Existenz

Ist eine Haftpflicht­versicherung für die Wohnung sinnvoll?

Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Junger Mann mit Laptop

Brauche ich eine Haftpflicht für meine Mietwohnung?

Versicherungsschutz für Mieterinnen und Mieter

Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch macht es Sinn eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie als Mieter oder Mieterin eine Immobilie beziehen. Die Versicherung schützt Sie vor den Kosten kleiner und großer Missgeschicke, für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen aufkommen müssten.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Versicherte SchädenNicht versicherte SchädenMitversicherte PersonenHäufige Fragen

Diese Schäden an der Wohnung sind über die Privathaftpflicht versichert

Generell übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden, die Sie und mitversicherte Personen versehentlich anderen zufügen. Zu den abgesicherten Schäden zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Mieterinnen und Mieter ist es wichtig, dass sogenannte Mietsachschäden versichert sind. Damit sind sie vor den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden des Vermieters geschützt. So entschädigen wir beispielsweise die Reparatur oder den Ersatz von Waschbecken und Parkettböden.

Inventar und Ausstattung

Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung einen Schaden anrichten, haften Sie für diesen gegenüber Ihrem Vermieter. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie finanziell bei Schäden an festverbautem Inventar wie zum Beispiel den Wänden, den Böden oder den sanitären Einrichtungen (Waschbecken, Toilette, Dusche). Aber auch gemietete Einrichtungen wie zum Beispiel die Einbauküche sind versichert. Welche Bestandteile konkret zur Mietsache gehören, ist normalerweise im Mietvertrag geregelt.

Schäden durch Haustiere

Als Besitzer tragen Sie die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in Ihrer Mietwohnung. Das heißt, Sie haften für die Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen, angerichtet werden, sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist für einen Schutz in der Mietimmobilie eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.

Schlüsselverlust

Viele Mehrfamilienhäuser haben eine Schließanlage, bei der ein Schlüssel sowohl für die Haustür als auch für die Wohnungstür verwendet wird. Wenn Sie diesen Schlüssel verlieren, kann es notwendig sein, die gesamte Schließanlage im Haus auszutauschen, damit alle Mieter neue Schlüssel erhalten. Das kann schnell sehr teuer werden. Wenn Sie keine Versicherung haben, müssen Sie die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Haben Sie jedoch eine private Haftpflichtversicherung, dann übernimmt ein Großteil der Versicherer diese Kosten.

Weitere Schäden in Mietwohnungen

Die soeben genannten Beispiele sind die am häufigsten auftretenden Privathaftpflichtschäden im Zusammenhang mit einer Wohnung. Doch auch weitere Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Mietsache sind abgesichert. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Dritten, die durch herabfallende Blumentöpfe von Ihrem Balkon entstehen oder Schäden an Nachbarwohnungen, die aufgrund eines durch Sie verursachten Wasserschadens in Ihrer Wohnung entstanden sind.

Diese Schäden an der Wohnung sind nicht über die Privathaftpflicht versichert

Übliche Abnutzungs- und Verschleißschäden sind in einer Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter bei Rückgabe der Immobilie sowieso akzeptieren. Schäden an den eigenen Möbeln sind ebenfalls nicht Teil Ihrer Haftpflichtversicherung. Eine Hausratversicherung bietet hier Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung sichert zum Beispiel Schäden, die durch Brand, Diebstahl oder Sturm entstehen, ab. Darüber hinaus sind generell vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert.

Wer ist mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht nur für Sie persönlich, auch weitere Personen, die mit Ihnen zusammenleben können abgesichert sein.

Lebenspartnerin/Lebenspartner

Wenn Sie eine feste Beziehung oder Lebenspartnerschaft eingehen und zusammenwohnen, können Sie eine gemeinsame Haftpflichtversicherung für Paare abschließen. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen, eventuell doppelt bestehende Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen.

Kinder

Kinder sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Mitversicherung in der Familienhaftpflichtversicherung endet, wenn diese heiraten oder einen Beruf ergreifen.

Austauschschüler oder Au-Pairs

Personen, die vorübergehend im Haushalt leben, wie z. B. Au-Pairs oder Austauschschüler, sind in unserem Premiumschutz und Komfortschutz ebenfalls versichert, falls sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung gilt so lange, wie die betreffenden Personen Teil der häuslichen Gemeinschaft sind.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Mehr Wissenswertes zur Haftpflicht

Wenn Sie immer noch offene Fragen haben, finden Sie wahrscheinlich hier die Antworten dazu. Ob zu Kosten, Versicherungssumme oder zur Absetzbarkeit von der Steuer - hier gibt es mehr Wissenswertes.

  • Manche Vermieter möchten von ihren Mietern einen Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung erhalten. Der Grund dafür ist, dass der Vermieter sicher sein möchte, dass der Mieter für eventuelle Schäden an der Wohnung oder dem Haus aufkommen kann. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht für Mieter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und der Vermieter kann Sie nicht dazu zwingen. Allerdings kann es sein, dass ein Vermieter im Auswahlprozess andere Interessenten bevorzugt, die eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.

  • Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht teuer. Bei der Württembergischen können Sie zum Beispiel den Kompakt-Tarif für Singles schon ab 4 € im Monat abschließen (Selbstbeteiligung von 250 €). Die Kosten für eine Privathaftpflicht hängen von dem Tarif (Single, Paare, Familie) und der Produktlinie (Kompakt, Komfort, Premium) ab, die Sie wählen.

  • Wenn Sie eine Ferienwohnung mieten und dort während dieser Zeit einen Schaden verursachen, sind Sie dafür verantwortlich und müssen dafür aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung kann diesen Schaden für Sie übernehmen.

  • Ja, Sie können die Kosten für die Privathaftpflicht in der Steuerklärung geltend machen.

  • Es ist wichtig, eine hohe Versicherungssumme zu wählen, da insbesondere Personenschäden sehr teuer werden können. Eine gute Haftpflichtversicherung sollte daher mindestens 5 Mio. € abdecken. Noch besseren Schutz erhalten Sie bei einer Versicherungssumme von 20 oder 50 Mio. €.

  • Nein, die Haftpflichtversicherung schützt nicht Ihren eigenen Besitz in der Wohnung. Hierfür benötigen Sie eine Hausratversicherung.

  • Ja, als Vermieter sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich vor Schadensersatzansprüchen von Mietern oder anderen Dritten zu schützen. Doch nicht alle Tarife umfassen die Vermietung von Wohnungen. Im Premiumschutz der Württembergischen sind bis zu sechs vermietete Wohnungen versichert.

  • Ja, Schäden am Parkett für die Sie verantwortlich sind, sind über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Normale Gebrauchsspuren muss Ihr Vermieter jedoch hinnehmen und sind kein Fall für den Versicherer.

  • Ja, wenn das Waschbecken durch Ihre Fahrlässigkeit beschädigt wurde, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Waschbeckens.

  • Falls Sie als Mieter beschuldigt werden, durch Ihr Verhalten den Schimmelbefall verursacht zu haben und dadurch das Gebäude beschädigt wurde, kann eventuell Ihre Haftpflichtversicherung helfen. Die Versicherung kann entweder als passiver Rechtsschutz Ansprüche abwehren oder den Schaden als "Schaden an Mietsachen" decken - wenn dies in den Versicherungsbedingungen vereinbart ist. Bei der Württembergischen ist dieser Schutz inklusive. Bei anderen Versicherern ist es empfehlenswert, die eigenen Versicherungsunterlagen daraufhin zu überprüfen. Übrigens: In anderen Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Vermieter kann Sie unsere Mietrechtsschutzversicherung unterstützen.

  • Nein, Glasschäden sind nicht mitversichert. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Fenstern und Balkon- oder Terassentüren, Duschkabinen oder Glaskeramik-Kochfeldern. Glasschäden können Sie über eine separate Glasversicherung absichern.

Gut zu wissen

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