{{toplineText}}
{{headlineText}}
{{ratingValue}}{{ratingValueMax}}
{{ratingLabel}}
{{kmText}}
Sorglos zusammen wohnen und Dinge locker nehmen: Wir stehen Paaren und Ehepartnern mit starkem Schutz in Sachen privater Haftpflicht zur Seite - mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen €.
Ausziehen, gemeinsam die Welt zu erobern - oder einfach nur zusammenziehen? Die Haftpflichtversicherung für Paare und Ehepartner gibt in jeder Situation wichtigen Rückhalt. Egal um welche Art von Paar oder Lebenspartnerschaft es sich handelt.
Hochzeit, Kind, Jobwechsel: Bestimmte neue Lebenssituationen sind bis zu 12 Monate lang mitversichert, ohne, dass Sie es und mitteilen müssen.
Haben Sie beide schon eine private Haftpflichtversicherung, unabhängig voneinander? Sie können diese unkompliziert zusammenlegen und von unserem starken Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.
Versicherung, gedacht für Pärchen und Ehepartner: Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden am Eigentum Anderer - und das preiswert und umfassend.
Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.
Wir schützen Sie mit umfangreichen Leistungen vor den großen und kleinen Gefahren des Alltags, beruflich oder privat. Die hier erwähnten Leistungen sind Auszüge, es gelten die für Ihren Vertrag zutreffenden Bedingungen.
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und die mitversicherten Personen anderen zufügen. Zu den versicherten Schäden zählen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Das schafft bei Mieter und Vermieter ein gutes Gefühl: Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung schützen wir Mieter vor den finanziellen Folgen von Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden des Vermieters.
Leihen oder mieten Sie Sachen, halten wir Ihnen den Rücken frei. Damit ersetzen wir im Komfort- und Premiumschutz beispielsweise die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von bei Freunden geliehenen Gegenständen oder auch vom Baumarkt gemieteten Maschinen.
Wir leisten bei Verlust fremder privater, auch ehrenamtlicher, Schlüssel, Keycards oder Transponder. Im Beruf kann ein Schlüsselverlust teuer werden: Wir leisten auch für den Verlust beruflich überlassener Schlüssel - im Komfortschutz bis 500.000 € und im Premiumschutz bis zur Versicherungssumme.
Hat ein anderer Versicherer nachweislich den besseren Schutz für Sie, regulieren wir in unserer Tariflinie Premium Ihren Schadenfall nach dessen Bedingungen.
Gegenseitige Ansprüche von Partnern untereinander sind in der Privat-Haftpflicht gewöhnlich nicht versichert. Unsere Haftpflicht leistet auch, wenn Sie Ihren Partner beispielsweise bei einem Ski-Unfall aus Versehen verletzen und dessen Krankenversicherung die Behandlungskosten von Ihnen einfordert.
Haftpflichtversicherung im Testvergleich: Die Privathaftpflichtversicherung für Familien wurde als "hervorragend" bewertet.
Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen, eventuell doppelt bestehende Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen. Sobald Sie eine feste Beziehung oder Lebenspartnerschaft eingehen, empfiehlt sich unsere Haftpflichtversicherung für Paare. Wir empfehlen eine gemeinsame Absicherung für Paare, wenn eine gemeinsame Wohnung bezogen wird.
Die Geburt des ersten eigenen Kindes ist mit Sicherheit einer der schönsten Momente im Leben. Wer denkt schon ausgerechnet jetzt an den Versicherungsschutz? Aus diesem Grund gibt es unser Passt-sich-an-Prinzip: Neue Lebenslagen sind bis zu zwölf Monate lang mitversichert, ohne, dass Sie es uns melden müssen.
Sollten Sie bereits Kinder haben oder einer der beiden Partner seinen Nachwuchs in die neue Beziehung mitbringen, ist unsere Haftpflichtversicherung für Familien die passende Absicherung für Sie.
Ob Lebenspartner oder Ehepartner: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung für Paare ist optimaler Schutz für Zwei. Eine Heirat ändert zunächst einmal nichts an Ihrem Versicherungsschutz. Mit dem ersten Kind sollte allerdings eine Haftpflichtversicherung für Familien folgen: Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne.
In solchen Momenten denkt wohl niemand zuallererst an den Versicherungsschutz. Aus diesem Grund hat Ihre Württembergische vorgesorgt: Dank unseres Passt-sich-an-Prinzips ist der geschiedene Partner für die Dauer von 12 Monaten weiter versichert und hat Zeit, sich um seinen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern.
In diesem denkbar schlimmsten Fall entfällt der Versicherungsschutz natürlich nicht einfach. Auch hier greift unser Passt-sich-an-Prinzip und schützt den hinterbliebenen Partner für ein ganzes Jahr weiter.
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch sind Schäden, die von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, kein Fall für die Privat- Haftpflichtversicherung.
Für Paare ist der Abschluss einer Privathaftpflicht sehr sinnvoll. Sie ist eine relativ kostengünstige Versicherung und bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Private Haftpflichtversicherungen leisten auch bei grober Fahrlässigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, leicht oder grob fahrlässig war. Vorsätzlich verursachte Schäden werden hingegen nicht übernommen.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
"Was passiert, wenn wir Schadenersatz voneinander verlangen, aber im selben Vertrag sind?" Wir räumen mit ein paar Mythen über die Haftpflichtversicherung auf und erklären wichtige Begriffe.
Mythen und Begriffe | Erklärung |
---|---|
Die Haftpflichtversicherung für gleichgeschlechtliche Paare | Ein Mythos, der sich hartnäckig hält, ist wohl jener über die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Versicherung. Das ist mit 100-prozentiger Sicherheit nicht so. Unser Schutz gilt für alle Paare und Partner. Die sexuelle Orientierung spielt keine Rolle bei der Absicherung Ihrer Haftpflicht. Für Ihre Württembergische zählt immer Ihre aktuelle Lebenssituation. Ob Single, Paar, Partner, Alleinerziehende oder mit einer ganzen Familie: Wir haben Ihre Absicherung. |
Schadenersatzansprüche des Paares untereinander | Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie Anderen zufügen. Das bedeutet, dass zwischen den beiden Partnern kein Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht. Wenn Sie also durch ein kleines Missgeschick einen Schaden am Eigentum Ihres Partners anrichten, ist dies kein Fall für die Haftpflichtversicherung für Paare. |
Gefälligkeitshandlungen | Wenn Sie einem Freund oder Bekannten unentgeltlich z. B. bei einem Umzug helfen, ist das eine Gefälligkeitshandlung. Entsteht dabei ein Schaden, berufen wir uns nicht auf einen Haftungsverzicht und leisten bis zur Versicherungssumme. |
Forderungsausfalldeckung | Ein Forderungsausfall ist besonders ärgerlich. Sollten Sie einen Schaden durch eine dritte Person erleiden, haben Sie das Recht auf Wiedergutmachung – beispielsweise durch Schmerzensgeld. Sollte der Verursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzen und die Kosten auch nicht aus eigener Tasche begleichen können, schützt Sie unsere Privat-Haftpflichtversicherung. |
Schmerzensgeld | Das Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. |
Regress | Unter Regress wird die Rückforderung verstanden, die eine Versicherung nach der Regulierung eines Schadenfalles stellen kann. Regressansprüche fallen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung für Paare meist an, wenn ein Personenschaden untereinander angerichtet wird und sich die Krankenkasse des Geschädigten bei dessen Lebenspartner mit Geldforderungen meldet. |
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Individuelle Absicherung