Haftpflichtversicherung für Paare & Ehepartner

Für Freundschafts­dienste so viel Sie tragen können

Sorglos zusammen wohnen und Dinge locker nehmen: Wir stehen Paaren und Ehepartnern mit starkem Schutz in Sachen privater Haftpflicht zur Seite - mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen €.

Haftpflichtversicherung für Paare & Ehepartner: Junge Leute helfen beim Umzug
Ein Paar umarmt sich

Ihre Vorteile

Ist eine private Haftpflicht­versicherung für Paare sinnvoll?

Ausziehen, gemeinsam die Welt zu erobern - oder einfach nur zusammenziehen? Die Haftpflichtversicherung für Paare und Ehepartner gibt in jeder Situation wichtigen Rückhalt. Egal um welche Art von Paar oder Lebenspartnerschaft es sich handelt.

  • Das Leben ändert sich. Wir ändern uns mit

    Hochzeit, Kind, Jobwechsel: Bestimmte neue Lebenssituationen sind bis zu 12 Monate lang mitversichert, ohne, dass Sie es und mitteilen müssen.

  • Ein einzelner Vertrag reicht für zwei

    Haben Sie beide schon eine private Haftpflichtversicherung, unabhängig voneinander? Sie können diese unkompliziert zusammenlegen und von unserem starken Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.

  • Das Leben sorgenfrei genießen. Mit individuellem Schutz

    Versicherung, gedacht für Pärchen und Ehepartner: Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden am Eigentum Anderer - und das preiswert und umfassend.

  • Wir stehen Ihnen bei. Schon bevor es um Schadenersatz geht

    Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.

Unsere Leistungen

Was ist in der Haft­pflicht für Paare und Ehe­partner versichert?

Wir schützen Sie mit umfangreichen Leistungen vor den großen und kleinen Gefahren des Alltags, beruflich oder privat. Die hier erwähnten Leistungen sind Auszüge, es gelten die für Ihren Vertrag zutreffenden Bedingungen.

  • Vor welchen Schäden schützt die Haftpflichtversicherung für Paare?

    Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und die mitversicherten Personen anderen zufügen. Zu den versicherten Schäden zählen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

  • Geliehene und gemietete Sachen

    Leihen oder mieten Sie Sachen, halten wir Ihnen den Rücken frei. Damit ersetzen wir im Komfort- und Premiumschutz beispielsweise die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von bei Freunden geliehenen Gegenständen oder auch vom Baumarkt gemieteten Maschinen.

  • Schlüsselverlust

    Wir leisten bei Verlust fremder privater, auch ehrenamtlicher, Schlüssel, Keycards oder Transponder. Im Beruf kann ein Schlüsselverlust teuer werden: Wir leisten auch für den Verlust beruflich überlassener Schlüssel - im Komfortschutz bis 500.000 € und im Premiumschutz bis zur Versicherungssumme.

  • Ihre Markt-Garantie

    Hat ein anderer Versicherer nachweislich den besseren Schutz für Sie, regulieren wir in unserer Tariflinie Premium Ihren Schadenfall nach dessen Bedingungen.

  • Regressansprüche von Sozial­versicherungs­trägern

    Gegenseitige Ansprüche von Partnern untereinander sind in der Privat-Haftpflicht gewöhnlich nicht versichert. Unsere Haftpflicht leistet auch, wenn Sie Ihren Partner beispielsweise bei einem Ski-Unfall aus Versehen verletzen und dessen Krankenversicherung die Behandlungskosten von Ihnen einfordert.

Test: Unsere private Haft­pflicht­versicherung im Vergleich

  • Siegel Haftpflichtversicherung PremiumSchutz - Franke Bornberg

    Premiumschutz der Württembergischen

    Haftpflichtversicherung im Testvergleich: Die Privathaftpflichtversicherung für Familien wurde als "hervorragend" bewertet.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Haftpflicht­versicherung für Paare

Sind Kinder auch versichert? Was passiert bei einer Trennung? Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.

  • Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen, eventuell doppelt bestehende Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen. Sobald Sie eine feste Beziehung oder Lebenspartnerschaft eingehen, empfiehlt sich unsere Haftpflichtversicherung für Paare. Wir empfehlen eine gemeinsame Absicherung für Paare, wenn eine gemeinsame Wohnung bezogen wird.

  • Die Geburt des ersten eigenen Kindes ist mit Sicherheit einer der schönsten Momente im Leben. Wer denkt schon ausgerechnet jetzt an den Versicherungsschutz? Aus diesem Grund gibt es unser Passt-sich-an-Prinzip: Neue Lebenslagen sind bis zu zwölf Monate lang mitversichert, ohne, dass Sie es uns melden müssen.

    Sollten Sie bereits Kinder haben oder einer der beiden Partner seinen Nachwuchs in die neue Beziehung mitbringen, ist unsere Haftpflichtversicherung für Familien die passende Absicherung für Sie.

  • Ob Lebenspartner oder Ehepartner: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung für Paare ist optimaler Schutz für Zwei. Eine Heirat ändert zunächst einmal nichts an Ihrem Versicherungsschutz. Mit dem ersten Kind sollte allerdings eine Haftpflichtversicherung für Familien folgen: Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne.

    • Trennung: Bei Paaren ohne Trauschein endet die Mitversicherung des Partners mit der Trennung, d. h. dem Ausscheiden aus der Haushaltsgemeinschaft.
    • Scheidung: Bei Ehepaaren endet die Mitversicherung erst mit der Scheidung und nicht mit der Trennung.

    In solchen Momenten denkt wohl niemand zuallererst an den Versicherungsschutz. Aus diesem Grund hat Ihre Württembergische vorgesorgt: Dank unseres Passt-sich-an-Prinzips ist der geschiedene Partner für die Dauer von 12 Monaten weiter versichert und hat Zeit, sich um seinen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern.

  • In diesem denkbar schlimmsten Fall entfällt der Versicherungsschutz natürlich nicht einfach. Auch hier greift unser Passt-sich-an-Prinzip und schützt den hinterbliebenen Partner für ein ganzes Jahr weiter.

  • Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch sind Schäden, die von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, kein Fall für die Privat- Haftpflichtversicherung.

  • Für Paare ist der Abschluss einer Privathaftpflicht sehr sinnvoll. Sie ist eine relativ kostengünstige Versicherung und bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Private Haftpflichtversicherungen leisten auch bei grober Fahrlässigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, leicht oder grob fahrlässig war. Vorsätzlich verursachte Schäden werden hingegen nicht übernommen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.

  • Mann gemütlich mit Laptop in einem großen Liegesessel

    In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

Haftpflicht-Mythen und wichtige Begriffe

"Was passiert, wenn wir Schadenersatz voneinander verlangen, aber im selben Vertrag sind?" Wir räumen mit ein paar Mythen über die Haftpflichtversicherung auf und erklären wichtige Begriffe.

Mythen und BegriffeErklärung

Die Haftpflichtversicherung für gleichgeschlechtliche Paare

Ein Mythos, der sich hartnäckig hält, ist wohl jener über die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Versicherung. Das ist mit 100-prozentiger Sicherheit nicht so. Unser Schutz gilt für alle Paare und Partner. Die sexuelle Orientierung spielt keine Rolle bei der Absicherung Ihrer Haftpflicht. Für Ihre Württembergische zählt immer Ihre aktuelle Lebenssituation. Ob Single, Paar, Partner, Alleinerziehende oder mit einer ganzen Familie: Wir haben Ihre Absicherung.

Schadenersatzansprüche des Paares untereinander

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie Anderen zufügen. Das bedeutet, dass zwischen den beiden Partnern kein Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht. Wenn Sie also durch ein kleines Missgeschick einen Schaden am Eigentum Ihres Partners anrichten, ist dies kein Fall für die Haftpflichtversicherung für Paare.

Gefälligkeitshandlungen

Wenn Sie einem Freund oder Bekannten unentgeltlich z. B. bei einem Umzug helfen, ist das eine Gefälligkeitshandlung. Entsteht dabei ein Schaden, berufen wir uns nicht auf einen Haftungsverzicht und leisten bis zur Versicherungssumme.

Forderungsausfalldeckung

Ein Forderungsausfall ist besonders ärgerlich. Sollten Sie einen Schaden durch eine dritte Person erleiden, haben Sie das Recht auf Wiedergutmachung – beispielsweise durch Schmerzensgeld. Sollte der Verursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzen und die Kosten auch nicht aus eigener Tasche begleichen können, schützt Sie unsere Privat-Haftpflichtversicherung.

Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht haben, der Schädiger diese daraufhin nicht begleichen kann, weil er kein Vermögen und keine Privat-Haftpflichtversicherung besitzt und es auch sonst keine Versicherung gibt, die einspringt. In so einem Fall stehen wir mit der Forderungsausfalldeckung an Ihrer Seite.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion.

Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen "Unbills".

Regress

Unter Regress wird die Rückforderung verstanden, die eine Versicherung nach der Regulierung eines Schadenfalles stellen kann. Regressansprüche fallen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung für Paare meist an, wenn ein Personenschaden untereinander angerichtet wird und sich die Krankenkasse des Geschädigten bei dessen Lebenspartner mit Geldforderungen meldet.

Bei verheirateten Paaren verzichten die Sozialversicherungsträger übrigens grundsätzlich auf diese Regressansprüche.

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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden

Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.

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