Pferdehaftpflicht­versicherung

Aufs richtige Pferd setzen

Als Halter haften Sie grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Egal ob Sie etwas falsch gemacht haben oder nicht. Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie als Pferdehalter finanziell ab.

Pferdehaftpflichtversicherung: Junge Frau mit Pferd
Frau striegelt ein Pferd.

Ihre Vorteile

Darum ist eine Pferde­halter­haftpflicht­versicherung sinnvoll

Halter haften grundsätzlich für alle Schäden, die ihr Pferd verursacht. Wenn nicht nur Sachen beschädigt, sondern auch Personen verletzt werden, kann das ziemlich teuer werden. Im Schadenfall springt dann Ihre Pferdehalterhaftpflicht für Sie ein.

  • Sorgenfrei unterwegs

    Unsere Pferdehaftpflicht bietet finanziellen Schutz und starke Leistungen bei Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch z. B. einen Unfall. Mit dieser Versicherung können Sie sorgenfrei reiten!

  • Passiver Rechtsschutz mitversichert

    Ihr Pferd und somit auch Sie sind nicht für den Schaden verantwortlich? Unsere Pferdehaftpflicht hilft Ihnen, unbegründete Ansprüche vor Gericht abzuwehren.

  • Stets den besten Schutz

    Unsere Pferdehalterhaftpflicht bieten Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets den besten Schutz: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.

  • Mitversicherung von Reitbeteiligungen

    Nicht jeder besitzt ein eigenes Pferd. Daher sind auch Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei uns im Versicherungsschutz enthalten, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

  • Absicherung bei zahlungsunfähigen Schädigern

    Sollten Sie durch das Pferd einer anderen Person einen Schaden erleiden und die Person kann nicht für den Schaden aufkommen, greift unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfalldeckung und Ihre Pferdehaftpflicht zahlt den entstandenen Schaden.

  • Weltweiter Schutz für Sie und Ihr Pferd

    Vorübergehende Auslandsaufenthalte für zum Beispiel Reiturlaube sind weltweit mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Aufenthalten bis zu fünf Jahren und in Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.

Für wen ist die Pferde­halter­haftpflicht sinnvoll?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist für alle Pferdebesitzer unverzichtbar. Sie ist zwar - anders als die Hundehaftpflichtversicherung - nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll. Ganz gleich, ob Sie in Ihrer Freizeit ein Pony, ein Pferd oder sogar mehrere Pferde halten – als Halter haften Sie gesetzlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Mit unserer Pferdehaftpflichtversicherung sind Hüter, Mithalter, Miteigentümer sowie auch Reiter des Pferdes abgesichert. Auch Reitbeteiligungen und gelegentliche Fremdreiter profitieren von diesem umfassenden Schutz.

Übrigens: Die gewerbliche Haltung von Pferden können Sie mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern.

Unsere Leistungen

Wesentliche Leistungen unserer Pferde­haftpflicht­versicherung

Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert Sie als Pferdehalter finanziell ab. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Wir sichern Sie mit hohen Summen ab: Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern möchten.

    Bis zu 50 Mio. €

  • Mietsachschäden

    Wir schützen Sie, wenn Ihr Pferd einen Schaden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden oder an Teilen davon, z. B. auch an Stall- und Pferdeboxen oder Koppelzäunen verursacht (auch Mietsachschaden genannt).

  • Geliehene und gemietete Pferdetransportanhänger

    Schäden an privat geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten Pferdetransportanhängern übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung bis 10.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 250 €.

    Bis 10.000 €

  • Tierarztkosten

    Wird Ihr Pferd durch ein fremdes Pferd verletzt und kann der Halter des fremden Pferdes nicht in Anspruch genommen werden, ersetzt Ihnen die Pferdehaftpflicht die notwendigen Kosten einer tierärztlichen Behandlung bis zu 10.000 €.

    Bis zu 10.000 €

  • Mitversicherung des Fohlens

    Die Haltung von Fohlen versicherter Pferde ist in der Pferdehaftpflicht bis zum Alter von 36 Monaten beitragsfrei mitversichert.

    Beitragsfrei

  • Reitsportliche Veranstaltungen

    Schäden, die bei Veranstaltungen wie z.  B. Reitunterricht, Turnieren, Schauveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzritten, Reiterspielen, Jagdreiten oder Pferderennen entstehen, sind in unserem Tarif versichert.

  • Fremd- und Gastreiterrisiko

    Wird Ihr Pferd von einem anderen Reiter geritten, sind deren Schadenersatzansprüche gegen Sie als Halter des Pferdes versichert. Dies gilt auch bei Reitbeteiligungen.

  • Flurschäden

    Flurschäden entstehen beispielsweise, wenn Ihr Pferd eine Grünfläche oder ein Feld beschädigt oder Saat und Ernte eines landwirtschaftlich genutzten Ackers zertritt. Das kann beim Ausreiten passieren, aber auch wenn Ihr Pferd mal "ausbüchsen" sollte.

Leistungsbeispiele Pferdehalterhaftpflichtversicherung

In diesen Fällen können Sie auf Ihre Pferdehaftpflicht zählen

Sehen Sie anhand unserer Leistungsbeispiele, in welchen Fällen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung für Sie da ist.

  • Zwei Frauen striegeln ein Pferd im Pferdestall

    Verletzung einer Person

    Lara und ihre Freundin Tina striegeln Laras Pferd Merlin. Als im Stall eine Tür zuknallt, erschrickt Merlin und tritt dabei Tina auf den Fuß. Tinas Fuß muss operiert werden und Laras Pferdehaftpflicht übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung und eventuelle Schmerzensgeldforderungen.

  • Junges Mädchen umarmt den Kopf eines Pferdes

    Sachschaden beim Ausritt

    Beim Ausritt beschädigt Luises Stute Paris versehentlich den Zaun einer benachbarten Weide. Der Eigentümer verlangt die Reparaturkosten in Höhe von 1.500 €. Luises Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

  • Junges Mädchen mit einem kleine Hund und einem Pferd auf der Wiese

    Flurschäden

    Beim Ausreiten galoppiert Maries Shadow über ein frisch bestelltes Feld und hinterlässt Schäden an der landwirtschaftlichen Fläche. Der Landwirt fordert Schadenersatz für die Wiederherstellung des Feldes. Maries Pferdehalterhaftpflicht übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden.

Häufige Fragen

Die Haftpflicht­versicherung für Ihr Pferd

Reiten ist Ihre Leidenschaft und Ihr Pferd Ihr treuer Begleiter? Sichern Sie sich mit der Haftpflichtversicherung für Pferde ab. So schützen Sie sich und Ihr Tier bei Haftpflichtansprüchen Dritter. 

  • Die Kosten für eine Pferdehaftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a.:

    • Anzahl der versicherten Pferde
    • Größe des Pferds (Pferd oder Kleinpferd unter 148 cm)
    • Gewählte Versicherungssumme
  • Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Mietsachschäden an Immobilien und deren Teile, z. B. an Räumen in Gebäuden, Stall- und Pferdeboxen und Koppelzäunen
    • Schäden bei der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen, Reitunterricht, Turnieren, Schauveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzritten, Reiterspielen, Jagdreiten und Rennen
    • Beitragsfreie Mitversicherung der Fohlen des gehaltenen Pferdes bis zu einem Alter von 36 Monaten

    Mögliche Versicherungssummen: 10 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Mitversicherte Leistungen sind u. a. auch:

    • Tierische Ausscheidungen
    • Flurschäden
    • Reiten oder Führen ohne Sattel/Zaumzeug
    • Reitbeteiligungen
    • Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt

  • Versichert sind die

    • Hüter,
    • Mithalter,
    • Miteigentümer sowie
    • auch Reiter des Pferdes.
  • Die Deckungssumme ist ein oft verwendeter Begriff für die Versicherungssumme und gibt an, bis zu welchem Geldbetrag Sie versichert sind. Die Pferdehalterhaftpflicht hat eine Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. €. Das heißt, Schäden bis zu dieser Summe werden abgesichert.

  • Eine hohe Versicherungssumme ist empfehlenswert. Auf den ersten Blick mag Ihnen eine Summe von bis zu 50 Mio. € viel erscheinen. Doch falls Ihr Pferd bei einem Unfall eine Person verletzt und diese beispielsweise länger im Krankenhaus liegt und nicht arbeiten kann, können die Kosten sehr schnell sehr hoch werden.

  • Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Auch wenn Sie mit Ihrem Pferd während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (zum Beispiel im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.

  • Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden
    • vorsätzliche Handlungen
    • Schäden zwischen Mitversicherten
    • Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs

  • Die Pferdehaftpflicht ist eine reine Pferdeversicherung. Das heißt: Mit der Pferdehaftpflichtversicherung können nur Pferde versichert werden. Für Hunde steht Ihnen die Hundehaftpflichtversicherung zur Verfügung. Eine Übersicht, welche Versicherung für andere Tiere wichtig ist, finden Sie bei der Tierhalterhaftpflicht.

    Übrigens: Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen oder Bienen sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

  • Die Pferdehalterhaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, gilt aber dennoch für viele Pferdefreunde als „Muss“. Sie sichert Sie finanziell ab, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht. Das ist bei der Hundehaftpflichtversicherung anders: Als Hundehalter sind Sie laut Gesetz in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  • Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pferde-OP-Versicherung. Unsere Versicherung übernimmt lediglich die Kosten bis 10.000 € für Operationen und Tierarztkosten, wenn Ihr Pferd durch ein fremdes Pferd verletzt wird und der Halter des fremden Pferdes nicht in Anspruch genommen werden kann.

    Falls Sie eine Pferde-Krankenversicherung benötigen: Fragen Sie einfach Ihren Berater, dieser hilft Ihnen gerne weiter.

  • Bei Verkauf oder Weggabe Ihres Pferdes benötigen Sie keine Pferdeversicherungen mehr. Daher haben Sie in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an, der Ihnen gerne weiterhilft.

Gut zu wissen

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Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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