Kapitalentnahme aus der RiesterRente

Informationen zur Kapitalentnahme aus der RiesterRente, Wohn-Riester-Entnahme

Sie möchten Ihre Riester-Rentenversicherung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden? Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Riester-Entnahme.

illustration Berater informiert

Wofür kann ich aus meiner Riester-Rentenversicherung Kapital entnehmen?

Die Kapitalentnahme bei Wohn-Riester ist nur für die Verwendung von wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie der Anschaffung eines selbst genutzten Wohneigentum, möglich.

Wohnwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß §92a EStG sind:

  • Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • Entschuldung/Umschuldung eines Darlehens, welches zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie aufgenommen wurde
  • Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung
  • Alters- bzw. behindertengerechter Umbau einer selbstgenutzten Immobilie (Reduzierung von Barrieren)
  • Erwerb eines Dauerwohnrechts
  • Durchführung energetische Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie

Antrag auf Kapitalentnahme

Um Ihrer Riester-Renten-Versicherung Geld zu entnehmen stellen Sie einen formlosen Antrag auf Entnahme und senden diesen mit Ihren Unterlagen an den Deutschen Rentenversicherung Bund.

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin

Zusammen mit Ihrem Entnahmeantrag sollten Sie zum Beispiel folgende Unterlagen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einreichen:

  • Kaufvertrag beziehungsweise Vorvertrag über den Erwerb der Immobilie
  • Werksvertrag bzw. Werksvorvertrag über den Erwerb der Immobilie (Kostenvoranschlag des Architekten, Kostenvoranschlag der Gewerke)
  • Nachweis über die Kaufpreiszahlung der Immobilie falls der Erwerb bereits abgeschlossen wurde
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Nachweis über die Höhe der Restschuld des für die Anschaffung oder Herstellung der selbstgenutzten Immobilie eingesetzten Darlehens im Falle einer Entschuldung
  • Bestätigung des Kreditinstituts über die Rückzahlungsmöglichkeit im Falle einer Entschuldung
  • Bestätigung eines Bausachverständigen bei der Verwendung zum alters- bzw. behindertengerechten Umbaus (sog. barrierereduzierender Umbau)
  • Bestätigung des Zulageberechtigten über den Verzicht auf andere Förderungen oder steuerliche Vergünstigungen (z. B. nach § 35a EStG oder nach § 33 EStG) im Falle einer Entnahme für die Verwendung zum alters- bzw. behindertengerechten Umbau (sog. barrierereduzierender Umbau)
  • Erklärung zur wohnwirtschaftlichen Verwendung (ZfA Formular D0851)
  • Erklärung zur Hauptwohnung oder zum Mittelpunkt der Lebensinteressen (ZfA Formular D0852)

Weitere Informationen, die o.g. Formulare und eine Übersicht über die von der ZfA für eine Kapitalentnahme geforderten Nachweise finden Sie unter folgendem Link:

Häufige Fragen (FAQ)

Formulare

Bitte beachten Sie: Ausschließlich die ZfA entscheidet, welche Unterlagen benötigt werden, um Ihren Entnahmeantrag zu prüfen. Die ZfA wird Sie nach Eingang Ihres Entnahmeantrags über evtl. noch weitere benötigten Unterlagen informieren.