Direkt­versicherung

Zahlt sich aus: Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer sorgen damit für ihre Rente vor und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Betriebsrente für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen oder ganz zu finanzieren.

Direktversicherung: Geschäftliche Besprechung
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Ihre Vorteile

Was ist eine Direkt­versicherung und weshalb ist sie sinnvoll?

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Belegschaft abschließt. Ein Teil des Gehalts wird in die Direktversicherung überwiesen und später verzinst in Form einer Altersrente ausgezahlt.

  • Arbeitgebervorteil #1: Starkes Zeichen in der Mitarbeiterbindung

    Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernehmen Sie soziale Verantwortung. Darüber hinaus stärken Sie die Identifikation der Angestellten mit Ihrem Unternehmen und können sie so langfristig an Ihr Unternehmen binden.

  • Arbeitgebervorteil #2: Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben

    Zusätzliche Staatliche Förderung: Die Geringverdiener-Rente. Bei Arbeitnehmern, die nicht mehr als 2.575 € monatlich verdienen, belohnt Sie der Staat mit einer zusätzlichen 30 %-igen Steuerersparnis, wenn der Arbeitgeberbeitrag mindestens bei 240 € und max. bei 960 € liegt.

  • Arbeitgebervorteil #3: So belohnen Sie Leistungsträger wirklich

    Eine Gehaltserhöhung muss versteuert werden - von der gutgemeinten Idee kommt nur ein Bruchteil bei den Mitarbeitern an. Einzahlungen in eine Direktversicherung sind innerhalb ihrer Fördergrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Arbeitnehmervorteil #4: Viel Vorsorge für wenig Nettoaufwand

    Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung bis 302 € steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in ihre Altersvorsorge einzahlen (Stand 2024). Dazu erhalten Sie noch eine zusätzliche Beteiligung des Arbeitgebers.

  • Arbeitnehmervorteil #5: Flexibilität, auch wenn die Anstellung endet

    Volle Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Eine private Fortführung oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist möglich.

  • Arbeitnehmervorteil #6: Die Direktversicherung ist eine sichere Bank

    Die Altersversorgung per Direktversicherung ist Hartz 4-sicher und bei Insolvenz des Arbeitgebers auch insolvenzgeschützt. Darüber hinaus ist die Rente lebenslang garantiert. Arbeitnehmer sind damit gut abgesichert.

Steuern und Sozialabgaben: Der Staat unterstützt Ihre Arbeitnehmer

Der Staat unterstützt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Ansparphase mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen. Die Behandlung unterscheidet sich je nach Abschlussdatum des Direktversicherungsvertrags.

Das gilt für Neuverträge und Verträge ab 2005

Durch die Entgeltumwandlung sparen sich Ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings werden Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung der Rente – egal ob monatlich oder als Einmalzahlung – fällig. Mit folgenden Abgaben müssen Ihre Angestellten rechnen:

  • Sie müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von durchschnittlich 15,9 % zahlen.
  • Dazu kommen 3,05 % Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei Rentnern mit Kindern und 3,3 % bei Rentnern ohne Kinder.
  • Auch Einkommensteuer muss auf die betriebliche Rente gezahlt werden. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt von der persönlichen Steuerklasse ab – ist jedoch in der Regel niedriger als bei Erwerbstätigen.

Ausnahme: Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden

Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden. Wählt Ihr Mitarbeiter eine Kapitalauszahlung und sind folgende Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung steuerfrei:

  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre
  • Sie haben mindestens fünf Jahre lang eingezahlt
  • Die Beiträge wurden bereits in der Ansparphase pauschal besteuert
  • Verträge die ab 2005 abgeschlossen wurden, werden nachgelagert versteuert d. h. bei der Auszahlung.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen stecken in der Direkt­versicherung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Württembergische bietet mit der Genius Vorsorge und bAVKomfort die passende Betriebsrente für Mitarbeiter.

  • Klassisch hohe Sicherheit

    Wer mit dem Tarif Klassik in der bAV vorsorgt, weiß seine Beiträge im Sicherungsvermögen der Württembergischen Lebensversicherung angelegt. Wertschwankungen des Kapitalmarkts werden dadurch umgangen und eine sichere und planbare Betriebsrente zum Ablauf garantiert.

  • Fondsgebunden: Hohe Renditechancen

    Mit der Genius Vorsorge ergeben sich hohe Renditechancen durch die Anlage am Kapitalmarkt. Gleichzeitig garantieren wir zum Ablauf je nach Wahl zwischen 50 % und 90 % der eingezahlten Beiträge.

  • Flexible Auszahlung

    Sie haben die Wahl: Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente möchten.

  • Individueller Hinterbliebenenschutz im Todesfall, damit wirklich an alles gedacht ist

    Sie können Hinterbliebene mit individuellen Todesfall-Leistungen absichern. Damit ist die Familie Ihrer Mitarbeiter auch im Ernstfall versorgt.

  • Wichtiger Berufsunfähigkeitsschutz für Ihr Team

    Sichern Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit ab. Je nach Ausgestaltung sind dabei nur vereinfachte bis gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Somit ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine Absicherung, die sie privat eventuell nie erreichen könnten.

  • Kombinierte Fördermodelle in einem Vertrag

    Sie können die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG und die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG in einem Vertrag kombinieren.

Jobwechsel, Insolvenz, Krankheit, Elternzeit: Das gibt es bei der Direkt­versicherung zu beachten

Was ist, neben den Leistungen für Ihre Belegschaft, sonst noch wichtig? Bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie alles über die bAV. Hier beleuchten wir einige immer wiederkehrende Themen.

  • Eine direkte Kündigung der Direktversicherung durch Mitarbeiter ist nicht möglich. Wenn keine weiteren Beiträge gezahlt werden sollen, muss der Mitarbeiter der Arbeitgeber bitten, den Vertrag ruhend zu stellen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann die Beitragszahlung eventuell ausgesetzt werden.

    Im Falle der Arbeitslosigkeit bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente erhalten. Gesetzlich unverfallbare Ansprüche aus der bAV werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.

  • Während Krankheit oder Elternzeit können die Rentenansprüche durch eigene Beitragszahlung durch die Mitarbeiter erhalten bleiben. Alternativ können die Beiträge für längere Zeit ausgesetzt und der Vertrag später flexibel wieder aufgenommen werden.

  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Lebensversicherer weiterhin die bAV-Zusagen für die versicherten Mitarbeiter. Für Ihr Innenmarketing zählt hier also das Argument: "Diese Rente ist absolut krisensicher."

Häufige Fragen

Was möchten Sie noch über die Direkt­versicherung erfahren?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine starke Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Unterstützen Sie Ihre Angestellten beim Aufbau einer guten Rente und einer sorgenfreien Zukunft.

  • Der "Versicherungsnehmer" ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – sie sind als versorgte Personen bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich. Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 b Abs. 2 geregelt.

  • Ihre Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Im Gegensatz zu Gehaltszahlungen sind Beiträge in eine bAV steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch Sie Lohnnebenkosten sparen.

    Seit 2019 sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterstützen und diese Ersparnis mitzugeben (Entgeltumwandlung mit Zuschuss). Sie können aber auch mehr tun, sich vom Wettbewerb abheben und Ihren Arbeitnehmern einen höheren Zuschuss oder Arbeitgeberbeitrag anbieten (Arbeitgeberfinanzierung).

    Unsere Empfehlung: Zahlen Sie Ihren Angestellten Ihre 20 % Sozialversicherungsersparnis in den Vertrag dazu. Seit 2022 (generell für alle Verträge) müssen Sie ohnehin bis zu 15 % dazu bezahlen.

  • Ihre Mitarbeiter haben ein Recht, die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung zu verlangen. Sie als Arbeitgeber entscheiden allerdings, welchen Anbieter und welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Sie Ihrer Belegschaft anbieten.

  • Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, können die Direktversicherung auch privat weiterführen, ja. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 schützt diese Gruppe besonders: Sie profitiert von der sogenannten reduzierten Beitragspflicht. Bedeutet: Der aus privaten Mitteln finanzierte Teil der späteren Betriebsrente fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Gut zu wissen

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