 2.600 €. Netto verfügen Sie somit über ca. 1.760 €. Die gesetzliche Altersrente beträgt damit...

Alter: Gesetzliche Altersrente1

...mit 67 Jahren

1.021 €

...mit 65 Jahren

907 €

...mit 63 Jahren

799 €

1 Rentenwerte abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung von ca. 11 %.

Durchschnittliche Versicherungsjahre

Die meisten Arbeitnehmer erreichen - aufgrund langer Ausbildungszeiten, Familienpause oder einem Rentenbeginn vor 67 - keine 47 Versicherungsjahre.

  • Männer - nur 41,41 Versicherungsjahre
  • Frauen - nur 30,37 Versicherungsjahre

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Rente

  • Um die gesetzliche Höchstrente zu erreichen, müssten Sie mindestens 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Diese Höchstrente liegt in der allgemeinen Rentenversicherung um die 3.000 € (Stand 2024). Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Höchstgrenze also abhängig von Ihrem Arbeits- bzw. Renteneintritt. Die maximale Rente ist ein rein theoretischer Wert, denn die meisten haben mindestens während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

  • Sie können Ihre gesetzliche Rente durch mehrere Möglichkeiten erhöhen. Wir stellen Ihnen drei davon vor:

    • Länger arbeiten lohnt sich: Für jeden Monat, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten und keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 %.
    • Freiwillige Beiträge wegen Ausbildung: Ihre Ausbildung, zu der auch ein Studium zählt, wird Ihnen mit maximal acht Jahren für Ihre gesetzliche Rente angerechnet. Hat Ihre Ausbildung jedoch länger gedauert, so können Sie bis zum 45. Lebensjahr einen Antrag stellen und für diese Zeit Beiträge freiwillig nachzahlen.
    • Ausgleichszahlungen bei frühzeitigem Renteneintritt: Sie wollen eher in Rente gehen, aber keine Abschläge dafür in Kauf nehmen? Sie können von der Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfragen, welche Ihnen aufzeigt, mit welchen zusätzlichen Beiträgen Sie den Rentenabschlag ausgleichen können.
  • Pflichtversicherte müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

    Dazu gehören vor allem alle Arbeitnehmer, aber auch regelmäßig folgende Berufs- und Personengruppen:

    • Auszubildende
    • Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
    • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
    • Menschen mit Behinderung
    • Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
    • Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
    • Studenten, die nebenbei jobben (hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen)

    Aber auch bestimmte Selbstständige können einer Pflichtversicherung unterliegen, z. B.:

    • Handwerker und Hausgewerbetreibende;
    • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
    • Künstler und Publizisten;
    • Selbstständige mit einem Auftraggeber;
    • Seelotsen sowie Küstenschiffer und –fischer

    Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Gut zu wissen

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