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Die gesetzliche Lücke schließen: Mit einer Gruppenunfallversicherung können Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber Ihre Wertschätzung ausdrücken und diese mit einem umfangreichen Versicherungsschutz in der Freizeit und im Beruf absichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist lückenhaft und leistet nicht in der Freizeit. Als Arbeitgeber können Sie den Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter daher erweitern – davon profitieren Sie und Ihre Angestellten.
Überzeugen Sie potentielle Mitarbeiter mit umfangreichen Arbeitgeberleistungen und erreichen Sie eine höhere Unternehmensbindung Ihrer Angestellten durch eine umfassende Absicherung. Dazu zählt beispielsweise auch die betriebliche Altersvorsorge.
Durch den Gruppenvertrag können Sie einen preiswerten Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter abschließen. Darüber hinaus sind die Versicherungsbeiträge im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Wir bieten ein umfassendes Angebot an Leistungen z.B. Invaliditäts- oder Todesfall-Leistung an. Viele davon wie z. B. Bergungskosten und Reha-Management sind sogar beitragsfrei mitversichert. Darüber hinaus kann die Versicherungssumme für jede Person individuell vereinbart werden.
Weil Sicherheit vorgeht: Mit der Gruppenunfallversicherung erhalten Ihre Mitarbeiter 24-Stunden-Rundum-Schutz – auch in der Freizeit. Außerdem geht der Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.
Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung der Württembergischen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und sich durch einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Uhr umfassend und preiswert absichern.
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung und federt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Damit können zum Beispiel Umbaumaßnahmen in der Wohnung finanziert werden. Sie wird bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad ausgezahlt.
Bis zu 2 Mio. €
Die Unfallrente wird monatlich und ein Leben lang in vereinbarter Höhe bezahlt. Ihre Angestellten können über die Unfallrente frei verfügen und damit Einkommensverluste ausgleichen oder fortlaufende Kosten wie Miete und Strom bezahlen.
Fachkundige Reha-Berater helfen Ihren Mitarbeitern bei der Analyse ihrer Situation und der Erstellung eines optimierten Reha-Plans. Das Fachpersonal unterstützt sie auch dabei schnell ihre Eigenständigkeit wiederzuerlangen.
Wir unterstützen Ihre Angestellten im Haushalt bis zu zwölf Monate lang, wenn sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Darunter fällt zum Beispiel Einkaufen, Putzen, Kochen oder Gartenarbeit.
Die betriebliche Unfallversicherung kann abgeschlossen werden, wenn mindestens drei Mitarbeiter durch den Arbeitgeber versichert werden. Die Versicherungssummen können für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden.
Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, muss jeder Versicherungsnehmer für sich individuell entscheiden. Sie kann sogar für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden. Als Richtlinie sollten die Versicherungssumme je nach Alter des Versicherten das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen, mindestens aber 100.000 €.
Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, muss jeder Versicherungsnehmer für sich individuell entscheiden. Sie kann sogar für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden. Als Richtlinie sollten die Versicherungssumme je nach Alter des Versicherten das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen, mindestens aber 100.000 €.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem Krankheiten (z. B. Schlaganfälle), Kosten für die ärztliche Heilbehandlung oder Sachschäden zum Beispiel an der Kleidung oder Brille.
Die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Als Invalidität wird eine dauerhaft anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Menschen infolge eines Unfalls bezeichnet. Eine Beeinträchtigung gilt dann als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Änderung des Zustands zu erwarten ist.
Bisher konnten Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung nur dann mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 100 € im Kalenderjahr nicht überstieg.
Am 22.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz eingeführt. Dies hat zur Folge, dass nun bei der Gruppenunfallversicherung die Begrenzung des Durchschnittsbetrags in Höhe von 100 € bei der Lohnsteuerpauschalierung aufgehoben wurde (§ 40b Abs. 3 EstG).
Diese Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024 und ist erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 anwendbar. Der Arbeitgeber kann den steuerpflichtigen Gesamtbeitrag* mit 20% pauschal versteuern . Eine betragsmäßige Begrenzung des Durchschnittsbeitrags gibt es somit nicht mehr.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
* einschließlich 19% Versicherungssteuer und abzüglich 20% pauschalem steuerfreien Reisekostenanteil
Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung mit Pflegegrad 4 oder 5 sind nicht versicherbar.
Ausgebrannt sein und sich dabei leer fühlen: Das Burnout-Syndrom beschreibt einen Zustand der emotionalen, seelischen und körperlichen Erschöpfung. Seit 2022 ist Burnout auch als Krankheit von der WHO anerkannt.
Die meisten Unfälle passieren während der Freizeit, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Lösung: Eine private Unfallversicherung. Die gibt es allerdings auch über den Arbeitgeber. Hier erfahren Sie alles darüber.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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