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Sie möchten Ihre Riester-Rentenversicherung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwenden? Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Riester-Entnahme.
Die Kapitalentnahme bei Wohn-Riester ist nur für die Verwendung von wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie der Anschaffung eines selbst genutzten Wohneigentum, möglich.
Wohnwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß §92a EStG sind:
Um Ihrer Riester-Renten-Versicherung Geld zu entnehmen stellen Sie einen formlosen Antrag auf Entnahme und senden diesen mit Ihren Unterlagen an den Deutschen Rentenversicherung Bund.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Zusammen mit Ihrem Entnahmeantrag sollten Sie zum Beispiel folgende Unterlagen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einreichen:
Weitere Informationen, die o.g. Formulare und eine Übersicht über die von der ZfA für eine Kapitalentnahme geforderten Nachweise finden Sie unter folgendem Link:
Bitte beachten Sie: Ausschließlich die ZfA entscheidet, welche Unterlagen benötigt werden, um Ihren Entnahmeantrag zu prüfen. Die ZfA wird Sie nach Eingang Ihres Entnahmeantrags über evtl. noch weitere benötigten Unterlagen informieren.