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Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer sorgen damit für ihre Rente vor und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Betriebsrente für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen oder ganz zu finanzieren.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Belegschaft abschließt. Ein Teil des Gehalts wird in die Direktversicherung überwiesen und später verzinst in Form einer Altersrente ausgezahlt.
Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernehmen Sie soziale Verantwortung. Darüber hinaus stärken Sie die Identifikation der Angestellten mit Ihrem Unternehmen und können sie so langfristig an Ihr Unternehmen binden.
Zusätzliche Staatliche Förderung: Die Geringverdiener-Rente. Bei Arbeitnehmern, die nicht mehr als 2.575 € monatlich verdienen, belohnt Sie der Staat mit einer zusätzlichen 30 %-igen Steuerersparnis, wenn der Arbeitgeberbeitrag mindestens bei 240 € und max. bei 960 € liegt.
Eine Gehaltserhöhung muss versteuert werden - von der gutgemeinten Idee kommt nur ein Bruchteil bei den Mitarbeitern an. Einzahlungen in eine Direktversicherung sind innerhalb ihrer Fördergrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung bis 302 € steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in ihre Altersvorsorge einzahlen (Stand 2024). Dazu erhalten Sie noch eine zusätzliche Beteiligung des Arbeitgebers.
Volle Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Eine private Fortführung oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist möglich.
Die Altersversorgung per Direktversicherung ist Hartz 4-sicher und bei Insolvenz des Arbeitgebers auch insolvenzgeschützt. Darüber hinaus ist die Rente lebenslang garantiert. Arbeitnehmer sind damit gut abgesichert.
Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Ansparphase mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen. Die Behandlung unterscheidet sich je nach Abschlussdatum des Direktversicherungsvertrags.
Durch die Entgeltumwandlung sparen sich Ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings werden Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung der Rente – egal ob monatlich oder als Einmalzahlung – fällig. Mit folgenden Abgaben müssen Ihre Angestellten rechnen:
Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden. Wählt Ihr Mitarbeiter eine Kapitalauszahlung und sind folgende Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung steuerfrei:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Württembergische bietet mit der Genius Vorsorge und bAVKomfort die passende Betriebsrente für Mitarbeiter.
Wer mit dem Tarif Klassik in der bAV vorsorgt, weiß seine Beiträge im Sicherungsvermögen der Württembergischen Lebensversicherung angelegt. Wertschwankungen des Kapitalmarkts werden dadurch umgangen und eine sichere und planbare Betriebsrente zum Ablauf garantiert.
Mit der Genius Vorsorge ergeben sich hohe Renditechancen durch die Anlage am Kapitalmarkt. Gleichzeitig garantieren wir zum Ablauf je nach Wahl zwischen 50 % und 90 % der eingezahlten Beiträge.
Sie haben die Wahl: Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente möchten.
Sie können Hinterbliebene mit individuellen Todesfall-Leistungen absichern. Damit ist die Familie Ihrer Mitarbeiter auch im Ernstfall versorgt.
Sichern Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit ab. Je nach Ausgestaltung sind dabei nur vereinfachte bis gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Somit ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine Absicherung, die sie privat eventuell nie erreichen könnten.
Sie können die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG und die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG in einem Vertrag kombinieren.
Was ist, neben den Leistungen für Ihre Belegschaft, sonst noch wichtig? Bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie alles über die bAV. Hier beleuchten wir einige immer wiederkehrende Themen.
Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt viele Änderungen aber auch Pflichten mit sich. Als Partner des Mittelstands erläutern wir Ihnen, was Sie tun müssen und wie Sie profitieren können.
Die gesetzliche Rente ist eine Grundversorgung für die Zeit nach Ihrem Berufsleben. Sie müssen selbst zusätzlich vorsorgen, um Ihren geschaffenen Lebensstandard zu halten.
In den Medien wird oft davor gewarnt und das leider zu Recht: Durch die Rentenlücke werden in Zukunft viele Pensionäre mit weniger Geld auskommen müssen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wie hoch ist die Lücke wirklich?
Ein Sprichwort behauptet, mancherorts liege das Geld förmlich auf der Straße. Dem ist natürlich nicht so, doch ein Investment in die ganz buchstäblich gemeinte Straße ist bei einem sogenannten alternativen Investment ein nicht so abwegiger Gedanke.
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?