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Niemand beschäftigt sich gerne mit den Gedanken an Tod und Abschiednehmen. Mit der Sterbegeldversicherung übernehmen Sie Verantwortung und sorgen schon heute für Ihre Angehörigen vor.
Mit der Sterbegeldversicherung, häufig auch Sterbeversicherung oder Beerdigungsversicherung genannt, übernehmen Sie Verantwortung und sorgen schon heute für eine würdevolle Bestattung vor, ohne dass Ihre Angehörigen finanziell belastet werden.
Die Auszahlung des Sterbegelds erfolgt zügig nach Einreichung einer amtlichen Sterbeurkunde: Das Geld kann direkt für die Kosten der Beerdigung verwendet werden.
Im Falle Ihres Todes zahlen wir die vereinbarte garantierte Leistung. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie bei Vertragsabschluss festlegen, sie beträgt zwischen 3.500 € und 20.000 €.
Die Auszahlung erfolgt direkt an Ihre Angehörigen oder an eine von Ihnen im Vorhinein bestimmte Person. Ein Testament oder die Beantragung eines Erbscheins sind für die Auszahlung des Sterbegelds nicht erforderlich.
Bei Abschluss der Sterbegeldversicherung stellen wir Ihnen keine Gesundheitsfragen. Nach einer Wartezeit von drei Jahren leisten wir im Fall der Fälle die vereinbarte Versicherungssumme.
Gedanken an den eigenen Tod und die eigene Trauerfeier möchte sich eigentlich niemand machen. Doch eine frühzeitige Vorsorge kann Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit finanziell entlasten.
Bei Versicherungsabschluss wählen Sie die zu versichernde Summe des Sterbegelds. Sie können einen Betrag zwischen 3.500 € und 20.000 € wählen. Dieses Geld wird im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Bis 20.000 €
Es gibt eine Wartezeit von drei Jahren, da wir auf Gesundheitsfragen verzichten. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, erstatten wir gezahlte Beiträge zurück. Im Todesfall nach Ablauf der Wartezeit leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz der Sterbegeldversicherung gilt lebenslang und weltweit.
Für die Auszahlung der Leistungen muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Eine Steuerersparnis, die sich bezahlt macht.
Die Überführungskosten (maximal in Höhe der garantierten Todesfall-Leistung) in die Bundesrepublik Deutschland sind bei Tod im Ausland kostenlos mitversichert.
Die Sterbegeldversicherung der Württembergischen ist eine Form der Lebensversicherung, die bei Ihrem Tod an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird. So können Ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme nutzen, um Ihre Bestattung würdevoll durchzuführen und zu finanzieren.
Eine Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, wenn das Geld für die eigene Bestattung angespart und vom anderen Vermögen getrennt angelegt werden soll. Bereits seit 2014 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Finanzierung vollständig privat gestemmt werden muss. Bestattungskosten können in Deutschland je nach Art der Bestattung und persönlicher Vorstellung sehr teuer werden: Sie liegen zwischen circa 3.100 € und 20.000 €, je nach Art der Bestattung und persönlichen Vorstellungen.
Die Versicherung können Sie jederzeit und ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen bei unserem Berater abschließen. Sie wählen eine sogenannte garantierte Todesfall-Leistung, die zwischen 3.500 € und 20.000 € liegen kann. Im Leistungsfall besteht eine Wartezeit von 3 Jahren. Tritt der Tod vor Ablauf dieser Wartezeit ein, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge zurück.
Die Wartezeit im Leistungsfall beträgt ab Versicherungsbeginn drei Jahre. Im Todesfall vor Ablauf dieser Wartezeit erfolgt keine Auszahlung des Sterbegelds, jedoch erstatten wir bereits gezahlte Beiträge zurück.
Die Todesfall-Leistung der Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei. Zudem fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn die Freibeträge eingehalten werden.
Der Beitrag zur Sterbegeldversicherung ist abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten und der gewünschten Versicherungssumme. Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Die Versicherungssumme beträgt mindestens 3.500 € und maximal 20.000 €. Sie sollte die Kosten der Beerdigung abdecken. In Deutschland betragen die Kosten für eine Bestattung zwischen 3.100 € und 20.000 €, je nach Art der Bestattung und persönlichen Vorstellungen.
Eine Auszahlung erfolgt nur bei Tod der versicherten Person an den im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten. Er kann über die Summe frei verfügen. Der Bezugsberechtigte sollte daher eine Person Ihres Vertrauens sein.
Sie selbst legen den Bezugsberechtigten des Sterbegelds fest. Dies sollte eine Person Ihres Vertrauens sein, denn diese Person kann über das ausgezahlte Geld frei verfügen und ist beispielsweise nicht verpflichtet das Geld für die Bestattung zu verwenden.
Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort vorgelegt werden. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, erfolgt eine zügige Auszahlung.
Eine Sterbegeldversicherung kann bis zu einer Versicherungssumme von maximal 20.000 € abgeschlossen werden und eignet sich daher speziell für die Abdeckung der Beerdigungskosten. Eine Risikolebensversicherung dient der Abdeckung höherer Summen, die für die Absicherung der Familie oder zur Begleichung von Darlehen benötigt werden.
Erblasser, Erbschaft, Schenkung und Beschenkte: Wie viel kommt von Schenkungen und Erbschaft bei den Empfängern an? Das hängt von mehreren Faktoren ab: Beispielsweise der Höhe des Vermögens, Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse.1
Es gibt Situationen, in denen Sie nachweisen müssen, dass Sie wirklich der Erbe eines Nachlasses sind, der Ihnen zugedacht ist. Genau dann ist ein Erbschein hilfreich - und manchmal notwendig.
Die Kosten einer Bestattung in Deutschland sind nicht zu unterschätzen. Eine durchschnittliche Sargbestattung kostet bis zu 13.000 €. Eine Auflistung möglicher Kosten finden Sie in folgendem Beispiel.
Kostenart | Einzelkosten |
---|---|
Grabstein mit Gravur, Grabeinfassung | 5.000 € |
Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung | 3.000 € |
Grabkosten und Beisetzungsgebühr | 2.500 € |
Weitere Bestattungskosten wie die Kirche, Trauerfeier, Todesanzeige, Leichenschmaus | 1.830 € |
Kosten der Grabpflege, Friedhofsgärtner | 350 € |
Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration der Trauerhalle | 300 € |
Gesamtkosten | 12.980 € |
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Dieses Finanzprodukt weist ökologische und soziale Merkmale auf. Die hierfür geleisteten Beiträge werden in unser Sicherungsvermögen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz investiert. Bei Investitionsentscheidungen, die wir für das Sicherungsvermögen vornehmen, berücksichtigen wir ökologische und soziale Kriterien.
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