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Ob hoch zu Ross oder beim Spaziergang mit dem Hund – als Halter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Egal ob Sie etwas falsch gemacht haben oder nicht. Mit unserer Tierhalterhaftpflicht können Sie sich rundum sicher fühlen.
Als Halter eines Hundes oder eines Pferdes ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und somit Ihren Geldbeutel vor potenziell hohen Kosten.
Als Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden: Mit der Tierhalterhaftpflicht kommt die Versicherung für die von Ihrem Hund oder Pferd verursachten Schäden auf.
Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht hat, mit bis zu 50 Mio. € pauschal abgesichert, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person. Das sorgt für umfassenden Schutz.
Ein passiver Rechtsschutz ist mitversichert, das heißt, dass wir Ihnen helfen, unbegründete Ansprüche gegen Sie und Ihr Tier vor Gericht abzuwehren.
Unsere Versicherung ist individuell für Halter von Pferden oder Hunden zugeschnitten. So sind beispielsweise reitsportliche Veranstaltungen mitversichert oder Schäden, die in der Hundeschule entstanden sind.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte für zum Beispiel Urlaube sind weltweit mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Aufenthalten bis zu fünf Jahren und in Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherungen bieten Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets die beste Absicherung: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei kleinen Tieren wie Katzen, Meerschweinchen oder Hasen. Wir bieten Ihnen mit unserer Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung einen maßgeschneiderten Schutz.
Privat gehaltene Tiere, z. B. | Versicherung |
---|---|
Zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere, wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen sowie Bienen | Private Haftpflichtversicherung |
Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere und Esel | Hundehaftpflichtversicherung Pferdehaftpflichtversicherung |
Wilde Kleintiere, z. B. Spinnen, Eidechsen, Schlangen, Wanderratten | Private Haftpflichtversicherung (Premium) |
Sonstige wilde Tiere, z. B. Affen, Greifvögel, Strauße, Rot- oder Schwarzwild usw. | Besondere Vereinbarung erforderlich |
Gewerblich/landwirtschaftlich genutzte Tiere, z. B. Schafe, Ziegen, Schweine, Hühner, Kühe, Pferde, Hunde | Versicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung |
Für Pferde ein „freiwilliges Muss“, für Hunde in manchen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben: Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und schützen sich vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter.
Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihre Tiere verletzt werden, ein Sachschaden entstanden ist und sogar in Fällen, die weder auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind.
Bis 50 Mio. € pauschal
Wir schützen Sie, wenn Ihr Tier einen Mietsachschaden an gemieteten (oder auch geliehenen, gepachteten und geleasten) Sachen verursacht. Das gilt auch für gemietete Gebäude und ist somit besonders für Mieter wichtig.
Die Tierhalterhaftpflicht ist keine Krankenversicherung für Ihr Tier. Dennoch übernimmt die Versicherung die Kosten für Operationen und Tierarztkosten, wenn Ihr Hund/Pferd durch einen anderen Hund/Pferd verletzt wurde und der Halter nicht in Anspruch genommen werden kann.
Bis zu 10.000 €
Ist Ihr Tier verunglückt, übernehmen wir die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis zu 10.000 € pro Versicherungsfall.
Bis zu 10.000 €
Der Nachwuchs Ihres Hundes oder Ihres Pferdes ist für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei mitversichert. Danach müssen Sie Ihre Versicherung erweitern.
Welpen bis 18 Monate, Fohlen bis 36 Monate
Wird Ihr Pferd von einem anderen Reiter geritten, sind deren Schadenersatzansprüche gegen Sie als Halter des Pferdes versichert. Dies gilt auch bei Reitbeteiligungen.
Pferdehaftpflichtversicherung
Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ins Krankenhaus müssen und Sie sich nicht um Ihren Hund kümmern können, übernehmen wir die Kosten für die Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 €.
Hundehaftpflichtversicherung
Wann greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde? Das zeigen Ihnen unsere Leistungsbeispiele.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein Überbegriff, der zwei Versicherungen umfasst. Sie können entweder eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde oder eine Pferdehaftpflichtversicherung für Pferde abschließen.
Versichert sind die
Je nachdem, ob Sie eine Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigen, fallen die Kosten unterschiedlich aus.
Nicht alle denkbaren Risiken sind mit einer Tierhaftpflicht versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden zwischen Mitversicherten.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für vorübergehende Auslandsaufenthalte z. B. für den Urlaub.
Zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch von Vielen als „Muss“ erachtet. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben, dazu gehören: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ja, die Tierhaftpflichtversicherungen können Sie unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer absetzen. Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.
Ja, die Hundehaftpflichtversicherung zahlt auch bei Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, wenn er nicht an der Leine war.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
Nicht nur Versicherer sind sich einig, auch unabhängige Experten: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Wir zeigen Ihnen von welchen Leistungen Sie profitieren und welche Risiken ohne Versicherung auf Sie zukommen könnten.
Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.
In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Als Halter eines Hundes oder Pferdes erhalten Sie mit unseren Versicherungen den passenden Versicherungsschutz. Doch nicht nur Sie: Auch Hüter, Mithalter, Miteigentümer sowie bei Pferden auch Reiter sind mitversichert.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden