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Mit unserer Hundehaftpflichtversicherung sind Vierbeiner und Besitzer immer sicher unterwegs. Der Versicherungsschutz geht bei wichtigen Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Für optimalen Schutz in allen Fällen - für alle Felle.
Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Sollte der süße Blick Ihres Lieblings einmal nicht ausreichen, einen Schaden wiedergutzumachen, steht Ihnen unsere Versicherung für die Hundehaftpflicht zur Seite.
Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Sie ab – auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen leisten wir Wiedergutmachung in Geld.
Wir versichern Sie mit bis zu 50 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person.
Gehen Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen, schützt Sie unsere Versicherung auch dort: Unser Tarif gilt weltweit bis zu 5 Jahre. In Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Ihre Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls mitversichert. Das gilt sogar für den Nachbar, der aus Freundlichkeit ab und zu mit dem Hund Gassi geht.
Ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht: Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie – und Ihr Hund – auf Nummer sicher. Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter stärkt Ihnen mit tollen Leistungen den Rücken, wenn es wirklich darauf ankommt.
Nicht jeder Schaden entsteht durch einen Biss. Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihren Hund verletzt werden, ein Sachschaden entstanden ist und sogar in Fällen, die weder auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind.
Wir schützen Sie, wenn Ihr Hund einen Mietsachschaden an gemieteten (oder auch geliehenen, gepachteten und geleasten) Sachen verursacht. Das gilt auch für gemietete Gebäude und ist somit besonders für Mieter wichtig.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls stationär im Krankenhaus oder einer Rehaklinik behandelt werden und sich daher nicht um Ihr Tier kümmern können, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 €.
Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter schützt nicht nur vor den Forderungen anderer, sondern auch wenn Ihr eigener Hund Hilfe braucht. Wird Ihr Liebling durch einen fremden Hund verletzt und der Halter kann nicht ermittelt werden, stehen wir mit bis zu 10.000 € für Tierarztkosten an Ihrer Seite.
Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze für Ihren Hund von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten bis zu 10.000 €.
Auch Schäden, die während der Teilnahme an Agility-Wettbewerben oder in der Hundeschule geschehen, sind in Ihrer Haftpflicht mit eingeschlossen.
Schutz, so viel Hundehalter wollen
Die wichtigsten Leistungen der Versicherung für die Hundehaftpflicht auf einen Blick.
Dafür muss er nicht einmal zubeißen. Wie unsere Beispiele zeigen, genügt oft schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit. Tipp: Mit der Tierhalterhaftpflicht sind auch andere Vierbeiner voll abgesichert.
Sie sind nur für einen Moment aus dem Haus und Ihr Bello kratzt vor lauter Sehnsucht nach Ihnen an der Tür und den Wänden. Hundefans wissen: Für das Tier fühlen sich die Minuten, in denen Sie nur schnell etwas aus dem Auto holen, wie eine Ewigkeit an. Ihr Vermieter ist nicht begeistert von den Kratzspuren an Tür und Wand und fordert Schadenersatz.
Sie lassen Ihren vierbeinigen Liebling im Park von der Leine. Eine zufällig vorbei gehende Frau wird Opfer der Freude des Tiers, als dieses ohne böse Absicht an ihr hoch springt. Sie erschrickt und stürzt. Die Folge: Ein gebrochener Arm. Die Dame fordert Schadenersatz für den Krankenhausaufenthalt und ihren Verdienstausfall.
Ein fremder Hund tollt zunächst friedlich mit Ihrem herum, doch beißt plötzlich zu. Der Halter ist nirgends ausfindig zu machen und kann nicht belangt werden. Wir stehen Ihnen in diesem Fall mit bis zu 10.000 € für die Tierarztkosten Ihres eigenen Hundes zur Seite.
Während Freunde bei Herrchen und Frauchen zu Besuch sind, entdeckt der Hund ein großartiges Spielzeug: Die neue Handtasche einer Freundin. Er beißt und kaut auf dem Accessoire herum und beschädigt es dabei. Da die Handtasche noch keine 24 Monate alt ist, entschädigen wir sogar den Neuwert bis 10.000 €.
In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Allen Haltern, die das nicht betrifft, ist sie trotzdem absolut empfohlen: Für Schäden durch Ihren Hund haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – auch ohne dass Sie eine Schuld trifft. Die richtige Versicherung schützt nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern schafft auch noch ein gutes Gefühl.
Wichtiger Schutz für Ihren vierbeinigen Liebling ist schon für wenig Geld zu haben. So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung zusammen:
Gerade Personenschäden können teuer werden – und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für Ihren Hund und die Dinge, die er anstellt. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme, die wirklich vor allen Eventualitäten schützt. Darum gibt es unsere Hundehaftpflicht mit 10, 20 und 50 Mio. € Versicherungssumme.
Ein Anruf genügt und wir stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei einem Schaden einfach bei Ihrem persönlichen Berater oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Vierbeiner bei anderen anrichtet. Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist, obwohl bestimmte Leistungen weit greifen, keine Hunde-Krankenversicherung oder gar eine Hunde-OP-Versicherung. Außerdem sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ausgeschlossen. Wir helfen schnell und unkompliziert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Anderen durch Ihren Vierbeiner entstehen.
Sie können diese Versicherung bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn wir die Beiträge anpassen und sich die Leistungen in diesem Zuge nicht verändern sowie nach einer Schadenzahlung.
Nein, der Versicherungsschutz besteht ab dem im Vertrag vereinbarten Beginn.
Als Hundehalter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für die Taten Ihres vierbeinigen Begleiters. Das hält § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.
Abhängig von Ihrem Bundesland werden einige Rassen als gefährlich eingestuft und in die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Die meisten Bundesländer schreiben eine Haftpflichtversicherung für solche Tiere vor. Informieren Sie sich hier rechtzeitig – am besten noch vor der Anschaffung des Hundes – über die Regelung in Ihrem Bundesland.
In der Regel müssen Kampfhundbesitzer volljährig sein, das Tier melden, ihre Eignung als Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder andere Dokumente belegen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie andere Auflagen, etwa bezüglich der Aufstellung von Warnschildern und einem geeigneten Wohnraum für das Tier.
Ein Negativzeugnis kann Ihnen mancherorts für bestimmte Listenhunde von den Behörden ausgestellt werden. Es bezeugt, dass ein Listenhund laut behördlich durchgeführtem Wesenstest nicht aggressiv oder gefährlich ist.
Für anhaltenden Versicherungsschutz sollten Sie uns neue Lebensumstände und neue Risiken mitteilen. Vor allem, wenn sich die Anzahl Ihrer Hunde ändert.
Kurz gesagt: Das ganze Hundeleben ist ein sinnvoller Zeitraum, den Schutz dieser Versicherung zu genießen. Am besten ab dem Moment, in dem der kleine Strolch seine Pfoten zum ersten Mal aus dem Körbchen in Ihre Wohnung setzt.
Die Welpen Ihres eigenen Hundes sind bis zu 18 Monate lang durch den Schutz der Mutter mitversichert. Die Hunde und deren Welpen anderer Personen sind nicht in Ihrem Versicherungsumfang enthalten. Beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Der Versicherungsschutz unserer Hundehalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Ihre eigenen Tiere – beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings sollten Tierheime eine betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle besitzen.
Ja, die Hundehaftpflichtversicherung kann unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer abgesetzt werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.1
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einige oder alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig. Hier zeigen wir Ihnen, wo welche Regelung gilt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Grundabsicherung
Damit kleine Missgeschicke keine großen Folgen haben