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Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen und wie muss ich eine BU-Rente versteuern? Bei uns finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen rund ums Thema BU und Steuern.
Lesedauer: 6 Minuten
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und federn so den Verlust Ihres monatlichen Lohns finanziell ab. Die BU ist eine sinnvolle Absicherung, wenn Sie auf Ihr monatliches Gehalt angewiesen sind. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, die lediglich einer allgemeinen Übersicht für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung in der Einkommensteuererklärung dienen. Sie sind nicht als Ersatz für eine ausführliche Steuerberatung geeignet.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Die BU steuerlich absetzenDie BU in der SteuererklärungVersteuerung der BU-RenteHäufige FragenDie fachlich korrekte Bezeichnung lautet eigentlich "ansetzen". Umgangssprachlich sind die Bezeichnungen „etwas von der Steuer absetzen“ oder etwas ist "steuerlich absetzbar" jedoch viel verbreiteter. Steuerexperten sprechen häufig auch von "etwas steuerlich geltend machen". Auf dieser Seite verwenden wir die genannten Begriffe synonym zu einander – auch das umgangssprachliche "absetzen".
Ob und zu welchem Grad Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der Art der Versicherung ab.
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, das ist ein BU-Vertrag, der eigenständig und nicht eine Zusatzversicherung ist, kann von der Steuer abgesetzt werden. In der Praxis bringt das jedoch selten wirkliche Steuervorteile mit sich. Die Beiträge zur BU zählen als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ und können somit als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ zählen allerdings auch Beiträge zur:
Für Angestellte gilt eine ansetzbare Höchstgrenze von 1.900 €, für Selbstständige von 2.800 €. Dieser maximale Betrag ist bei einem durchschnittlichen Gehalt meist jedoch bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Somit sind die BU-Beiträge einer SBU meist nur in der Theorie steuerlich absetzbar.
Häufig können Sie eine BU auch als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abschließen. Dies ist auch bei der Württembergischen Versicherung möglich. Dadurch ist die BU keine SBU mehr, sondern eine BUZ (Zusatzversicherung). Den BU-Anteil Ihres monatlichen Beitrags können Sie auch als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ in der Steuer geltend machen. Dabei gilt jedoch der gleiche Höchstsatz wie bei der selbstständigen BU-Versicherung: 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige.
Einen größeren steuerlichen Vorteil können Sie bei Abschluss einer BasisRente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) erhalten. Die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersversorgung. Die Zusatzbeiträge können im Rahmen der Gesamtbeiträge zur BasisRente als Altersvorsorgeaufwendungen angesetzt werden – bis zu einem Maximalbetrag von 27.269 € (2024). Um diesen Steuervorteil für Ihre BUZ nutzen zu können, gibt es lediglich eine Voraussetzung: Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dürfen nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags der BasisRente ausmachen. Wenn Sie beispielsweise 300 € pro Monat in Ihre BasisRente einzahlen, dürfen davon nicht mehr als 150 € für die BUZ sein.
Eine BU-Versicherung kann häufig auch als Zusatz zu einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden. Wird diese als Entgeltumwandlung umgesetzt, sparen Mitarbeiter zunächst Steuern, denn die Beiträge werden vom monatlichen Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern. Allerdings wird die Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge voll versteuert.
Um die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie die Beiträge in der Anlage "Vorsorgeaufwand" im Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eintragen.
Eine Ausnahme bildet die BUZ, die Sie als Zusatz zur BasisRente abschließen. Hier müssen Sie den Gesamtbeitrag zur BasisRente in der gleichen Anlage, jedoch unter dem Punkt „Altersvorsorgeaufwendungen“ eintragen.
Nachweise müssen Sie in der Regel zunächst nicht einreichen. Falls sich das Finanzamt jedoch mit Rückfragen und der Bitte um Belege meldet, müssen Sie diese nachreichen.
Wenn Sie zu mindestens 50 % Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig und Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente. Eine BU-Rente ist steuerpflichtiges Einkommen, welches auch in der Steuererklärung als „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden muss.
Zunächst einmal ist wichtig zu sagen: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 € (Stand 2024) liegt, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Falls Sie nun denken, dass man mit einer durchschnittlichen BU-Rente von 1.500 € im Jahr schnell über diesem Betrag liegt, können wir Sie beruhigen: Sie müssen nur den Ertragsanteil versteuern.
Die Höhe des zu versteuernden Ertragsanteils hängt von der voraussichtlichen Rentendauer ab und ist in § 55 EStDV geregelt.
Beispiele:
Das bedeutet, wenn Sie noch 15 Jahre bis zum voraussichtlichen Renteneintritt haben, müssen nur 16 % Ihrer Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Wir können uns das an einem Beispiel genauer ansehen.
Beispielrechnung:
Daraus ergibt sich eine Rentendauer von 15 Jahren und der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt 16 %. Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.700 €, ergibt sich eine Jahresrente von 20.400 €. Davon beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil im Jahr 3.264 € und das liegt deutlich unter dem Grundfreibetrag von 11.604 €. Somit müssten Sie in diesem Fall keine Steuern auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsrente aus einem Rürup-Vertrag erhalten, muss die Auszahlung versteuert werden, falls diese über dem Grundfreibetrag liegt.
Hier haben Sie ja bereits bei der Einzahlung der Beiträge von Steuervorteilen profitiert. Die Höhe des zu versteuernden Beitrags hängt vom Jahr der Besteuerung ab. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 mussten Sie auf 82,5 % Ihrer BU-Rente Steuern zahlen. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr schrittweise für Rentenneueintritte in späteren Jahren an – bis er im Jahr 2058 volle 100 % erreicht.
Sollten Sie eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge beziehen, muss diese mit Ihrem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden und ist zudem krankenversicherungspflichtig.
Üblicherweise müssen Sie keine Nachweise einreichen. Falls sich das Finanzamt jedoch mit Rückfragen und der Bitte um Belege meldet, müssen Sie diese nachreichen.
Folgende Versicherungen können Sie als Vorsorgeaufwendungen als Teil der Sonderausgaben absetzen:
Bei Arbeitnehmern ist dies jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.900 € möglich. Bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 2.800 €.
Für Selbstständige gelten andere Höchstgrenzen: Statt 1.900 € dürfen Selbstständige bis zu 2.800 € als Vorsorgeaufwendung angeben.
Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr individuell. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrem Beruf. Detailliertere Informationen zur Höhe des BU-Beitrags finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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