Tierhalterhaftpflicht

Sich tierisch sicher fühlen

Ob hoch zu Ross oder beim Spaziergang mit dem Hund – als Halter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Egal ob Sie etwas falsch gemacht haben oder nicht. Mit unserer Tierhalterhaftpflicht können Sie sich rundum sicher fühlen.

Tierhalterhaftpflicht: Junge Frau umarmt glücklich ihren Hund

Ihre Vorteile

Darum ist eine Tier­halterhaft­pflicht­versicherung sinnvoll

Als Halter eines Hundes oder eines Pferdes ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und somit Ihren Geldbeutel vor potenziell hohen Kosten.

  • Schutz vor Schadenersatzansprüchen gegen Sie als Tierhalter

    Als Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden: Mit der Tierhalterhaftpflicht kommt die Versicherung für die von Ihrem Hund oder Pferd verursachten Schäden auf.

  • Umfassende Absicherung mit hohen Versicherungen

    Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht hat, mit bis zu 50 Mio. € pauschal abgesichert, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person. Das sorgt für umfassenden Schutz.

  • Abwehr unbegründeter Ansprüche – auch vor Gericht

    Ein passiver Rechtsschutz ist mitversichert, das heißt, dass wir Ihnen helfen, unbegründete Ansprüche gegen Sie und Ihr Tier vor Gericht abzuwehren.

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Halter von Hunden und Pferden

    Unsere Versicherung ist individuell für Halter von Pferden oder Hunden zugeschnitten. So sind beispielsweise reitsportliche Veranstaltungen mitversichert oder Schäden, die in der Hundeschule entstanden sind.

  • Weltweite Sicherheit für Sie und Ihre Tiere

    Vorübergehende Auslandsaufenthalte für zum Beispiel Urlaube sind weltweit mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Aufenthalten bis zu fünf Jahren und in Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.

  • Stets den besten Schutz

    Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherungen bieten Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets die beste Absicherung: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.

Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht?

Welche Versicherung für welchen Tierhalter?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei kleinen Tieren wie Katzen, Meerschweinchen oder Hasen. Wir bieten Ihnen mit unserer Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung einen maßgeschneiderten Schutz.

Privat gehaltene Tiere, z. B.Versicherung

Zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere, wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen sowie Bienen

Private Haftpflichtversicherung

Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere und Esel

Hundehaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung

Wilde Kleintiere, z. B. Spinnen, Eidechsen, Schlangen, Wanderratten

Private Haftpflichtversicherung (Premium)

Sonstige wilde Tiere, z. B. Affen, Greifvögel, Strauße, Rot- oder Schwarzwild usw.

Besondere Vereinbarung erforderlich

Gewerblich/landwirtschaftlich genutzte Tiere, z. B. Schafe, Ziegen, Schweine, Hühner, Kühe, Pferde, Hunde

Versicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung

Unsere Leistungen

Diese Leistungen und Schäden deckt eine Tierhaft­pflicht­versicherung ab

Für Pferde ein „freiwilliges Muss“, für Hunde in manchen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben: Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und schützen sich vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihre Tiere verletzt werden, ein Sachschaden entstanden ist und sogar in Fällen, die weder auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind.

    Bis 50 Mio. € pauschal

  • Absicherung von Mietsachschäden

    Wir schützen Sie, wenn Ihr Tier einen Mietsachschaden an gemieteten (oder auch geliehenen, gepachteten und geleasten) Sachen verursacht. Das gilt auch für gemietete Gebäude und ist somit besonders für Mieter wichtig.

  • Tierarztkosten

    Die Tierhalterhaftpflicht ist keine Krankenversicherung für Ihr Tier. Dennoch übernimmt die Versicherung die Kosten für Operationen und Tierarztkosten, wenn Ihr Hund/Pferd durch einen anderen Hund/Pferd verletzt wurde und der Halter nicht in Anspruch genommen werden kann.

    Bis zu 10.000 €

  • Rettungs- und Bergungskosten

    Ist Ihr Tier verunglückt, übernehmen wir die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis zu 10.000 € pro Versicherungsfall.

    Bis zu 10.000 €

  • Mitversicherung von Welpen oder Fohlen

    Der Nachwuchs Ihres Hundes oder Ihres Pferdes ist für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei mitversichert. Danach müssen Sie Ihre Versicherung erweitern.

    Welpen bis 18 Monate, Fohlen bis 36 Monate

  • Reitbeteiligungen und Fremdreiterrisiko

    Wird Ihr Pferd von einem anderen Reiter geritten, sind deren Schadenersatzansprüche gegen Sie als Halter des Pferdes versichert. Dies gilt auch bei Reitbeteiligungen.

    Pferdehaftpflichtversicherung

  • Tierpension

    Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ins Krankenhaus müssen und Sie sich nicht um Ihren Hund kümmern können, übernehmen wir die Kosten für die Unterbringung Ihres Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 €.

    Hundehaftpflichtversicherung

Leistungsbeispiele Tierhalterhaftpflicht

In diesen Fällen können Sie und Ihre Tiere auf uns zählen

Wann greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde? Das zeigen Ihnen unsere Leistungsbeispiele.

  • Mann joggt mit seinem Hund auf einem Damm

    Hundehaftpflicht

    Sach- und Personenschaden bei Fahrradunfall

    Thomas geht mit seinem Hund Max joggen. Max erschrickt wegen eines lauten Geräusches, reißt sich los und verursacht einen Fahrradunfall. Der Fahrradfahrer stürzt, verletzt sich und sein E-Bike wird beschädigt. Die Hundehaftpflicht übernimmt die Kosten für Behandlung und Reparatur.

  • Frau striegelt ein Pferd.

    Pferdehaftpflicht

    Sachschaden am parkenden Auto

    Als Moni ihr Pferd Bella striegelt, erschrickt es sich, galoppiert auf den Hof und beschädigt dort ein geparktes Auto. Eine Delle im Kotflügel verursacht hohe Reparaturkosten. Zum Glück übernimmt die Pferdehaftpflicht die Kosten und schützt Moni vor finanziellen Belastungen.

Häufige Fragen

Antworten zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

In unserem FAQ-Bereich finden Sie weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, basierend auf den häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

  • Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein Überbegriff, der zwei Versicherungen umfasst. Sie können entweder eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde oder eine Pferdehaftpflichtversicherung für Pferde abschließen.

  • Versichert sind die

    • Hüter,
    • Mithalter und
    • Miteigentümer
    • sowie bei Pferden auch Reiter des Tieres.
  • Je nachdem, ob Sie eine Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigen, fallen die Kosten unterschiedlich aus.

    • Bei der Hundehaftpflichtversicherung setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag hauptsächlich aus der gewählten Höhe der Versicherungssumme und der Anzahl der Hunde zusammen.
    • Bei den Kosten für die Pferdehaftpflichtversicherung spielen mehrere Faktoren eine Rolle, u. a. die Anzahl der versicherten Pferde, die Größe des Pferdes und die gewählte Versicherungssumme.
  • Nicht alle denkbaren Risiken sind mit einer Tierhaftpflicht versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden zwischen Mitversicherten.

  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit für vorübergehende Auslandsaufenthalte z. B. für den Urlaub.

  • Zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

  • Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch von Vielen als „Muss“ erachtet. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben, dazu gehören: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

  • Ja, die Tierhaftpflichtversicherungen können Sie unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer absetzen. Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.

  • Ja, die Hundehaftpflichtversicherung zahlt auch bei Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, wenn er nicht an der Leine war.

Gut zu wissen

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Die passende Haftpflicht für Ihr Tier

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Halter von Hunden und Pferden

Als Halter eines Hundes oder Pferdes erhalten Sie mit unseren Versicherungen den passenden Versicherungsschutz. Doch nicht nur Sie: Auch Hüter, Mithalter, Miteigentümer sowie bei Pferden auch Reiter sind mitversichert.

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