Gruppenunfall­versicherung

Auf der Arbeit und in der Freizeit: Individuelle Unfall­vorsorge für Mitarbeiter

Die gesetzliche Lücke schließen: Mit einer Gruppenunfallversicherung können Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber Ihre Wertschätzung ausdrücken und diese mit einem umfangreichen Versicherungsschutz in der Freizeit und im Beruf absichern.

Gruppenunfallversicherung: Grinsender Mann
Qualitätssiegel Unfallversicherung
Testsiegel

Ihre Vorteile

Darum ist eine betrieb­liche Unfall­versich­erung so sinnvoll

Die gesetzliche Unfallversicherung ist lückenhaft und leistet nicht in der Freizeit. Als Arbeitgeber können Sie den Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter daher erweitern – davon profitieren Sie und Ihre Angestellten.

  • Arbeitgeberattraktivität erhöhen, Mitarbeiter binden

    Überzeugen Sie potentielle Mitarbeiter mit umfangreichen Arbeitgeberleistungen und erreichen Sie eine höhere Unternehmensbindung Ihrer Angestellten durch eine umfassende Absicherung. Dazu zählt beispielsweise auch die betriebliche Altersvorsorge.

  • Lohnt sich durch Gruppen- und Steuervorteile

    Durch den Gruppenvertrag können Sie einen preiswerten Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter abschließen. Darüber hinaus sind die Versicherungsbeiträge im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

  • Umfangreiches und individuelles Leistungsspektrum

    Wir bieten ein umfassendes Angebot an Leistungen z.B. Invaliditäts- oder Todesfall-Leistung an. Viele davon wie z. B. Bergungskosten und Reha-Management sind sogar beitragsfrei mitversichert. Darüber hinaus kann die Versicherungssumme für jede Person individuell vereinbart werden.

  • Rundum-Schutz bei Arbeit und in der Freizeit

    Weil Sicherheit vorgeht: Mit der Gruppenunfallversicherung erhalten Ihre Mitarbeiter 24-Stunden-Rundum-Schutz – auch in der Freizeit. Außerdem geht der Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen deckt die betriebliche Gruppen­unfall­versicherung ab

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung der Württembergischen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und sich durch einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Uhr umfassend und preiswert absichern.

  • Invaliditätsleistung

    Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung und federt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Damit können zum Beispiel Umbaumaßnahmen in der Wohnung finanziert werden. Sie wird bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad ausgezahlt.

    Bis zu 2 Mio. €

  • Monatliche Unfallrente

    Die Unfallrente wird monatlich und ein Leben lang in vereinbarter Höhe bezahlt. Ihre Angestellten können über die Unfallrente frei verfügen und damit Einkommensverluste ausgleichen oder fortlaufende Kosten wie Miete und Strom bezahlen.

  • Reha-Management

    Fachkundige Reha-Berater helfen Ihren Mitarbeitern bei der Analyse ihrer Situation und der Erstellung eines optimierten Reha-Plans. Das Fachpersonal unterstützt sie auch dabei schnell ihre Eigenständigkeit wiederzuerlangen.

  • Hilfeleistungen

    Wir unterstützen Ihre Angestellten im Haushalt bis zu zwölf Monate lang, wenn sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Darunter fällt zum Beispiel Einkaufen, Putzen, Kochen oder Gartenarbeit.

Häufige Fragen

Unfallver­sicherung für Arbeit­nehmer und Arbeit­geber

Jährlich werden 800.000 Unfälle an die privaten Unfallversicherungen gemeldet. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet bei Unfällen jedoch nur eine Grundabsicherung in sehr begrenztem Umfang. Eine betriebliche Unfallversicherung kann da helfen.

  • Die betriebliche Unfallversicherung kann abgeschlossen werden, wenn mindestens drei Mitarbeiter durch den Arbeitgeber versichert werden. Die Versicherungssummen können für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden.

  • Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, muss jeder Versicherungsnehmer für sich individuell entscheiden. Sie kann sogar für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden. Als Richtlinie sollten die Versicherungssumme je nach Alter des Versicherten das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen, mindestens aber 100.000 €.

  • Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, muss jeder Versicherungsnehmer für sich individuell entscheiden. Sie kann sogar für jede Person individuell vereinbart oder nach Berufsgruppen gestaffelt werden. Als Richtlinie sollten die Versicherungssumme je nach Alter des Versicherten das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen, mindestens aber 100.000 €.

  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem Krankheiten (z. B. Schlaganfälle), Kosten für die ärztliche Heilbehandlung oder Sachschäden zum Beispiel an der Kleidung oder Brille.

  • Die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

  • Als Invalidität wird eine dauerhaft anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Menschen infolge eines Unfalls bezeichnet. Eine Beeinträchtigung gilt dann als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Änderung des Zustands zu erwarten ist.

  • Bisher konnten Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung nur dann mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 100 € im Kalenderjahr nicht überstieg.

    Am 22.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz eingeführt. Dies hat zur Folge, dass nun bei der Gruppenunfallversicherung die Begrenzung des Durchschnittsbetrags in Höhe von 100 € bei der Lohnsteuerpauschalierung aufgehoben wurde (§ 40b Abs. 3 EstG).

    Diese Änderung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2024 und ist erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 anwendbar. Der Arbeitgeber kann den steuerpflichtigen Gesamtbeitrag* mit 20% pauschal versteuern . Eine betragsmäßige Begrenzung des Durchschnittsbeitrags gibt es somit nicht mehr.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

    * einschließlich 19% Versicherungssteuer und abzüglich 20% pauschalem steuerfreien Reisekostenanteil

  • Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung mit Pflegegrad 4 oder 5 sind nicht versicherbar.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Mann nachdenklich am Computer

    Ausgebrannt sein und sich dabei leer fühlen: Das Burnout-Syndrom beschreibt einen Zustand der emotionalen, seelischen und körperlichen Erschöpfung. Seit 2022 ist Burnout auch als Krankheit von der WHO anerkannt.

  • Mann mit Anzug auf dem Fahrrad unterwegs

    Die meisten Unfälle passieren während der Freizeit, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Lösung: Eine private Unfallversicherung. Die gibt es allerdings auch über den Arbeitgeber. Hier erfahren Sie alles darüber.

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