Zukunft

Was ist die Rentenlücke und wie groß fällt sie aus?

In den Medien wird oft davor gewarnt und das leider zu Recht: Durch die Rentenlücke werden in Zukunft viele Pensionäre mit weniger Geld auskommen müssen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wie hoch ist die Lücke wirklich?

Lesedauer: 7 Minuten

  • Ein Rentnerpaar auf einer blauen Couch mit einem Tablet

Wenn das Geld im Alter knapp wird

Definition: Rentenlücke

Der Duden definiert die Rentenlücke als „sich auf den gewohnten Lebensstil spürbar auswirkende Differenz zwischen dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der Rente“. Konkret bedeutet das: Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem Gehalt als Berufstätiger und der Höhe der gesetzlichen Rente. Um jedoch wirklich die Vorsorgelücke während dem Ruhestand zu kennen, sollten weitere Faktoren einberechnet werden. Zum einen sollten Zusatzeinnahmen wie private Rentenversicherungen einberechnet werden, aber auch mögliche Kosteneinsparungen im Alter sollten beachtet werden.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Finanzbedarf im RentenalterHöhe der gesetzlichen RentePersönliche Rentenlücke berechnenRentenlücke schließenHäufige Fragen

Darum gibt es eine Rentenlücke

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland finanziert sich im sogenannten Umlageverfahren. Das heißt: Die aktuellen Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden für die aktuellen Auszahlungen an die Rentner verwendet. Das nennt man dann auch „Generationenvertrag“. Durch den demografischen Wandel gerät dieses System jedoch in Schwierigkeiten. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentner. Im Jahr 1962 war das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Erwerbstätigen noch bei 1:6 (Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung). 1992 betrug das Verhältnis schon nur noch 1:2,7 und im Jahr 2021 1:2,1. Für die Zukunft wird ein weiter sinkendes Verhältnis vorhergesagt.

Aus diesem Grund ist langfristig davon auszugehen, dass das Rentenniveau weiter sinken wird. Darunter versteht man die Relation zwischen der Höhe der Rente und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitsnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin. Das bedeutet übrigens nicht, dass die gezahlten Renten geringer werden. Sie werden steigen, jedoch nicht so stark wie die Einkommen. Dadurch wird die Rentenlücke letztendlich immer größer.

Der Finanzbedarf im Rentenalter

Wie viel Geld Sie im Alter benötigen, ist natürlich abhängig von Ihrem persönlichen Lebensstil. Als Faustregel empfiehlt die Stiftung Warentest mit 80 % des vorherigen Nettolohns während der Berufstätigkeit zu rechnen. Das heißt, wenn Sie vor Eintritt der Rente 2.000 € netto verdient haben, sollten Sie mit circa 1.600 € Einkommen im Ruhestand planen. Um dies zu erreichen, reicht die gesetzliche Rentenversicherung meist nicht aus. Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Rentenzahlbetrag beispielsweise lediglich 1.152 €.

Lebenshaltungskosten in der Rente

In der Regel werden die Lebenshaltungskosten im Ruhestand etwas geringer. Beruflich bedingte Ausgaben beispielsweise für Kleidung oder den Fahrtweg fallen weg. Die Kinder benötigen in dem Alter meist keine finanzielle Unterstützung mehr und die Darlehen für Wohneigentum sind auch meist bis zum Renteneintritt abbezahlt.

Auf der anderen Seite können neue Kosten hinzukommen, beispielweise für neue Hobbys, Kulturveranstaltungen oder vermehrtes Reisen. Andere Leistungen, die vorher der Arbeitgeber bezahlt hat (z. B. Jobticket oder Betriebssport), müssen nun selbst getragen werden. Hinzukommt, dass die Lebenshaltungskosten im Laufe der Zeit teurer werden. Wie Sie sehen, ist es fast unmöglich, eine pauschale Aussage über den Finanzbedarf im Rentenalter zu treffen. Zur besseren Planung können Sie jedoch mit den eingangs erwähnten 80 % planen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente

Die Höhe der gesetzlichen Rente ergibt sich aus Ihrem individuellen Lebenslauf. Sie hängt davon ab, wie viele Jahre Sie gearbeitet haben und wie viel Sie dabei verdient haben. Am einfachsten ist es, die Rentenhöhe in der Renteninformation nachzusehen. Diese Information bekommen Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt.

Zur Berechnung wird folgende Formel verwendet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktueller Rentenwert = Monatliche Rente

Eine detaillierte Erläuterung der Formel und der verwendeten Begriffe finden Sie auf der Seite unseres Rentenrechners.

Die persönliche Rentenlücke berechnen

Sie können Ihre Rentenlücke berechnen, indem Sie Ihren voraussichtlichen Finanzbedarf nehmen und davon Ihre zukünftigen Einnahmen durch die Rente abziehen. Um den manuellen Aufwand bei der Berechnung zu reduzieren, können Sie unseren Rentenrechner nutzen. Der berechnet die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung und zeigt die entstehende Versorgungslücke zwischen Ihrer Rente und Ihrem selbst festgelegten Versorgungsziel. Sie können auch Ihre bestehende private Altersvorsorge ergänzen, zum Beispiel Ihre Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge. Dadurch können Sie die Rentenlücke genauer bestimmen.

Übrigens: Der Rentenrechner kann auch darstellen, wie die Lücke nach Abschluss einer unserer Rentenversicherungen ausschauen würde.

Die Rentenlücke schließen

Nach vielen Jahren der Berufstätigkeit, sollte sich jeder auf seinen Ruhestand freuen können. Doch bei einigen mischt sich die Vorfreude mit der Angst vor der Altersarmut. Um Ihren Lebensstandard halten zu können, sollten Sie frühzeitig mit der Altersvorsorge anfangen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Private Rentenversicherung

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sinnvoll, wenn Sie einer Rentenlücke vorbeugen wollen. Bei den meisten Anbietern können Sie zwischen einer klassischen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen. Bei der Württembergischen haben Sie die Wahl zwischen den Tarifen Genius Vorsorge und IndexClever. In einem Beratungsgespräch finden wir gemeinsam den für Sie passenden Tarif. Alternativen für die private Altersvorsorge sind noch die Riester-Rente oder Rürup-Rente (BasisRente). Letztere lohnt sich insbesondere für Selbstständige, aber auch Arbeitnehmer können von Steuervorteilen profitieren.

Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer darf Teile seines Gehalts, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG), in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Bei einer betrieblichen Altersversorgung wird die Rentenlücke also durch den Versicherten, seinen Arbeitgeber und staatliche Zuschüsse verkleinert. Durch den Arbeitgeberzuschuss ist die Betriebsrente besonders lukrativ.

Immobilienbesitz

Für viele ist die selbst genutzte Immobilie auch eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Die Miete, die normalerweise einen Großteil der monatlichen Fixkosten ausmacht, fällt dadurch weg – der Finanzbedarf wird also geringer. Dabei ist zu beachten, dass Neben- und Reparaturkosten weiterhin anfallen.

Je eher Sie mit der Altersvorsorge anfangen, desto besser. Unser Tipp: Mit einem Kindersparplan können Eltern bereits frühzeitig für die Rente ihrer Kinder vorsorgen.

Häufige Fragen

Rentenlücke und Alters­vorsorge: Ihre Fragen, unsere Antworten

Ausreichend informiert sein, um die besten Entscheidungen fürs Alter zu treffen: Finden Sie hier weiteres Wissen zum Thema Rentenlücke und Rentenversicherung.

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre gesetzliche Rente erhöhen können. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Länger arbeiten: Wenn Sie über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten und keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat.
    • Ausbildung mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen: Ihre Ausbildung, auch ein Studium, wird für maximal acht Jahre bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Hat Ihre Ausbildung jedoch länger gedauert, können Sie bis zum 45. Lebensjahr einen Antrag stellen und für diese Zeit freiwillige Beiträge nachzahlen.
    • Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn: Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge in Kauf nehmen wollen, können Sie Ausgleichszahlungen leisten. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfordern, um zu erfahren, wie hoch die zusätzlichen Beiträge sein müssen, um die Abschläge auszugleichen.
  • Um die gesetzliche Höchstrente zu erreichen, müssten Sie mindestens 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben. Diese Höchstrente liegt in der allgemeinen Rentenversicherung bei ca. 3.300 € (Stand 2023). Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Höchstrente abhängig von Ihrem Arbeits- bzw. Rentenbeginn. Die Höchstrente ist ein rein theoretischer Wert, da die meisten zumindest während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben.

  • Wenn das eigene Geld im Ruhestand nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu decken, gibt es vom Staat in gewissem Umfang Unterstützung. Die Deutsche Rentenversicherung gibt als Faustregel heraus: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 € liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.

  • Die Renteninformation (umgangssprachlich auch Rentenbescheid) wird von der Deutschen Rentenversicherung allen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich per Post zugeschickt. Voraussetzung ist, dass bereits fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt und bisher noch keine Renteninformation erhalten hat, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

    • Das Datum des Eintritts in die Regelaltersrente: Der Zeitpunkt oder das Alter, in dem Sie per Gesetz in Rente gehen können, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen.
    • Die Höhe der Rente bei voller Erwerbsminderung: Wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
    • Die Höhe der über die Jahre erworbenen Rentenansprüche: Wenn Sie ab sofort keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung mehr zahlen, würden Sie Stand heute diesen monatlichen Betrag bei Renteneintritt erhalten.
    • Eine Berechnung der zukünftigen monatlichen Regelaltersrente zum Zeitpunkt Ihres Renteneintritts. Als Grundlage wird angenommen, dass Sie bis dahin im Durchschnitt gleich hohe Beiträge wie in den letzten fünf Jahren einzahlen.
    • Die Summe der Beiträge, die bisher zusammen mit dem Arbeitgeber oder anderen Stellen eingezahlt wurden.
    • Die in der bisherigen Versicherungszeit erreichten Entgeltpunkte (umgangssprachlich Rentenpunkte).
  • Bei der Deutschen Rentenversicherung wird Ihr Bruttogehalt Jahr für Jahr ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttogehalt aller Rentenversicherten gesetzt. Verdienen Sie genauso viel wie der Durchschnitt, bekommen Sie genau 1,0 Entgeltpunkt (EP) oder einen Rentenpunkt. Verdienen Sie weniger oder mehr als der Durchschnitt, erhalten Sie den entsprechenden Anteil oder das Vielfache eines Rentenpunktes. Beträgt Ihr Verdienst z. B. nur das halbe Durchschnittsgehalt, bekommen Sie auch nur 0,5 Rentenpunkte.

Gut zu wissen

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