Berufsunfähigkeits­versicherung

Schützt den Wert Ihrer Arbeitskraft und sichert Ihr Einkommen

Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Schreiner bei der Arbeit
Siegel_FocusMoney_TOP-BU-Kompetenz: sehr gut
Mann arbeitet mit Laptop auf Couch

Die wichtigsten Vorteile

Was ist eine BU und warum ist sie sinnvoll?

Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig und steht damit vor großen finanziellen Herausforderungen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus.

  • Wann spricht man davon, berufsunfähig zu sein?

    Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles oder durch Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können sind Sie berufsunfähig. Genau dann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Einfache Rechnung: Die Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen

    Dessen finanzieller Schutz sollte hoch angesetzt sein. Unser Beispiel beweist: 2.083 € (Nettomonatsgehalt) = 24.996 € (Netto/Jahr) x 35 (beispielh. Anzahl der Jahre bis zur Rente) = 874.860 € (Wert der Arbeitskraft). Hier sind noch nicht einmal Lohnsteigerungen berücksichtigt.

  • Erwerbsminderungsrente: Die staatliche Hilfeleistung ist gering

    Wer nach 1961 geboren wurde, erhält bei Berufsunfähigkeit nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese kommt allerdings nur für einen Bruchteil des bisherigen Einkommens auf. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zahlt sie durchschnittlich 835 €. Das bedeutet für die meisten Menschen 60 % weniger netto.

  • Die BU der Württembergischen gleicht Ihr Einkommen wieder aus

    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie die Lücke zwischen dem geringen gesetzlichem Schutz und Ihrem vorherigen Nettoeinkommen.

Die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt bei besorgniserregenden 25 %. Statistisch gesehen wird also jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig.

Das BU-Risiko hängt dabei nicht vom ausgeübten Beruf ab. Ein vermeintlich gefahrloser Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit: Häufigste Ursache für die Berufsunfähigkeit ist nämlich die Psyche. Ganze 34,5 % aller BU-Fälle sind auf Erkrankungen der Psyche und des Nervensystems zurückzuführen. Sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen ist sinnvoll, in jeder Hinsicht.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen stecken in unserer BU-Versicherung?

Die eigentliche, zentrale und wichtigste Leistung dieser Versicherung ist die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, sollten Sie berufsunfähig werden. Unsere umfassenden Leistungen und individuellen Bausteine ermöglichen es Ihnen, passgenau für Ihre Arbeitskraft vorzusorgen.

  • Sichern Sie einen großen Teil Ihres Nettoeinkommens ab

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, so eine Faustregel, 80 % Ihres Nettoeinkommens decken. Das schließt die Lücke zwischen dem entfallenden Einkommen und der gesetzlichen Erwerbsminderungsleistung.

  • Flexibilität während der Laufzeit

    Sobald sich bei Ihnen im Leben etwas ändert (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, höheres Einkommen) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsoption) angepasst werden.

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit & Dynamik

    Schon ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Sie die volle Berufsunfähigkeitsrente. Vereinbaren Sie eine Beitrags- und Leistungsdynamik erhöhen wir Ihre Berufsunfähigkeitsrente jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung - das schützt Ihre Rente vor der Inflation. Sie können sich jedes Jahr flexibel für oder gegen die Dynamik entscheiden.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

    Bei Versicherungen mit abstrakter Verweisung werden Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit auf andere Berufe verwiesen. Wir verzichten darauf. Sie erhalten unsere BU-Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausge­führten Beruf nicht mehr ausüben können.

  • Die Einsteiger BU: Von Anfang an mit voller Leistung an Ihrer Seite

    Für unsere jungen Kunden bis 30 gibt es die Einsteiger BU-Versicherung. Sie zahlen einen vergünstigten Startbeitrag und erhalten trotzdem die volle Berufsunfähigkeitsrente von Beginn an.

  • Baustein Arbeitsunfähigkeit und Baustein Alltagsfähigkeiten

    Schon bevor die Berufsunfähigkeit festgestellt ist, erhalten Sie mit dem Baustein Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem 6. Monat Leistungen. Mit dem Baustein Alltagsfähigkeiten erhalten Sie die BU-Rente auch bei Verlust einer von zehn Alltagsfähigkeiten wie Sehen, Gehen, Gebrauch der Arme & Hände - egal ob Sie Ihren Beruf noch ausüben.

  • "Geld zurück" dank Cash-Back-Option

    Wir erwirtschaften Überschüsse, die mit dem BU-Beitrag verrechnet werden können. Oder wir legen die Überschüsse in einem Fonds für Sie an. Die Auszahlung des Fondsguthabens erfolgt im Leistungsfall oder am Ende der Laufzeit (Cash-Back). So erhalten Sie auch dann Geld zurück, wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt.

  • Garantierte Rentensteigerung

    Wenn Sie sich für die garantierte Rentensteigerung entscheiden, erhöht sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um bis zu 3 %. Diese Möglichkeit wird häufig auch garantierte Leistungsdynamik genannt.

  • Unfall-Baustein

    Die Ursachen für Berufsunfähigkeit können vielfältig sein. Sollten Sie einen Unfall haben und dadurch nicht mehr arbeiten können, verdoppelt sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente.

  • Volle Leistung, auch bei Berufswechsel

    Sie behalten bei Berufs­wechsel Ihren vollen Versicherungs­schutz - und das weltweit. Bei einem Wechsel bis zum 30. Lebensjahr können Sie sogar prüfen lassen, ob dadurch eine Reduzierung Ihres Beitrags möglich ist.

Wie hoch sollte die finanzielle Ab­sicher­ung vor Berufs­unfähig­keit sein?

Um eine sinnvolle Höhe Ihrer BU-Rente bestimmen zu können, muss zuerst einmal der Wert der Arbeitskraft ermittelt werden. Und der ist hoch: Der Wert der Arbeitskraft eines heute 32 jährigen mit einem durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen liegt bei 925.000 €. Ein Akademiker verdient im Laufe seines Lebens bereits im Schnitt 2,3 Mio. €. Um den Wert der eigenen Arbeitskraft abzusichern, sollte die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente 80 % des monatlichen Nettoeinkommens entsprechen.

Das Besondere bei der Württem­bergischen: Die Cash-Back-Option

Bei uns können Sie sich für die Cash-Back Option oder die Verrechnung der Überschüsse in den monatlichen Beiträgen entscheiden. Worin sich die Cash-Back-Option von einer herkömmlichen BU mit Beitragsrückgewähr unterscheidet, erfahren Sie in unserem eigens dafür verfassten Ratgeber-Artikel.

  • Beiträge reduzieren mit der Überschussverrechnung: Die von der Württembergischen erwirtschafteten, nicht garantierten Überschüsse können Sie sich sofort in Ihrem Beitrag verrechnen lassen, was diesen reduziert.
  • Cash-Back dank Überschussbeteiligung: Wir können die erwirtschafteten Überschüsse auch in einem Fonds für Sie anlegen. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie neben der Rente das bis dahin angesparte Fondsguthaben. Tritt der Ernstfall nicht ein, zahlen wir das Fondsguthaben zum Vertragsende aus. So profitieren Sie von der Cash-Back Option. Je nach Wertverlauf des Fonds kann das Guthaben die Summe der im Laufe der Zeit gezahlten Beiträge reduzieren oder sogar übersteigen.

Leistungsbeispiele

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Wir sind da, wenn es darauf ankommt. Diese drei Beispiele verdeutlichen, welche Leistungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle erbringt.

  • Schreiner überprüft sein zu verarbeitendes Brett

    Schreinermeister: 1.884 € monatliche BU-Rente

    Frisch selbstständig - und depressiv

    Nach Michaels Selbstständigkeit traten Erschöpfungszustände, Antriebslosigkeit und nachlassende Konzentration ein. Unser Gutachten bestätigte: schwere Depressionen. Damit konnte der Handwerksbetrieb nicht aufrechterhalten werden.

    Gesamtleistung auf seine restlichen 36 Arbeitsjahre: ca. 810.000 €

  • Eine Frau sitzt am Computer und lacht

    Handelsvertreterin: 3.741 € monatliche BU-Rente

    Bypass nach Herzinfarkt

    Nach langer Selbstständigkeit wurde Evelyn mit Brustschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Ursache: Ein Herzinfarkt. Die Folge: Ein koronarer Bypass. Sie kann ihren belastenden Beruf nicht mehr ausüben.

    Gesamtleistung auf ihre restlichen 16 Arbeitsjahre: ca. 781.256 €

  • Der Firmeninhaber prüft das Material.

    Busfahrer: 1.769 € monatliche BU-Rente

    Schlafprobleme mit ernster Ursache

    Ingo hielt die Abgeschlagenheit und innere Unruhe für die Folgen von Schlafproblemen. Er litt jedoch unter einer depressiven Verstimmung. Mit dieser Diagnose darf er keine Gäste im Bus transportieren.

    Gesamtleistung auf seine restlichen 24 Arbeitsjahre: ca. 517.464 €

Häufige Fragen

Das Einkommen mit der BU absichern

Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, fällt Ihr Einkommen weg. Jeder, der darauf nicht verzichten kann, sollte daher mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen.

  • Die Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen können sind vielfältig. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind:

    • Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten wie Depressionen, generalisierte Angststörungen: 34,50 %
    • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, wie Bandscheibenvorfälle, Gonarthrose, Arthrose der Hüfte oder eine Ruptur der Rotatorenmanschette: 20,10 %
    • Krebs und andere bösartige Geschwülste wie das Mammakarzinom, Lungenkarzinom, Leukämie: 17,35 %
    • Andere Erkrankungen, darunter Allergien, Haut- und Augenerkrankungen: 13,45 %
    • Unfälle mit Polytrauma, Schädelhirntrauma: 7,60 %
    • Erkrankungen des Herzens und der Gefäße wie Herzinfarkte, Kardiomyopathie, arterielle Verschlusskrankheit: 7,00 %

    (Quelle: MORGEN & MORGEN, Stand April 2023)

  • Andere Versicherungen schützen Ihr Einkommen nicht. Der Gedanke ist zwar grundlegend nachvollziehbar, schließlich gibt es eine Reihe verschiedener Versicherungen rund um unsere Gesundheit oder körperliche Leistungsfähigkeit, die einen Beitrag leisten, wenn wir einen Unfall haben, krank werden oder Pflege brauchen. Allerdings ersetzt keine davon die BU.

    • Eine Risikolebensversicherung oder Lebensversicherung leistet nur im Todesfall oder bei Vertragsablauf.
    • Eine Unfallversicherung leistet nur im Fall eines Unfalls - andere Ereignisse, wie bspw. Krankheiten, schließt sie nicht ein. Die Berufsunfähigkeitsrente wird auch ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit durch Krankheiten oder Kräfteverfall des Versicherten eingetreten ist.
    • Die Pflegezusatzversicherung steht Ihnen zwar zur Bezahlung der Kosten für häusliche, stationäre oder ambulante Pflege zur Seite, aber deckt nicht den Verdienstausfall durch die Berufsunfähigkeit ab.
    • Die gesetzliche Krankenversicherung kommt zwar, obwohl es Unterschiede gibt, für medizinische Behandlungen, die Ihre Arbeitskraft wiederherstellen, auf. Eine private Krankenversicherung tut das auch, doch es stehen die Kosten wichtiger Behandlungen im Fokus, nicht der Ausgleich des entfallenden Einkommens aus dem Hauptberuf.

    Unsere Tipps für Sie:

    1. Empfehlenswert ist eine Kombination leistungsstarker Versicherungen mit einer BU-Versicherung.
    2. Die BU sollte stets die erste Wahl sein. Eine Versicherung, die für bestimmte Personengruppen jedoch in Frage kommen kann, ist die Grundfähigkeitsversicherung.
  • Ja, bei Abschluss der BU-Versicherung müssen Sie Fragen bezüglich Ihres Gesundheitszustands beantworten. Dies hat einen guten Grund: Ohne sie müssten wir für alle Versicherten ein gleich hohes Risiko kalkulieren.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen wäre daher in der Regel für alle Versicherten teurer. Auf unserer Ratgeberseite dazu erfahren Sie alles rund um dieses Thema

  • Ihr Berater arbeitet Ihre individuellen Konditionen mit Ihnen aus. Faktoren für den Beitrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sind während der Beratung unter anderem:

    • Ihr Alter
    • die aktuelle Gesundheit
    • Ihr derzeit ausgeübter Beruf
    • und Ihre persönliche Entscheidung für eines unserer BU-Pakete.
  • Ob und zu welchem Grad Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der Art der Versicherung ab. Wir haben dem Thema BU in der Steuererklärung einen eigenen Ratgeber gewidmet. Eine Beratung im individuellen Fall erhalten Sie nicht bei Ihrem Versicherer, sondern bei einem Steuerberater.

  • Ja, Sie können Ihre BU-Versicherung auch kündigen. Bevor Sie einen solchen Schritt nehmen, sollten Sie sich jedoch hinreichend beraten lassen. Egal, welches Motiv dahinter steckt: Bei Versicherern wie der Württembergischen gibt es zahlreiche Mittel und Wege, Ihre BU zu retten, statt zu kündigen. Im hier verlinkten Ratgeber erfahren Sie mehr.

  • Das ist ein altbekanntes Vorurteil gegenüber der BU: "Ich gehe keinem gefährlichen Beruf nach, also kann ich mir diese Versicherung getrost sparen!" Dabei sollten gerade Menschen mit Bürojobs über diesen wichtigen Versicherungsschutz nachdenken. Ihre Tätigkeit birgt vielleicht keine körperlichen Gefahren, doch psychische Störungen wie Burn-Out machen mittlerweile fast ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit aus.

    Oft unterschätzt: Es mag sich nicht um einen "Beruf" im herkömmlichen Sinne handeln, doch auch Menschen, die dem Beruf der Hausfrau, bzw. des Hausmanns nachgehen, können berufsunfähig werden. Muss der Partner beruflich kürzer treten oder eine Haushaltshilfe engagiert werden, entsteht ein Verdienstausfall, den eine BU ausgleicht.

  • In dieser Frage versteckt sich ein altes BU-Vorurteil, das sich hartnäckig hält: "Der Versicherer zahlt nicht, weil ich irgendeinen x-beliebigen Job schließlich immer noch machen könnte und verweist mich einfach da drauf!" Einige Versicherer machen das tatsächlich noch so.

    Schwere Erkrankungen oder Unfälle sind riesige Einschnitte, nicht nur in die Lebens-, sondern auch in die Karriereplanung. Die Württembergische verzichtet darauf, Sie im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn Sie diesen nicht konkret ausüben oder wenn dieser nicht Ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

  • Ihre BU sichert immer die Tätigkeit in Ihrem aktuell ausgeübten Beruf ab. Ein Berufswechsel hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss. Sollte sich Ihr Wechsel allerdings auf Ihr Einkommen auswirken, lohnt sich oftmals ein Gespräch mit der persönlichen Beraterin oder Berater.

    Unser Tipp: Bei einem Berufswechsel können Sie bis zum Alter von 30 Jahren prüfen lassen, ob ein günstigerer Beitrag möglich ist.

  • Wenn Sie Ihren versicherten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig. Ob Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gerade in Teilzeit wieder in den Job starten, sich in Elternzeit oder in einem Sabbatical etc. befinden, hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder die Höhe Ihrer BU-Rente.

  • Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit lohnt sich immer. Wir empfehlen, sich frühzeitig darum zu kümmern. Umso jünger Sie einsteigen, desto günstiger sind die Beiträge. Meist verfügen junge Leute auch über einen besseren Gesundheitszustand.

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden, damit im Falle des Falles ein lückenloser Übergang in die Altersrente gesichert ist.

  • Die BU-Versicherung zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Ende der mit dem Versicherer vereinbarten Vertragslaufzeit.

  • Wenn Sie Ihren Beruf weniger als sechs Monate nicht ausüben können oder der Grad der Berufsunfähigkeit kleiner als 50 % ist, leistet die BU-Versicherung nicht.

Gut zu wissen

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