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Niemand beschäftigt sich gerne mit den Gedanken an Tod und Abschiednehmen. Mit der Sterbegeldversicherung übernehmen Sie Verantwortung und sorgen schon heute für Ihre Angehörigen vor.
Mit der Sterbegeldversicherung, häufig auch Sterbeversicherung oder Beerdigungsversicherung genannt, übernehmen Sie Verantwortung und sorgen schon heute für eine würdevolle Bestattung vor, ohne dass Ihre Angehörigen finanziell belastet werden.
Die Auszahlung des Sterbegelds erfolgt zügig nach Einreichung einer amtlichen Sterbeurkunde: Das Geld kann direkt für die Kosten der Beerdigung verwendet werden.
Im Falle Ihres Todes zahlen wir die vereinbarte garantierte Leistung. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie bei Vertragsabschluss festlegen, sie beträgt zwischen 3.500 € und 20.000 €.
Die Auszahlung erfolgt direkt an Ihre Angehörigen oder an eine von Ihnen im Vorhinein bestimmte Person. Ein Testament oder die Beantragung eines Erbscheins sind für die Auszahlung des Sterbegelds nicht erforderlich.
Bei Abschluss der Sterbegeldversicherung stellen wir Ihnen keine Gesundheitsfragen. Nach einer Wartezeit von drei Jahren leisten wir im Fall der Fälle die vereinbarte Versicherungssumme.
Gedanken an den eigenen Tod und die eigene Trauerfeier möchte sich eigentlich niemand machen. Doch eine frühzeitige Vorsorge kann Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit finanziell entlasten.
Bei Versicherungsabschluss wählen Sie die zu versichernde Summe des Sterbegelds. Sie können einen Betrag zwischen 3.500 € und 20.000 € wählen. Dieses Geld wird im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Bis 20.000 €
Es gibt eine Wartezeit von drei Jahren, da wir auf Gesundheitsfragen verzichten. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, erstatten wir gezahlte Beiträge zurück. Im Todesfall nach Ablauf der Wartezeit leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz der Sterbegeldversicherung gilt lebenslang und weltweit.
Für die Auszahlung der Leistungen muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Eine Steuerersparnis, die sich bezahlt macht.
Die Überführungskosten (maximal in Höhe der garantierten Todesfall-Leistung) in die Bundesrepublik Deutschland sind bei Tod im Ausland kostenlos mitversichert.
Erblasser, Erbschaft, Schenkung und Beschenkte: Wie viel kommt von Schenkungen und Erbschaft bei den Empfängern an? Das hängt von mehreren Faktoren ab: Beispielsweise der Höhe des Vermögens, Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse.1
Es gibt Situationen, in denen Sie nachweisen müssen, dass Sie wirklich der Erbe eines Nachlasses sind, der Ihnen zugedacht ist. Genau dann ist ein Erbschein hilfreich - und manchmal notwendig.
Die Kosten einer Bestattung in Deutschland sind nicht zu unterschätzen. Eine durchschnittliche Sargbestattung kostet bis zu 13.000 €. Eine Auflistung möglicher Kosten finden Sie in folgendem Beispiel.
Kostenart | Einzelkosten |
---|---|
Grabstein mit Gravur, Grabeinfassung | 5.000 € |
Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung | 3.000 € |
Grabkosten und Beisetzungsgebühr | 2.500 € |
Weitere Bestattungskosten wie die Kirche, Trauerfeier, Todesanzeige, Leichenschmaus | 1.830 € |
Kosten der Grabpflege, Friedhofsgärtner | 350 € |
Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration der Trauerhalle | 300 € |
Gesamtkosten | 12.980 € |
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Dieses Finanzprodukt weist ökologische und soziale Merkmale auf. Die hierfür geleisteten Beiträge werden in unser Sicherungsvermögen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz investiert. Bei Investitionsentscheidungen, die wir für das Sicherungsvermögen vornehmen, berücksichtigen wir ökologische und soziale Kriterien.
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