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Klare Verhältnisse im Erbfall und ein gesichertes Vermögen für Ihre Liebsten: Unser Vermögensschutz Premium verbindet eine Schenkung oder Vererbung mit steuerlichen Vorteilen.
Unkompliziert, ohne Gesundheitsprüfung und so wichtig für alle, die Ihr Erspartes souverän weitergeben möchten.
Lebenslanger Versicherungsschutz – Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Ihr Vermögen ist bei uns gut angelegt und wird für Ihre Liebsten gesichert. Sie können Ihr Vermögen einkommensteuerfrei vererben oder durch Schenkung übertragen.
Das Ersparte lässt sich gezielt und flexibel übertragen - für kleinere und größere Beiträge als Bestattungsvorsorge oder zur Vermögensanlage. Durch das Ausnutzen von Steuerfreibeträgen können Steuern gespart werden.
Diese besondere Form der sogenannten "Todesfallabsicherung" ist unkompliziert und einfach abschließbar – und das ohne Gesundheitsprüfung.
Sie genießen eine lebenslange Todesfallabsicherung. Kommt es zum Äußersten, wird die Leistung an Personen Ihrer Wahl ausgezahlt. So stellen Sie die Übertragung Ihres Geldes durch Schenken oder Vererben sicher und halten alle Fäden in der Hand.
Sie behalten die Kontrolle über Ihr Vermögen. Sie können jederzeit wieder über Ihr aktuelles Vertragsguthaben (Rückkaufswert) verfügen.
Sie legen das "Bezugsrecht" fest, also welcher Ihrer Liebsten wie viel genau erhält. Das schafft Klarheit und ein gutes Gefühl, alles geregelt zu wissen.
Durch unser cleveres Konzept aus Garantien, Überschüssen und dem besonderen Schutz unseres Sicherungsvermögens bleibt erhalten, was Sie angespart haben. Auch im Todesfall.
Wer im Laufe eines Arbeitslebens Vermögenswerte angesammelt hat, der steht irgendwann vor der Frage: Wie kann ich diese Gelder so anlegen, dass sie sicher erhalten bleiben und nicht durch Steuern, Gebühren oder Inflation an Wert verlieren?
Der Vermögensschutz Premium bietet eine Antwort darauf. Darüber hinaus hat er weitere Vorteile, die nichts mit der Höhe Ihrer Geldanlage, steigender Inflation oder dem Thema Steuer zu tun haben.
Dieser Schutz ist für alle gedacht, die Vermögen erhalten und sicher weitergeben wollen. Das können Eltern und Großeltern sein, die Ihren Kindern und Enkeln ein Erbe hinterlassen oder explizit für Ihre Bestattung vorsorgen wollen. Zum Beispiel:
Karl ist Rentner und macht sich Gedanken über die Zukunft seiner Enkelin Sophie. Er möchte der Kleinen einen Kapitalbetrag in Höhe von 50.000 € zukommen lassen, wenn ihm etwas zustößt, ohne dass er deshalb sein Testament ändern muss.
Raphaela hat einmalig einen Betrag von 15.000 € zur Verfügung. Sie möchte, dass sich keiner Sorgen um die Kosten ihrer Bestattung machen muss. Deshalb möchte sie ihrem Sohn Alexander einen entsprechenden Kapitalbetrag zukommen lassen, wenn ihr etwas zustößt, ohne dass sie deshalb ihr Testament ändern muss. So möchte sie dafür Sorge tragen, dass ihre Beerdigung so abläuft wie sie sich das wünscht.
Nur wenn Sie sich frühzeitig mit dem Thema Schenken und Vererben auseinandersetzen, behalten Sie alle Fäden in der Hand:
Mit dem Vermögensschutz Premium können Sie eine einmal getroffene Entscheidung einfach ändern, ohne dass damit aufwändig ein Testament erstellt oder geändert werden muss. Stellen Sie die Weichen Richtung Vermögensübertragung frühzeitig und zielgerichtet. Mit dieser Versicherung können Sie Geldvermögen ohne Gesundheitsprüfung sicher anlegen. Im Todesfall zahlen wir das vorhandene Kapital an den von Ihnen festgelegten Begünstigten.
Mit dem Vermögensschutz Premium können Sie Ihr Erspartes einfach und bequem so aufteilen, dass die geltenden Freibeträge der Erbschafts - oder Schenkungssteuer ausgeschöpft werden. Die Freibeträge hängen dabei von Ihrer Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad des Beschenkten oder Begünstigten ab.
Diese Absicherung schafft Klarheit und Flexibilität in Sachen Finanzen und der Vererbung von Barvermögen - sie ersetzt ein Testament nicht in vollem Umfang. Um die Vererbung von Immobilien, Unternehmen und anderen Angelegenheiten für die Angehörigen zu klären, ist der Vermögensschutz also nicht geeignet.
Liegt kein Testament oder Erb- bzw. Schenkungsvertrag vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wodurch insbesondere bei mehreren gesetzlichen Erben nicht selten ein Streit entstehen kann. Ganz zu schweigen davon, dass Angehörige außerhalb der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen. Mit dieser Absicherung stellen Sie deren Versorgung sicher oder gestalten zum Beispiel die eigene Beerdigung bereits vor Ihrem Tod nach Ihren Wünschen.
Das Versprechen: Rente bis ans Lebensende. Die Realität? Einige Experten raten von der privaten Rentenversicherung ab. Die Zinsen sanken jahrelang, erholen sich aktuell leicht. Lohnt sie sich für Sie? Und wenn ja, welches Rentenmodell?
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Doch was ist dabei steuerlich zu beachten? Wir zeigen Ihnen, ob Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen können und wie die Besteuerung im Rentenalter aussieht.
Die gesetzliche Rente ist eine Grundversorgung für die Zeit nach Ihrem Berufsleben. Sie müssen selbst zusätzlich vorsorgen, um Ihren geschaffenen Lebensstandard zu halten.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Dieses Finanzprodukt weist ökologische und soziale Merkmale auf. Die hierfür geleisteten Beiträge werden in unser Sicherungsvermögen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz investiert. Bei Investitionsentscheidungen, die wir für das Sicherungsvermögen vornehmen, berücksichtigen wir ökologische und soziale Kriterien.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit dieses FinanzproduktesGesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter (Muster-PIBs), Basisinformationsblätter und Spezifische Informationen bei Fonds mit den beispielhaften Laufzeiten 12, 20, 30 und 40 Jahre zum Herunterladen.
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