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Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Lesedauer: 5 Minuten
Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch macht es Sinn eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie als Mieter oder Mieterin eine Immobilie beziehen. Die Versicherung schützt Sie vor den Kosten kleiner und großer Missgeschicke, für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen aufkommen müssten. Unsere Appinio-Umfrage1 zeigt, dass das ein reelles Risiko ist: Knapp jeder Vierte unserer 1.500 Befragten gab an, dass er oder sie schon einmal in der Mietwohnung etwas kaputt gemacht hat, das dem Vermieter gehört – 4 % sogar mehrfach. Kein Wunder, dass Mietsachschäden laut Umfrage zu den vier wichtigsten Leistungen zählen, die mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sein sollten.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
Versicherte SchädenNicht versicherte SchädenMitversicherte PersonenHäufige FragenGenerell übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden, die Sie und mitversicherte Personen versehentlich anderen zufügen. Zu den abgesicherten Schäden zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Mieterinnen und Mieter ist es wichtig, dass sogenannte Mietsachschäden versichert sind. Damit sind sie vor den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden des Vermieters geschützt. So entschädigen wir beispielsweise die Reparatur oder den Ersatz von Waschbecken und Parkettböden.
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung einen Schaden anrichten, haften Sie für diesen gegenüber Ihrem Vermieter. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie finanziell bei Schäden an festverbautem Inventar wie zum Beispiel den Wänden, den Böden oder den sanitären Einrichtungen (Waschbecken, Toilette, Dusche). Aber auch gemietete Einrichtungen wie zum Beispiel die Einbauküche sind versichert. Welche Bestandteile konkret zur Mietsache gehören, ist normalerweise im Mietvertrag geregelt.
Als Besitzer tragen Sie die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in Ihrer Mietwohnung. Das heißt, Sie haften für die Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen, angerichtet werden, sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist für einen Schutz in der Mietimmobilie eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.
Viele Mehrfamilienhäuser haben eine Schließanlage, bei der ein Schlüssel sowohl für die Haustür als auch für die Wohnungstür verwendet wird. Wenn Sie diesen Schlüssel verlieren, kann es notwendig sein, die gesamte Schließanlage im Haus auszutauschen, damit alle Mieter neue Schlüssel erhalten. Das kann schnell sehr teuer werden. Wenn Sie keine Versicherung haben, müssen Sie die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Haben Sie jedoch eine private Haftpflichtversicherung, dann übernimmt ein Großteil der Versicherer diese Kosten.
Die soeben genannten Beispiele sind die am häufigsten auftretenden Privathaftpflichtschäden im Zusammenhang mit einer Wohnung. Doch auch weitere Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Mietsache sind abgesichert. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Dritten, die durch herabfallende Blumentöpfe von Ihrem Balkon entstehen oder Schäden an Nachbarwohnungen, die aufgrund eines durch Sie verursachten Wasserschadens in Ihrer Wohnung entstanden sind.
Übliche Abnutzungs- und Verschleißschäden sind in einer Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter bei Rückgabe der Immobilie sowieso akzeptieren. Schäden an den eigenen Möbeln sind ebenfalls nicht Teil Ihrer Haftpflichtversicherung. Eine Hausratversicherung bietet hier Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung sichert zum Beispiel Schäden, die durch Brand, Diebstahl oder Sturm entstehen, ab. Darüber hinaus sind generell vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht nur für Sie persönlich, auch weitere Personen, die mit Ihnen zusammenleben können abgesichert sein.
Wenn Sie eine feste Beziehung oder Lebenspartnerschaft eingehen und zusammenwohnen, können Sie eine gemeinsame Haftpflichtversicherung für Paare abschließen. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen, eventuell doppelt bestehende Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen.
Kinder sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Mitversicherung in der Familienhaftpflichtversicherung endet, wenn diese heiraten oder einen Beruf ergreifen.
Personen, die vorübergehend im Haushalt leben, wie z. B. Au-Pairs oder Austauschschüler, sind in unserem Premiumschutz und Komfortschutz ebenfalls versichert, falls sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung gilt so lange, wie die betreffenden Personen Teil der häuslichen Gemeinschaft sind.
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Die einen bauen Gemüse an, andere schätzen den gepflegten Rasen fürs Zusammensein und Spiele. Wieder andere lieben die Blütenpracht. Gibt es eigentlich eine "Gartenversicherung", um den persönlichen Ruheort zu schützen?
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Die Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt, zu hinterlegen, ist in Deutschland absolut üblich. Hier sammeln wir alle Infos, Zahlen und Fakten dazu. Was dürfen Vermieter, was müssen Mieter tun, wie sieht die Gesetzeslage aus?
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.
Private Haftpflichtversicherung