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Als Halter haften Sie grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Egal ob Sie etwas falsch gemacht haben oder nicht. Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie als Pferdehalter finanziell ab.
Halter haften grundsätzlich für alle Schäden, die ihr Pferd verursacht. Wenn nicht nur Sachen beschädigt, sondern auch Personen verletzt werden, kann das ziemlich teuer werden. Im Schadenfall springt dann Ihre Pferdehalterhaftpflicht für Sie ein.
Unsere Pferdehaftpflicht bietet finanziellen Schutz und starke Leistungen bei Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch z. B. einen Unfall. Mit dieser Versicherung können Sie sorgenfrei reiten!
Ihr Pferd und somit auch Sie sind nicht für den Schaden verantwortlich? Unsere Pferdehaftpflicht hilft Ihnen, unbegründete Ansprüche vor Gericht abzuwehren.
Unsere Pferdehalterhaftpflicht bieten Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets den besten Schutz: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.
Nicht jeder besitzt ein eigenes Pferd. Daher sind auch Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei uns im Versicherungsschutz enthalten, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Sollten Sie durch das Pferd einer anderen Person einen Schaden erleiden und die Person kann nicht für den Schaden aufkommen, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfalldeckung und Ihre Pferdehaftpflicht zahlt den entstandenen Schaden.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte für zum Beispiel Reiturlaube sind weltweit mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Aufenthalten bis zu fünf Jahren und in Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist für alle Pferdebesitzer unverzichtbar. Sie ist zwar - anders als die Hundehaftpflichtversicherung - nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll. Ganz gleich, ob Sie in Ihrer Freizeit ein Pony, ein Pferd oder sogar mehrere Pferde halten – als Halter haften Sie gesetzlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Mit unserer Pferdehaftpflichtversicherung sind Hüter, Mithalter, Miteigentümer sowie auch Reiter des Pferdes abgesichert. Auch Reitbeteiligungen und gelegentliche Fremdreiter profitieren von diesem umfassenden Schutz.
Übrigens: Die gewerbliche Haltung von Pferden können Sie mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie als Pferdehalter finanziell ab. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wir sichern Sie mit hohen Summen ab: Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern möchten.
Bis zu 50 Mio. €
Wir schützen Sie, wenn Ihr Pferd einen Schaden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden oder an Teilen davon, z. B. auch an Stall- und Pferdeboxen oder Koppelzäunen verursacht (auch Mietsachschaden genannt).
Schäden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Pferdetransportanhängern übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung bis 10.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 250 €.
Bis 10.000 €
Wird Ihr Pferd durch ein fremdes Pferd verletzt und kann der Halter des fremden Pferdes nicht in Anspruch genommen werden, ersetzt Ihnen die Pferdehaftpflicht die notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung bis zu 10.000 €.
Bis zu 10.000 €
Die Haltung von Fohlen versicherter Pferde ist in der Pferdehaftpflicht bis zum Alter von 36 Monaten beitragsfrei mitversichert.
Beitragsfrei
Schäden, die bei Veranstaltungen wie z. B. Reitunterricht, Turnieren, Schauveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzritten, Reiterspielen, Jagdreiten oder Pferderennen entstehen, sind in unserem Tarif versichert.
Wird Ihr Pferd von einem anderen Reiter geritten, sind deren Schadenersatzansprüche gegen Sie als Halter des Pferdes versichert. Dies gilt auch bei Reitbeteiligungen.
Flurschäden entstehen beispielsweise, wenn Ihr Pferd eine Grünfläche oder ein Feld beschädigt oder Saat und Ernte eines landwirtschaftlich genutzten Ackers zertritt. Das kann beim Ausreiten passieren, aber auch wenn Ihr Pferd mal "ausbüchsen" sollte.
Sehen Sie anhand unserer Leistungsbeispiele, in welchen Fällen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung für Sie da ist.
Die Kosten für eine Pferdehaftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a.:
Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht. Dazu gehören zum Beispiel:
Mögliche Versicherungssummen: 10 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Mitversicherte Leistungen sind u. a. auch:
Versichert sind die
Die Deckungssumme ist ein oft verwendeter Begriff für die Versicherungssumme und gibt an, bis zu welchem Geldbetrag Sie versichert sind. Die Pferdehalterhaftpflicht hat eine Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. €. Das heißt, Schäden bis zu dieser Summe werden abgesichert.
Eine hohe Versicherungssumme ist empfehlenswert. Auf den ersten Blick mag Ihnen eine Summe von bis zu 50 Mio. € viel erscheinen. Doch falls Ihr Pferd bei einem Unfall eine Person verletzt und diese beispielsweise länger im Krankenhaus liegt und nicht arbeiten kann, können die Kosten sehr schnell sehr hoch werden.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Auch wenn Sie mit Ihrem Pferd während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (zum Beispiel im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Die Pferdehaftpflicht ist eine reine Pferdeversicherung. Das heißt: Mit der Pferdehaftpflichtversicherung können nur Pferde versichert werden. Für Hunde steht Ihnen die Hundehaftpflichtversicherung zur Verfügung. Eine Übersicht, welche Versicherung für andere Tiere wichtig ist, finden Sie bei der Tierhalterhaftpflicht.
Übrigens: Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen oder Bienen sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Die Pferdehalterhaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, gilt aber dennoch für viele Pferdefreunde als „Muss“. Sie sichert Sie finanziell ab, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht. Das ist bei der Hundehaftpflichtversicherung anders: Als Hundehalter sind Sie laut Gesetz in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pferde-OP-Versicherung. Unsere Versicherung übernimmt lediglich die Kosten bis 10.000 € für Operationen und Tierarztkosten, wenn Ihr Pferd durch ein fremdes Pferd verletzt wird und der Halter des fremden Pferdes nicht in Anspruch genommen werden kann.
Falls Sie eine Pferde-Krankenversicherung benötigen: Fragen Sie einfach Ihren Berater, dieser hilft Ihnen gerne weiter.
Bei Verkauf oder Weggabe Ihres Pferdes benötigen Sie keine Pferdeversicherungen mehr. Daher haben Sie in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an, der Ihnen gerne weiterhilft.
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Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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