Betriebshaftpflicht­versicherung

So unentbehrlich wie Ihr Werk

Egal welche Branche, egal wie groß: Ihr Unternehmen verdient umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen können. Die Haftpflichtversicherung für Betriebe steht Ihnen verlässlich zur Seite.

Betriebshaftpflichtversicherung: Industriearbeiter am Arbeitsplatz
Mechaniker arbeitet am Unterboden eines Autos

Ihre Vorteile

Darum ist eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung sinnvoll

Sie oder Ihre Mitarbeiter haben bei der Ausübung Ihres Berufs anderen einen Schaden zugefügt? Mit einer Betriebshaftpflicht, häufig auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt, sind Sie finanziell abgesichert.

  • Starker Schutz durch hohe Versicherungssummen

    Mit unserer Versicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite: Wir bieten bis zu 20 Mio. € pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden.

  • Individuelle Absicherung für Ihre Firma

    Wie bieten individuell zugeschnittene betriebliche Haftpflichtversicherungen für zahlreiche Branchen und Betriebe an. Sinnvolle Zusatzbausteine runden Ihren Schutz ab.

  • Großartiges Preis-Leistungs-Verhältnis

    Wir denken weiter und versichern viele Risiken von vorne herein mit, wie zum Beispiel die Umweltrisikoversicherung.

  • Leistet schon vor der Schadenersatzzahlung

    Möchte jemand Schadenersatz von Ihnen, prüfen wir ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Schadenersatzansprüche gegen Sie wehren wir als Ihr Versicherer ab - auch vor Gericht.

  • Auch Folgeschäden mitversichert

    Tritt in Folge eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden ein, sind Sie auf der sicheren Seite: Vermögensfolgeschäden sind in unserer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

  • Persönlicher Ansprechpartner für Ihr Unternehmen

    Als Partner des Mittelstands stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Seite. Ob bei offenen Fragen oder im Schadensfall - Ihr Berater oder Ihre Beraterin der Württembergischen kümmert sich persönlich um Sie und Ihr Unternehmen.

Unsere Leistungen

Für diese Schäden bietet die Betriebs­haftpflicht Versicherungs­schutz

Unsere Haftpflichtversicherung für Unternehmen ist die optimale Absicherung vor zahlreichen Schäden, richtet sich nach den Anforderungen Ihres Betriebes und schützt ihn mit bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Personenschäden

    Wird jemand körperlich verletzt, gesundheitlich geschädigt oder sogar getötet, sind Sie abgesichert. Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen stürzt.

  • Sachschäden

    Beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeiter das Eigentum eines Kunden, dann kommt die Betriebshaftpflicht für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.

  • Vermögensfolgeschäden

    Tritt in Folge eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden ein, leistet die Betriebshaftpflicht. Dies kann beispielsweise passieren wenn der Geschädigte aufgrund einer Verletzung eine Zeit lang nicht arbeiten kann. In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflicht für den Verdienstausfall auf.

  • Umweltschäden

    Wenn die Umwelt beeinträchtigt oder verschmutzt wird leistet Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung.

  • Umweltrisikoversicherung

    Wenn ein Betrieb Schäden durch Umwelteinwirkungen verursacht, haftet der Inhaber für die Folgen. Deshalb ist in unserer Betriebshaftpflichtversicherung das Umwelthaftpflichtrisiko und das Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1 enthalten.

    Zusatzbaustein 1

  • Passiver Rechtsschutz

    Durch den beinhalteten passiven Rechtsschutz überprüfen wir, ob eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehren wir sie ab - notfalls auch vor Gericht.

Für wen ist eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung sinnvoll?

Ob Gründer, Freiberufler oder 100-Mann-Betrieb – jedes Unternehmen hat unterschiedliche Risiken. Für einige Branchen bieten wir daher individuelle Versicherungstarife, mit Leistungen speziell auf die Branche zugeschnitten.

Beispielhafte Leistungen für ausgewählte Branchen

Bauunternehmer

  • Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen
  • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Tätigkeitsschäden an Leitungen und bei Unterfangungen und Unterfahrungen
  • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
  • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Bauhandwerk

  • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Abhandenkommen fremder mechanischer oder elektronischer Schlüssel
  • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
  • Vermögensschäden einschließlich: Energie- und Wassermehrkosten, Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude, durch versehentlich ausgelösten Alarm entstandene Kosten (z. B. Einsatzkosten für Rettungsdienste), auch soweit es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt sowie Kosten durch bestimmungswidrig aus Kraftfahrzeugen ausgetretene Betriebsmittel (z. B. Kraftstoffe, Getriebeöle)
  • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Gewerbe- und Industriebetriebe

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen
  • Sachmängel infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
  • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
  • Schäden im Ausland
  • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Land- und Forstwirte

  • Landwirtschaftliche und private Tierhaltung (bis zu drei Hunde und zwei Pferde)
  • Verkauf eigener und fremder landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Hofladen und auf Märkten
  • Beherbergung von Feriengästen, Schankwirtschaft (gelegentlich)
  • Gewahrsamsschäden
  • Erweiterte Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko und Umweltschadenrisiko
  • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • Inklusive Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz für den Inhaber, Geschäftsführer oder Altenteiler mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je Person für Personenschäden)

Hotel- und Gastronomiebetriebe

  • Durchführung von Veranstaltungen in den Betriebsräumen
  • Übergebene und eingebrachte Sachen von Gästen
  • Besondere Einrichtungen für Ihre Gäste (z.B. Wellnesseinrichtungen, Kegel- und Bowlingbahnen, Spielplätze, Fitnessräume)
  • Auslieferung von Waren
  • Durchführung von betriebs- und branchenüblichen Veranstaltungen
  • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Kfz-Gewerbe

  • Schäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (Zusatzhaftpflichtversicherung Kfz-Handel und -Handwerk)
  • Durchführungen von Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Gasanlagenprüfungen, Prüfung von Fahrtschreibern
  • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen (Miet- und Pachtsachschäden)
  • Altölentsorgungskosten
  • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
  • Ansprüche aus Benachteiligungen

Betriebshaftpflicht Schaden­beispiele

Wann brauche ich eine Betriebshaft­pflicht­versicherung für meinen Betrieb?

Fehler passieren selbst Profis – ein paar Beispiele aus der Praxis verdeutlichen, dass nicht hinter jedem Schadenfall ein Moment der Unachtsamkeit steckt. Sichern Sie Ihren Betrieb vor allen Eventualitäten ab.

  • Die schmierige Angelegenheit
    Ein Kunde gibt sein Auto bei der Werkstatt zur Reparatur und verabschiedet sich nach dem Gespräch mit dem Meister. Auf dem Weg hinaus übersieht er eine Öllache und rutscht aus. Das traurige Ergebnis: Ein gebrochenes Bein, ein Krankenhausaufenthalt und eine Schadenersatzforderung.
  • Gekühlter Großrechner
    Ein Elektroinstallateur schließt ein Kabel nicht richtig an, es löst sich und sorgt für einen Ausfall im Steuersystem einer wichtigen Kühlanlage. Der auf die Kühlung angewiesene Großrechner des Kunden wird Opfer erhöhter Luftfeuchtigkeit.
  • Wer anderen eine Grube gräbt...
    Die Wände einer frisch ausgehobenen Baugrube wurden unsachgemäß abgestützt. Das Gebäude auf dem Nachbargrundstück rutscht ab, es kommt zu Rissen im Mauerwerk und einer Schadenersatzforderung des Nachbarn in Millionenhöhe.
  • Die Show-Küche
    Im Speisesaal eines Hotels werden Gerichte publikumswirksam unter großem Applaus der Urlauber flambiert. Durch die Unachtsamkeit einer Bedienung entsteht eine Stichflamme, die einen Gast am Unterarm und Gesicht verletzt.

Betriebshaft­pflicht­versicherung: Volle Leistung für Ihren Betrieb

Niemand ist perfekt. Ob Meister oder Azubi - jedem kann einmal ein Fehler unterlaufen. Dadurch können Ihre Kunden geschädigt werden. Ein solches Missgeschick hat oft erhebliche Schadenersatzforderungen an Sie zur Folge. Ohne eine entsprechende Absicherung haften Betriebe mit ihrem gesamten Vermögen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf und ist daher für jede Branche wichtig.

Drei Männer unterhalten sich auf einer Baustelle

Welche Personen sind mitversichert?

Ihre Versicherung gilt für Sie selbst sowie Ihre Mitarbeiter. Dazu zählen beispielsweise:

  • Angestellte in Voll- und Teilzeit
  • Geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
  • Werkstudenten und Praktikanten

Ist die Absicherung der Firmen­haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Für einige Berufsgruppen ist eine Firmenhaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht. Das kann sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bewachungsgewerbe
  • Schießstätten
  • Flugplatzbetreiber (mit Bodenabfertigungsdiensten)
  • Entsorgungsfachbetriebe (Abfalllagerung etc.)
  • Prüfingenieure für Baustatik
  • Schausteller

In den meisten Fällen ist die Gewerbehaftpflichtversicherung jedoch freiwillig – was sie nicht weniger bedeutend macht. Gerade bei Personenschäden können die Schadenersatzforderungen schnell in die Millionen gehen: ein Fiasko, vor allem für junge Unternehmen. Die richtige Versicherung schützt den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Wie wählt man die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Die Auswahl der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die spezifisch für Ihr Unternehmen sind. Sie sollten folgende Punkte beachten:

  • Ihr Unternehmen bzw. Ihre Branche: Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Risiken. Ein Bauunternehmen hat beispielsweise andere Risiken als ein IT-Unternehmen. Stellen Sie sicher, dass die Versicherung die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens abdeckt.
  • Deckungsumfang: Prüfen Sie sorgfältig den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Stellen Sie sicher, dass sie alle potenziellen Haftungsrisiken abdeckt, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist.
  • Versicherungssumme: Überprüfen Sie die Höhe der Versicherungssumme in der Versicherungspolice. Die Limits sollten ausreichen, um mögliche Schadensersatzansprüche abzudecken. Je nach Art und Größe Ihres Unternehmens können die erforderlichen Versicherungssummen variieren.

Diese Aufzählung umfasst nur einige der wichtigen Punkte, die Sie beachten sollten, und ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie noch keinen persönlichen Ansprechpartner bei der Württembergischen haben, können Sie hier die passende Versicherung in Ihrer Nähe finden.

Die Betriebshaftpflicht deckt nicht alle denkbaren Schäden ab

Für folgende Fälle benötigen Sie weitere Versicherungen:

Häufige Fragen

Schutz für Sie und Ihre Mitarbeiter

Ob Firmenhaftpflicht, Gewerbehaftpflicht oder Betriebshaftpflicht - alle Bezeichnungen bedeuten das Gleiche: der Schutz von Ihnen und Ihren Mitarbeitern vor den Schadensersatzansprüchen Dritter.

  • Die Versicherungssumme Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung, früher Deckungssumme genannt, sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadensfall dadurch abgesichert ist. Ihre Württembergische steht Ihnen mit bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Seite.

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert reine Vermögensschäden ab, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren.

  • Haftpflichtschäden können schnell sehr teuer werden. Kleinen Unternehmen fehlt meist das Geld, um für die Kosten aufzukommen. Wir empfehlen daher auch Kleinunternehmern und Existenzgründern den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Ja, Ihr Firmensitz muss in Deutschland liegen, um diese Versicherung abschließen zu können.

  • Der Versicherungsschutz Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Ihre Unternehmensaktivitäten an verschiedenen Orten. Dies können sein: die eigene Betriebsstätte, öffentliche Plätze, vor Ort bei Ihren Kunden.

  • Sollten Sie Ihren Betrieb ohne Betriebsnachfolger aufgeben, endet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Datum der Gewerbeabmeldung. Hierüber sollten Sie Ihren Versicherer jedoch rechtzeitig informieren. Eine Nachhaftungsversicherung bietet für diesen Fall die passende Lösung. Melden Sie sich hierzu bei Ihrem persönlichen Berater.

  • Durch die unterschiedlichen Betriebsarten und daraus folgenden Risiken, bedarf es einer individuellen Kalkulation, die durch Ihren Berater erfolgt.

  • Ihr Versicherungsbeitrag kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt werden. Bei monatlicher Zahlweise ist ein SEPA Lastschriftmandat notwendig.

  • Ihr Versicherungsschutz gilt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Haben wir mit Ihnen eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Zeitlich begrenzte Absicherungen besprechen Sie am besten mit Ihrem Berater.

  • Grundsätzlich können Sie Ihren Versicherungsschutz zum Ende eines Versicherungsjahres, unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist, kündigen.

Gut zu wissen

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