Betriebshaftpflicht­versicherung

So unentbehrlich wie Ihr Werk

Egal welche Branche, egal wie groß: Ihr Unternehmen verdient umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen können. Die Haftpflichtversicherung für Betriebe steht Ihnen verlässlich zur Seite.

Betriebshaftpflichtversicherung: Industriearbeiter am Arbeitsplatz
Mechaniker arbeitet am Unterboden eines Autos

Ihre Vorteile

Das macht die Betriebs­haft­pflicht­versicherung so sinnvoll

Sie oder Ihre Mitarbeiter haben bei der Ausübung Ihres Berufs anderen einen Schaden zugefügt? Mit einer Betriebshaftpflicht, auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt, sind Sie finanziell abgesichert.

  • Weil auch Meistern ein Fehler unterlaufen kann

    Ein Missgeschick hat oft erhebliche Schadenersatzforderungen zur Folge - ohne den richtigen Schutz haften Betriebe mit ihrem gesamten Vermögen dafür. Die betriebliche Haftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf.

  • Ein gutes Gefühl für Team, Management und Kunden

    Die betriebliche Haftpflichtversicherung schützt vor existenzbedrohenden finanziellen Risiken. Das entlastet Ihr Team so sehr wie die Entscheider. Kunden mit Großaufträgen bestehen außerdem auf Versicherungsschutz der Auftragnehmer. Wer eine starke Betriebshaftpflichtversicherung hat, ist also klar im Vorteil.

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung löst Konflikte auch (fast) ohne Ihr Zutun

    Wer bei der Haftpflichtversicherung nur an die Zahlung von Schadenersatz denkt, der liegt falsch. Damit Sie sich ganz Ihrem Betrieb widmen können, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche gegen Sie einfach ab - notfalls auch vor Gericht.

  • Individuelle Absicherung und starkes Preis-Leistungs-Verhältnis

    Wie bieten individuell zugeschnittene betriebliche Haftpflichtversicherungen für zahlreiche Branchen und Betriebe zu fairen Beiträgen an. Sinnvolle Zusatzbausteine runden Ihren Schutz ab. Dabei versichern wir viele Risiken von vorne herein mit, wie zum Beispiel die Umweltrisikoversicherung.

Ist die Firmen­haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für einige Berufsgruppen ist eine Firmenhaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich Pflicht. Das kann sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bewachungsgewerbe
  • Betreiber von Schießstätten
  • Jäger, diese benötigen allerdings eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung
  • Flugplatzbetreiber (mit Bodenabfertigungsdiensten)
  • Entsorgungsfachbetriebe (Abfalllagerung etc.)
  • Prüfingenieure für Baustatik
  • Schausteller

In den meisten Fällen ist die Gewerbehaftpflichtversicherung jedoch freiwillig – was sie nicht weniger bedeutend macht. Gerade bei Personenschäden können die Schadenersatzforderungen schnell in die Millionen gehen: ein Fiasko, vor allem für junge Unternehmen. Die richtige Versicherung schützt den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Die richtige betriebliche oder berufliche Haftpflichtversicherung wählen

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dafür gemacht, Sie vor den Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen oder für diese einzustehen, wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein Missgeschick geschieht. Es gibt allerdings ein paar Fälle, in denen andere Haftpflichtversicherungen zum Zuge kommen. Ein paar Beispiele:

Unsere Leistungen

Betriebshaftpflicht: Das ist versichert

Unsere Haftpflichtversicherung für Unternehmen ist die optimale Absicherung vor zahlreichen Schäden, richtet sich nach den Anforderungen Ihres Betriebes und schützt ihn mit bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Sie selbst sowie Ihre Mitarbeiter

    Dazu zählen beispielsweise Angestellte in Voll- und Teilzeit, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter und Werkstudenten und Praktikanten

    Ein weiter Personenkreis ist abgesichert

  • Personenschäden

    Wird jemand körperlich verletzt, gesundheitlich geschädigt oder sogar getötet, sind Sie abgesichert. Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen stürzt.

    Bis zu 20 Mio. € pauschal

  • Sachschäden

    Beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeiter das Eigentum eines Kunden, dann kommt die Betriebshaftpflicht für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.

    Bis zu 20 Mio. € pauschal

  • Vermögensfolgeschäden

    Tritt in Folge eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden ein, leistet die Betriebshaftpflicht. Dies kann beispielsweise passieren wenn der Geschädigte aufgrund einer Verletzung eine Zeit lang nicht arbeiten kann. In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflicht für den Verdienstausfall auf.

    Bis zu 20 Mio. € pauschal

  • Umweltrisikoversicherung

    Wenn ein Betrieb Schäden durch Umwelteinwirkungen verursacht, haftet der Inhaber für die Folgen. Deshalb ist in unserer Betriebshaftpflichtversicherung das Umwelthaftpflichtrisiko und das Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1 enthalten.

    Mit dem Zusatzbaustein gegen Umweltschaden

  • Passiver Rechtsschutz

    Durch den beinhalteten passiven Rechtsschutz überprüfen wir, ob eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehren wir sie ab - notfalls auch vor Gericht.

    Wir wehren ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab

Für diese Betriebe und Branchen haben wir maßgeschneiderten Haftpflicht-Schutz

Ob Gründer, Freiberufler oder 1000-Menschen-Betrieb – jedes Unternehmen ist anders und verdient seine individuelle Absicherung. Für einige Branchen bieten wir maßgeschneiderte Versicherungstarife, mit Leistungen speziell auf Sie zugeschnitten.

  • Bauunternehmer brauchen eine gewerbliche Haftpflichtversicherung mit solchen Leistungen:

    • Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen
    • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
    • Tätigkeitsschäden an Leitungen und bei Unterfangungen und Unterfahrungen
    • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
    • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
    • Ansprüche aus Benachteiligungen

    Das Bauhandwerk zählt auf:

    • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
    • Abhandenkommen fremder mechanischer oder elektronischer Schlüssel
    • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
    • Vermögensschäden einschließlich: Energie- und Wassermehrkosten, Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude, durch versehentlich ausgelösten Alarm entstandene Kosten (z. B. Einsatzkosten für Rettungsdienste), auch soweit es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt sowie Kosten durch bestimmungswidrig aus Kraftfahrzeugen ausgetretene Betriebsmittel (z. B. Kraftstoffe, Getriebeöle)
    • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
    • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • Wenn sich Menschen an fehlerhaften Produkten verletzen, sind Schadenersatzansprüche die Regel. Die Betriebshaftpflicht steht Ihnen zur Seite bei:

    • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen
    • Sachmängel infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
    • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
    • Schäden an überlassenen Sachen (Miet-, Leasing-, Pacht- und Leihsachschäden)
    • Schäden im Ausland
    • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
    • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • Wer einen Hof betreibt und dessen Erzeugnisse verkauft, braucht Schutz, der seine besonderen Anforderungen einschließt.

    • Landwirtschaftliche und private Tierhaltung (bis zu drei Hunde und zwei Pferde)
    • Verkauf eigener und fremder landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Hofladen und auf Märkten
    • Beherbergung von Feriengästen, Schankwirtschaft (gelegentlich)
    • Gewahrsamsschäden
    • Erweiterte Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko und Umweltschadenrisiko
    • Ansprüche aus Benachteiligungen
    • Inklusive Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz für den Inhaber, Geschäftsführer oder Altenteiler mit 50 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je Person für Personenschäden)
  • Wenn Gastfreundschaft zur Stellenbeschreibung gehört, ist die richtige Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

    • Durchführung von Veranstaltungen in den Betriebsräumen
    • Übergebene und eingebrachte Sachen von Gästen
    • Besondere Einrichtungen für Ihre Gäste (z.B. Wellnesseinrichtungen, Kegel- und Bowlingbahnen, Spielplätze, Fitnessräume)
    • Auslieferung von Waren
    • Durchführung von betriebs- und branchenüblichen Veranstaltungen
    • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
    • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • Einen Fehler bei der Reparatur von Fahrzeugen anderer zu machen, kann Werkstätten teuer zu stehen kommen.

    • Schäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (Zusatzhaftpflichtversicherung Kfz-Handel und -Handwerk)
    • Durchführungen von Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Gasanlagenprüfungen, Prüfung von Fahrtschreibern
    • Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
    • Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen (Miet- und Pachtsachschäden)
    • Altölentsorgungskosten
    • Umweltrisikoversicherung inkl. Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltschadensrisiko mit Zusatzbaustein 1
    • Ansprüche aus Benachteiligungen

Schaden­beispiele in der Betriebshaftpflicht

Wann hilft mir die Betriebshaft­pflicht­versicherung?

Fehler passieren selbst Profis – ein paar Beispiele aus der Praxis verdeutlichen, dass nicht hinter jedem Schadenfall ein Moment der Unachtsamkeit steckt. Sichern Sie Ihren Betrieb vor allen Eventualitäten ab.

  • Mechaniker arbeiten an einem Unterboden

    Kfz-Werkstatt: Krankenhausaufenthalt und Schadenersatz

    Die schmierige Angelegenheit

    Ein Kunde gibt sein Auto zur Reparatur. Auf dem Weg hinaus übersieht er eine Öllache und rutscht aus. Das Ergebnis: Ein gebrochenes Bein und eine Klage.

  • Elektriker bei der Arbeit

    Elektrohandwerk: Sachschaden nach menschlichem Fehler

    Ein feuchter Großrechner

    Ein Elektroinstallateur schließt ein Kabel falsch an, das Steuersystem der Kühlanlage fällt aus. Der Großrechner des Kunden wird Opfer erhöhter Luftfeuchtigkeit.

  • Brauner Erdhügel

    Auf dem Bau: Schadenersatz in Millionenhöhe

    Wer anderen eine Grube gräbt...

    Die Wände der frisch ausgehobenen Baugrube wurden unsachgemäß abgestützt. Das Nachbargebäude rutscht ab und bekommt Risse im Mauerwerk.

  • Köche in einer Show-Küche bei der Arbeit

    Personenschaden nach Stichflamme

    Die Show-Küche

    Im Speisesaal werden Gerichte publikumswirksam für die Gäste flambiert. Durch die Unachtsamkeit einer Bedienung entsteht eine Stichflamme, die einen Gast verletzt.

Häufige Fragen

Schutz für Sie und Ihre Mitarbeiter

Ob Firmenhaftpflicht, Gewerbehaftpflicht oder Betriebshaftpflicht - alle Bezeichnungen bedeuten das Gleiche: der Schutz von Ihnen und Ihren Mitarbeitern vor den Schadensersatzansprüchen Dritter.

  • Die Auswahl der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die spezifisch für Ihr Unternehmen sind. Sie sollten folgende Punkte beachten:

    • Ihr Unternehmen bzw. Ihre Branche: Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Risiken. Ein Bauunternehmen hat beispielsweise andere Risiken als ein IT-Unternehmen. Stellen Sie sicher, dass die Versicherung die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens abdeckt.
    • Deckungsumfang: Prüfen Sie sorgfältig den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Stellen Sie sicher, dass sie alle potenziellen Haftungsrisiken abdeckt, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist.
    • Versicherungssumme: Überprüfen Sie die Höhe der Versicherungssumme in der Versicherungspolice. Die Limits sollten ausreichen, um mögliche Schadensersatzansprüche abzudecken. Je nach Art und Größe Ihres Unternehmens können die erforderlichen Versicherungssummen variieren.

    Diese Aufzählung umfasst nur einige der wichtigen Punkte, die Sie beachten sollten, und ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie noch keinen persönlichen Ansprechpartner bei der Württembergischen haben, können Sie hier die passende Versicherung in Ihrer Nähe finden.

  • Die Versicherungssumme Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung, früher Deckungssumme genannt, sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadensfall dadurch abgesichert ist. Ihre Württembergische steht Ihnen mit bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Seite.

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert reine Vermögensschäden ab, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren.

  • Haftpflichtschäden können schnell sehr teuer werden. Kleinen Unternehmen fehlt meist das Geld, um für die Kosten aufzukommen. Wir empfehlen daher auch Kleinunternehmern und Existenzgründern den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Unsere Betriebshaftpflichtversicherung wird bei einer persönlichen Beratung für alle Betriebe maßgeschneidert. Für Maschinenbaubetriebe haben wir sogar eine spezielle Produkterweiterung. Die schließt beispielsweise mit ein:

    • Nutzungsausfalldeckung
    • Weiterfresserschäden
    • Rückrufkostenregress

    Damit schützen wir einen wichtigen Pfeiler der Industrie in Deutschland.

  • Ja, Ihr Firmensitz muss in Deutschland liegen, um diese Versicherung abschließen zu können.

  • Der Versicherungsschutz Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Ihre Unternehmensaktivitäten an verschiedenen Orten. Dies können sein: die eigene Betriebsstätte, öffentliche Plätze, vor Ort bei Ihren Kunden.

  • Sollten Sie Ihren Betrieb ohne Betriebsnachfolger aufgeben, endet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Datum der Gewerbeabmeldung. Hierüber sollten Sie Ihren Versicherer jedoch rechtzeitig informieren. Eine Nachhaftungsversicherung bietet für diesen Fall die passende Lösung. Melden Sie sich hierzu bei Ihrem persönlichen Berater.

  • Durch die unterschiedlichen Betriebsarten und daraus folgenden Risiken, bedarf es einer individuellen Kalkulation, die durch Ihren Berater erfolgt. Die schlussendliche Höhe Ihres Beitrags hängt von zahlreichen Faktoren ab. Darunter beispielsweise die Größe des Unternehmens, die Branche, die Risikoexposition und die Schadenhistorie.

  • Ihr Versicherungsbeitrag kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt werden. Bei monatlicher Zahlweise ist ein SEPA Lastschriftmandat notwendig.

  • Ihr Versicherungsschutz gilt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Haben wir mit Ihnen eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Zeitlich begrenzte Absicherungen besprechen Sie am besten mit Ihrem Berater.

  • Grundsätzlich können Sie Ihren Versicherungsschutz zum Ende eines Versicherungsjahres, unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist, kündigen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Mann mit Drohne

    Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

  • Ein Frau auf einem Fahrrad und ein Mann mit Skateboard lächeln sich an

    Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.

  • Bei uns hat Ihr Betrieb immer einen persönlichen Ansprechpartner

Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Das haben sich Andere angesehen

Rundum-Schutz für Ihr Unternehmen

Versicherung finden

Unsere Services

Direkt zu unseren Services und Kontaktmöglichkeiten