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Das geliehene Kleid reißt nach einer blöden Bewegung, die Cola landet auf der Konsole des Kumpels: Das Leben kennt kleine und große Stolperfallen. Wir haben wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken: Preiswert und umfassend.
Zum Leben gehören so viele Glücksmomente wie Herausforderungen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist in jeder Lebenslage wichtig, denn sie schützt vor den großen Folgen kleiner Fehler.
Werden privat gemietete oder geliehene Sachen beschädigt, ersetzen wir sie im Komfort- und Premiumschutz in Geld. Gilt übrigens auch für gemietete Räumlichkeiten wie Ihre Mietwohnung.
Wenn Sie einem Freund oder Bekannten unentgeltlich z. B. bei einem Umzug helfen, ist das eine Gefälligkeitshandlung.
Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, prüfen wir beispielsweise ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Ansprüche gegen Sie wehren wir ab – auch vor Gericht.
Wir schützen Sie mit umfangreichen Leistungen vor den großen und kleinen Gefahren des privaten Alltags. Die hier erwähnten Leistungen sind Auszüge, es gelten die für Ihren Vertrag zutreffenden Bedingungen.
Sie sind vor den finanziellen Folgen von Personenschäden, z. B. Arzt-, Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld, Sachschäden, z. B. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten und Vermögensschäden, die zur Verschlechterung der finanzielle Situation des Geschädigten führen, versichert.
Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung schützen wir Mieter vor den finanziellen Folgen von Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäuden des Vermieters. Das schafft bei beiden ein gutes Gefühl: So entschädigen wir beispielsweise die Reparatur oder den Ersatz von Waschbecken und Parkettböden.
Wir leisten bei Verlust fremder privater, auch ehrenamtlicher, Schlüssel, Keycards oder Transponder. Im Beruf kann ein Schlüsselverlust teuer werden: Wir leisten auch für den Verlust beruflich überlassener Schlüssel - im Komfortschutz bis 500.000 € und im Premiumschutz bis zur Versicherungssumme.
Wenn Sie einem Freund oder Bekannten unentgeltlich z. B. bei einem Umzug helfen, ist das eine Gefälligkeitshandlung. Entsteht dabei ein Schaden, berufen wir uns nicht auf einen Haftungsverzicht und leisten bis zur Versicherungssumme.
Werden privat geliehene, gemietete, geleaste oder gepachtete fremde Sachen beschädigt, ersetzen wir diese im Komfort- und Premiumschutz in Geld. Das gilt auch für Geräte, die Sie im Baumarkt leihen oder bestimmte medizinische Geräte und Hilfsmittel.
Unser umfangreicher Premiumschutz bietet eine Neuwertentschädigung maximal bis 10.000 €, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist und Sie den Schaden auf diese Weise ersetzt haben möchten.
Unsere private Haftpflichtversicherung für Familien wurde mit dem Prädikat "hervorragend" ausgezeichnet.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
Versicherer haben ihr ganz eigenes Vokabular. Wir erklären wichtige Begriffe aus der Welt der Privathaftpflicht.
Begriff | Erklärung |
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Markt-Garantie | Ihre Württembergische garantiert Ihnen im PremumSchutz über die so genannte Markt-Garantie, dass bei einem Schadenfall nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen eines anderen Versicherers reguliert wird, wenn uns nachgewiesen wird, dass diese einen besseren Schutz bieten. |
Schmerzensgeld | Das Schmerzengeld ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d.h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art. Nach deutschem Recht zusätzlich mit einer "Sühnefunktion". Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutmacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen "Unbills". |
Forderungsausfall, bzw. Forderungsausfalldeckung | Ein Forderungsausfall ist ärgerlich. Sollten Sie einen Schaden durch eine dritte Person erleiden, haben Sie das Recht auf Wiedergutmachung - beispielsweise durch Schmerzensgeld. Sollte der Verursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzen und die Kosten auch nicht aus eigener Tasche begleichen können, schützt Sie unsere Privat-Haftpflichtversicherung. |
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Individuelle Absicherung